Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 201. Sitzung am 25. Oktober 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 17/11164 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und anderer Gesetze - Drucksache 17/10961 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 23.11.12
Erster Durchgang: Drucksache. 472/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Nach Artikel 5 wird folgender Artikel 6 eingefügt:

"Artikel 6
Änderung des Verwaltungskostengesetzes

In § 10 Absatz 1 Nummer 2 des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. März 2011 (BGBl. I S. 338) geändert worden ist, werden die Wörter "der als Auslagen zu erhebenden Schreibgebühren gelten die Vorschriften des § 136 Abs. 3 bis 6 der Kostenordnung" durch die Wörter "der Auslagen gelten die Vorschriften der Nummer 9000 der Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt."

3. Der bisherige Artikel 6 wird Artikel 7 und wie folgt geändert: