Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung
(Entgeltbescheinigungsverordnung - EBV)

904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

A

Begründung:

Mit der Änderung soll eine ähnliche Formulierung aus der der Verordnung zugrunde liegenden BMAS-Richtlinie aus dem Jahre 2009 übernommen werden.

Die in der Verordnung enthaltene Formulierung könnte so verstanden werden, dass auch Angaben, die über das Kirchensteuermerkmal selbst hinausgehen, geschwärzt werden können. Dies könnte die präzise Ermittlung eines Nettoentgeltes für Zwecke der Sozialversicherung anhand der Entgeltbescheinigung unmöglich machen oder zumindest unnötig erschweren. Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund bundesweit uneinheitlicher Kirchensteuersätze.

B