Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM (2012) 582 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 694/10 (PDF) = AE-Nr. 100869

Brüssel, den 10.10.2012
COM (2012) 582 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik

{SWD(2012) 297 final}
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{SWD(2012) 299 final}

I. die Partnerschaft für eine stärkere Europäische Industrie

In Zeiten anhaltender Finanzprobleme braucht Europa mehr denn je seine Realwirtschaft zur Ankurbelung von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Unsere Industrie ist dafür gut aufgestellt, da Europa in vielen Schlüsselbranchen (Fahrzeugbau, Luftfahrt, Maschinenbau, Weltraumtechnologie, Chemie- und Pharmaindustrie) weltweit führend ist. Auf die Industrie entfallen immer noch vier Fünftel der EU-Exporte und 80 % aller privaten FuE-Investitionen werden im Verarbeitenden Gewerbe getätigt.1

Die europäische Industrie gerät in der fortwährenden Wirtschaftskrise allerdings zunehmend unter Druck: Die Produktion liegt um 10 % unter dem Niveau, das sie vor der Krise erreicht hatte, und über 3 Millionen Industriearbeitsplätze sind verloren gegangen. Das Vertrauen der Verbraucher und Unternehmen ist auf einem niedrigen Stand. Durch die Probleme der Bankenwirtschaft wird der Zugang zu Kapital erschwert. Die Investitionsfreudigkeit sinkt und Fabriken droht die Schließung.

Dieses Szenario läuft zu einer Zeit ab, in der die Welt aufgrund des immer höheren Tempos von Innovation und technologischer Entwicklung vor einer industriellen Umwälzung steht. Mehrere neue Technologiebereiche bilden gemeinsam das Fundament der neuen industriellen Revolution, die auf umweltfreundlicher Energie, schadstoffarmem Verkehr, innovativen Herstellungsmethoden, neuartigen Werkstoffen und intelligenten Kommunikationssystemen beruht. Diese Entwicklung wird die Industrielandschaft weltweit verändern, und unsere Konkurrenten in den USA und Asien haben in diesen Bereichen viel investiert. Europa braucht einen neuen Investitionsschub in der Industrie, die derzeit mit mangelndem Vertrauen, Unsicherheit auf den Märkten, Finanzierungsproblemen und Qualifikationsdefiziten zu kämpfen hat.

Europa muss dafür sorgen, dass seine Industrie im 21. Jahrhundert wieder einen Aufschwung nimmt. Nur auf diese Weise können wir ein nachhaltiges Wachstum erzielen, hochwertige Arbeitsplätze schaffen und die gegenwärtigen gesellschaftspolitischen Herausforderungen meistern. Dafür brauchen wir eine breit angelegte Perspektive für die Investitions- und Innovationstätigkeit und müssen aber gleichzeitig alle auf EU-Ebene verfügbaren Instrumente - Binnenmarkt, Handels-, KMU-, Wettbewerbs-, Umwelt- und Forschungspolitik im Dienste der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen - ihre Hebelwirkung entfalten lassen.

Schätzungen zufolge führt die Schaffung von 100 Arbeitsplätzen in der Industrie -je nach Branche - zu 60 bis 200 neuen Arbeitsplätzen in der übrigen Wirtschaft. Siehe Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen im Anhang.

In dieser Mitteilung wird eine Partnerschaft zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und der Industrie vorgeschlagen, damit massiv in neue Technologien investiert wird und Europa mit einem Wettbewerbsvorsprung in die neue industrielle Revolution startet. Nach einer breit angelegten öffentlichen Konsultation regt die Kommission an, dass man sich gemeinsam auf sechs Bereiche für vorrangige Maßnahmen - fortschrittliche Herstellungstechnologien, Schlüsseltechnologien, biobasierte Produkte, nachhaltige Industrie- und Baupolitik, Rohstoffe, umweltfreundliche Fahrzeuge und intelligente Netze - konzentriert.

Die Kommission erläutert das Konzept, das sie in jedem dieser Bereiche durch die Einrichtung fachspezifischer Partnerschaftstaskforces verfolgen wird. Dabei wird deutlich, wie die EU politische Hebelwirkungen einsetzen wird, um die Reindustrialisierung Europas durch eine kohärente Mobilisierung aller zur Verfügung stehenden Instrumente voranzutreiben. Von der Industrie wird erwartet, dass sie durch die Bereitstellung der notwendigen Investitionen und Produkte das Ihre dazu beiträgt, während die Mitgliedstaaten und die Regionalbehörden diese Prioritäten an den auf nationaler Ebene bestehenden Bedarf anpassen sollten.2 Das gemeinsame Vorgehen von Industrie und Behörden soll ferner dazu beitragen, dass sich die einzelnen Mitgliedstaaten und Regionen der EU in puncto Wettbewerbsfähigkeit einander annähern.

Zweitens sollen durch die hier vorgeschlagenen Maßnahmen wachstumsträchtige Bereiche, insbesondere auf dem Binnen- und dem Weltmarkt, wieder an Dynamik gewinnen. Es wird nicht gelingen, Anreize für neue Investitionen zu schaffen, wenn die Absatzchancen ungewiss sind oder eine widerrechtliche Aneignung technologischen Knowhows zu befürchten ist. Bei der Erschließung des Potenzials interner und externer Märkte sind bereits große Fortschritte erzielt worden, indem man den Unternehmen einen besseren Marktzugang verschafft hat. Die Kommission konzentriert sich daher auf bestimmte Themen, in denen noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, also auf die Senkung von Kosten, die Vertrauensbildung, die Förderung der unternehmerischen Initiative und den Schutz des geistigen Eigentums.

Drittens befasst sich die Kommission mit zwei Bereichen, die von der Wirtschaftskrise und dem raschen Wandel der Industrielandschaft ebenfalls geschwächt wurden. Innovative Investitionen sind ohne die Bereitstellung von Kapital nicht möglich. Da sich die Wirtschaftskrise und die Schwierigkeiten in der Bankenwirtschaft negativ auf die Kreditvergabe an die Realwirtschaft auswirkten, wird in dieser Mitteilung eine Reihe von Abhilfemaßnahmen vorgeschlagen. Darüber hinaus können neue Technologien nicht bis zur Marktreife entwickelt werden, wenn es den Arbeitnehmern in Europa an den notwendigen Qualifikationen fehlt. Die Kommission ergänzt daher ihre Strategie durch ein Maßnahmenpaket, mit dem europäische Arbeitskräfte besser für die Zukunft gerüstet und die Umstrukturierung der Industrie erleichtert werden sollen.

Die Kommission strebt mit der in dieser Mitteilung vorgestellten aktualisierten industriepolitischen Strategie an, dass die Industrie in Europa wieder einen Aufschwung nimmt und ihr Anteil am BIP von derzeit ca.16 %3 bis zum Jahr 2020 auf 20 % ansteigt. Dies sollte durch ein kräftiges Anziehen des Investitionsvolumens (Bruttoinvestitionen und Investitionen in Ausrüstung), eine Ausweitung des Warenhandels im Binnenmarkt (auf einen Anteil am BIP von 25 % im Jahr 2020) und eine deutliche Zunahme der in Drittländer exportierenden KMU erreicht werden.

II. politischer wirtschaftlicher Kontext: die Industrie spielt eine zentrale Rolle

Grundlage dieser Mitteilung ist die "integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung"4, die 2010 von der Kommission im Rahmen der Strategie Europa 2020 angenommen wurde und mit dieser Mitteilung aktualisiert wird. Nach diesem Konzept sollte vor allem die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie für einen Konjunkturaufschwung sorgen und die Voraussetzungen für eine kohlenstoffarme und ressourcenschonende Wirtschaft schaffen. Die 2010 vorgeschlagene Strategie ist nach wie vor in vollem Umfang gültig, wenn es darum geht, unsere längerfristigen Ziele zu erreichen, und ihre Umsetzung ist auf sehr gutem Wege.5 Die vorliegende Halbzeitüberprüfung der Industriepolitik6 gewinnt allerdings dadurch neue Aktualität, dass einige Mitgliedstaaten besonders stark von der Wirtschaftskrise betroffen sind, die Wirtschaft in der EU folglich stagniert und der Ausblick für die Weltwirtschaft negativ ist.

Gemäß dem diesjährigen Jahreswachstumsbericht bedarf es wachstumsfördernder Maßnahmen, damit die Erholung an Dynamik gewinnt, die EU mit ihren Hauptkonkurrenten mithalten kann und den mit der Strategie Europa 2020 angestrebten Zielen ein Stück näher kommt. Bei einigen Tagungen hat der Europäische Rat in den Jahren 2011 und 2012 dazu aufgerufen, in Bereichen tätig zu werden, die in dieser Mitteilung angesprochen werden, die wiederum in Präsident Barrosos Rede zur Lage der Union vom 12. September 2012 angekündigt wurde. Auch mit dieser aktualisierten industriepolitischen Strategie wird diesen Aufrufen Folge geleistet und insbesondere an den anlässlich des Europäischen Rates im Juni 2012 vorgestellten Pakt für Wachstum und Beschäftigung angeknüpft.

Die Aufmerksamkeit, die der Industrie von der Politik entgegengebracht wird, beruht auf der Erkenntnis, dass eine solide Industriebasis eine Grundvoraussetzung für den Wohlstand und den wirtschaftlichen Erfolg Europas darstellt. Die Belebung der Wirtschaft, die Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und die Stärkung unserer Wettbewerbsfähigkeit auf den Weltmärkten sind von größter Bedeutung. Die Industrie kann die hohen Produktivitätszuwächse erzielen, die wir brauchen, um der Wirtschaft wieder zu einem nachhaltigen Wachstum zu verhelfen, denn seit dem Höhepunkt der Krise im Jahr 2009 stieg ihre Produktivität um 35 %. Außerdem ist nur die Industrie in der Lage, die Energie- und Ressourceneffizienz der gesamten Wirtschaft in Zeiten weltweiter Ressourcenverknappung zu verbessern. Sie kann ferner einen Beitrag zur Bewältigung gesellschaftspolitischer Probleme leisten.

Jetzt brauchen wird dringend neue Investitionen, damit sich die Wirtschaft rascher erholt und Innovation und neue Technologien wieder in den Fabrikhallen Fuß fassen. Wenn Europa zu wenig in die Einführung und Verbreitung dieser Technologien investiert, wird unsere Wettbewerbsfähigkeit stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Aussichten sind allerdings düster.7 Zwischen 2008 und 2011 gingen die Investitionen um 2,5 Prozentpunkte des BIP zurück, und die derzeitigen Prognosen deuten nur auf einen langsamen Aufschwung hin. Ohne Vertrauen der Wirtschaft, Nachfrage auf den Märkten, Kapital und Qualifikationen - die vier tragenden Säulen unserer Politik - kann die Investitionstätigkeit nicht belebt werden.

Eine kostenverträgliche und verlässliche Energie- und Rohstoffversorgung gewinnt immer mehr an Bedeutung, da sie in vielen Wirtschaftszweigen einen entscheidenden Kostenfaktor darstellt. Die Energiepreise sind für die Industrie in der EU zwischen 2005 und Anfang 2012 real um 27 % - und damit stärker als in den meisten anderen Industrieländern und insbesondere den USA - gestiegen. Die Strompreise für die Industrie sind in Europa im Durchschnitt höher als in Industrienationen wie den USA, Kanada, Mexiko und Korea, und diese Preisdifferenz hat in den vergangenen zehn Jahren zugenommen.8 Bei der Gestaltung künftiger energiepolitischer Maßnahmen sollte man die Auswirkungen auf den Energiepreis in Europa genau bedenken. Entscheidende Faktoren sind dabei die effektive Umsetzung eines in vollem Umfang funktionierenden Binnenmarkts für Energie, mehr Investitionen in die Energieinfrastruktur sowie eine stärkere Diversifizierung der Energiequellen und mehr Energieeffizienz.

Da unterschiedliche Lohnniveaus für die Wettbewerbsfähigkeit in der Warenherstellung künftig immer weniger ausschlaggebend sein werden,9 kann es unserer Industrie durchaus gelingen, Europa wieder zu einem attraktiven Produktionsstandort zu machen, wenn sie die mit den neuen Technologien und der Größe des EU-Markts verbundenen Chancen für sich nutzen kann.

III. INVESTITIONEN in Innovation, bessere Marktbedingungen, Zugang zu Kapital Humanressourcen sowie Qualifikation - die tragenden Säulen einer effizienteren Industriepolitik

Das industriepolitische Konzept der Kommission ist proaktiv und beruht auf vier Säulen:

A. Investitionen in neue Technologien und Innovationen fördern

FuE ist mit Abstand der wichtigste Impulsgeber für die Innovationstätigkeit von Unternehmen. Für die Kommission stellen FuE-Maßnahmen eine Priorität dar, die in der Leitinitiative "Innovationsunion" festgelegt wurde.10 Obwohl die europäische Forschung Hervorragendes leistet und viele von ihr entwickelte neue Technologien weltweit in der Industrie zum Einsatz kommen, ist es uns bislang nicht immer in gleichem Maße gelungen, daraus Wettbewerbsvorteile für die Industrie zu ziehen. Dies lässt sich anhand der Situation bei den Lithiumbatterien gut veranschaulichen: Europäische Unternehmen sind zwar die Inhaber von über 30 % der relevanten Patente, produziert werden die Batterien aber nur außerhalb der EU.

Wenn wir in einem frühen Stadium in die Einführung und Verbreitung neuer Technologien investieren, werden wir eine technologische Spitzenposition einnehmen, so dass Innovationen in Europa auch künftig für Wachstum und Beschäftigung sorgen werden. Durch den sogenannten Vorreitervorteil können Produktivität, Ressourceneffizienz und Marktanteile gesteigert werden. Die Konsultation der Interessenträger zeigt, dass sich die ungewisse künftige Entwicklung neuer Märkte häufig leider negativ auf das Vertrauen der Unternehmen und auf die Investitionsbereitschaft auswirkt. Die mit neuen Märkten assoziierte Ungewissheit muss daher unbedingt ausgeräumt werden, indem ein einfacher, solider, verlässlicher und langfristiger Rahmen für technische Bestimmungen und Normen sowie für sonstige Rechtsvorschriften im Binnenmarkt geschaffen wird.

Im Anschluss an eine Phase breit angelegter öffentlicher Konsultationen und Analysen wurden zunächst sechs rasch wachsende Bereiche für vorrangige Maßnahmen ausgewählt. Diese vorrangigen Bereiche können sowohl kurz- und mittelfristig zur wirtschaftlichen Erholung beitragen als auch beträchtliche Auswirkungen auf unser langfristiges Wachstum haben. Sie sorgen für die industrielle Infrastruktur, die für die sogenannte dritte industrielle Revolution11 benötigt wird. Die Schaffung dieser Infrastruktur kann dazu beitragen, dass Tausende neuer Unternehmen und Millionen neuer Arbeitsplätze entstehen und der Grundstein für eine nachhaltige global orientierte Wirtschaft im 21. Jahrhundert gelegt wird. Die Bereiche für vorrangige Maßnahmen gelten auch für die Hauptkomponenten, die eine neue Industriegesellschaft ausmachen, in der die industrielle Produktion und die Märkte durch neue Energie-, Informations- und Produktionstechnologien verändert werden. Nirgends werden die Auswirkungen so stark spürbar sein wie in den sechs vorrangigen Bereichen. Investitionen, die in diesen Bereichen in neue Technologien fließen, werden einen Beitrag zu einer nachhaltigen Wirtschaft mit hoher Beschäftigung leisten, die eines der mit der Strategie Europa 2020 angestrebten Ziele darstellt.

Die vorrangigen Bereiche sind eng mit den Bereichen verflochten, die im Rahmen der Kohäsionspolitik 2014-2012 für Investitionen vorgesehen sind. In all diesen Fällen handelt es sich um Märkte, in denen neue Technologien bereits jetzt für die Entwicklung neuartiger Produkte oder für die Steigerung der Produktivität zur Verfügung stehen. Diese neuen Technologien werden den Maschinenbau (Stichwort intelligente Werkstoffe) revolutionieren und die Warenfertigung (etwa durch den 3D-Druck) verändern sowie traditionelle Märkte auf völlig neuartige Fundamente (intelligente Netze, umweltfreundliche Fahrzeuge oder Biokunststoffe) stellen. Daher müssen die Mitgliedstaaten diesen Technologien mit ihrer Industriepolitik Rechnung tragen und sie in ihre Strategien für den sozialen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Regionen einbeziehen.

Natürlich bedeutet die Konzentration auf diese Prioritäten nicht, dass Bemühungen zugunsten anderer Branchen, die derzeit im Rahmen der 2010 beschlossenen Leitinitiative für Industriepolitik im Gange sind, vernachlässigt werden. So wird etwa die Überarbeitung der Strategie LeaderSHIP 2015 der EU-Schiffbauindustrie zu mehr Wettbewerbsfähigkeit verhelfen und damit einen Beitrag zum nachhaltigen Seeverkehr, zur Infrastruktur und zu Fortschritten bei der Energiegewinnung aus dem Meer leisten. Die Teilnehmer eines Hochrangigen Rundtischgesprächs über die Zukunft der europäischen Stahlbranche werden sich mit den Faktoren befassen, die sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit dieses Wirtschaftszweigs auswirken und konkrete Empfehlungen für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit formulieren. Dieses vorausschauende industriepolitische Konzept wird auch auf andere Schlüsselbereiche übertragen. Dazu gehören die Kultur- und Kreativwirtschaft, die Raumfahrt und Technologien für eine bessere Gesundheitsversorgung, die insbesondere der immer älter werdenden Bevölkerung zugute kommt, ebenso wie die Bereiche Medizinprodukte und Tourismus.

1. Bereiche für vorrangige Maßnahmen

i) Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion

Fortschrittliche Herstellungstechnologien, mit denen umweltfreundlich produziert werden kann, sind für die neue industrielle Revolution von entscheidender Bedeutung. Der 3D-Druck ermöglicht beispielsweise eine - derzeit noch unwirtschaftliche - Produktion in viel geringeren Stückzahlen, so dass kostengünstig und bedarfsgerecht neuartige Nischenprodukte erzeugt werden können, die innovativen KMU neue Marktchancen eröffnen. Die Fabriken von morgen werden äußerst energie- und materialeffiziente Verfahren und erneuerbare und recycelte Materialien einsetzen und zunehmend nachhaltige Geschäftsmodelle wie die Industriesymbiose zur Verwertung von Materialien sowie überschüssiger Wärme und Energie anwenden. Diese Technologien stellen mit einem weltweiten Auftragsvolumen, das sich bis 2020 auf über 750 Mrd. EUR verdoppeln soll, einen wichtigen Markt dar. Die EU-Industrie ist hier bereits Weltmarktführerin mit einem Anteil von über 35 %13 und Inhaberin von mehr als 50 % aller Patente14.

Die Abstimmung der Maßnahmen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit den Bemühungen der Interessenträger ließe sich durch eine eigene Taskforce für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion noch ausgewogener gestalten. Auf diese Weise würde der Kurs vorgegeben und die Koordination gewährleistet sowie die weitere Verbreitung und Vermarktung der Ergebnisse der öffentlichprivaten Partnerschaften sichergestellt werden. Dieser Ansatz könnte auch zur Förderung nachfrageorientierter Innovationsmaßnahmen15 (etwa zeitnahe Binnenmarktvorschriften und Normung) und eines innovativen öffentlichen Beschaffungswesens beitragen.

Hohe und risikoreiche Investitionen in Projekte zur Erbringung von Machbarkeitsnachweisen und Pilotanlagen sind nicht ohne auf EU-Ebene bestehende öffentlichprivate Partnerschaften (ÖPP) mit der Industrie möglich, wenn eine Vermarktung in einem frühen Stadium gewährleistet sein soll. Eine maßgebliche Rolle können hier öffentlichprivate Partnerschaften im Rahmen von Horizont 2020 etwa bei der Robotertechnik und den tragfähigen Verarbeitungsindustrien sowie Demonstrationsprojekte für Schlüsseltechnologien spielen. Dies gilt künftig auch für das NER300-Finanzierungsprogramm, das innovativen Demonstrationsprojekten für geringe Kohlenstoffintensität im Energiebereich zugute kommt, und das Beilhilfeprogramm für eine CO₂-arme nachhaltige Industrie (SILC) zur Unterstützung von Innovationen auf dem Gebiet der Treibhausgaseffizienz.

Die Kommission wird 2013 eine Taskforce für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion leiten, damit diese Technologien von der europäischen Industrie verstärkt entwickelt und eingesetzt werden. Im Anschluss an Konsultationen mit der Industrie wird die Kommission die Auswirkungen einer potenziellen öffentlich -privaten Partnerschaft im Bereich der tragfähigen Verarbeitungsindustrien beurteilen.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, sich für die Vermarktung und den Einsatz fortschrittlicher Herstellungstechnologien zu engagieren und länderübergreifende Kooperationen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Spezialisierungen und Bedürfnisse zu entwickeln.

ii) Märktefür Schlüsseltechnologien

Das Volumen des globalen Markts für Schlüsseltechnologien (KET), zu denen Mikro- und Nanoelektronik, Materialwissenschaften, industrielle Biotechnologie, Photonik, Nanotechnologie und fortgeschrittene Fertigungssysteme gehören, wird Prognosen zufolge bis 2015 um über 50 % von 646 Mrd. EUR auf über eine 1 Billion EUR anwachsen, was etwa 8 % des BIP der EU entspricht. Bei FuE im Bereich KET ist Europa - mit einem Anteil von über 30 % der Patentanmeldungen - weltweit führend. Allerdings hat die EU in der Vergangenheit häufig nicht so rasch wie ihre Handelspartner Forschungsergebnisse in Form von Waren und Dienstleistungen vermarktet.

In einer im Juni 2012 veröffentlichten Mitteilung16 wird die Strategie der EU zu einer schnelleren Entwicklung und industriellen Nutzung auf KET basierender Produkte dargelegt. Diese neue Strategie beruht auf vier Säulen: Anpassung und Rationalisierung der Instrumente der EU; bessere Koordinierung von Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten, damit Synergien entstehen und die Maßnahmen einander ergänzen können; Schaffung adäquater, für diesen Zweck konzipierter Leitungsstrukturen innerhalb und außerhalb der Kommission zur Sicherstellung einer effizienten Umsetzung; Mobilisierung bestehender handelspolitischer Instrumente zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter weltweit gleichen Bedingungen. Durch die Entwicklung des Binnenmarkts für innovative Produkte sollen auch wissenschaftliche und technologische Qualifikationen sowie die unternehmerische Initiative im Bereich der KET gefördert werden. 17 Man muss sich ferner mit der Frage beschäftigen, wie für den Bereich der KET in Europa eine solide Lieferbasis - beispielsweise für in der Telekommunikations- und der IT-Branche verwendete Bauteile - optimal gesichert und ausgebaut werden kann.

Die Kommission wird die europäische Strategie für Schlüsseltechnologien umsetzen: Sie sorgt für eine bessere Koordinierung der Technologiepolitik der EU und der Mitgliedstaaten und für die Finanzierung besonders wichtiger Pilot- und Demonstrationsanlagen und bereichsübergreifender KET-Projekte. Ferner stellt sie die Entwicklung des Binnenmarkts für auf KET basierende Produkte in einem frühen Stadium sicher. Bei den relevanten Europäischen Innovationspartnerschaften ist darauf zu achten, dass die Industrie tatsächlich Schlüsseltechnologien einsetzt.

