Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zu Internationalen Gesundheitsvorschriften (2007/2079(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass in jüngster Zeit neue Krankheitsbedrohungen für die öffentliche Gesundheit auf nationaler und internationaler Ebene aufgetreten sind; dass auf nationaler und regionaler Ebene wirksamere Unterstützungs- und Informationsverfahren entwickelt; und dass gegen die Ausbreitung von Krankheiten auf europäischer Ebene Maßnahmen ergriffen werden müssen,

B. in der Erwägung, dass bei hoher Mobilität und ausgeprägter Globalisierung die Notwendigkeit des Schutzes der öffentlichen Gesundheit im gesamteuropäischen und im internationalen Rahmen immer stärker wächst,

C. in der Erwägung, dass der Gewährleistung eines größtmöglichen Schutzes gegen die weltweite Ausbreitung von Infektionskrankheiten und gesundheitlichen Krisen internationalen Ausmaßes Vorrang eingeräumt werden sollte, dass dabei jedoch möglichst wenig in den Weltverkehr eingegriffen werden sollte,

D. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 5 des EG-Vertrags das Subsidiaritätsprinzip beachtet werden muss, da die Organisation von Gesundheitsdiensten in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt,