Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative für soziales Unternehmertum - Schaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation KOM (2011) 682 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 113/10 (PDF) = AE-Nr. 100 144,
Drucksache 616/10 (PDF) = AE-Nr. 100788,
Drucksache 839/10 (PDF) = AE-Nr. 101078 und
Drucksache 232/11 (PDF) = AE-Nr. 110287

Brüssel, den 25.10.2011
KOM (2011) 682 endgültig

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Initiative für soziales Unternehmertum - Schaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation

{SEK(2011) 1278 endgültig}

1. Weshalb diese initiative der Kommission?

Der Binnenmarkt braucht ein neues, integratives und auf die Beschäftigung für alle ausgerichtetes Wachstum. Es gilt, den wachsenden Forderungen der europäischen Bürger Rechnung zu tragen, damit ihre Arbeitswelt und ihr Konsum-, Spar- und Investitionsverhalten stärker von Ethik und Sozialbewusstsein geprägt werden.

Um eine "in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft" zu fördern, hat die Kommission in ihrer Strategie Europa 20201, der Leitinitiative "Innovationsunion"2, in der europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung 3 und in der Binnenmarktakte4 die Sozialwirtschaft und die soziale Innovation sowohl im Hinblick auf den territorialen Zusammenhalt als auch im Rahmen der Suche nach originellen Lösungen für gesellschaftliche Probleme, insbesondere bei der Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung zu einem zentralen Anliegen gemacht.

Die öffentliche Konsultation über die Binnenmarktakte 5 hat ein starkes Interesse an der Fähigkeit der Sozialunternehmen und der Sozialwirtschaft im Allgemeinen aufgezeigt, den derzeitigen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und in einigen Fällen umweltpolitischen Herausforderungen u.a. durch die Schaffung dauerhafter und schwer zu verlegender Arbeitsplätze, durch soziale Integration, die Verbesserung der lokalen Sozialdienste und territorialen Zusammenhalt auf innovative Weise zu begegnen.

In der Tat zählen für die Sozialunternehmen als Akteure der Sozialwirtschaft eher die gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer Arbeit als die Erwirtschaftung von Gewinnen für ihre Eigentümer oder Partner. Sie sind auf dem Markt durch die Herstellung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen unternehmerisch und innovativ tätig und verwenden Überschüsse in erster Linie für die Verwirklichung sozialer Ziele. Sie werden in verantwortlicher und transparenter Weise verwaltet, insbesondere durch die Einbindung von Arbeitskräften, Verbrauchern sowie Stakeholdern, die von ihrer unternehmerischen Tätigkeit6 betroffen sind7.

Unter "Sozialunternehmen" versteht die Kommission Unternehmen,

In der Sozialwirtschaft sind in der EU mehr als 11 Millionen Arbeitnehmer tätig, d.h. 6 % aller Beschäftigten9. Sie umfasst die Einrichtungen mit speziellem Rechtsstatus (Genossenschaften, Stiftungen, Vereine, Gegenseitigkeitsgesellschaften), von denen viele nach Maßgabe der nachstehenden Kriterien auch Sozialunternehmen sind, sowie die Sozialunternehmen mit dem Statut einer herkömmlichen Privatgesellschaft oder Aktiengesellschaft. Der spezielle Rechtsstatus der Sozialwirtschaft eignet sich besonders für die Sozialunternehmen, da durch die Art der Unternehmensführung Beteiligung und offene Strukturen begünstigt werden.

In einer Studie aus dem Jahr 0910 wird der Anteil der in Sozialunternehmen tätigen Erwerbsbevölkerung11 auf 4,1 % in Belgien, 7,5 % in Finnland, 3,1 % in Frankreich, 3,3 % in Italien, 5,4 % in Slowenien und 5,7 % im Vereinigten Königreich geschätzt. Demnach wäre eines von vier in Europa gegründeten Unternehmen ein Sozialunternehmen. In Belgien, Finnland und Frankreich liegt das Verhältnis sogar bei eins zu drei 12 . Diese Unternehmen sind oft produktiver und wettbewerbsfähiger, als man gemeinhin erwarten würde. Dies liegt am sehr hohen persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter13 und an den besseren Arbeitsbedingungen, die sie bieten

Die Sozialunternehmen reagieren mit sozialer Innovation auf bisher unerfüllte Bedürfnisse und leisten dadurch ihren Beitrag zu einem intelligenten Wachstum: Sie berücksichtigen die ökologischen Folgen ihrer Arbeit, verfolgen eine langfristige Strategie und tragen damit zu einem nachhaltigen Wachstum bei. Sie legen den Schwerpunkt auf die menschlichen Aspekte und die soziale Kohäsion und bilden das Herzstück des integrativen Wachstums. Ihre Daseinsberechtigung besteht also darin, den Anstoß für wirtschaftliche und soziale Veränderungen zu geben, die zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen sollen. Diese Mitteilung knüpft an die im Rahmen der von Kommissionspräsident Barroso im Jahre 2009 initiierte Förderung und Aufwertung der sozialen Innovation 14 an.

Aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften weisen die Sozialunternehmen oft ein besonders hohes Maß an sozialer und ökologischer Verantwortung auf. Die Initiative für soziales Unternehmertum ergänzt die am selben Tag 15 angenommene Mitteilung der Kommission über die soziale Verantwortung der Unternehmen, die ebenfalls für eine stärkere Anerkennung des gesellschaftlichen Mehrwerts dieser Unternehmen sorgen soll.

Einige Beispiele von europäischen Sozialunternehmen:

In Italien bietet ein Gesundheitszentrum nicht nur hochwertige medizinische Versorgung, sondern leistet auch wertvolle Arbeit im Bereich der interkulturellen Vermittlung, insbesondere in den von den staatlichen Diensten nur schlecht versorgten Gebieten; der Schwerpunkt liegt dabei auf sozial und wirtschaftlich schwachen Personengruppen (beispielsweise Migranten).

In Rumänien bietet ein Unternehmen mit 5 Beschäftigten und 5 freiwilligen Helfern seit 1996 kulturelle Dienstleistungen in rumänischer Sprache für Blinde an; sie erstellen und bearbeiten für eine Zielgruppe von schätzungsweise 90 000 Personen blindengerechte Hörbücher und Hörfilme.

In Frankreich hat ein Unternehmen 2004 ein innovatives Projekt für eine Autowäsche ohne Wasser und mit biologisch abbaubaren Produkten eingeführt; beschäftigt werden unqualifizierte bzw. marginalisierte Personen, die wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen.

In Ungarn hat eine Stiftung ein Restaurant eröffnet, das 40 behinderte Angestellte beschäftigt, ihnen Ausbildung und Kinderbetreuung anbietet und so den Einstieg in ein festes Arbeitsverhältnis ermöglicht.

In den Niederlanden bietet ein Unternehmen Leseunterricht mit innovativen computergestützten Instrumenten und einer spielerischen Methode an. Diese Methode eignet sich besonders für hyperaktive oder autistische Kinder, jedoch auch für Analphabeten und Zuwanderer.

In Polen beschäftigt eine von zwei Vereinen gegründete Genossenschaft

Langzeitarbeitslose und Behinderte und bietet eine Reihe von Diensten an:

Restaurant- und Cateringdienste, kleine Bau- und Handwerksarbeiten, Ausbildung im Hinblick auf die berufliche Eingliederung von benachteiligten Personen.

Die Kommission hat nicht die Absicht, für diesen sehr vielseitigen Sektor eine normative Definition festzulegen, die für alle Beteiligten verbindlich wäre und zu einem starren Regelkorsett führen würde. Sie schlägt eine auf gemeinsamen Grundsätzen der meisten Mitgliedstaaten beruhende Beschreibung vor, da sie der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Diversität dieser Mitgliedstaaten und der Innovationskapazität der Sozialunternehmer Rechnung tragen möchte.

Aus diesem Grunde wird sich die Kommission nur dann für eine präzisere Definition entscheiden, wenn für Regulierungs- oder Fördermaßnahmen ein klar eingegrenzter Anwendungsbereich festgelegt werden muss; in diesem Fall wird sie alle Vertreter des Sektors eng in ihre Arbeiten einbinden.

Die Kommission möchte die Entwicklung der Sozialunternehmen begleiten und mit den dabei gewonnen Erkenntnissen die gesamte Wirtschaft unterstützen. Mit dieser Mitteilung verfolgt sie zwei Ziele:

2. Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser Nutzen könnten

Das Potenzial für ein Wachstum der Sozialunternehmen und eine Verbreitung dieses Modells im Binnenmarkt wird bislang nur unzureichend genutzt. Die Sozialunternehmen16 sind mit Problemen konfrontiert, die bereits in mehreren Berichten beschrieben wurden17 zuletzt Mitte des Jahres 2010 vom BEPA

Diese Unternehmen stehen meistens vor den gleichen Herausforderungen wie alle anderen KMU und können von den Initiativen des "Small Business Act" für Europa 18 profitieren. Darüber hinaus stellen sich ihnen aber in drei Bereichen spezifische Probleme.

Die Sozialunternehmen müssen jedoch in gleichem Maße wie andere Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarktes profitieren können. Dies gilt selbstverständlich für die großen Betriebe, die länderübergreifend oder sogar europaweit expandieren können. Doch auch kleine Sozialunternehmen, die nur lokal tätig sind, sind direkt von den Binnenmarktvorschriften betroffen, insbesondere was die Bestimmungen im Bankwesen, den Zugang zu den Strukturfonds oder die Umsetzung der Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen anbelangt.

Die Sozialunternehmen haben vor allem Schwierigkeiten bei der Beschaffung der nötigen Mittel zur Deckung ihres Finanzbedarfs, der je nach Entwicklungsstand variiert (Förderung des Konzepts, Entwicklung des Pilotprojekts oder Prototyps, Expansion). Durch die mit der Umverteilung der Gewinne oder mit der Beschäftigung von besonders gefährdeten Arbeitnehmern verbundenen Sachzwänge entsteht bei Geldgebern oder potenziellen Investoren oft der Eindruck, dass diese Unternehmen mit größeren Risiken behaftet und weniger rentabel als andere sind. Auch die Unzulänglichkeiten der Finanzmärkte beeinträchtigen die Sozialunternehmen stärker (Fragmentierung, Fehlen von gesamteuropäischen Plattformen für Darlehen usw.). So sind die Investoren nur unzureichend über die sozialen Auswirkungen bestimmter Solidarinvestmentfonds informiert. Der Zugang zu öffentlichen Mitteln wird noch allzu oft durch zu starre Bestimmungen oder zuviel Bürokratie erschwert. Sozialunternehmen haben beispielsweise Schwierigkeiten beim Zugang zu den Strukturfonds, wenn die Verwaltungsbehörden nur Projekte mit kurzer Laufzeit finanzieren. Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene führt die Vielzahl der Programme dazu, dass sie für kleinere Unternehmen nur schwer zugänglich sind.

Auch die mangelnde Anerkennung macht den Sozialunternehmern zu schaffen. Die ungenügende Vernetzung zwischen Akteuren aus verschiedenen Regionen oder Ländern verhindert die Verbreitung von bewährten Verfahren, das Entstehen von Partnerschaften und das Erschließen neuer Absatzmärkte. In den europäischen Bildungssystemen erfährt das Sozialunternehmertum noch immer keine Wertschätzung, obwohl gerade durch seine Einbeziehung in die Aus- und Weiterbildung das Vertrauen in die Sozialwirtschaft steigen würde. Eine wachsende Anzahl von jungen Hochschulabsolventen engagiert sich in sozialen Unternehmen, doch werden die dabei gewonnenen Erfahrungen in den traditionellen Unternehmen aus Unwissenheit nicht ausreichend anerkannt. Dieses Phänomen wird noch durch die unterschiedlichen in Europa gebräuchlichen Definitionen verstärkt, was auch die Heterogenität der Daten erklärt. Das Konzept ist nicht immer klar definiert, und selbst wenn dies der Fall ist, umfasst es je nach Ländern unterschiedliche Gegebenheiten. Die Daten, die oft veraltet, unvollständig und nicht harmonisiert sind, erschweren die Anpassung und Koordinierung der staatlichen Politiken.

Daher ist es nicht erstaunlich, dass das europäische und nationale Regelungsumfeld, nicht immer auf die Besonderheiten der Sozialunternehmen Rücksicht nimmt, insbesondere im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens oder der staatlichen Beihilfen. Dies erschwert die Mobilisierung der Investoren, den Zugang zu Beihilfen und öffentlichen Aufträgen und zwingt die Sozialunternehmen manchmal zu komplizierten rechtlichen Konstruktionen. So kommt es z.B. vor, dass Sozialunternehmen, die keinen Vereinsstatus haben, nicht von den Vergünstigungen profitieren können, die die Gebietskörperschaften den Vereinen bieten.

3. Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa

Um diese Herausforderungen zu bewältigen, entwickeln die Europäische Union und die internationalen Organisationen bereits bereichsübergreifende politische Maßnahmen im Rahmen der Sozialwirtschaft sowie gezielte Programme zur Unterstützung der Sozialunternehmen und der sozialen Innovation. Ein gleichzeitig mit dieser Mitteilung veröffentlichtes Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen enthält eine zusammenfassende Übersicht über alle bestehenden Maßnahmen sowie einige außerhalb der EU gemachte Erfahrungen, an denen sich die Europäische Union orientieren könnte.

