Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Verbesserung des Austauschs von strafregisterrechtlichen Daten zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Änderung registerrechtlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. Oktober 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.