Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - COM (2012) 628 final

Der Bundesrat hat in seiner 904. Sitzung am 14. Dezember 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zum Vorschlag insgesamt

Zu Artikel 1 (Änderung der vorgeschlagenen UVP-Richtlinie)

Im Einzelnen ergeben sich daraus abgeleitet folgende Kritikpunkte: Projektbegriff

Ausnahme für Katastrophenschutzprojekte

Überschneidung mit anderen Richtlinien

Definition und Reichweite der UVP

Screening (Vorprüfung)

Fristen

Zu Artikel 5

Scoping (Unterrichtung über beizubringende Unterlagen)

Vorlage des Umweltberichts

Festlegung von Verfahrensphasen und -dauer:

Alternativenprüfung

Akkreditierungsverfahren

Überarbeitung des Umweltberichts

Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen eines Projekts

Abschluss des UVP-Verfahrens

Prüfung der Aktualität des Umweltberichts vor der Entscheidung

Berichtspflichten

Delegationsverfahren

Zu den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU

Auswahlkriterien für Einzelfallprüfungen oder Schwellenwerte

Zum Standort Dauerweiden

Zu Artikel 2 (Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht)

Zu Artikel 3 (Übergangsregelung)