Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen

930. Sitzung des Bundesrates am 6. Februar 2015

A

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, warum die nach § 5 Absatz 2 und 3 Infrastrukturabgabengesetz erhobenen Daten beim KBA drei bzw. sechs Jahre zu speichern sind und nicht unmittelbar nach der Entrichtung bzw. nach dem Ende der Frist für einen Erstattungsantrag gelöscht werden.

B

C