Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 196. Sitzung am 20. Oktober 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/10057 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates - Drucksache 18/9417 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 25.11.16
Erster Durchgang: Drucksache. 237/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

3. Nach Artikel 3 wird folgender Artikel 4 eingefügt:

"Artikel 4
Änderung des Bundesberggesetzes

Im Bundesberggesetz vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I S. 1962) geändert worden ist, wird nach § 57c folgender § 57d eingefügt:

" § 57d Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben