Mitteilung der Bundesregierung
zu der Entschließung des Bundesrates zur Verhinderung des Verfalls des Baurechts bei Verkehrsprojekten des Bundes

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat mit Schreiben vom 16. August 2005 zu der o.g. Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache 332/04(B) HTML PDF ) Folgendes mitgeteilt:

Die Bundesregierung ist sich ihrer Verantwortung für die Erhaltung und den weiteren Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bewusst. Das kommt darin zum Ausdruck, dass die Verkehrsinvestitionen in den letzten Jahren auf deutlich mehr als 10 Mrd. Euro gesteigert wurden. Der Einsatz der Investitionsmittel konzentriert sich auf die Schwerpunkte

Für den Zeitraum von 2005 bis 2008 werden die Verkehrsinvestitionen durch das 2 Mrd. Euro-Verkehrsprogramm verstärkt. Damit werden die Verkehrsinvestitionen auch mittelfristig auf dem hohen Niveau von über 10 Mrd. Euro jährlich verstetigt.

Das zusätzliche 2 Mrd. Euro-Programm schafft neue Spielräume für den Beginn und die Verstärkung von Verkehrsinfrastrukturvorhaben. Das bedeutet neue Wachstumsimpulse, denn jede investierte Milliarde Euro sichert oder schafft rund 25.000 Arbeitsplätze. Um schnellstmöglich die Wirksamkeit des Programms zu entfalten, wurde es in zwei Maßnahmenpakete aufgeteilt. Bereits am 20. April 2005 hat der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen das Maßnahmenpaket für das Jahr 2005 und am 03. Juni 2005 für den Gesamtzeitraum bis 2008 der Öffentlichkeit vorgestellt. Damit bestehen Planungs- und Investitionssicherheit. Für die Auswahl der Projekte waren neben den verkehrspolitischen Kriterien der Planungsstand bzw. bestehendes Baurecht der einzelnen Vorhaben von maßgeblicher Bedeutung.

Die verspätete Einführung der Lkw-Maut hatte keine Reduzierung bei Verkehrsinvestitionen zur Folge. Die Mittel standen dem Verkehrshaushalt nach Freigabe durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages im März 2004 in voller Höhe zur Verfügung. Der Bund verwendet die Einnahmen aus der Lkw-Maut entsprechend § 11 Autobahn-Maut-Gesetz zusätzlich zum Verkehrshaushalt des Bundes. Die Investitionskürzungen im Verkehrshaushalt sind insbesondere auf die Einsparauflagen aus der Umsetzung der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom Dezember 2003 zurückzuführen.

Derzeit ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen mit der Fünfjahresplanung für den Ausbau der Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen bis 2010 befasst. Dabei werden die Investitionsmittel so gesteuert, dass bestandskräftiges Baurecht nicht verfällt.

Neben der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für Planungs- und Investitionssicherheit verfolgt die Bundesregierung eine Vereinfachung, Beschleunigung und Effizienzsteigerung bei den Verfahren für Zulassungsentscheidungen von Infrastrukturvorhaben. Lange und zeitlich unberechenbare Planungsverfahren sind Investitionshemmnisse. Mehr Planungssicherheit und beschleunigte Entscheidungsprozesse sind wesentliche Kriterien für private Investoren, um Kapital für Infrastrukturvorhaben zur Verfügung zu stellen. Am 11. Mai 2005 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungsverfahren verabschiedet. Mit der erhöhten Planungssicherheit, die dieses Gesetz schaffen wird, werden Effizienz und damit auch die Nachhaltigkeit von Planungs- und Bauprozessen erhöht.