Beschluss des Bundesrates
Viertes Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung - Wahlrecht der Wirtschaftsprüferkammer

Der Bundesrat hat in seiner 877. Sitzung am 26. November 2010 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Oktober 2010 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.