Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften Punkt 20 der 826. Sitzung des Bundesrates am 13. Oktober 2006

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein: