Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vierter Bodenschutzbericht der Bundesregierung

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Berlin, 27. September 2017

An die Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Malu Dreyer

Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
als Anlage übersende ich Ihnen zur Unterrichtung des Bundesrates den vierten Bodenschutzbericht der Bundesregierung.* Die Bundesregierung hat den Bericht in der Kabinettsitzung am 27. September 2017 beschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat in der 14. Legislaturperiode den besonderen Stellenwert eines nachhaltigen Bodenschutzes betont und die Bundesregierung mit Beschluss vom 26. Oktober 2000 gebeten, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes vorzulegen. Nach dem ersten Bodenschutzbericht von Juni 2002 (Bundestagsdrucksache 014/9566), dem zweiten Bodenschutzbericht von April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12658) und dem dritten Bodenschutzbericht (Bundestagsdrucksache 17/14044) wird nun der vierte Bodenschutzbericht vorgelegt. Er schließt an den dritten Bericht an und berücksichtigt die Entwicklungen und Fortschritte seit Juni 2013.

Der Bericht berücksichtigt Entwicklungen sowohl im internationalen und europäischen Bereich als auch auf Bundes- und Länderebene.

Er enthält einen Rückblick auf das Internationale Jahr des Bodens 2015 mit entsprechenden Aktivitäten von Bund und Ländern sowie einen Ausblick auf den nächsten Berichtszeitraum.

In einem Sonderkapitel wird das Thema "Flächenrecycling" als ein wichtiges Instrument zur Inwertsetzung von vorbelasteten Flächen für bauliche Nutzungen, um die "grüne Wiese" zu schonen, aufgegriffen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Barbara Hendricks

* wird als Bundestags-Drucksache 18/13666 verteilt