Empfehlungen der Ausschüsse
Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht

915. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2013

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu den folgenden, beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfahren von einer Äußerung und einem Beitritt abzusehen, da bei diesen keine Umstände ersichtlich sind, die eine Stellungnahme des Bundesrates geboten erscheinen lassen:

jeweils zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob die - im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. April 2008 auf § 1 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, §§ 18a bis 18c in Verbindung mit Anlage 2 Nummer 4 des Besoldungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (Landesbesoldungsgesetz - LBesG) vom 3. März 2005 (GVBl. LSA S.108),

beruhende Netto-Alimentation des Klägers - bezogen auf die Besoldungsgruppe R 1 - mit Artikel 33 Absatz 5 GG in seiner ab dem 1. September 2006 geltenden Fassung (BGBl. I S. 2034) nicht vereinbar gewesen ist.