Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 51. Sitzung am 21. September 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 016/2636 - den von der Bundesregierung eingebrachten

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert: