Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 43. Sitzung am 29. Juni 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksachen 016/2018, 016/2056 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie - Drucksache 016/1335 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Das Handelsgesetzbuch in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel ... des Gesetzes vom ... (BGBl. I S....) wird wie folgt geändert: