Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2008 zur Lage der palästinensischen Gefangenen in israelischen Gefängnissen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 117789 - vom 19. September 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 4. September 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Israel seit einigen Jahren vielen tödlichen Terroranschlägen gegen seine Zivilbevölkerung ausgesetzt ist, und in der Erwägung, dass die israelischen Behörden eine Reihe von Maßnahmen zur Verhinderung derartiger Terroranschläge getroffen und u.a. verdächtige palästinensische Kämpfer verhaftet haben, dass jedoch die Bekämpfung des Terrorismus keine Rechtfertigung für Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht ist,

B. in der Erwägung, dass sich derzeit über 11 000 Palästinenser, darunter Hunderte Frauen und Kinder, in israelischen Gefängnissen und Hafteinrichtungen befinden, und in der Erwägung, dass die meisten dieser Gefangenen in den besetzten palästinensischen Gebieten verhaftet wurden,

C. in der Erwägung, dass jeder Mensch unter 18 Jahren nach dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes, das Israel unterzeichnet hat, ein Kind ist; in der Erwägung, dass palästinensische Kinder ab 16 Jahren nach den israelischen Militärvorschriften, die in den besetzten palästinensischen Gebieten gelten, jedoch als Erwachsene betrachtet werden und oft unter unangemessenen Haftbedingungen festgehalten werden,

D. in der Erwägung, dass die israelische Regierung am 25. August 2008 als Zeichen ihres guten Willens und zur Schaffung gegenseitigen Vertrauens 198 Palästinenser freigelassen hat und dass beide Seiten weiter verhandeln, um zu einer umfassenderen Vereinbarung über die Freilassung von weiteren Gefangenen zu gelangen,

E. in der Erwägung, dass von der israelischen und der libanesischen Regierung kürzlich positive Schritte unternommen wurden, um Gefangene gegen die sterblichen Überreste israelischer Soldaten auszutauschen,

F. in der Erwägung, dass in Israel etwa 1 000 Gefangene auf der Grundlage von "Verwaltungshaftanordnungen" mit der Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, aber ohne Anklage, Gerichtsverhandlung und Verteidigungsrechte inhaftiert sind; in der Erwägung, dass derartige "Verwaltungshaftanordnungen" jahrelang verlängert werden können und dies in einigen Fällen auch geschieht,

G. in der Erwägung, dass aus Menschenrechtsberichten hervorgeht, dass palästinensische Gefangene misshandelt und gefoltert werden,

H. in der Erwägung, dass es für die große Mehrheit der in innerhalb Israels gelegenen Gefängnissen festgehaltenen palästinensischen Gefangenen häufig unmöglich oder sehr schwierig ist, von ihrem Recht auf Besuche von Familienangehörigen Gebrauch zu machen, obwohl das Internationale Komitee des Roten Kreuzes entsprechende Appelle an Israel gerichtet hat,

I. in der Erwägung, dass das Problem der Gefangenen wichtige politische, gesellschaftliche und humanitäre Auswirkungen hat und dass die Verhaftung von 48 gewählten Mitgliedern des Palästinensischen Legislativrates und von anderen Kommunalvertretern schwerwiegende Auswirkungen auf die politischen Entwicklungen im besetzten palästinensischen Gebiet hat; in der Erwägung, dass das im Mai 2006 von inhaftierten palästinensischen Spitzenpolitikern diverser Gruppierungen angenommene "Prisoners" Document" als Grundlage für die nationale Aussöhnung diente und der Einsetzung einer Regierung der nationalen Einheit den Weg ebnete,

J. in der Erwägung, dass sich die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Israel gemäß Artikel 2 des Assoziationsabkommens EU-Israel auf die Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie stützen, die ein wesentliches Element dieses Abkommens darstellen; in der Erwägung, dass in dem Aktionsplan EU-Israel ausdrücklich die Achtung der Menschenrechte und die Beachtung des humanitären Völkerrechts als gemeinsame Werte beider Parteien hervorgehoben werden,