Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. September 2008 zu einer koordinierten Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung des Steuerbetruges (2008/2033(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 117789 - vom 19. September 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 2. September 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Steuerbetrug gravierende Folgen für die Haushalte der Mitgliedstaaten und das Eigenmittelsystem der Europäischen Union hat, zu Verletzungen des Grundsatzes einer gerechten und transparenten Besteuerung führt und Wettbewerbsverzerrungen zur Folge haben kann, wodurch das Funktionieren des Binnenmarkts beeinträchtigt wird, sowie in der Erwägung, dass ehrliche Unternehmen wegen Steuerbetrugs Wettbewerbsnachteile erleiden und dass für entgangene Steuereinnahmen letztlich die europäischen Steuerzahler durch andere Formen der Besteuerung aufkommen müssen;

B. in der Erwägung, dass der Steuerbetrug die Steuergerechtigkeit gefährdet, da die Steuerausfälle der öffentlichen Finanzen häufig durch Steuererhöhungen ausgeglichen werden, die die bescheidensten und ehrlichsten Steuerzahler treffen, die keine Möglichkeit bzw. keine Absicht haben, ihre steuerlichen Verpflichtungen zu umgehen oder gegen sie zu verstoßen,

C. in der Erwägung, dass der durch die Schaffung des Binnenmarkts ausgelöste zunehmende grenzüberschreitende Handel bedeutet, dass bei immer mehr Transaktionen der Ort der Besteuerung und der Ort der Niederlassung des Mehrwertsteuerpflichtigen in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten liegen,

D. in der Erwägung, dass neue Formen des Steuerbetrugs im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Transaktionen, wie der innergemeinschaftliche Karussellbetrug, sich die Fragmentierung und die Schlupflöcher der derzeitigen Steuersysteme zunutze gemacht haben und in der Erwägung, dass Änderungen im MwSt.-System notwendig sind,

E. in der Erwägung, dass Mehrwertsteuerflucht und Mehrwertsteuerbetrug Auswirkungen auf die Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union haben, da sie dazu führen, dass in zunehmendem Maße die auf dem Bruttonationaleinkommen beruhenden Eigenmittel der Mitgliedstaaten in Anspruch genommen werden müssen,

F. in der Erwägung, dass für die Betrugsbekämpfung zwar größtenteils die Mitgliedstaaten zuständig sind, dass dieses Problem jedoch nicht allein auf nationaler Ebene zu lösen ist,

G. in der Erwägung, dass die Globalisierung zu zunehmenden Schwierigkeiten bei der Bekämpfung von Steuerbetrug auf internationaler Ebene geführt hat, da immer mehr in Drittländern niedergelassene Unternehmen an Karussellbetrug beteiligt sind, der elektronische Handel sich ausweitet und eine Globalisierung der Dienstleistungsmärkte festzustellen ist; in der Erwägung, dass diese Faktoren stark für eine Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im Mehrwertsteuerbereich, sprechen,

H. in der Erwägung, dass das Ausmaß des Steuerbetrugs in der Europäischen Union auf das derzeitige provisorische MwSt.-System zurückzuführen ist, das zu komplex ist, wodurch innergemeinschaftliche Transaktionen schwer nachzuverfolgen, undurchsichtig und somit missbrauchsanfällig sind,

I. in der Erwägung, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bei der Prüfung der verschiedenen Optionen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung so weit wie möglich keine Maßnahmen vorsehen sollten, die zu einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Steuerbehörden führen oder eine Diskriminierung zwischen verschiedenen Händlern verursachen könnten,

J. in der Erwägung, dass sowohl die Kommission als auch der Rechnungshof immer wieder erklärt haben, dass das System des Informationsaustausches zwischen den Mitgliedstaaten über innergemeinschaftliche Warenlieferungen keine einschlägigen und rechtzeitigen Informationen für eine wirksame Bekämpfung von MwSt.-Betrug liefert, sowie in der Erwägung, dass daher klarere und verbindlichere Regeln für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) erforderlich sind,

K. in der Erwägung, dass der Einsatz aller verfügbarer Technologien, einschließlich der elektronischen Speicherung und Weitergabe bestimmter Daten über Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern, für ein korrektes Funktionieren der Steuersysteme der Mitgliedstaaten unerlässlich ist; in der Erwägung, dass die Bedingungen für den Austausch elektronisch gespeicherter Daten in jedem Mitgliedstaat sowie für den direkten Zugriff der Mitgliedstaaten auf diese Daten verbessert werden sollten, und dass die Steuerbehörden der Mitgliedstaaten personenbezogene Daten mit der gebotenen Vorsicht zu spezifischen Zwecken und auf der Grundlage der Zustimmung der betroffenen Person bzw. auf anderer gesetzlich legitimierter Grundlage verwenden sollten,

L. in der Erwägung, dass Händler häufig nur sehr bruchstückhafte Informationen über den Mehrwertsteuerstatus ihrer Kunden erhalten können,

M. in der Erwägung, dass die Stärkung der Instrumente zur Aufdeckung von Steuerbetrug mit der Verbesserung der bestehenden Rechtsvorschriften über die Unterstützung bei der Beitreibung, die Steuergerechtigkeit sowie die Praktikabilität für die Unternehmen einhergehen sollte,

Strategie der EU zur Bekämpfung von Steuerbetrug

Allgemeine Fragen: Ausmaß des Steuerbetrugs und seine Folgen

Derzeitiges Mehrwertsteuersystem und seine Schwächen

Alternativen zum derzeitigen Mehrwertsteuersystem

Verlagerung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge)

Pilotprojekt

Besteuerung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Bereich Mehrwertsteuer, Verbrauchsteuern und Direktbesteuerung

Steuerhinterziehung