Beschluss des Bundesrates
Fünfundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz
(Fünfundvierzigste Anrechnungsverordnung - 45. AnrV)

Der Bundesrat hat in seiner 914. Sitzung am 20. September 2013 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.