Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Biokraftstoffquote durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und zur Änderung energie- und stromsteuerrechtlicher Vorschriften
(Biokraftstoffquotengesetz - BiokraftQuG)

Punkt 13 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge anstelle der Ziffern 20 bis 23 der Ausschussempfehlungen in

Begründung (nur zur Unterrichtung des Plenums):

Mit Ausnahme von Holz existieren weltweit keine Zertifizierungssysteme für den nachhaltigen Anbau in der Land- und Forstwirtschaft. Eine Überarbeitung der nationalen Regelungen in diesem Sinne ist daher zurzeit nicht möglich. Es sollte daher zunächst geprüft werden, wie - auch unter Wahrung internationaler Handelsvereinbarungen - dem Ziel des nachhaltigen Anbaus entsprochen werden kann.

Bevor diese Prüfung nicht erfolgt ist, sollte die in Ziffer 21 der Ausschussempfehlungen geforderte Verordnung nicht erlassen werden.