Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

A

Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

B

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, durch eine baldige Änderung des Kraftfahr-Sachverständigengesetzes (KfSachvG) die (liberaleren) Rahmenbedingungen für Technische Dienste, die gemäß § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung anerkannt sind, zur Wahrung der Wettbewerbsgleichheit auch für die Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr zu realisieren.

Zur Ausführung gleicher Tätigkeiten in der Fahrzeugbegutachtung und in der wiederkehrenden Fahrzeugüberwachung sollten auch vergleichbare Rahmenbedingungen vorgegeben werden.