Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
(AÜG)

Der Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Bremen, den 25. Juni 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dem Bundesrat die anliegende


mit der Bitte um Beschlussfassung zuzuleiten.
Ich bitte Sie, gemäß § 36 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates die Beratung in den Ausschüssen zu veranlassen.


Mit freundlichen Grüßen
Jens Böhrnsen

Entschließung des Bundesrates zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG)

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf einzubringen, mit dem die Situation der Leiharbeitnehmer und Leiharbeitnehmerinnen in Deutschland verbessert wird.

Der Gesetzentwurf soll sicherstellen, dass

Begründung

Unter dem Eindruck hoher Arbeitslosenzahlen und mit dem Ziel, die Integration von Arbeitslosen in Beschäftigung zu beschleunigen, hat die Bundesregierung 2003 und 2004 mit dem ersten und mit dem dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt erhebliche Veränderungen am AÜG vorgenommen und damit Verbote und Beschränkungen bei der Arbeitnehmerüberlassung aufgehoben.

Die Änderungen des AÜG haben zwar einerseits zu einem Wachstum der Leiharbeitsbranche und zu einer Zunahme ihrer gesamtwirtschaftlichen Bedeutung geführt. Andererseits lässt sich aber feststellen, dass die Deregulierungen zu Entwicklungen geführt haben, die nicht im Sinne des Gesetzgebers sein können:

Der positive Nutzen von Leiharbeit wird damit insgesamt von sehr negativen Begleiterscheinungen überlagert. Insgesamt ist festzustellen, dass einige Unternehmen Leiharbeit gezielt zu Tarifflucht und Lohndumping nutzen, mit der Folge, dass erheblicher Druck auf das Tarifgefüge der Stammbelegschaften entsteht und Stammbelegschaften reduziert werden.

Die vorgeschlagene Gesetzesinitiative ermöglicht es, die negativen Auswüchse der Leiharbeit zu begrenzen und gleichzeitig deren wirtschaftlich positiven Effekte zu bewahren.