Unterrichtung durch die Bundesregierung
Initiative des Königreichs Belgien, der Republik Bulgarien, der Tschechischen Republik, des Königreichs Dänemark, der Republik Estland, der Hellenischen Republik, des Königreichs Spanien, der Französischen Republik, der Republik Litauen, der Republik Lettland, der Republik Ungarn, des Königreichs der Niederlande, Rumäniens, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und des Königreichs Schweden für einen Rahmenbeschluss 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren Ratsdok. 11119/09

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 08. Juli 2009 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).


Hinweis: vgl.
Drucksache 191/09 (PDF) = AE-Nr. 090073

Auf Verlangen des Bundesratsbeauftragten (Bayern) in der Expertengruppe des Rates "Strafrechtliche Zusammenarbeit" (Justiz) vom 13. Juli 2009 erscheint die Vorlage als Drucksache des Bundesrates.

Entwurf eines Rahmenbeschlusses 2009/.../JI des Rates vom ... über die Übertragung von Strafverfahren

Der Rat der Europäischen Union -

Hat folgenden Rahmenbeschluss angenommen:

Kapitel 1
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Ziel und Geltungsbereich

Artikel 2
Grundrechte

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Artikel 4
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 6
Verzicht auf das Verfahren

Kapitel 2
Übertragung des Verfahrens

Artikel 7
Kriterien für Ersuchen um Übertragung des Verfahrens

Artikel 8
Unterrichtung des Beschuldigten

Artikel 9
Rechte des Opfers

Artikel 10
Verfahren zur Stellung des Ersuchens um Übertragung des Verfahrens

Artikel 11
Beiderseitige Strafbarkeit

Artikel 12
Ablehnungsgründe

Artikel 13
Entscheidung der empfangenden Behörde

Artikel 14
Konsultationen zwischen übertragenden und empfangenden Behörden

Artikel 15
Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz

Kapitel 3
Wirkungen der übertragung

Artikel 16
Wirkungen im Mitgliedstaat, der übertragenden Behörde

Artikel 17
Wirkungen im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde

Kapitel 4
Schlussbestimmungen

Artikel 18
Unterrichtung durch die empfangende Behörde

Artikel 19
Sprachen

Artikel 20
Kosten

Artikel 21
Verhältnis zu anderen Übereinkünften und Vereinbarungen

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten


Geschehen zu
Im Namen des Rates
Der Präsident

Anhang
Formblatt für die Übertragung der Strafverfahren
(gemäß Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/.../JI)


Dieses Formblatt dient

zu Informations- und Konsultationszwecken im Hinblick auf eine mögliche Übertragung des Verfahrens

als Ersuchen um Übertragung des Verfahrens


Mitgliedstaat der übertragenden Behörde:

Mitgliedstaat der empfangenden Behörde:


Übertragende Behörde (oder andere Behörde gemäß Artikel 4) - Kontaktdaten:


Bezeichnung:
Anschrift:


Tel.: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
Fax: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
Angaben zu dem (den) Ansprechpartner(n):
Name:
Funktion (Titel/Dienstgrad):
Aktenzeichen:
Tel.: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
Fax: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
E-mail (sofern vorhanden):


Empfangende Behörde, die konsultiert wurde:


Bezeichnung:
Anschrift:

Eine Konsultation ist nicht erfolgt.


Angaben zu dem (den) Ansprechpartner(n), wenn die empfangende Behörde konsultiert wurde:


Name:
Funktion (Titel/Dienstgrad):
Aktenzeichen (sofern bekannt):
Tel.: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
Fax: (Landesvorwahl) (Gebiets-/Ortsnetzkennzahl)
E-mail (sofern vorhanden):


Angaben zu dem/den Beschuldigten:


Name:
Staatsangehörigkeit:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden):
Anschrift:
Sprache oder Sprachen, die die betreffende Person versteht (sofern bekannt):

Der Beschuldigte wurde über die beabsichtigte Übertragung unterrichtet.

Der Beschuldigte hat zu der beabsichtigten Übertragung Stellung genommen. Stellungnahme des Beschuldigten:


Beschreibung des Sachverhalts der zur Last gelegte(n) strafbaren Handlung(en) (einschließlich Tatort, Tatzeit und Tathergang): Art und rechtliche Einstufung der zur Last gelegten strafbaren Handlung(en):





Die Strafakte oder eine beglaubigte Abschrift davon liegt bei.

Die wesentlichen Teile der Strafakte oder eine beglaubigte Abschrift von diesen liegen bei.

Eine Abschrift der einschlägigen Rechtsvorschriften liegt bei.

Eine Abschrift der einschlägigen Rechtsvorschriften liegt nicht bei. Erklärung über das anwendbare Recht:


Kriterien für das Ersuchen um Übertragung des Verfahrens:

die strafbare Handlung ist ganz oder teilweise im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der empfangenden Behörde begangen worden,

die meisten Folgen oder ein wesentlicher Teil des durch die strafbare Handlung verursachten Schadens sind bzw. ist im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats der empfangenden Behörde entstanden

der Beschuldigte hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde

wesentliche Teile der wichtigsten Beweismittel befinden sich im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde

im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde ist ein Verfahren gegen den Beschuldigten anhängig

im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde ist ein Verfahren wegen derselben Tat oder damit zusammenhängender Taten, an denen andere Personen beteiligt sind (insbesondere in Bezug auf kriminelle Vereinigung), anhängig

der Beschuldigte verbüßt eine freiheitsentziehende Maßnahme im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde oder hat diese zu verbüßen

die Vollstreckung des Urteils im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde verbessert voraussichtlich die Aussichten auf eine Resozialisierung des Verurteilten

es bestehen sonstige Gründe, aus denen die Vollstreckung des Urteils im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde sich als zweckmäßiger erweist


Diese Gründe bitte angeben:

das Opfer hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Mitgliedstaat der empfangenden Behörde

das Opfer hat ein sonstiges erhebliches Interesse daran, dass das Verfahren übertragen wird

Diese Gründe bitte angeben:


Erreichte Verfahrensphase einschließlich aller im Mitgliedstaat der übertragenden Behörde bereits ergriffenen Verfahrensmaßnahmen:



Informationen über die bisher erhobenen Beweismittel:



Ggf. Angaben zu dem (den) Opfern(n):


Name:
Staatsangehörigkeit:
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Kennnummer oder Sozialversicherungsnummer (sofern vorhanden):
Anschrift:
Sprache oder Sprachen, die die betreffende Person versteht (sofern bekannt):
Sonstige Angaben von Interesse:

Das Opfer wurde über die beabsichtigte Übertragung unterrichtet.


Zusätzliche Informationen:

Sonstige einschlägige Schriftstücke liegen bei, und zwar:


Unterschrift, Datum und amtlicher Stempel: