Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013): Vorbeugung ist die beste Medizin KOM (2007) 539 endg.; Ratsdok. 13292/07

Der Bundesrat hat in seiner 838. Sitzung am 9. November 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Die dadurch gegebene Eigen- und Mitverantwortung der Tierhalter bei der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen hat sich bewährt.

Die Tierseuchenkassen sind Bestandteil der staatlichen Tierseuchenbekämpfung; ihre finanziellen Mittel speisen sich aus Beiträgen der Tierhalter. Damit bringen die Tierhalter im Sinne einer auf Gegenseitigkeit beruhenden Selbsthilfe Mittel auf, mit denen - zum Teil mit dem Staat - die Entschädigungen für an anzeigepflichtigen Seuchen verendete und auf Anordnung getötete Tiere geleistet werden.

Besondere Vorteile des Systems sind: