Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Gräbergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 136. Sitzung am 27. Oktober 2011 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/7424 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gräbergesetzes - Drucksache 17/6207 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Fristablauf: 25.11.11
Erster Durchgang: Drucksache. 208/11 (PDF)