Die Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert, Forschungs- und Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung zu nutzen, die entwicklungsorientierte Forschung (Pilotanlagen, Demonstrationsprojekte usw.) zu unterstützen und Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern.

iii) Märktefür biobasierte Produkte

In der biobasierten Industrie werden erneuerbare Ressourcen eingesetzt oder biobasierte Produktionsverfahren angewendet. Biobasierte Produkte bieten verschiedene Wettbewerbs-und Umweltvorteile. Im Vergleich zu den Verfahren aus Basis fossiler Brennstoffe fallen bei den meisten biobasierten Produktionsverfahren der Energieverbrauch, die Emissionen von Kohlenstoff und flüchtigen organischen Verbindungen sowie das Aufkommen toxischer Abfälle geringer aus. Durch diese Verfahren wird die Produktion kostengünstiger und umweltfreundlicher. Bei den biobasierten Chemikalien (Biokunststoffe, Bioschmierstoffe, Biolösungsmittel, Biotenside und chemische Grundstoffe) wird der Markt in der EU bis 2020 voraussichtlich um 5,3 % pro Jahr wachsen, woraus sich allein in diesem Industriezweig ein Marktvolumen von 40 Mrd. EUR und ein Beschäftigungspotenzial von 90 000 Arbeitsplätzen ergeben. 18

Damit ein Binnenmarkt für biobasierte Produkte entstehen kann, müssen Normen entwickelt und Vorschriften aktualisiert werden.19 Das CEN arbeitet bereits an Normungsaufträgen für Biokraftstoffe und biobasierte Produkte im Allgemeinen sowie an spezifischen Aufträgen für Biopolymere, Schmierstoffe, Lösungsmittel und Tenside.20

Mit einer auf dem Konzept der gemeinsamen Technologieinitiative beruhenden institutionalisierten öffentlichprivaten Partnerschaft für wachstumsorientierte biobasierte Industriezweige könnten Mittel privater Investoren mobilisiert werden. Ferner könnten dadurch ein effizienter und nachhaltiger Ausbau der Biomasseversorgung, groß angelegte Bioraffinerie-Demonstrationsprojekte, ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen und die Entwicklung neuer biobasierter Produkte und Materialien gefördert werden. Durch innovative Verfahren und Technologien lassen sich bislang ungenutzte Ernterückstände und marine Biomassevorkommen leichter verwerten.

Die Kommission wird die Bioökonomie-Strategie umsetzen und Märkte für biobasierte Produkte fördern. Sie wird dafür sorgen, dass Normen rascher erstellt und international anerkannt werden. Ferner wird sie sich für die Produktkennzeichnung und das umweltorientierte öffentliche Beschaffungswesen einsetzen und gemeinsam mit der Industrie detaillierte Vorschläge für eine Bioökonomie-ÖPP ausarbeiten (ab 2013-14).

iv) Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe

Die Bauwirtschaft wird durch Kostensenkungen, mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung konkurrenzfähiger. 40 % des Endenergieverbrauchs der EU entfallen auf Wohngebäude sowie auf gewerbliche und öffentliche Bauten und sind für CO₂-Emissionen und Luftverschmutzung mitverantwortlich. Neue Investitionen in die Energieeffizienz von Wohngebäuden, öffentlichen Bauten und Infrastruktur setzen ein hohes Wachstumspotenzial frei, das bis 2020 mit etwa 25 bis 35 Mrd. EUR jährlich beziffert wird .21 Überdies sollen beträchtliche Struktur- und Kohäsionsfondsmittel in die Förderung einer Wirtschaft mit geringem CO₂-Ausstoß fließen.

Ein kohärenter Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen kann nur mit neuen europäischen Normen für nachhaltige Bauprodukte, -verfahren und -arbeiten gesichert werden. Die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Bauwirtschaft in der EU lässt sich unter anderem dadurch steigern, dass für eine weltweite Verbreitung der als Eurocodes bekannten Baunormen gesorgt wird. Die öffentlichprivate Partnerschaft "Energieeffiziente Gebäude" sollte dazu beitragen, dass Forschungsergebnisse rascher vermarktet werden können.

In der Ökodesign-Richtlinie22 sind die Anforderungen an eine Reihe energieverbrauchsrelevanter Produkte (u.a. Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Kühlvorrichtungen) festgelegt. Maßnahmen für andere Geräte des Haushalts- und Industriebedarfs sind in Vorbereitung. Obwohl bei der Richtlinie der Schwerpunkt bislang auf die Ressource Energie gelegt wurde, sind darin Verbesserungen im Hinblick auf sämtliche Umweltaspekte, etwa auch bei der Materialeffizienz, vorgesehen. Der Geltungsbereich der Richtlinie wird schrittweise auf immer mehr Industrieprodukte mit beträchtlichen Umweltauswirkungen ausgedehnt.

Es müssen auch Maßnahmen für die Entwicklung neuer EU-weiter Abfallrecyclingmärkte und einen geschlossenen Wirtschaftskreislauf ergriffen werden. Neue europäische Normen für Qualitätsstufen von Recyclingmaterialien (wie z.B. Metalle, Holz und Textilien) würden ebenfalls die Marktentwicklung begünstigen. Zusätzliche Demonstrationsprojekte für Recycling-, Abbruch- und Trennungstechnologien werden für spezifische Anwendungen, etwa das Pilotprojekt RECAP für ein besseres Recycling gemischter Kunststoffe, dringend benötigt. Innovative Technologien für Abfall- und Ressourcenmanagement könnten auch durch den Austausch bewährter Verfahren vorangetrieben werden. Kohäsions- und Strukturfondsmittel, andere öffentliche Gelder sowie Anreizsysteme und Preissignale könnten bewirken, dass immer häufiger auf Recycling, Rekonditionierung und Wiederverwendung anstatt auf Verbrennung gesetzt wird.

Die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie steht und fällt mit den nichtenergetischen nichtlandwirtschaftlichen Rohstoffen. Durch Innovation kann sich die Versorgungslage entspannen. Dies lässt sich etwa dadurch erreichen, dass fortschrittliche Extraktionsmethoden (z.B. Meeresbodenbergbau) und Verarbeitungsverfahren und Produkte für ein einfacheres hochwertiges Recycling entwickelt und Rohstoffe aus Siedlungsabfällen gewonnen werden. Die EU muss in der Rohstoffpolitik die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten verbessern, damit die kritische Masse erreicht wird, mit der sich auf geschlossenen Kreisläufen beruhende Lösungen für Material-Wertschöpfungsketten entwickeln lassen. Im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft für Rohstoffe23 werden sich alle relevanten Akteure dafür einsetzen, dass technologische und sonstige Lösungen früher auf den Markt gelangen. Die Kommission wird aus diesem strategischen Umsetzungsplan ein operatives Programm entwickeln.

Für Bauprodukte und -verfahren werden neue europäische Nachhaltigkeitsnormen erstellt, und die internationale Verbreitung der Eurocodes wird im Rahmen des Aktionsplans für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in Zusammenarbeit mit dem strategischen Dreier-Forum24 vorangetrieben (2013-14).

Konkrete Maßnahmen zur rascheren Vermarktung von Forschungsergebnissen werden im Rahmen der öffentlich -privaten Partnerschaft "Energieeffiziente Gebäude" und einer Mitteilung über nachhaltige Gebäude vorgestellt werden (2013).

Die Kommission wird spezifische Ökodesign-Bestimmungen für Industrieprodukte umsetzen, die vor allem für Produkte gelten, die während ihres Lebenszyklus beträchtliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die mit der umweltgerechten Gestaltung verfolgten Ziele rascher und kostengünstiger durch freiwillige Branchenvereinbarungen erreicht werden. Ferner strebt sie durch eine Überarbeitung der Energiekennzeichnungsrichtlinie und bestimmter Aspekte der Ökodesign-Richtlinien eine maximale Wirksamkeit dieser Bestimmungen an und unterstützt Ökodesign-Beratungsstellen über das "Enterprise Europe Network", um damit den Anforderungen der KMU besser gerecht zu werden (ab 2012).

Die Kommission wird stabile Recyclingmärkte weiterentwickeln und die Sammlungsquoten steigern. Dafür will sie spezifische Aspekte der EU-Abfallpolitik überarbeiten (2014) und bestehende Regelungen über erweiterte Herstellerverantwortung analysieren, um auf diese Weise die kostengünstigsten Regelungen sowie vorbildliche Verfahren und Leitlinien zu ermitteln (2013/14).

Wenn die Kommission die Europäische Innovationspartnerschaft für Rohstoffe im November 2012 auf den Weg gebracht hat, wird sie auf der Grundlage des strategischen Umsetzungsplans ein operatives Rohstoffprogramm erarbeiten (September 2013).

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, an ihre Gegebenheiten angepasste Strategien zur Förderung von Recycling und Niedrigenergiegebäuden zu entwickeln.

v) Umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe

Fahrzeuge, die mit alternativen Antriebssystemen ausgestattet sind und/oder mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden, leisten einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Mobilität. Der Marktanteil von Elektro- und Hybridfahrzeugen wird 2020 voraussichtlich bei 7 % liegen. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren werden zunehmend elektrifiziert. Investitionen in eine umweltfreundliche Mobilität wirken sich nicht nur auf Wachstum und Beschäftigung, sondern auch auf die Luftqualität und unsere Gesundheit positiv aus.

Zur Entwicklung der Märkte für umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe bedarf es einer breit angelegten Koordinierung. Konkret kann sich die elektrische Mobilität nur dann durchsetzen, wenn sich bei den Wertschöpfungsketten in der Industrie, den Geschäftsmodellen, den Qualifikationen der Arbeitnehmer und beim Verbraucherverhalten einiges ändert und wenn Netze von Aufladestationen eingerichtet werden. Die Normungsaktivitäten in den Bereichen Interoperabilität und Konnektivität müssen rasch abgeschlossen werden und zur Ausarbeitung weiterer Fahrzeug- und Infrastrukturnormen führen. Die UN/ECE-Sicherheitsanforderungen für alle Bauteile und Systeme (einschließlich Batterien) und die EU-Umweltvorschriften müssen angepasst werden. Durch - vor allem im Rahmen der UN/ECE geschlossene - internationale Vereinbarungen über Normen und Vorschriften werden die Kosten sinken und die Märkte rascher wachsen. Die Marktakzeptanz wird auch steigen, wenn wir mit unseren größten Handelspartnern in den Bereichen Normung, Forschung und Regulierung zusammenarbeiten, wie es etwa im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsrats der Fall war, als die EU und die USA ihren Arbeitsplan zur elektronischen Mobilität ("EU-US Workplan on eMobility") verabschiedeten.

Die Vorlage neuer Rechtsakte über intelligente Netze, das transeuropäische Verkehrsnetz25 und alternative Kraftstoffinfrastrukturen sollte vor allem in den Städten die Entstehung von Auflade-/Betankungseinrichtungen begünstigen. Auch die regionalen und lokalen Behörden sollten die Marktakzeptanz durch den Ausbau der Infrastruktur, öffentliche Aufträge und nicht finanzielle Anreize wie eine Bevorzugung bei der Zufahrt in Innenstädte fördern. Im Anschluss an das Projekt "Green eMotion" sollten FuE- und Demonstrationsprojekte im Rahmen von Horizont 2020 mit Kohäsions- und Strukturfondsmitteln und von den Mitgliedstaaten in Kombination mit EIB-Darlehen entwickelt werden.

Die Kommission wird unter Berücksichtigung des Abschlussberichts der Gruppe CARS21 sämtliche Maßnahmen zur Förderung der Markteinführung umweltfreundlicher Fahrzeuge sowie von Elektro- und Hybridfahrzeugen koordinieren: Sie wird dafür sorgen, dass Vorschriften und Normen in einem frühen Stadium erstellt werden, die Einrichtung von Aufladestationen fördern und gegebenenfalls Anschubfinanzierungen für bedeutende FuEund Demonstrationsprojekte übernehmen (Mitteilung CARS 2020 bis November 2012).

Die Kommission wird, wie im Verkehrsweißbuch aus dem Jahr 1126 angekündigt, eine Strategie für alternative Kraftstoffe vorlegen und darin auch auf eine adäquate Auflade- und Betankungsinfrastruktur eingehen.

Die Kommission wird auf der Grundlage von derzeit laufenden Konsultationen der Industrie detaillierte Vorschläge bewerten, mit denen an die ÖPP "Brennstoffzellen und Wasserstoff" und an die ÖPP "Umweltfreundliche Kraftfahrzeuge" angeknüpft werden soll.

Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, unter Berücksichtigung der nationalen Gegebenheiten und Erfordernisse Demonstrationsprojekte zu unterstützen und geeignete Infrastrukturen für umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe zu schaffen, die ihren Ansprüchen gerecht werden und mit den im Rahmen des Europäischen Semesters ausgesprochenen Empfehlungen im Einklang stehen.

Die Mitgliedstaaten und die Regionen werden aufgefordert, Forschungs- und Innovationsstrategien für eine intelligente Spezialisierung zu nutzen, die entwicklungsorientierte Forschung (Pilotanlagen, Demonstrationsprojekte usw.) zu unterstützen und Kooperationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu fördern.

vi) Intelligente Netze

Für die Integration der erneuerbaren Energie in das Stromversorgungssystem, für mehr Energieeffizienz und zur Förderung der Nachfrage nach Elektrofahrzeugen wird eine geeignete Infrastruktur (mit einem intelligenten Netz und Lösungen für Speicher- und Ausgleichskapazitäten) benötigt. Mit dem Dritten Paket zur Liberalisierung der Energiemärkte wird die bis 2020 vorgesehene Ausstattung von mindestens 80 % der Haushalte mit intelligenten Verbrauchsmesssystemen geregelt, die einen ersten Schritt zur Errichtung intelligenter Netze in der EU darstellt. In der Mitteilung über intelligente Netze27 wird dagegen der Gesamtrahmen zur Förderung der Verwirklichung dieser Netze vorgegeben.

Insgesamt muss die EU bis 2020 etwa 60 Mrd. EUR in die intelligenten Netze investieren, bis 2035 wird sie dafür ca. 480 Mrd. EUR aufwenden müssen.

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, damit die Industrie die für diese Investition erforderlichen Technologien und Produktionskapazitäten entwickeln kann.28 Gleichzeitig muss die EU dafür sorgen, dass durch entsprechende Normen die Interoperabilität der intelligenten Netze über Staatsgrenzen hinweg gewährleistet ist und dass gemeinsame Mindeststandards für Zähler und fortschrittliche Messinfrastrukturen gelten. Bereits 2011 hat die Kommission mit dem Auftrag M/490 die europäischen Normungsgremien darum ersucht, erste Normen für intelligente Netze bis Ende 2012 auszuarbeiten. Im Rahmen eines regelmäßigen Informationsaustauschs mit internationalen Akteuren wie dem US-amerikanischen "National Institute for Standards and Technology" werden kompatible Normen entwickelt, wann immer dies möglich ist. Allerdings muss noch ein allgemeiner Rahmen für einen breiteren Einsatz intelligenter Haushaltsgeräte und damit für die effizientere Nutzung von Niederspannungsgeräten abgesteckt werden. Mit Hilfe wesentlicher Leistungsindikatoren für das öffentliche Beschaffungswesen, die auf einer Kosten-Nutzen-Analyse basieren, sollten potenzielle Vorteile auch tatsächlich erkannt werden. Das Potenzial integrierter, effizienter und flexibler klein dimensionierter Verbrennungsanlagen ließe sich dadurch nutzen, dass in einem frühen Stadium sinnvolle Emissionsnormen festgelegt werden. Schließlich müssen geeignete FuE-, Innovations- und Demonstrationsprojekte im Rahmen der europäischen Industrie-Initiative für Stromnetze, des SET-Plans und der Europäischen Innovationspartnerschaft für "intelligente Städte und Gemeinden" entstehen. 29

Die Kommission wird auf der Grundlage des in Kürze vorliegenden Berichts der Taskforce für intelligente Netze weitere Ziele für die Realisierung der Komponenten intelligenter Netze festlegen, die Normungsaufträge überarbeiten und erweitern, Informationen zu den wesentlichen Leistungsindikatoren zusammenstellen und potenzielle Vorhaben von gemeinsamem Interesse 30 für die transeuropäische Energieinfrastruktur auswählen (Ende 2012).

2. Begleitmaßnahmen

Die oben beschriebenen Koordinierungseinrichtungen oder - in bestimmten Fällen - fachspezifischen neuen Taskforces müssen ihre Bemühungen eng mit der Industrie und den Mitgliedstaaten abstimmen, damit sie ihre Zielvorgaben erfüllen können. Diese Gruppierungen arbeiten je nach den Erfordernissen ihres Tätigkeitsfelds mit unterschiedlichen Strukturen in einem jeweils anderen zeitlichen Rahmen. Allerdings werden alle dafür sorgen, dass die wichtigsten Akteure und Behörden gemeinsam die für eine raschere Verbreitung der neuen Technologien und zur Förderung von Investitionen nötigen Maßnahmen festlegen. 31

Dank neuer Arbeitsformen wird es für die Unternehmen einfacher, zunehmend ältere Arbeitnehmer zu beschäftigen und qualifiziertes Personal für die Fertigung zu gewinnen. Aufgrund vollkommen neuer Technologien ändern sich das Stellenangebot und die Anforderungsprofile. Die Kommission wird die Neugestaltung von Arbeitsstellen fördern, so dass neue "aktive Arbeitsplätze" entstehen können und zusätzliche - auch digitale - Kompetenzen aufgebaut werden.

Design und andere nicht technologische Innovationen tragen immer häufiger entscheidend dazu bei, dass hochwertige Produkte entwickelt werden und Produktivität und Ressourceneffizienz steigen. Damit der Faktor Design auch für die Innovation eine wichtige Rolle spielt, hat der Lenkungsausschuss für europäisches Design ("European Design Leadership Board") Vorschläge mit folgendem Inhalt ausgearbeitet: Design soll für Unternehmen besser zugänglich werden. Design-Innovationen für Herstellungssysteme und Design-Kompetenz sollen gefördert werden. Design soll im EU-Forschungs- und Innovationssystem einen höheren Stellenwert erhalten und im öffentlichen Sektor stärkere Anwendung finden. Europäisches Design soll weltweit hohen Wiedererkennungswert haben.

Die Innovationspolitik kann noch mehr zum Wirtschaftswachstum beitragen, wenn die Einführung neuer Technologien und Arbeitsformen unmittelbar mit nachfrageorientierten Maßnahmen (Normung, Innovationsförderung bei den globalen Lieferketten und ordnungspolitische Anreize) kombiniert wird. Europa hat Erfahrung mit auf die Nachfrage abzielenden Maßnahmen, wie etwa die erfolgreiche Leitmarktinitiative zeigt, mit der marktspezifische Pläne und nachfrageseitige Instrumente entwickelt wurden. Kürzlich wurde bekanntgegeben, dass im Rahmen von fünf Europäischen Innovationspartnerschaften Maßnahmen zur Nachfragesteigerung und FuE-Instrumente koordiniert werden.

Nach dem Appell des Europäischen Rates vom März 2012 gilt es, nachfrageorientierte Innovation weiter zu fördern und für die Unternehmer ein optimales Umfeld zur Vermarktung ihrer Geschäftsideen zu schaffen. Ab Ende des Jahres 2012 wird die Kommission durch einen horizontalen Aktionsplan mit drei aufeinanderfolgenden Phasen die Nachfrage für innovative europäische Waren und Dienstleistungen ankurbeln. In der ersten Phase wird man sich mit den Märkten und Instrumentarien sowie mit der Steuerung nachfrageorientierter Modelle beschäftigen. In der darauf folgenden Phase werden Kommission und Interessenträger strategische Pläne für nachfrageseitige Maßnahmen in breiter angelegten Initiativen ausarbeiten. In der letzten Phase werden die Maßnahmen durchgeführt, die in den in der zweiten Phase erstellten strategischen Plänen vorgesehen sind. Parallel dazu wird mit einem neuen Monitoring-System gemessen, wie sich die nachfrageseitigen Maßnahmen und die Umsetzung der strategischen Pläne auswirken.

Die Kommission wird einen horizontalen Aktionsplan zur Steigerung der Nachfrage nach innovativen europäischen Waren und Dienstleistungen erstellen und umsetzen (ab 2012).

Die Kommission wird ein Bildungsnetz für Arbeitsplatzinnovation in Europa einrichten und damit die Arbeitsproduktivität und die Qualität der Arbeitsplätze steigern (2013). Sie wird einen Aktionsplan umsetzen, durch den Design rascher zu einem wichtigen Faktor der Innovationspolitik werden soll (ab 2012).

Im Jahr 2013 wird die Kommission mit einer unabhängigen Überprüfung feststellen lassen, ob sich das europäische Normungssystem an das sich rasch ändernde Umfeld anpassen lässt und zur Verwirklichung der internen und externen strategischen Ziele Europas beitragen kann.

B. Marktzugang

1. Verbesserung des Binnenmarktes für Waren

Der Binnenmarkt für Waren macht etwa 75 % des EU-internen Handels aus und bietet ein enormes, ungenutztes Potenzial zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums in der EU. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft. Globalisierung, Spezialisierung und Innovation haben tiefgreifende Auswirkungen auf die Herstellungsverfahren, und die Unterscheidung zwischen "Produkten" und "Dienstleistungen" wird zunehmend unklar. Durch diesen Prozess können jedoch neue Barrieren und Hindernisse entstehen. Daher müssen die Regeln und Verfahren des Binnenmarkts mit diesen Entwicklungen Schritt halten. 20 Jahre nach der Strategie von 1992 kam es bei einer ganzen Reihe von Produkten immer noch zu keiner Harmonisierung, und in einzelstaatlichen Rechtsvorschriften enthaltene Klauseln werden oft nicht korrekt angewandt. Nächstes Jahr wird die Kommission den Acquis für Industrieprodukte einer kritischen Bewertung unterziehen, dabei eine Studie und eine breit angelegte Konsultation durchführen und einen Fahrplan für eine Reform des Binnenmarkts für Industrieprodukte vorlegen.

Bis zur vollständigen Binnenmarktintegration bestimmter Bereiche wie z.B. Sicherheit und Verteidigung sind noch weitere Fortschritte erforderlich. Trotz der Umsetzung des Verteidigungspakets ist die Verteidigungsbranche nach wie vor stark national geprägt, so dass potenzielle Größenvorteile, mit denen Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität gesteigert werden könnten, ungenutzt bleiben. Im Bereich der zivilen Sicherheit sind weitere Forschungs- und Innovationsinitiativen auf EU-Ebene in Vorbereitung. Mit Hilfe einer Taskforce "Verteidigung" wird eine umfassende Strategie für eine EU-Verteidigungsindustrie entwickelt, die eine weltweit führende Rolle einnimmt und sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU wettbewerbsfähig ist. Ebenso weisen auch Produkte und Dienstleistungen, die auf Satellitendaten beruhen, hohes Wachstumspotenzial auf, und die Entwicklung ihres Marktes sollte nachhaltig gefördert werden.

2010. entwickelte die Kommission im Rahmen ihrer Strategie für eine intelligente Regulierung 32 Eignungstests zur Bewertung des gesamten ordnungspolitischen Rahmens eines bestimmten Politikbereichs. Bei diesen Tests sollen übermäßiger Verwaltungsaufwand sowie Rechtslücken, Unvereinbarkeiten und Überschneidungen zwischen rechtlichen Regelungen festgestellt und die kumulative Wirkung der Rechtsvorschriften bewertet werden. Die Testergebnisse dienen als Grundlage für politische Entscheidungen über den künftigen ordnungspolitischen Rahmen in den betreffenden Bereichen. Solche Eignungstests werden derzeit in bestimmten Politikbereichen durchgeführt, wie z.B. der Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer, dem Typgenehmigungsverfahren für Kraftfahrzeuge oder dem Süßwasserschutz der EU. Die geplante Erstellung eines Überblicks über die wichtigsten politischen Maßnahmen, die einzelne Branchen betreffen, wurde jedoch noch nicht umgesetzt. Die Kommission wird daher als Pilotprojekt horizontale, branchenspezifische Eignungstests durchführen. Zunächst befasst sie sich dabei mit der Erdölraffination sowie der Aluminiumbranche, die beide von entscheidender Bedeutung für die industrielle Wertschöpfungskette der EU sind, angesichts des hohen internationalen Wettbewerbsdrucks allerdings dringend neue Investitionen benötigen. Bei den Eignungstests geht es vorrangig um die Umsetzung der Maßnahmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Branchen am relevantesten sind, und die zwischen ihnen bestehenden Wechselwirkungen. 33 Weitere Eignungstests anderer Industrieprodukte folgen.

Verwaltungsbedingte und ordnungspolitische Hindernisse für den Binnenmarkt entstehen auch in Bereichen, für die die Mitgliedstaaten zuständig sind, beispielsweise durch technische Vorschriften und die Nichtanwendung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung sowie Diskrepanzen zwischen den Steuerbestimmungen der 27 Mitgliedstaaten. Durch eine bereits im Entwurfsstadium durchgeführte Analyse technischer Vorschriften können ordnungspolitische Hindernisse vermieden werden. Eben darauf zielt das Notifizierungsverfahren nach der Richtlinie 98/34/EG34 ab, bei dem Entwürfe von Rechtsvorschriften, die technische Regelungen über Produkte und Dienstleistungen der Informationsgesellschaft enthalten, der Kommission vor ihrer Annahme vorzulegen sind. Der vorbeugende Charakter dieses Verfahrens hat eine Vielzahl von Verstößen gegen die Bestimmungen des freien Warenverkehrs verhindert. Mit diesem Notifizierungsverfahren können jedoch auch nationale Rechtsvorschriften gemäß den Grundsätzen der "besseren Rechtsetzung" und durch vergleichende Überprüfungen verbessert werden. Es kann noch optimiert werden, wenn den Mitgliedstaaten empfohlen wird, bei nationalen Folgenabschätzungen auch die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit zu untersuchen.

Für ökologische Produkte und Dienstleistungen gibt es einen dynamischen, innovativen und wachsenden Markt. Die parallele Ausarbeitung verschiedener und oft widersprüchlicher technischer Vorschriften und Etikettierungsregelungen seitens der Mitgliedstaaten und privater Initiativen könnte allerdings die Verbraucher in die Irre führen und den freien Verkehr dieser Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt behindern. Die Kommission prüft derzeit, wie ökologische Produkte und Dienstleistungen am besten in den Binnenmarkt integriert werden können. Eine Möglichkeit dafür stellt der ökologische Fußabdruck dar.35

Da die Mitgliedstaaten Methodik und Kriterien für ihre Entscheidungen über Arzneimittelpreise und -erstattungen nicht miteinander abstimmen, haben nicht alle immer den gleichen Zugang zu innovativen Arzneimitteln. Obwohl die Transparenzrichtlinie und die Arbeit an einer Bewertung von Gesundheitstechnologien dem teilweise entgegenwirken, kann ohne eine weitergehende politische Strategie und einen damit einhergehenden Fahrplan die Wettbewerbsfähigkeit und langfristige Lebensfähigkeit der pharmazeutischen Industrie der EU nicht sichergestellt werden.

Beim EU-Rahmen für die Marktüberwachung besteht Verbesserungsbedarf. Die Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit gilt für alle Verbrauchsgüter, ob harmonisiert oder nicht, während die Bestimmungen über die Marktüberwachung, die derzeit in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und in branchenbezogenen Rechtsvorschriften enthalten sind, alle harmonisierten Produkte, und zwar Verbrauchs- und Industriegüter, betreffen. Bei den nationalen Behörden und den Wirtschaftsakteuren kann daher Unklarheit darüber herrschen, welches System anzuwenden ist. In einem Vorschlag für eine neue Marktüberwachungsverordnung, der zurzeit ausgearbeitet wird, würden alle einschlägigen Bestimmungen vereint und die Mängel des derzeitigen Rechtsrahmens behoben.

Die Marktüberwachung bewahrt die Bürgerinnen und Bürger der EU vor nicht konformen, gefährlichen Produkten (z.B. für Gesundheit oder Sicherheit) und gewährleistet faire Handelsbedingungen. Für das Funktionieren des Binnenmarkts sind die Mitgliedstaaten zuständig die auf nationaler Ebene sowohl für die Überwachung als auch für die Rechtsdurchsetzung sorgen. Dabei ist besonders die Überwachung eine enorm schwierige Aufgabe. Bei einigen Produkten lässt die Marktüberwachung offensichtlich zu wünschen übrig, z.B. bei den von der europäischen Maschinenbauindustrie hergestellten Investitionsgütern 36. Ein Mehrjahresaktionsplan für Marktüberwachung soll der gesamteuropäischen Marktüberwachung neuen Antrieb verleihen und Zusammenarbeit und wechselseitige Unterstützung fördern. Ein solcher Plan wird dazu führen, dass es unlautere Wirtschaftsteilnehmer viel schwerer haben und der Binnenmarkt für konforme und sichere Produkte weiter vertieft wird. Verantwortungsvolle Akteure werden dann nicht länger im Wettbewerb benachteiligt.

Da die Abgrenzung zwischen Dienstleistungen und Waren zunehmend unklar wird, wirken sich Behinderungen des Dienstleistungsverkehrs immer mehr unmittelbar auf den Warenverkehr aus. Insbesondere Unternehmensdienstleistungen sind entscheidend für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ausschlaggebend. Besonders gilt dies für KMU, die in stärkerem Maße externe Dienstleistungen in Anspruch nehmen als Großunternehmen.

Bis zum Ende dieses Jahres wird die Kommission ein Produktsicherheits- und Marktüberwachungspaket annehmen, das eine überarbeitete Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, eine neue Marktüberwachungsverordnung und eine Mitteilung über einen Mehrjahresaktionsplan für Marktüberwachung für den Zeitraum 2012-2015 umfasst.

Die Kommission wird den Status quo des "Acquis " im gesamten Bereich der Industrieprodukte bewerten, um einen Fahrplan für eine Reform des Binnenmarkts für Industrieprodukte auszuarbeiten (2013).

Die Kommission wird die Aluminium- und die Erdölraffinationsbranche Eignungstests unterziehen, und sich dabei auf die Umsetzung der Maßnahmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit am relevantesten sind, und die zwischen ihnen bestehenden Wechselwirkungen konzentrieren.

Die Kommission wird eine umfassende Strategie zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Verteidigungsindustrie entwickeln und den Markt für Verteidigungsgüter effizienter gestalten. Eine Mitteilung hierzu ist spätestens für April 2013 geplant.

In den Bereichen Sicherheit und Raumfahrt wird die Kommission zusätzliche Initiativen zur Förderung der Integration des Binnenmarkts vorlegen.

Die Kommission wird das Potenzial des Notifizierungsverfahrens nach der Richtlinie 98/34/EG als industriepolitisches Instrument und zur Festlegung künftiger Prioritäten der EU-Rechtsetzung nutzen. Insbesondere wird sie die Mitgliedstaaten anregen, in ihren nationalen Rechtsetzungsverfahren bereits im Entwurfsstadium Folgenabschätzungen und Prüfungen auf Vereinbarkeit mit der Wettbewerbsfähigkeit einzuführen.

Die Kommission wird einen Plan für eine politische Strategie vorstellen, mit der die Wettbewerbsfähigkeit der pharmazeutischen Industrie gesteigert werden soll.

Spätestens Ende 2012 wird eine Hochrangige Gruppe zu Unternehmensdienstleistungen eingesetzt werden. Sobald der Bericht dieser Gruppe vorliegt, wird die Kommission bis 2014 ein Arbeitsprogramm mit politischen Empfehlungen ausarbeiten.

2. Mehr Dynamik im Binnenmarkt durch Förderung des Unternehmertums

Kleine, rasch wachsende Unternehmen schaffen zwar mehr als ein Drittel aller neuen Arbeitsplätze, doch in der EU wachsen sie nicht so schnell wie in den USA.37 Mit einem Aktionsplan "Unternehmertum", der auf dem Small Business Act aufbaut, werden das Wachstum neugegründeter Unternehmen gefördert, Unternehmensübertragungen erleichtert, Unternehmen in der Gründungsphase unterstützt und effiziente Konkursverfahren entwickelt, durch die Unternehmer eine zweite Chance erhalten.

Unternehmer müssen das volle Potenzial des digitalen Binnenmarkts der EU nutzen, der Schätzungen zufolge bis 2016 um 10 % jährlich wächst. 38 Durch die Digitale Agenda für Europa39 und industriepolitische Leitinitiativen hat die Kommission die Entwicklung des Internets und der neuen digitalen Technologien in den Mittelpunkt der Strategie Europa 2020 gerückt. Die EU legt mit ihrer Politik die Rahmenbedingungen für den digitalen Binnenmarkt fest und schafft so auch die rechtliche Grundlage für den elektronischen Handel (Richtlinie 2000/3 1/EG) .40 Künftig werden grenzüberschreitende Online-Verkäufe durch das gemeinsame europäische Kaufrecht einheitlich geregelt, und die digitale Dimension ist ein wesentlicher Teil der Strategie für eine europäische Verbraucheragenda41.

Die Mitgliedstaaten und die Kommission müssen dazu beitragen, dass der digitale Binnenmarkt schneller vollendet wird. Die Mitgliedstaaten müssen die Umsatzsteueranmeldung vereinfachen und durch eine zentrale elektronische Anmeldestelle den grenzüberschreitenden digitalen Handel für kleine Unternehmen erleichtern. Das Enterprise Europe Network wird Schulungen anbieten und die KMU, die sich für das Online-Geschäft interessieren, über ihre Pflichten bei grenzüberschreitenden Transaktionen informieren. Für Anbieter von Fortbildungen und Schulungen könnte durch Leitlinien und Gütesiegel für eSkills auf EU- und auf nationaler Ebene ein gemeinsamer Rahmen für zu vermittelnde Fähigkeiten geschaffen werden. Normen und Leitlinien sind unerlässlich für die digitale Interoperabilität innerhalb von Lieferketten.

Es reicht allerdings nicht aus, einfach nur für die Rahmenbedingungen zu sorgen: Europa kann nur erfolgreich sein, wenn es das Potenzial des digitalen Unternehmertums erschließt.

Die Kommission wird einen Aktionsplan " Unternehmertum " vorlegen, der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten für Verbesserungen der Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Unterstützung des Unternehmertums enthält (November 2012). Außerdem wird sie zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um zur Anwendung digitaler Technologien und des elektronischen Handels anzuregen. Ferner wird die Kommission im ersten Quartal 2013 gezielte Maßnahmen zur Unterstützung der Web- Unternehmen in der EU vorschlagen.

3. Der Binnenmarkt für Technologie, das einheitliche Patent und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums

Rechte des geistigen Eigentums sind unabdingbar für Innovation und Wachstum, da sie diejenigen Unternehmen schützen, die in Forschung und Entwicklung und investieren. Sie stehen im Zentrum des Innovationssystems und bilden die Grundlage jeden Technologietransfers, indem Kreativität und Erfindungsgeist belohnt sowie Unternehmen und Innovatoren vor widerrechtlicher Aneignung und Nutzung technologischen Wissens geschützt werden. Es muss sichergestellt werden, dass Rechte des geistigen Eigentums den Bedürfnissen der "New Economy" entsprechen und insbesondere für eine offene und kooperative Innovation sorgen.

Durch die Einführung des einheitlichen Patents und den Aufbau eines einheitlichen Streitregelungssystems für Patentfragen in Europa wird der Patentschutz im Binnenmarkt günstiger und kohärenter.42 Damit werden unnötige Prozesskosten vermieden und die Rechtssicherheit steigt. Ferner wird spätestens Ende 2014 ein kostenloser Dienst für die maschinelle Übersetzung in alle europäischen Sprachen43 zur Verfügung stehen. Für Erfinder, die Patentschutz anstreben, gibt es ein Instrumentarium zur Beschleunigung des zur Gewährung eines Patents zu durchlaufenden Verfahrens. Durch Initiativen, die auf der Vorarbeit anderer Ämter und einer internationalen Harmonisierung des materiellen Patentrechts aufbauen (einschließlich einer noch vorzunehmenden weltweiten Harmonisierung der Neuheitsschonfrist mit allen damit zusammenhängenden Aspekten), kann das Patentsystem langfristig noch solider und kostengünstiger werden.

Zur Ergänzung des Patentsystems könnten weitere Instrumente eingesetzt werden, wie z.B. die Optimierung der Nutzung und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen. Nicht alle Innovationsschritte sind patentierbar, es könnte sich aber trotzdem lohnen, ihre Ergebnisse vor widerrechtlicher Aneignung zu schützen. Manche Erfindungen könnten zwar patentiert werden, die Unternehmen sind aber vielleicht der Ansicht, dass sie besser durch Geheimhaltung zu bewahren sind. Innovatoren entscheiden sich also unter Umständen manchmal dafür, ihr geistiges Eigentum (und damit die Innovationsrendite) einfach dadurch zu schützen, dass sie ihre Betriebsgeheimnisse nicht offenlegen. Der Schutz von Betriebsgeheimnissen wird nicht im EU-Recht, sondern auf nationaler Ebene geregelt. Hier bestehen allerdings erhebliche Unterschiede bei Art und Umfang des Schutzes und auch bei den zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln. Die Kommission untersucht, ob diese unterschiedlichen Regelungen für grenzüberschreitend tätige Unternehmen Hindernisse schaffen und nicht zuletzt für KMU Transaktionskosten verursachen können.

Für nicht börsennotierte Unternehmen gelten nationale Bilanzierungsregeln, die auf die Umsetzung der Vierten Rechnungslegungsrichtlinie zurückgehen. Der Wert von Patenten und anderen Rechten des geistigen Eigentums wird derzeit - besonders in Jahresabschlüssen von KMU - nicht umfassend berücksichtigt, obwohl die Mitgliedstaaten aufgrund dieser Richtlinie dahingehende Regelungen erlassen können. Es wird untersucht werden, auf welche Weise der Wert der Patente von Unternehmen effektiv Anerkennung finden kann - auch in den Jahresabschlüssen - und sich der Zugang zu Kapital durch eine verstärkte Offenlegung verbessern lässt. Ferner gewinnen Rechtsschutzversicherungen für Patentstreitigkeiten zunehmend an Bedeutung.

Ein wirkungsvoller Schutz der Rechte des geistigen Eigentums muss Sicherungsmechanismen im Vorfeld sowie im Übertretungsfall die Verfolgung der Täter umfassen. Patenthinterhalte, Patentüberfälle, Patentkriege und Verstöße gegen diese Rechte (z.B. Fälschungen und Produktpiraterie) schaden den Betroffenen unmittelbar und untergraben das Vertrauen in den Schutz der Rechte.

Der schnelle technische Fortschritt in Branchen mit gesamtwirtschaftlicher Bedeutung bringt mögliche Gefahren durch Patentdickichte 44 und Patenthinterhalte45 mit sich. Studien zufolge gibt es in 9 von 30 Technologiebereichen Patentdickichte. Ein effizientes und ausgewogenes Regelwerk könnte Formen des wettbewerbsfördernden Lizenzaustausches oder Patentgemeinschaftsvereinbarungen als wirkungsvolle marktbestimmte Instrumente gegen diese Risiken fördern. Als Bestandteil dieses Regelwerks wird die Kommission ihre Vorschriften über Technologietransfer-Vereinbarungen anpassen. Außerdem kann die Arbeit an bestehenden Schutzmechanismen wie z.B. Lizenzgewährung zu fairen, angemessenen und diskriminierungsfreien Bedingungen (FRAND-Grundsatz) weiter vorangetrieben werden. Es könnte bereits kurzfristig deutliche Verbesserungen geben, wenn ergänzend zu diesen Mechanismen die Patentämter und Normungsgremien enger zusammenarbeiten und verstärkt Informationen austauschen würden.

Rechte des geistigen Eigentums werden durch die ausufernde Produktfälschung und - piraterie bedroht. Berichte der Kommission über die Beschlagnahmen an den EU-Außengrenzen zeigen, dass die Anzahl sowohl der Fälle als auch der vom Zoll beschlagnahmten Produkte seit 2000 erheblich gestiegen ist. Rechte des geistigen Eigentums, die nicht durchgesetzt werden können, sind nutzlos. Deshalb besteht seit 2004 ein gemeinsamer Mindestrahmen für die zivilrechtliche Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (Richtlinie 2004/48/EG), der es ermöglicht, nicht nur unmittelbar gegen Rechtsverletzer vorzugehen, sondern auch gegen (online oder offline tätige) Mittelspersonen, deren Dienste von Dritten zwecks Verletzung eines Rechts in Anspruch genommen werden. Dieser Rechtsrahmen, der derzeit überprüft wird, gestattet es Rechteinhabern, Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihre Rechte des geistigen Eigentums verletzt worden sind.

Als Ergänzung zu rechtlich vorgesehenen Maßnahmen, Abhilfen und Sanktionen könnte ein gemeinsames Vorgehen auf freiwilliger Basis auf sehr pragmatische Weise zum Kampf gegen Produktfälschungen und -piraterie beitragen, wie das Beispiel der Europäischen Beobachtungsstelle für Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums 46 zeigt. Auch das Memorandum of Understanding hinsichtlich des Verkaufs gefälschter Markenartikel auf Internetplattformen47 hat sich bei der Bekämpfung des Verkaufs von Fälschungen über das Internet bewährt.

4. Internationale Märkte

Die Europäische Union ist zwar die weltweit führende Handelsmacht, die globale Wirtschaft wandelt sich aber rasch und wird zunehmend multipolar. Die Wirtschaft der wichtigsten Schwellenländer (vor allem in Brasilien, Russland, Indien und China) wächst weiter schnell. Die meisten dieser Staaten verfolgen eine ambitionierte, stark auf Technologie und industriellen Innovationen ausgerichtete Industriepolitik, um bei der Qualität aufholen und ökologischer produzieren zu können. Außerdem ist ein beunruhigender Trend zu protektionistischen Maßnahmen und diskriminierenden Praktiken zu erkennen. 48

Die Kommission ist bestrebt, die Märkte zu öffnen und Europa die Kräfte und Regionen zu erschließen, die das weltweite Wachstum am stärksten ankurbeln. Die Kommission wird weiter auf eine ehrgeizige Handels- und Investitionsstrategie 49, die im Zeichen der Gegenseitigkeit steht, und auf einen umfassenden Plan zur Rechtsdurchsetzung hinarbeiten. Dabei geht es vor allem um den Zugang zu Märkten, den Abbau von Hemmnissen, die Liberalisierung des öffentlichen Beschaffungswesens, die erfolgreiche Durchsetzung von Handelsregeln (z.B. im Hinblick auf Subventionen), die besten Standards für den Schutz internationaler Investitionen und den vollständigen Schutz der Rechte des geistigen Eigentums. Werden in Folgenabschätzungen am Beginn von Verhandlungen über Handels-und Investitionsabkommen die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit konsequent berücksichtigt und dem Europäischen Parlament und dem Rat nach Abschluss solcher Verhandlungen eine umfassende Analyse übermittelt, so wird dies dazu beitragen, dass die EU-Wirtschaft optimal von Freihandelsabkommen profitieren kann.

Das Notifizierungsverfahren der WTO für technische Handelshemmnisse (Technical Barriers to Trade/TBT) ist ein wirksames Instrument zur Vereinfachung des Marktzugangs. Doch die beteiligten Akteure, insbesondere KMU, nutzen es nicht ausreichend. Die Kommission wird dafür sorgen, dass der Zugang zu TBT-Informationen über Marktzugangsanforderungen erleichtert wird und das Verfahren übersichtlicher und offener gestalten.

Eine umfassende Auslandsinvestitionspolitik wird im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon durch bilaterale Verhandlungen, Dialoge mit wichtigen Partnern und die aktive Teilnahme an internationalen Foren betrieben. 50 Dies sollte den Zugang zu bedeutenden Märkten erleichtern, ein hohes Maß an Schutz für EU-Investitionen in Drittländer gewähren und gleiche Wettbewerbsbedingungen für EU-Unternehmen schaffen. Gleichzeitig muss ein offenes und diskriminierungsfreies Umfeld unbedingt erhalten werden, damit es noch attraktiver wird - insbesondere bei ausländischen Direktinvestitionen in Neugründungen (Green-Field-Investitionen), mit denen Wachstum und Arbeitsplätze geschaffen werden - in der EU zu investieren51, und damit erforderlichenfalls die Transparenz ausländischer Direktinvestitionen in der EU erhöht wird.

Um den Zugang zu Rohstoffen und auch zu ihren handelspolitischen Initiativen 52 zu sichern, wird die Kommission ihre Rohstoffdiplomatie 53 ausbauen und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen in diesem Bereich gezielter ausrichten. Die Zielgruppe umfasst Grönland 54, die Partnerländer in der Mittelmeerregion, Länder des Südkaukasus, Lateinamerika, Afrika und Asien.

Die Internationalisierung von Unternehmen aus der EU muss besser unterstützt und begleitet werden, damit sich der Anteil der international tätigen KMU in der EU (von derzeit geschätzten 13 %) erhöht. "Wachstumsmissionen", die in Drittländern unter Führung der Kommission mit Vertretern der EU-Wirtschaft - auch von KMU - durchgeführt werden, aber nicht den herkömmlichen Aktivitäten zur Förderung des Handels gleichgestellt werden sollten, können den Aufbau eines gemeinsamen Rahmens für die Zusammenarbeit in der Industrie- und KMU-Politik begünstigen und zur Pflege von Geschäftsbeziehungen beitragen.

Die EU arbeitet an einer Überprüfung der Strategie für die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Intellectual Property Rights/IPR) in Drittländern, die einen wesentlichen Bestandteil ihrer Initiativen gegen Produktfälschungen darstellt. In diesem Zusammenhang unterstützt die Kommission die KMU unmittelbar beim Schutz ihres intellektuellen Kapitals in bedeutenden ausländischen Märkten durch das KMU-IPR-Helpdesk sowie andere nutzerfreundlich aufgebaute Internetanwendungen wie das gemeinsame Transatlantische IPR-Portal der EU und der USA. Zudem werden die Strukturen für die Unterstützung von EU-Unternehmen in Drittländern effektiver gestaltet.

Schließlich wird die Kommission Maßnahmen im Außenbereich mit EU-internen Initiativen verbinden und darauf achten, dass politische Strategien und rechtliche Initiativen im Binnenmarkt externen Prioritäten nicht entgegenstehen, um damit handelsverzerrende Regulierungsschritte zu vermeiden.

Die Kommission wird

C. Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten

Die Erholung und das künftige Wachstum der Industrie in Europa hängen davon ab, ob ausreichend Kapital für die Investitionen verfügbar ist, die für die Einführung neuer Technologien und Ausrüstungen zur Steigerung unserer Wettbewerbsfähigkeit nötig sind. Leider geht aus unserer öffentlichen Konsultation der Interessenträger und unseren Umfragen eindeutig hervor, dass der Zugang zu Kapitalmärkten und Krediten für europäische Unternehmen ein großes Problem darstellt.

Zum Teil ist die schwache Nachfrage nach Krediten für die derzeit geringe Kreditvergabe der Banken verantwortlich, allerdings spielen auch Engpässe auf der Angebotsseite eine Rolle. 56 Die notwendige Verringerung des Fremdkapitalanteils (Deleveraging) der Banken und die anstehende Umstrukturierung der Branche werden die Erholung bei den Bankkrediten aller Wahrscheinlichkeit nach weiter verzögern. KMU sind besonders stark von diesem Problem betroffen. Im Rahmen einer von der EZB im April durchgeführten Erhebung über den Zugang der KMU zu Finanzierungen ("SME Access to Finance Survey") wurde ermittelt, dass die Ablehnungsquote bei Darlehensanträgen von KMU von 10 % auf 13 % gestiegen ist.

Die meisten europäischen Industrieunternehmen sind stark auf Bankkredite angewiesen. In den USA sind sowohl das Volumen der Schuldverschreibungen als auch das Volumen der Aktienmarktkapitalisierung größer als die gesamten Forderungen der Banken. Kapitalmarktverbindlichkeiten zur Finanzierung von Unternehmen betragen in Europa lediglich 7 % des BIP, wohingegen der Anteil in den USA 35 % beträgt. 57 Aufgrund dieses strukturellen Merkmals der EU-Wirtschaft ist die EU-Industrie stärker von der Bankenkrise betroffen, denn alternative Finanzierungsquellen stehen nur in beschränktem Umfang zur Verfügung.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Kommission Maßnahmen zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf Kapital vor. Mit einem ersten Maßnahmenpaket wird auf die Unterstützung durch den öffentlichen Sektor gesetzt, während ein zweites Paket Maßnahmen umfasst, die den Zugang zu den Kapitalmärkten erleichtern sollen.

1. Unterstützung durch den öffentlichen Sektor zur Erleichterung des Zugriffs der Industrie auf frisches Kapital

In der neuen Planung für den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum von 2014 bis 2020 ist vorgesehen, dass Finanzierungsinstrumente zur Förderung von Innovationsaktivitäten vereinfacht und in ihrer Wirksamkeit verbessert werden. Die Möglichkeit, die dem Programm

Horizont 2020 zugewiesenen Finanzmittel in Verbindung mit dem Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME) einzusetzen, erleichtert den Übergang von der technologischen Entwicklung zur industriellen Anwendung und Vermarktung neuer Technologien. Die Ausweitung der Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis trägt dazu bei, die Risiken für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial zu senken.

Mit der Kohäsionspolitik steht ein integrierter Ansatz zur bedarfsgerechten Förderung der KMU zur Verfügung, der alle Phasen der Unternehmensgründung und -entwicklung abdeckt und die größte Quelle für die Förderung der KMU durch die Union darstellt: Von den insgesamt 55 Mrd. EUR für die Unterstützung von Unternehmen in der Regionalpolitik im aktuellen Finanzrahmen 2007-2013 wurden KMU mit insgesamt 25 Mrd. EUR direkt gefördert. Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU wird auch bei der künftigen Vergabe von Fördermitteln der Kohäsionspolitik einen Schwerpunkt bilden. Bei den Fördermaßnahmen wird direkte finanzielle Unterstützung, sowohl in Form von Finanzhilfen als auch revolvierenden Finanzierungsinstrumenten, mit Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen, unter anderem für Berufsbildung und Unternehmertum, verbunden. KMU sollen dabei unterstützt werden, von Netzwerken und Clustern zu profitieren, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und neue Ideen schneller auf lokale und globale Märkte zu bringen.

Die Kommission wird mit der EIB und dem EIF zusammenarbeiten, um die Einführung effizienterer und wirksamerer Finanzierungsinstrumente für die Investition der Ressourcen zu gewährleisten, die den Programmen Horizont 2020 und COSME zugewiesen sind.

Die Mitgliedstaaten sollten dafür Sorge tragen, dass eine wirksame Nutzung der Kohäsions- und Strukturfonds, verstärkt durch das Konzept der intelligenten Spezialisierung, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit verbessert und damit zum Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt (2013).

Für einen erleichterten Zugang zu Finanzierungen 58 richtet die Kommission ein einheitliches Portal59 ein, das Informationen darüber enthält, wie in den unterschiedlichen Ländern auf Finanzmittel aus den verschiedenen EU-Programmen zugegriffen werden kann.

Zusätzlich zu diesen mittel- bis langfristig ausgerichteten Maßnahmen wird die Kapitalaufstockung der Europäischen Investitionsbank um 10 Mrd. EUR Schätzungen zufolge in naher Zukunft zu einer zusätzlichen Darlehenskapazität von 60 Mrd. EUR führen. Grundsätzlich sollen 10-15 Mrd. EUR den KMU, ein ähnlich hoher Betrag der Innovation und 15-20 Mrd. EUR der Ressourceneffizienz zugutekommen.60

Zur Beschleunigung der Erholung und des Wachstums werden die folgenden Maßnahmen ergriffen:

2. Zugang zu den Kapitalmärkten

Im Zuge der Krise wurden die bereits geringen Finanzierungsmöglichkeiten für KMU und Unternehmen mit mittlerer Kapitalisierung weiter eingeengt. Der Verbriefungsmarkt für KMU-Darlehen stagniert nach wie vor. Eine Wiederbelebung dieses Marktes in einem Umfeld mit wirkungsvollerer Aufsicht und Regelungen zur Sicherung der Stabilität der Finanzmärkte könnte zur Langzeitfinanzierung von Projekten beitragen.

Aufgrund der zunehmend ungünstigen Wirtschaftsprognosen wird auch weniger Risikokapital bereit gestellt. Zahlreiche Risikokapitalfonds halten an ihrem bisherigen Unternehmensportfolio fest und meiden den Abschluss neuer Geschäfte. Europäische Risikokapitalfonds sind nach wie vor überwiegend auf nationale Märkte ausgerichtet, zu klein und aufgrund der weiterhin ungünstigen Rahmenbedingungen häufig nicht in der Lage, Geschäftsabschlüsse zu verbriefen.

Den Zugang zu Kapitalmärkten für KMU zu erleichtern ist sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene zu einem wichtigen Ziel geworden. Im Dezember 2011 hat die Kommission einen Aktionsplan zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzierungen angenommen. 61 Neben anderen Maßnahmen enthält dieser Aktionsplan Vorschläge für die Schaffung eines echten Binnenmarkts für Risikokapitalfonds in der EU und neue Regelungen für Europäische Sozialinvestitionsfonds, die im Dezember 2011 von der Kommission vorgelegt wurden. Der Rat und das Europäische Parlament sollten den Vorschlägen so schnell wie möglich zustimmen, da diese Maßnahmen für rasch wachsende KMU von großer Bedeutung sind.

Zusätzlich zur Eigenkapitalfinanzierung könnten weitere Finanzierungskanäle in Betracht gezogen werden. 62 Die längste Tradition hat das Privatplatzierungssystem, das in den USA weit verbreitet ist. Damit können Versicherungsfonds und Versorgungskassen Unternehmen direkt Kapital zur Verfügung stellen, ohne dass Banken zwischengeschaltet werden. Andere Kanäle sind beispielsweise Supply Chain Finance, besicherte Finanzierung, Factoring (Bevorschussung von Forderungen), Leasing, Business Angels und Kreditvergabe zwischen nichtfinanziellen Unternehmen (peertopeer lending).

Wie sich diese Finanzierungsmöglichkeiten entwickeln, wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen; die Regulierungsbehörden müssen diese Entwicklung im Auge behalten. Die KMUMarktkategorien aus dem jüngst vorgelegten Änderungsvorschlag zur Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) könnten der weiteren Stärkung des Anlegerschutzes dienen. Zwischenzeitlich können einige Elemente bereits kurzfristig bereitgestellt werden, um derzeit bestehende Hindernisse für grenzübergreifende Tätigkeiten zu beseitigen. Beispielsweise könnten Leitlinien zur EU-weiten Harmonisierung der Kreditpunktebewertung von KMU herausgegeben werden. Dadurch würden grenzübergreifende Geschäfte von KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung vereinfacht.

Im Grünbuch über die Finanzierung langfristiger Investitionen in der EU, das gegen Ende 2012 vorgelegt wird, wird die Kommission weitere Möglichkeiten prüfen, wie der Zugang zu Finanzierungen für KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung vereinfacht und diversifiziert werden kann.

Die Kommission fördert den Informationsaustausch über bewährte Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten zu alternativen Finanzierungsmethoden bei KMU und Unternehmen mittlerer Kapitalisierung. Länder, in denen Risikokapitalmärkte immer noch erheblich unterentwickelt sind, sollten das Geschäftsumfeld von Risikokapitalfonds untersuchen, um Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu frischem Beteiligungskapital für Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial zu prüfen. Außerdem sollten geeignete Investitionsanreize für Business Angels geschaffen werden.

Die Kommission ersucht den Rat und das Europäische Parlament, den Vorschlag für eine Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds63 rasch anzunehmen.

Die Kommission wird 2012 die Prüfung von Steuerhindernissen für grenzübergreifende Risikokapitalinvestitionen abschließen und gegebenenfalls Vorschläge zur Vereinfachung dieser Investitionen vorlegen. Gleichzeitig werden die Steuerhinterziehung und -umgehung bekämpft.

D. Die Schlüsselrolle der Humanressourcen

1. Die aktuellen Herausforderungen bewältigen: Schaffung von Arbeitsplätzen

Marktanpassungen im Laufe der Krise und deren Folgen erfordern eine enge Koordination der einschlägigen politischen Maßnahmen der EU und gemeinsame Bemühungen der EU und ihrer Mitgliedstaaten. Daher wurden die Mitgliedstaaten von der Kommission aufgefordert 64, im Einklang mit dem im April vorgeschlagenen Beschäftigungspaket der Kommission den Schwerpunkt stärker auf beschäftigungspolitische Maßnahmen zu legen. Solche Maßnahmen müssen Vorrang erhalten, insbesondere bei der Nutzung des Potenzials neuer Technologien und der grünen Wirtschaft sowie zur Bekämpfung der Jungendarbeitslosigkeit. Ein Umbau der Wirtschaft in diesem Sinne wird die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und wichtige Möglichkeiten zur Schaffung von Arbeitsplätzen erschließen; dies ist eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung des EU-Beschäftigungsziels von 75 % bis 2020, das die Schaffung von 17,6 Mio. neuen Arbeitsplätzen vorsieht.

Eine wettbewerbsfähige und effiziente Industriepolitik gründet sich auch auf dynamische Arbeitsmärkte und die Mobilität der Arbeitskräfte ist dabei ein entscheidender Faktor. Die Umwandlung des Netzwerks der Europäischen Arbeitsverwaltungen (EURES) in ein europäisches Stellenvermittlungsinstrument soll die Arbeitsvermittlung in der EU vereinfachen.

In der Krise hat sich gezeigt, dass interne Flexibilität in Zeiten eines konjunkturellen Abschwungs ein äußerst wirksames Mittel sein kann, das Beschäftigungsniveau zu halten und die Anpassungskosten zu verringern. Dies wurde in der Konsultation zum Grünbuch zur Umstrukturierung 65 bestätigt. Allerdings setzt dies voraus, dass sowohl die Sozialpartner als auch die Behörden Maßnahmen für möglichst reibungslose Beschäftigungsübergänge ergreifen. Die Mitgliedstaaten sollten auf maßgeschneiderte und ausgewogene Reformen der Bestimmungen zum Kündigungsschutz achten, damit der Segmentierung Einhalt geboten oder der ausufernden Nutzung atypischer Arbeitsverträge und dem Missbrauch in Form von Scheinselbständigkeit ein Ende bereitet wird. Eine Qualitätsverbesserung der Praktika in Europa wird dazu beitragen, den Übergang von der Ausbildung in das Berufsleben zu erleichtern und die Beschäftigungsfähigkeit von jungen Menschen zu verbessern.

Die Arbeitsmärkte in Ländern, in denen ausgeprägte soziale Dialoge geführt werden, haben sich als krisenfester erwiesen. Daher ist es wichtig, den Meinungsaustausch zwischen den Sozialpartnern auf europäischer und nationaler Ebene konsistenter zu gestalten.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, einen ehrgeizigen Ansatz zu verfolgen und im Rahmen ihrer nationalen Beschäftigungspläne politische Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zu ergreifen.

Die Reform des Netzwerks der Arbeitsverwaltungen im EWR (EURES) wird dazu beitragen, die Nachfrage nach Kompetenzen und Beschäftigungsübergänge zu verwalten.

Im Jahr 2012 sollte innerhalb des Europäischen Semesters für die wirtschaftspolitische Koordinierung ein Rahmen für die Einbeziehung der Sozialpartner in die Gestaltung der Beschäftigungspolitik, auch in den Bereichen Kompetenzen und Berufsbildung, fertiggestellt werden.

Die Kommission arbeitet an einem Qualitätsrahmen für Praktika, der Unternehmen darin bestärken soll, Praktika mit hochwertigen Lerninhalten und angemessenen Arbeitsbedingungen anzubieten; diese Praktika sollten eine gute Basis für den Einstieg in den Arbeitsmarkt bilden.

2. Investitionen in Qualifikation und Berufsbildung zur Begleitung des Strukturwandels

Der Erfolg der EU-Industrie hängt davon ab, inwieweit das bestehende und künftige Potenzial der Humanressourcen in der EU genutzt werden kann. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den sechs Bereichen für vorrangige Maßnahmen, die in dieser Mitteilung festgelegt sind. Bei unserer Konsultation wurde die große Bedeutung herausgestellt, die die Industrie den Qualifikationen beimisst, wenn es um die Wettbewerbsfähigkeit geht. Die Sachverständigengruppe zu neuen Kompetenzen für neue Beschäftigungen 66 ist zu dem Ergebnis gekommen, dass Bildung und Berufsbildung mit der Wirtschaft verzahnt werden müssen, damit eine Abstimmung auf den künftige Kompetenzbedarf möglich wird.

Qualifikationen sind ein wichtiger Motor für Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit, denn sie bilden die Grundlage für Produktivität und Innovation. Der EU stehen jedoch bei der Bereitstellung dieser Kompetenzen große Probleme ins Haus. Schon jetzt beeinträchtigen Diskrepanzen zwischen Angebot und Nachfrage bei den Qualifikationen - in einigen Mitgliedstaaten sogar Qualifikationsdefizite - das Wachstum und die Beschäftigungslage. Das Bildungssystem muss gerade Schulabgängern und Hochschulabsolventen die erforderlichen Kompetenzen für ein Arbeitsleben in der Industrie mit auf den Weg geben. Eine Investition in die Berufsbildung ist gleichzeitig eine Investition in Innovation, da viele technische Verbesserungen das Ergebnis schrittweiser Innovationen sind, die gut ausgebildete Arbeiter und Ingenieure in der Werkshalle vornehmen. 67 Eine Grundvoraussetzung für die Investition in neue Kompetenzen und Berufsbildung ist jedoch die Weiterentwicklung von Instrumenten zur Überwachung und frühzeitigen Erkennung des Qualifikationsbedarfs sowie zur Feststellung von Ungleichgewichten bei Angebot und Nachfrage in diesem Bereich. Auf EU-Ebene werden zurzeit einige Instrumente für diesen Zweck entwickelt.

3. Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen und Management von Umstrukturierungsprozessen in Unternehmen

Die Antizipierung des Bedarfs an Arbeitskräften und Kompetenzen gilt gemeinhin als wesentlicher Faktor für den Erfolg eines Unternehmens, da ungeachtet des jeweiligen Wirtschaftszweigs die Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Perspektive des Unternehmens verbessert werden. In diesem Kontext kann eine Antizipierung und eine gut vorbereitete Umstrukturierung nicht nur positive Auswirkungen auf die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern darüber hinaus positive Ausstrahlungseffekte auf andere Märkte und Wirtschaftszweige haben, während dabei die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitskräfte insgesamt verbessert und deren Übergang in neue Beschäftigungsverhältnisse erleichtert wird. Die Reaktionen auf das Grünbuch "Umstrukturierung und Antizipierung von Veränderungen: Lehren aus den jüngsten Erfahrungen" der Kommission bestätigen, dass Antizipierung bei der Investition in Humanressourcen von entscheidender Bedeutung ist, wobei die Ermittlung des Bedarfs an Arbeitskräften und Qualifikationen sowie die Tätigung der entsprechenden Investitionen nach wie vor sehr schwierig sind. Die Möglichkeiten der kleinen und mittleren Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, den Bedarf an Arbeitskräften und Qualifikationen zu antizipieren, sind im Vergleich zu großen Unternehmen begrenzt. Daher müssen die Antizipierungsfähigkeiten der genannten KMU unbedingt ausgebaut werden, damit sie auf Grundlage dessen die richtigen Entscheidungen bei der Investition in Humanressourcen treffen und so ihr Potenzial zur Förderung der Innovation und des Wachstums in Europa zur Gänze ausschöpfen können.

Zur Abstimmung des Kompetenz- und Arbeitsplatzangebots wird die Kommission die folgenden Maßnahmen ergreifen:

Förderung der Übernahme standardisierter Zertifizierungssysteme für Kompetenzen im Rahmen des Programms "Intelligente Energie - Europa" im Zeitraum 2013/2014.

Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung neuer Konzepte zum Thema Qualifikation durch die Veröffentlichung politischer Leitlinien in einer für November vorgesehenen Mitteilung über die Durchführung effizienter Reformen und die Entwicklung wirksamer Bildungs- und Berufsbildungssysteme, die zu einem besseren Qualifikationsangebot führen.

IV. Schlussfolgerung: Governance Ziele

Die Industrie kann erheblich dazu beitragen, die EU-Wirtschaft aus der Krise zu führen. In dieser Mitteilung wurde eine engagierte Industriepolitik umrissen, die unsere Wettbewerbsfähigkeit erhöhen und die Grundlage für eine Reindustrialisierung der EU bilden kann. Die vorgeschlagenen Maßnahmen untermauern und erweitern den 2010 vorgeschlagenen strategischen Ansatz der Industriepolitik.

Damit diese Maßnahmen sachgemäß durchgeführt werden, überwacht die Kommission eine Reihe von Schlüsselvariablen genau:

1. Investitionen

2. Binnenhandel

Werden diese Ziele verwirklicht, kann eine Reindustrialisierung der Europäischen Union erfolgen und der Anteil der Industrie am BIP von derzeit 16 % auf bis zu 20 % im Jahr 2020 ansteigen.

Unsere Industriepolitik kann nur dann Früchte tragen, wenn wir Synergien sinnvoll nutzen. Die Politik in der EU muss gut koordiniert und synchronisiert werden. EU-Maßnahmen in Schlüsselbereichen, die dazu beitragen, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu erfüllen, wie Investitionen in Infrastrukturen, FuE und Innovation, die Entwicklung unserer digitalen Agenda für Europa, Maßnahmen im Bereich Qualifikationen und Beschäftigung, unsere Handels- und Investitionspolitik, unsere Binnenmarktpolitik, unsere Wettbewerbspolitik sowie unsere Verkehrs-, Meeres-, Energie-, Umwelt- und Klimapolitik werden eng mit der Industriepolitik abgestimmt. Unser Erfolg wird in erster Linie davon abhängen, ob wir in all diesen Bereichen effizient zusammenarbeiten, um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Die Synergien zwischen den Maßnahmen unter Federführung der EU und der Industriepolitik der Mitgliedstaaten müssen verstärkt werden. Die neuen Instrumente der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2014-2020 werden den Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine Hilfe sein. Eine Strategie für intelligente Spezialisierung ist eine Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung unter dem thematischen Ziel der Förderung der Forschung, technologischen Entwicklung und Innovation, besonders in KMU, das die meisten in dieser Mitteilung als Bereiche für vorrangige Maßnahmen vorgeschlagenen Investitionsprioritäten umfasst. Die Mitgliedstaaten sollten die in den länderspezifischen Empfehlungen des Rates vom Juni genannten Reformen vorantreiben.

Die Umsetzung der Industriepolitik erfordert darüber hinaus eine effektivere Governance-Struktur in der EU. In dieser Hinsicht wurden seit der Mitteilung von 2010 bereits Fortschritte erzielt:

Es bestehen jedoch nach wie vor weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich Governance.


Anhang: Wichtigste Maßnahmen in der Industriepolitik-Mitteilung
HebelSchlüsselmaßnahmeVorschlag der Kommission

Förderung von Investitionen in neue Technologien und Innovationen
1Bereiche für vorrangige MaßnahmenIn Zusammenarbeit mit der Industrie und den Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen für die rasche
Produktions- und Marktentwicklung durchgeführt werden.
- Märkte für fortschrittliche Herstellungstechnologien zur umweltfreundlichen Produktion
- Märkte für Schlüsseltechnologien - Märkte für biobasierte Produkte
- Nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe
- Umweltfreundliche Kraftfahrzeuge - Intelligente Netze
Vor Ende 2012 werden eigene Taskforces gegründet, um Strategiepläne für jeden dieser Bereiche zu erarbeiten.
2BegleitmaßnahmenEs muss ein vereinfachter,
verlässlicher und solider Rechtsrahmen eingerichtet werden, der für die neuen Produkte und Dienstleistungen gilt und auch die relevanten Normen und Zertifizierungen umfasst.
2013 werden weitere Maßnahmen in den Bereichen Normung, Ausbau der Infrastruktur und digitaler Markt ergriffen.

Marktzugang
3Verbesserung des Binnenmarktes für WarenVereinfachung und effizientere Verwaltung der Rechtsvorschriften zum Binnenmarkt, damit dieser noch solider und verlässlicher wird.
Besserer Schutz der Bevölkerung vor nicht konformen Produkten und Gewährleistung fairer Handelsbedingungen.
Annahme eines Produktsicherheits- und Marktüberwachungspakets bis Ende 2012, das eine Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit, eine neue Marktüberwachungsverordnung und eine Mitteilung über einen Mehrjahresaktionsplan für Marktüberwachung für den Zeitraum 2012-2015 umfasst.
2013 wird ein Fahrplan für die Reform des Binnenmarkts für Waren festgelegt.
4EignungstestsStärkung der Kohärenz bei der Umsetzung der Maßnahmen, die für die Wettbewerbsfähigkeit am relevantesten sind, und den zwischen ihnen bestehenden Wechselwirkungen.Vor Ende 2012 werden die Aluminium- und die Erdölraffinationsbranche Eignungstests unterzogen.
5UnternehmertumWeitere Verbesserung der Rahmenbedingungen und Maßnahmen zur Unterstützung des Unternehmertums sowie der Maßnahmen zur Förderung
digitaler Technologien und des elektronischen Handels.
Im November 2012 wird ein Aktionsplan
"Unternehmertum" vorgelegt, der Empfehlungen an die Mitgliedstaaten enthält.
6Geistiges EigentumBefassung mit Maßnahmen, die zu mehr Transparenz und einer
verstärkten Berücksichtigung von Rechten des geistigen Eigentums in der Normung beitragen können. Unterstützung der KMU beim Schutz und der wirksamen Nutzung von Rechten des geistigen Eigentums in Drittländern, unter anderen in den ASEAN- und Mercosur-Staaten.
2013 nehmen neu eingerichtete IPR-Helpdesks ihre Tätigkeit zur Unterstützung von KMU auf.
7RohstoffeAusweitung der Rohstoffdiplomatie sowie der internationalen Zusammenarbeit und Annäherung in Regulierungsfragen - vor allem gegenüber Nachbarländern -, um die Entstehung von Märkten für neue Produkte und Technologien zu begleiten.Umsetzung und Ausarbeitung von Abkommen, die bei
früheren Missionen unterzeichnet wurden und Durchführung neuer Missionen, ab November 2012 in Marokko und Tunesien.

Zugang zu Finanzierungen und den Kapitalmärkten
8KMUVereinfachung von Finanzierungsinstrumenten zur Förderung von
Innovationsaktivitäten von KMU und Steigerung ihrer Wirksamkeit.
Verbesserung und Diversifizierung des Zugangs der Realwirtschaft zu Finanzierungen.
Durch die 2013 erfolgende Kapitalaufstockung der EIB werden zusätzliche Fazilitäten zur Erhöhung der Darlehenskapazität verfügbar. Ausarbeitung von Vorschlägen auf Grundlage der Schlussfolgerungen des Grünbuchs über die Finanzierung langfristiger Investitionen in der EU, das Ende 2012 vorliegen soll.
9"Intelligente Spezialisierung"Die Mitgliedstaaten werden in der Lage sein, die durch das Konzept der intelligenten Spezialisierung verstärkten Struktur- und Kohäsionsfonds wirksam zu nutzen und so zur Schaffung von Wachstum und Beschäftigung beitragen. Sie sollten im Rahmen des aktuellen Programmierungszeitraums 2007- 2013 für die Strukturfonds alle Möglichkeiten prüfen, noch verfügbare Mittel für Innovationsinvestitionen zu bereitzustellen.Neue kohäsionspolitische Bestimmungen für den mehrjährigen
Finanzrahmen für 2014- 2020 und Entwicklung der Programme COSME und Horizont 2020.

Die Schlüsselrolle der Humanressourcen
10Qualifikation und BerufsbildungEntwicklung einer mehrsprachigen europäischen Klassifikation von Qualifikationen, Kompetenzen und Berufen zur Abstimmung des Kompetenz- und
Arbeitsplatzangebots.
Gründung von europäischen Qualifikationsräten für verschiedene Branchen (European Sectoral Skills Councils) sowie von Wissensallianzen und Allianzen für branchenspezifische
Fertigkeiten und Unterstützung der Einrichtung von Multi-Stakeholder-
Partnerschaften in der IKT-Branche, um das dort herrschende
Qualifikationsdefizit zu bekämpfen. (2013)
Umwandlung von EURES in ein paneuropäisches Stellenvermittlungsinstrument.
Einführung eines Qualitätsrahmens für Praktika, damit Unternehmen mehr jungen Menschen Praktika
anbieten.