Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
(VerkehrStÄndG 2)

Der Bundesrat hat in seiner 930. Sitzung am 6. Februar 2015 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung (zu Ziffer 5):

Bei der Festlegung der Höhe der Infrastrukturabgabe und entsprechend bei der Entlastung bei der Kfz-Steuer (vgl. § 9 des Gesetzentwurfes) wird die seit der Reform des Verkehrsteuergesetzes von 2009 eigentlich obligatorische Differenzierung auch nach CO₂-Emissionen nicht vorgenommen. Stattdessen wird nur auf Hubraum und EURO-Schadstoffklasse Bezug genommen. Damit kommt es zu Verzerrungen, die der eigentlich gewollten ökologischen Lenkungswirkung entgegenstehen und die sich zudem durch eine mögliche weitere Entkoppelung von Abgabe und Entlastungswirkung noch verstärken können.