Antrag des Landes Hessen
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Den Haushalt reformieren, Europa verändern - Konsultationspapier im Hinblick auf die Überprüfung des EU-Haushalts (2008/2009) SEK(2007) 1188 endg.

Punkt 48 der 842. Sitzung des Bundesrates am 14. März 2008

Der Bundesrat möge anstelle der Ausschussempfehlung zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen:

I. Grundsätzliche Anmerkungen

II. Beantwortung der Fragen der Kommission

Zur Frage:

Hat sich der EU-Haushalt als ausreichend flexibel erwiesen, um den sich verändernden Herausforderungen gerecht zu werden?

Zur Frage:

In welchem Verhältnis sollten Stabilität und Flexibilität in einem mehrjährigen Finanzrahmen miteinander stehen?

Zur Frage:

Entsprechen die hier dargestellten neuen politischen Herausforderungen den Schlüsselbereichen, mit denen sich Europa in den kommenden Jahrzehnten auseinander setzen muss?

Zur Frage:

Welche Kriterien sollten herangezogen werden um sicherzustellen, dass effektiv nach dem Grundsatz des europäischen Mehrwerts verfahren wird?

Zur Frage:

Wie sollten politische Ziele bei den Ausgabenprioritäten angemessen zum Ausdruck kommen? Welche Änderungen sind erforderlich?

Zur Frage:

Über welchen zeitlichen Horizont sollte sich eine Neuausrichtung erstrecken?

Zur Frage:

Wie lassen sich Effektivität und Effizienz der Haushaltspolitik verbessern?

Zur Frage:

Ist es möglich, die Transparenz und Verantwortlichkeit in diesem Bereich noch weiter zu erhöhen?

Zur Frage:

Könnte mehr Flexibilität dazu beitragen, den Vorteil einer Finanzierung aus dem EU-Haushalt zu maximieren und seine politische Reaktionsfähigkeit zu erhöhen?

Zur Frage:

Welche Grundsätze sollten der Einnahmenseite des Haushalts zugrunde liegen und wie sollten sich diese im System der Eigenmittel niederschlagen?

Zur Frage:

Was spricht noch für die Aufrechterhaltung der Korrektur- bzw. Ausgleichsmechanismen?

Zur Frage:

Welcher Bezug sollte zwischen EU-Bürgern, politischen Prioritäten und der Finanzierung des EU-Haushalts bestehen?

III. Direktzuleitung an die Kommission