Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. September 2007 zur Überprüfung des Binnenmarkts: Beseitigung von Schranken und Mängeln anhand einer verbesserten Umsetzung und Durchsetzung (2007/2024(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt einen großen, beispiellosen Fortschritt auf europäischer Ebene darstellt, der den Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise bietet, ein wettbewerbsfähiges und dynamisches Umfeld für Handel und Gewerbe schafft und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zwischen den europäischen Kulturen ermöglicht,

B. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon das Ziel des sozialen Zusammenhalts in den Vordergrund gestellt hat und der sozialen Dimension in den sektoriellen Politikbereichen der Union eine wichtigere Rolle übertragen hat,

C. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt und seine vier Grundpfeiler, nämlich der freie Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Menschen und Kapital, einen entscheidenden Fortschritt in der europäischen Integration bildet,

D. in der Erwägung, dass die Begründung des Binnenmarkts 1992 auf folgenden drei Grundsätzen basierte:

E. in der Erwägung, dass die Strategie von Lissabon in den Mitgliedstaaten zu strukturellen Reformen und zu einer Öffnung der Märkte führen wird, ebenso aber auch zu einem wachsenden Bedarf an Regulierung, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten,

F. in der Erwägung, dass die Annahme der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Dienstleistungen im Binnenmarkt3 einen entscheidenden Fortschritt bei der Vollendung des Dienstleistungsmarktes ermöglicht,

G. in der Erwägung, dass der Euro Transparenz, Effizienz und leichten Zugang zum Binnenmarkt gebracht hat,

H. in der Erwägung, dass es in den Verwaltungen der Mitgliedstaaten nach wie vor offene und versteckte protektionistische Praktiken gibt,

I. in der Erwägung, dass es nach wie vor zahlreiche Hindernisse für die Verwirklichung der vier Grundfreiheiten gibt; dass es unerlässlich ist, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und sich auf die Verwirklichung eines unbehinderten Binnenmarkts zu konzentrieren;

J. in der Erwägung, dass auf die Verwirklichung eines dynamischen, globalen und flexiblen Konzepts des Binnenmarkts hingearbeitet werden muss, um die Unterstützung der EU-Bürger zu gewinnen,

K. in der Erwägung, dass die Öffnung von Netzwerkindustrien wie Verkehr, Telekommunikation, Postdienste und Energieversorgung vollendet werden muss, die definitionsgemäß dazu bestimmt sind, Unternehmen und Privatpersonen miteinander zu verbinden, und daher durch ihre Entwicklung und ihre Öffnung die Mittel bieten, die Vollendung des Binnenmarkts im Rahmen einer verantwortungsbewussten Marktwirtschaft durch wirksame Regulierungsmechanismen zu erleichtern,

L. in der Erwägung, dass die Europäische Union in den vergangenen Jahren verschiedene legislative Maßnahmen beschlossen hat, die darauf abzielen, den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen wie Bankdienstleistungen, Vermögensmanagement, Versicherung, Versorgungsfonds und Rechnungswesen zu verbessern, was sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher Vorteile brachte und der Europäischen Union, indem sie Trends und Standards in der Finanzdienstleistungsindustrie setzte, zu einer weltweit führenden Rolle verhalf,

M. in der Erwägung, dass zwar gute Fortschritte im Hinblick auf die Vollendung des Binnenmarkts für Finanzdienstleistungen für Großkunden erzielt wurden, dass es bisher aber erst sehr wenige Anzeichen dafür gibt, dass dies auch in signifikantem Maß Auswirkungen auf Privatkunden hat, oft aufgrund von kulturellen und traditionellen Präferenzen der Bürger, aber auch wegen rechtlicher und steuerlicher Hemmnisse,

N. in der Erwägung, dass die Kommission die wichtige Aufgabe hat, die Einhaltung der Wettbewerbsregeln durchzusetzen, um gleiche Bedingungen für EU-Unternehmen und die uneingeschränkte Realisierung der Binnenmarktvorteile für die EU-Verbraucher sicherzustellen,

O. in der Erwägung, dass die Kommission nach wie vor eine nützliche Rolle in Bezug auf bestimmte Aspekte der Steuerpolitik spielen kann, die die Verwirklichung eines echten Binnenmarkts fördern, obgleich die Mitgliedstaten ihre Vorrechte in Steuerfragen beibehalten werden,

P. in der Erwägung, dass der übermäßige Verwaltungsaufwand für die Wirtschaft und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verringert werden muss,

Q. in Erwägung des Innovationsdefizits der Europäischen Union im Vergleich mit ihren wichtigsten Konkurrenten,

R. in der Erwägung, dass der Binnenmarkt das effizienteste Instrument bildet, um die Herausforderungen der Globalisierung durch die Verwirklichung einer wettbewerbsfähigeren und dynamischeren europäischen Wirtschaft zu bewältigen,

S. in der Erwägung, dass die Kommission bei der Umsetzung ihrer Politiken und insbesondere der Binnenmarktpolitik die Erweiterung der Union, deren Auswirkungen in den neuen Mitgliedstaaten und neue Entwicklungen wie den sozialen Wandel und den technologischen Fortschritt umfassend berücksichtigen muss,

T. in der Erwägung, dass die Erweiterung, die die potenziellen Vorteile des Binnenmarkts verstärkt hat, auch eine Herausforderung für dessen reibungslose Funktionsweise darstellte, da die Heterogenität unter den Mitgliedern zunahm, sowie in der Erwägung, dass die Heterogenität auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer die Gefahr von Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten beinhaltet,

Verstärktes Vertrauen der Beteiligten in den Binnenmarkt

Abbau des Verwaltungsaufwands

Die internationale Dimension