Beschluss des Bundesrates
Erstes Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
(CWÜAGÄndG 1)

Der Bundesrat hat in seiner 803. Sitzung am 24. September 2004 beschlossen, einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.