Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Berlin, den 27. September 2012
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort auf die Entschließung im Zusammenhang mit der Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (BR-Drs. 522/09(B) HTML PDF vom 10. Juli 2009).

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher siehe Drucksache 522/09(B) HTML PDF

Antwort der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates 522/09(B) HTML PDF betreffend die Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung vom 10. Juli 2009

Die Verordnung regelt die Auftragsvergabe öffentlicher und privater Auftraggeber in den Bereichen (Sektoren) des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung. Bezüglich der erforderlichen Eignungsprüfung von Bewerbern und Bietern um öffentliche Aufträge verweist die Verordnung in § 7 u.a. auf "Prüfberichte anerkannter Stellen". Diese werden für das Inland in § 7 Absatz 8 der Verordnung definiert.

Zwischenzeitlich wurde eine offizielle Datenbank "ecertis" aufgebaut und eingerichtet. Das System wird von der EU-Kommission zur Verfügung gestellt und verwaltet. Es handelt sich um einen Leitfaden zu den verschiedenen Dokumenten und Bescheinigungen, die Unternehmen benötigen, welche sich um öffentliche Aufträge bewerben (s.a. die in der Anlage beigefügte Kurzübersicht). Die Datenbank hilft öffentlichen Auftraggebern bei der Festlegung, welche Dokumente sie von den Bietern verlangen müssen oder akzeptieren können. Sie ist online aufrufbar (marktecertis@ec.europa.eu) und kann in 21 Amtssprachen genutzt werden.

Damit ist die mit der o.a. Entschließung geforderte Stelle, die entsprechende Daten zur Eignungsprüfung von Bewerbern/Bietern um öffentliche Aufträge aus Mitgliedstaaten bereithält und zur Verfügung stellt, eingerichtet.

Was ist e-CERTIS?

e-CERTIS ist ein Leitfaden zu den verschiedenen Dokumenten und Bescheinigungen, die Unternehmen benötigen, welche sich um öffentliche Aufträge in einem EU-Land bewerben.

e-CERTIS hilft

Verfügbare Sprachen

Sie können e-CERTIS in 21 Amtssprachen nutzen. Behandelte Dokumente e-CERTIS deckt nicht alle Dokumente ab, die öffentliche Auftraggeber eventuell verlangen, sondern nur die am häufigsten verlangten.

Um was für Dokumente und Bescheinigungen geht es?

Bieter, die sich um Aufträge in anderen europäischen Ländern bewerben, müssen u.U. Nachweise vorlegen, dass sie zur Durchführung des Auftrags qualifiziert sind ( Artikel 45 der Richtlinie 2004/18/EG ), dass sie also z.B.

Solche Nachweise erfolgen normalerweise durch Bescheinigungen nationaler Behörden oder durch z.B. eidesstattliche oder vor einem Notar abgegebene Erklärungen des Vertreters des Bieters. Sie können verschiedene Formen annehmen und von verschiedenen Behörden in der jeweiligen Landessprache ausgestellt werden.

Wie kann Ihnen e-CERTIS dabei helfen?

e-CERTIS soll Ihnen helfen,

Mittels mehrerer Suchkriterien - darunter Stichwortsuche in der Originalsprache des gesuchten Dokuments - können Sie eine schnelle Suche durchführen.

e-CERTIS kann nützlich sein für

Wie verwenden Sie e-CERTIS?

Für jedes Land sind die Informationen zu den gängigsten Bescheinigungen unter gemeinsamen Überschriften gruppiert, die den in den EU-Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen genannten Arten dokumentarischer Nachweise (Identität des Bieters, nicht im Konkursverfahren, finanzielle Leistungsfähigkeit usw.) entsprechen.

Für jede Überschrift enthält jedes nationale Datenpaket einen Datensatz, der aus mehreren Standardfeldern besteht. Darin sind die im betreffenden Land ausgegebenen Bescheinigungen im Einzelnen beschrieben, und zwar für alle nationalen Datenpakete auf dieselbe Weise.

Das System setzt gleichwertige Dokumente aus den verschiedenen Ländern zueinander in Bezug. Die gemeinsame, einheitliche Struktur ermöglicht eine detaillierte Analyse der verschiedenen Dokumentarten. Stichwortsuche, logische Gruppierung der Felder und Vergleichsfunktionen helfen allen an der Auftragsvergabe Beteiligten, Geschäftsunterlagen zu erkennen und ihren Inhalt zu beurteilen.

Welchen Status haben die e-CERTIS-Suchergebnisse?

e-CERTIS dient als Referenz. Es verhilft Ihnen zu einem besseren Verständnis der in verschiedenen Ländern verlangten und anerkannten Unterlagen und ihrer Inhalte.

Wenn e-CERTIS angibt, dass ein Dokument aus Land A einer bestimmten Bescheinigung aus Land B entspricht, so ist dies nicht rechtsverbindlich.

Wer hält e-CERTIS auf dem neuesten Stand?

e-CERTIS ist eine gemeinsame Initiative: Die Kommission stellt das System zur Verfügung und verwaltet es, nationale Redaktionsteams sorgen dafür, dass die enthaltenen Informationen vollständig, genau und aktuell sind.

Wie kann ich auf e-CERTIS zugreifen?

e-CERTIS finden Sie auf den Internetseiten der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission.

Weitere Informationen erhalten Sie bei marktecertis@ec.europa.eu.