Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder
(Gemeinsame-Dateien-Gesetz)

Der Bundesrat hat in seiner 827. Sitzung am 3. November 2006 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

1. Zu Artikel 5 Abs. 2

Artikel 5 Abs. 2 ist wie folgt zu fassen:

Begründung:

Eine Befristung der Antiterrordatei ist aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht geboten. Der Gesetzgeber hat ein weites Ermessen hinsichtlich der Ausgestaltung der Kontrolle, der von ihm erlassenen Gesetze. Gegen die automatische Verfallsklausel sprechen zum einen die nicht unerheblichen Investitionen der Sicherheitsbehörden für die Einrichtung und den Betrieb der Antiterrordatei. Zum anderen setzt eine Befristung die falschen Signale im Hinblick auf die dauerhafte Herausforderung durch den internationalen Terrorismus.

Bei der Anstellung eines wissenschaftlichen Sachverständigen zur Evaluation des Antiterrordateigesetzes ist auch der Bundesrat zu beteiligen.

2. Zum Gesetzentwurf allgemein:

Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung der Einrichtung einer gemeinsamen Antiterrordatei des Bundes und der Länder. Sie beschleunigt und erleichtert den Informationsaustausch zwischen Polizeien und Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder und ist deshalb ein wichtiges Instrument für eine erfolgreiche Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Dessen ungeachtet sieht der Bundesrat weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Abwehr und Verfolgung terroristischer Straftaten. Das Autobahnmautgesetz schließt eine Übermittlung, Nutzung oder Beschlagnahme der Mautdaten und der Kontrolldaten nach anderen Rechtsvorschriften ausdrücklich aus. Die enge Zweckbindung des Autobahnmautgesetzes für die Maut- und Kontrolldaten muss gelockert werden, um sie zur Verfolgung schwerer Straftaten und zur Abwehr erheblicher Gefahren für die zuständigen Behörden nutzbar zu machen. Dies dient nicht nur der Bekämpfung schwerer Allgemeinkriminalität, sondern insbesondere auch der Terrorismusbekämpfung. Das hohe terroristische Gefährdungspotenzial erfordert es, die unterschiedlichsten Begehungsmodalitäten in die Abwehrstrategie einzubeziehen, um einen effektiven Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, rasch einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Autobahnmautgesetzes vorzulegen.