Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2012
(Insolvenzgeldumlagesatzverordnung 2012)

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat hat in Entschließungen das geltende Festsetzungsverfahren zur Insolvenzgeldumlage beanstandet: BR-Drs. 809/09(B) HTML PDF und 714/10(B) HTML PDF . Durch das derzeitige prozyklische Verfahren werden die Unternehmen gerade in wirtschaftlich schlechten Zeiten mit höheren Umlagesätzen belastet.

Der Bundesrat bat deshalb die Bundesregierung, das Verfahren zur Festsetzung des Umlagesatzes dahingehend zu ändern, dass erhebliche Schwankungen in der Höhe abgemildert werden können.

Insbesondere vor dem Hintergrund der prognostizierten weltweiten Konjunktureintrübung und den daraus resultierenden Entwicklungen bei den Insolvenzzahlen ist eine Änderung des Festsetzungsverfahrens für den Umlagesatz für das Insolvenzgeld dringend erforderlich.

Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung aktiv an einer gesetzlichen Umsetzung dieser Regelung arbeitet, die dem Wunsch des Bundesrates Rechnung trägt, und einen entsprechenden Gesetzentwurf bis Mitte 2012 vorlegen wird.