Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 134. Sitzung am 12. Dezember 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Wirtschaft und Energie - Drucksache 19/15873 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften - Drucksache 19/14335 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 03.01.20
Initiativgesetz des Bundestages

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 2 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

"b) Folgender Absatz 2 wird angefügt:

(2) Für das Verfahren der Wahl zu einer Vollversammlung einer Handwerkskammer, deren laufende Wahlperiode nach dem ... [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens nach Artikel 4 dieses Gesetzes] und spätestens zum Ablauf des 31. Dezember 2020 endet, gilt Absatz 1 entsprechend." "

2. Nummer 3 wird wie folgt geändert: