Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 3. September 2008 zu den Auswirkungen von Marketing und Werbung auf die Gleichstellung von Frauen und Männern (2008/2038(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 117789 - vom 19. September 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 3. September 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass im Zuge der Sozialisierung (über den Schulunterricht, die Familie und das soziokulturelle Umfeld) Identität, Werte, Überzeugungen und Haltungen geprägt werden, die dem Individuum einen Platz und eine Rolle in der Gesellschaft, in der es aufwächst, zuweisen; in der Erwägung, dass Identifikation ein Schlüsselbegriff für das Verständnis dieses Prozesses ist,

B. in der Erwägung, dass eine stärkere Förderung eines vernünftigen und verantwortungsvollen Umgangs mit dem Fernsehen und den neuen Technologien von Kindheit an sowohl in der Schule als auch in den Familien wünschenswert wäre,

C. in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische diskriminierende und/oder erniedrigende Botschaften in der Werbung ein Hindernis für das Entstehen einer modernen und gleichen Gesellschaft darstellen,

D. in der Erwägung, dass Stereotype zu Verhaltensweisen betragen können, durch die Identifikation stattfindet,

E. in der Erwägung, dass Werbung und Marketing Kultur widerspiegeln und auch zu ihrer Schaffung beitragen,

F. in der Erwägung, dass Werbung ein Bestandteil der Marktwirtschaft ist und einen der Aspekte der Realität darstellt, mit denen jeder im täglichen Leben konfrontiert ist,

G. in der Erwägung, dass Werbung das Leben von Männern und Frauen manchmal karikaturistisch darstellen kann,

H. in der Erwägung, dass geschlechtsspezifische Diskriminierung in den Medien immer noch weit verbreitet ist; in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypisierung in der Werbung und in den Medien als Teil dieser Diskriminierung betrachtet werden kann,

I. in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypisierung in der Werbung somit die ungleiche Machtverteilung zwischen den Geschlechtern widerspiegelt,

J. in der Erwägung, dass die Gleichstellung von Frauen und Männern und ihre Zusammenarbeit sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich durch die Bekämpfung von Geschlechterstereotypisierung auf allen Ebenen der Gesellschaft erfolgen muss,

K. in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypisierung von den ersten Jahren der Sozialisierung eines Kindes an zur Geschlechterdiskriminierung beitragen kann, die die lebenslange Perpetuierung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern und das Entstehen von geschlechtsspezifischen Stereotypen verstärkt,

L. in der Erwägung, dass Geschlechterstereotypisierung kontraproduktiv ist und im Arbeitsmarkt zur geschlechtsspezifischen Aufteilung von Berufen beiträgt, wobei Frauen im Allgemeinen weniger verdienen als Männer,

M. in der Erwägung, dass die Gesellschaft als Ganzes in die Bemühungen einbezogen werden muss, die Perpetuierung von Geschlechterklischees zu vermeiden; in der Erwägung, dass die Verantwortung dafür von allen übernommen werden sollte,

N. in der Erwägung, dass die Hindernisse, die eine Vermittlung positiver Männer- bzw. Frauenbilder in unterschiedlichen sozialen Verhältnissen verhindern, beseitigt werden müssen,

O. in der Erwägung, dass Kinder als besonders schutzbedürftige Gruppe nicht nur Erwachsenen vertrauen, sondern auch Figuren aus Mythen, Fernsehprogrammen, Bilderbüchern, Unterrichtsmaterialien, TV-Games, Spielzeugwerbung usw.; in der Erwägung, dass Kinder durch Imitation lernen und nachahmen, was sie gerade erlebt haben; in der Erwägung, dass aus diesem Grund Geschlechterstereotypisierung in der Werbung die individuelle Entwicklung beeinflusst und die Wahrnehmung verstärkt, dass das Geschlecht bestimmt, was möglich ist und was nicht,

P. in der Erwägung, dass Werbung über unterschiedliche Medien ein Teil unseres Alltags ist; in der Erwägung, dass es besonders wichtig ist, dass Werbung durch Medien bestehenden ethisch und/oder rechtlich verbindlichen Regeln und/oder Verhaltenskodizes unterliegt, um Werbespots, die diskriminierende oder entwürdigende Botschaften auf der Grundlage von Geschlechterstereotypen sowie Aufstachelung zu Gewalt vermitteln, zu unterbinden,

Q. in der Erwägung, dass eine verantwortungsvolle Werbung einen positiven Einfluss auf die Wahrnehmungen der Gesellschaft von Themen wie "Körperbild", "Geschlechterrollen" und "Normalität" haben kann; in der Erwägung, dass Werbung ein wirksames Instrument sein kann, um Stereotype in Frage zu stellen und anzugehen,