Beschluss des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes - Antrag des Freistaates Bayern -

Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag n i c h t einzubringen. Der Bundesrat hat ferner die nachstehende Entschließung gefasst: Das den Ländern zustehende Rennwettsteueraufkommen ist seit 1998 kontinuierlich rückläufig, weil fast alle deutschen Buchmacher dazu übergegangen sind, Pferdewetten nicht mehr selbst abzuschließen, sondern an Wettunternehmen, die nicht der deutschen Rennwettbesteuerung unterliegen, zu vermitteln. Ähnliche Entwicklungen ergeben sich bundesweit im illegalen Sportwettbereich.

Der Bundesrat teilt die im Gesetzesantrag des Freistaates Bayern enthaltene Problembeschreibung und Zielsetzung, dass die teilweise Nichtbesteuerung von vermittelten Wetten angesichts der geänderten tatsächlichen Verhältnisse systemwidrig ist und zu nicht hinnehmbaren Besteuerungslücken führt. Es ist deshalb dringend geboten, diese Besteuerungslücken zu schließen.

Im Rahmen einer Länderarbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen konnte keine verfassungs- und europarechtskonforme Lösung für eine Gesetzesanpassung gefunden werden, die einerseits die wirtschaftliche Beeinträchtigung der Rennvereine vermeidet und andererseits die Vermittlung von Pferdewetten ins Ausland erfasst.

Alle Lösungsansätze scheitern an der fehlenden Harmonisierung der Rennwett- und Lotteriesteuer in der Europäischen Union.

Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf,