Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nummer 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 17/11186 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten des Euroraums - Drucksache 17/10759 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 420/12 (PDF)

Nach Artikel 1 werden die folgenden Artikel 1a bis 1c eingefügt:

"Artikel 1a
Änderung des Güterkraftverkehrsgesetzes

Das Güterkraftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1998 (BGBl. I S. 1485), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 43 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 14a wird folgender § 14b eingefügt:

" § 14b Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1214/2011

2. § 19 wird wie folgt geändert:

Artikel 1b
Änderung des Waffengesetzes

Das Waffengesetz vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

4. § 48 wird wie folgt geändert:

5. In § 53 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt:

(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach Artikel 4 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 zur Umsetzung des Artikels 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (VN-Feuerwaffenprotokoll) und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend deren Einfuhr und Durchfuhr (ABl. L 94 vom 30.3.2012, S. 1) einen dort genannten Gegenstand ausführt."

Artikel 1c
Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes

Nach Abschnitt 4 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), das durch Artikel 5 Absatz 11 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212) geändert worden ist, wird folgender Abschnitt 4a eingefügt:

"Abschnitt 4a
Arbeitsbedingungen im Gewerbe des grenzüberschreitenden Straßentransports von Euro-Bargeld

§ 13a Gleichstellung

Die Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßig grenzüberschreitenden Straßentransport von EuroBargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums (ABl. L 316 vom 29.11.2011, S. 1) steht für die Anwendung der §§ 8 und 9 sowie der Abschnitt e 5 und 6 einer Rechtsverordnung nach § 7 gleich." "