Damit die Sozialunternehmen ihr Potenzials voll entfalten können, schlägt die Kommission zudem einen Aktionsplan vor, der sich in den allgemeinen Rahmen der Unterstützung der sozialen Innovation einfügt und die Schaffung eines angemessenen "Ökosystems" in enger Partnerschaft mit den Akteuren des Bereichs und den Mitgliedstaaten begünstigen wird.

Die Kommission schlägt elf Schlüsselmaßnahmen vor, die sie vor Ende 2012 einleiten wird.

3.1. Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

3.1.1. Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln

Die Kommission ist der Ansicht, dass das Finanzierungssystem der Sozialunternehmen im Vergleich zu jenem der übrigen Unternehmen unterentwickelt ist.

Immer mehr Investoren möchten neben dem berechtigten Wunsch, mit ihrer Investition eine finanzielle Rendite zu erzielen, durch die Unterstützung langfristiger gemeinnütziger Ziele auch im sozialen oder ökologischen Bereich etwas bewegen.

Über die sozial verantwortlichen Investitionen hinaus, für die die Mitteilung über die soziale Verantwortung der Unternehmen 19 entsprechende Vorschläge enthält, würde ein europäisches Instrument zur Förderung der Finanzierung von Sozialunternehmen für private und öffentliche Akteure einen Anreiz darstellen, über Kapitalbeteiligungen oder Darlehen verstärkt in solche Unternehmen zu investieren.

Ein entsprechender Rechtsrahmen zur Schaffung derartiger Investitionsinstrumente auf europäischer Ebene wäre wünschenswert.

Die Kommission zeigt sich zudem erfreut darüber, dass der Europäische Investitionsfonds 20 die Möglichkeit prüft, Anfang 2012 eine "Beteiligungsfazilität"21) für Investitionen in Fonds mit sozialer Ausrichtung einzuführen. Mit dieser Pilotmaßnahme könnte das von der Kommission am 6. Oktober 2011 vorgeschlagene neue europäische Finanzinstrument vorbereitet werden (Schlüsselmaßnahme Nr. 3).

Viele Sozialunternehmen könnten ohne Zugang zu Krediten weder gegründet noch weiterentwickelt werden. Da sie jedoch eher unbekannt sind oder den Ruf haben, mit größeren Risiken behaftet zu sein, ist es für sie noch schwieriger als für die KMU, die erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen.

Die Kommission stellt zudem fest, dass die beiden ordnungspolitischen Säulen der Mitteilung aus dem Jahr 2007 über die Förderung der Kleinstkreditvergabe22 (Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und Schaffung eines Klimas, das die unternehmerische Initiative begünstigt) auf nationaler Ebene nicht genügend umgesetzt wurden.

Schlüsselmaßnahme Nr. 1.

Schlüsselmaßnahme Nr. 2.

3.1.2. Mobilisierung der europäischen Fonds

Die Erfahrungen mit der Arbeitsweise der Strukturfonds müssen zusammengefasst, bewertet und mit den nationalen Verwaltungsbehörden erörtert werden, um die Mitgliedstaaten zu ermutigen, im nächsten Programmplanungszeitraum umfassendere und effizientere Unterstützungsmaßnahmen für Sozialunternehmen zu entwickeln. Die Kommission wird außerdem eine spezifische Maßnahme zur Finanzierung der Sozialunternehmen ausarbeiten.

Schlüsselmaßnahme Nr. 3.

Schlüsselmaßnahme Nr. 4.

3.2. Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum

3.2. 1. Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken

Die betroffenen Akteure stimmen dann überein, dass sie vor allem einen einfachen und schnellen Zugang zu den Informationen erhalten müssen, die über die sozialen Unternehmen verfügbar sind und die einen Erfahrungsaustausch zur Verbreitung bewährter Verfahren ermöglichen. Besonders dringend benötigt werden Mittel zur Evaluierung und Bewertung der Auswirkungen dieser Aktivitäten und ihrer sozialen Bedeutung (z.B. durch Auswertung der Erfahrungen bestimmter Mitgliedstaaten, die Satellitenkonten entwickelt haben, mit denen Statistiken über die Sozialunternehmen und insbesondere die Genossenschaften und Gegenseitigkeitsgesellschaften erhoben werden können). Bei der Bewältigung dieser Herausforderungen könnten sich Kennzeichnung oder Zertifizierung als nützliche Instrumente erweisen. Auch muss insbesondere bei den jungen Generationen verstärkt für das soziale Unternehmertum geworben werden.

Schlüsselmaßnahme Nr. 5.

Schlüsselmaßnahme Nr. 6.

Schlüsselmaßnahme Nr. 7.

3.2.2. Verstärkung von Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer

Alle Sozialunternehmer, ob jung oder bereits etabliert, müssen die für eine gute Führung und das Wachstum ihres Unternehmens erforderlichen Kompetenzen erwerben.

Zu diesem Zweck möchte die Kommission verstärkt dafür sorgen, dass sich Sozialunternehmer, innovative Unternehmer sowie Forschung und Hochschulwesen gegenseitig befruchten. Als geeigneter Rahmen bieten sich hierfür insbesondere Gründungszentren ("Unternehmensinkubatoren") an. Die wenigen Projekte in diesem Bereich verdienen es, unterstützt und ausgebaut zu werden. Die Sozialunternehmer müssten von anderen Unternehmensleitern oder Bankern beraten und unterstützt werden.

Schlüsselmaßnahme Nr. 8.

3.3. Verbesserung des rechtlichen Umfelds

3.3. 1. Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen, die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten

In der Studie über die Durchführung der Verordnung über das Statut der Europäischen Genossenschaft26 wurde auf die Komplexität des Textes hingewiesen. Es wurden mehrere Möglichkeiten empfohlen, um diese Bestimmungen einfacher und attraktiver zu gestalten, sodass sie den Bedürfnissen der Sozialunternehmer gerecht werden. Die Stiftungen sind oft der Ansicht, dass es für sie schwierig ist, im Rahmen des Binnenmarkts tätig zu werden, da die vielfältigen Rechtsvorschriften zuweilen komplexe Anforderungen und Verfahren mit sich bringen (besonders im steuerrechtlichen Bereich). Schließlich sprechen sich die Gegenseitigkeitsgesellschaften regelmäßig für ein europäisches Statut aus, während andere Einrichtungen der Ansicht sind, dass dafür kein Bedarf besteht.

Schlüsselmaßnahme Nr. 9.

3.3.2. Öffentliches Beschaffungswesen

Trotz der vielfältigen mit den einschlägigen Bestimmungen verbundenen Möglichkeiten sind die Sozialunternehmen oft der Ansicht, dass sie immer noch unverhältnismäßig große Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben. Diese Situation sei sowohl auf die diesbezüglichen europäischen Vorschriften als auch auf die nationalen, je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlichen Vorschriften zurückzuführen, bei denen es die Praxis der Übererfüllung ("Goldplating") nicht immer zulasse, die Möglichkeiten der Richtlinien über das öffentliche Beschaffungswesen voll auszuschöpfen. Andererseits nutzen öffentliche Körperschaften nicht immer das auf dem Gebiet der sozialen Dienste bestehende Innovationspotenzial. In den meisten Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens wurde die Ansicht vertreten, dass aus den Richtlinien stärker hervorgehen müsse, dass die Möglichkeit besteht, sich bei öffentlichen Aufträgen auf soziale oder ökologische Kriterien zu stützen.

Schlüsselmaßnahme Nr. 10.

3.3.3. Staatliche Beihilfen

Die Kommission verabschiedete am 23. März 2011 eine Mitteilung über die Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI)27, die die Sozialunternehmen, die DAWI erbringen, interessieren könnte. Die Kommission stellt fest, dass sie beabsichtigt, differenziertere Bestimmungen zu verabschieden, die sich nach den Auswirkungen der Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf dem innergemeinschaftlichen Markt richten. Sie nimmt ferner zur Kenntnis, dass bestimmte Arten sozialer Dienstleistungen eine Reihe von Besonderheiten hinsichtlich ihrer Finanzierungsstruktur und Zielsetzung aufweisen.

Schlüsselmaßnahme Nr. 11.

4. Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen

Zusätzlich zu den obengenannten prioritären Maßnahmen stellt die Kommission weitere Vorschläge zur Diskussion, deren Einzelheiten und Modalitäten eingehender geprüft werden sollten, insbesondere:

Zu dieser Frage wird sie nach Annahme des Vorschlags über die Satzung der Europäischen Stiftung eine Sitzung zwischen hochrangigen Vertretern aller Stakeholder, dem Europäischen Parlament und dem Rat veranstalten, die sich mit möglichen Initiativen zur Verbesserung des Rechtsrahmens der Sozialunternehmen auf europäischer Ebene beschäftigen.

5. Schlussfolgerung

Die Kommission:

Die Kommission wird ihrerseits: