Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht KOM (2009) 293 endg.; Ratsdok. 11722/09

Der Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18. September 2009 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Vorschlag sieht bislang in Artikel 25 lediglich eine pauschale Regelung zum Datenschutz vor. Danach sollen Informationen, die von der Agentur verarbeitet werden, der Verordnung (EG) Nr. 045/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12. Januar 2001, Seite 1) unterliegen; der Verwaltungsrat soll die Maßnahmen für die Anwendung dieser Verordnung durch die Agentur festlegen. Hingegen wird das Verhältnis zu den Datenverarbeitungsbefugnissen der mitgliedstaatlichen Behörden, die an die IT-Großsysteme angeschlossen sind, nicht angesprochen.

Der Text von Erwägungsgrund 11 sollte daher ausdrücklich in den Regelungsteil der Verordnung aufgenommen werden.