Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 KOM (2010) 623 endg.

Brüssel, den 27.10.2010
KOM (2010) 623 endgültig
TEIL II

Anhänge zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2011

Anhang I:
Strategische Initiativen, deren Annahme für 2011 vorgesehen ist

Titel Art der Initiative Gegenstand und Ziele Voraussichtliche Annahme
Wachstumsbelebung zur Schaffung von Arbeitsplätzen: beschleunigte Umsetzung der Reformagenda Europa 2020
Stärkung der wirtschaftspolitischen Steuerung und Einführung des "Europäischen Semesters"
1JahreswachstumsberichtNicht- LegislativmaßnahmeAls eine der Folgemaßnahmen zur Mitteilung der Kommission zu Europa 2020 wird die Kommission einen Jahreswachstumsbericht mit einer Mitteilung vorlegen, der den wesentlichen Input für die Beratungen während der Frühjahrstagung des Europäischen Rates liefern wird. Der Wachstumsbericht wird einen retrospektiven Teil über die erreichten Fortschritte und einen prospektiven Teil umfassen, in dem horizontale politische Leitlinien für die Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden.1. Quartal 2011
2Folgemaßnahmen zur Stärkung der wirtschaftspolitischen SteuerungLegislativmaßnahmeDie Folgemaßnahmen betreffen die Vorschläge der Kommission vom 29. September 2010 zur Stärkung der europäischen haushaltspolitischen Rahmenbestimmungen und zur Ausdehnung der makroökonomischen Überwachung auf die Vermeidung nachteiliger makroökonomischer Ungleichgewichte.1. Quartal 2011
Finanzmarktregulierung: Abschluss des Reformprozesses
3Änderung der Verordnung über RatingagenturenLegislativmaßnahmeÄnderungen im Zusammenhang mit der übermäßigen Abhängigkeit von Ratings, die von Finanzinstituten, Investoren, Kreditnehmern und öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, sowie in Bezug auf den fehlenden Wettbewerb in der Ratingbranche, die Angemessenheit des "Modells des zahlenden Emittenten" und die Besonderheiten bei Ratings für Staatstitel.2. Quartal 2011
4Legislativinitiative zu einem Rahmen für den Umgang mit Bankenkrisen und AbwicklungenLegislativmaßnahmeStärkung der Zusammenarbeit und Koordinierung der einschlägigen Behörden, Ausstattung der Behörden mit wirksamen Instrumenten, Auflegung eines ExanteBankensanierungsfonds.2. Quartal 2011
5Änderungen der Richtlinien über die Eigenkapitalanforderungen (CRD IV) (übertragen von 2010)LegislativmaßnahmeDas allgemeine Ziel besteht darin, den Regelungsrahmen stärker den Marktbedingungen anzupassen, und dabei die Finanzstabilität zu verbessern, die Interessen von Gläubigern und Steuerzahlern zu wahren und weltweit gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen, ohne die internationale Wettbewerbsfähigkeit des EU-Bankensektors zu beeinträchtigen, und außerdem die Integration des Binnenmarkts zu fördern und gleiche Ausgangsbedingungen in der EU zu schaffen.2. Quartal 2011
6Überprüfung der Marktmissbrauchsrichtlinie (übertragen von 2010)LegislativmaßnahmeDiese Initiative zielt auf Folgendes ab: i) Ausdehnung des Verbots von Marktmanipulation und Insider-Geschäften auf neue Märkte/Instrumente, ii) Verstärkung der abschreckenden Wirkung der Marktmissbrauchsrichtlinie durch eine wirksamere und konsequentere Durchsetzung seitens der einschlägigen Behörden, insbesondere im Bereich Sanktionen, und iii) Entwicklung eines einheitlichen Regelwerks, indem verschiedene Bestimmungen präzisiert und Optionen und Ermessensspielräume bei Bedarf eingeschränkt werden und der Verwaltungsaufwand, insbesondere für KMU, verringert wird.1. Quartal 2011
7Überprüfung der Richtlinie über Märkte fir Finanzinstrumente (MiFID)LegislativmaßnahmeStärkung des Anlegervertrauens und Erreichung des übergreifenden Ziels gleicher Ausgangsbedingungen, um fir Markteffizienz und Transparenz zu sorgen.2. Quartal 2011
8Richtlinie zur verantwortlichen Kreditvergabe und KreditaufnahmeLegislativmaßnahmeUnterstützung bei der Schaffung eines integrierten Binnenmarkts fir Hypothekarkredite, indem Verbrauchervertrauen und -schutz gestärkt und die grenzüberschreitende Kreditvergabe und -aufnahme und der Wettbewerb auf dem Markt angekurbelt werden. Förderung der Finanzstabilität in der EU, indem gewährleistet wird, dass die Funktionsweise der Hypothekarkreditmärkte nicht zu Überschuldung, Kreditausfällen und Zwangsvollstreckungen fährt. Die Richtlinie wird zusammen mit der Mitteilung zu bewährten Verfahren für Hypothekendarlehen (Vermeidung einer Zwangsvollstreckung) und der Empfehlung über Integration im Finanzwesen vorgelegt.1. Quartal 2011
9Legislativvorschlag zum Zugang zu grundlegenden BankdienstleistungenLegislativmaßnahmeErreicht werden soll eine stärkere Teilnahme aller EU-Bürger am Binnenmarkt, und insbesondere eine Verbesserung des Zugangs zu im Internet vertriebenen Waren und Dienstleistungen. Das spezifische Ziel besteht darin, dass alle EU-Bürger oder in der EU wohnhafte Personen ein Recht auf grundlegende Bankdienstleistungen haben, einschließlich Zugang zu einem Mindestangebot von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten.1. Quartal 2011
Intelligentes Wachstum
10Mitteilung über ein stärker integriertes europäisches Normungssystem und Legislativvorschlag zur Normung, u. a. im IKT- SektorNicht- Legislativmaßnahme/ LegislativmaßnahmeMit dieser Initiative soll die Normenfestsetzung beschleunigt und modernisiert werden, um für Interoperabilität zu sorgen und die Innovation auf den schnelllebigen globalen Märkten zu fördern.1. Quartal 2011
11Mitteilung zur Modernisierung des HochschulwesensNicht- LegislativmaßnahmeDie bestehenden Ziele sollen überarbeitet und neue Ziele vorgeschlagen werden; u. a. könnte ein System zur Sicherung der Transparenz und zur Einfiihrung eines Hochschul-Rankings vorgeschlagen werden.3. Quartal 2011
Nachhaltiges Wachstum
12Fahrplan fir eine CO₂-arme Wirtschaft bis 2050Nicht- LegislativmaßnahmeIn dieser Mitteilung soll das vorläufige Konzept für den Übergang zu einer CO₂-armen Wirtschaft in der EU bis 2050 analysiert werden, einschließlich der Meilensteine bis 2030. Ziel ist es, die Energieversorgungssicherheit in der EU zu stärken, nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten zu fördern und sicherzustellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen am kostengünstigsten sind und keine negativen verteilungsrelevanten Folgen haben. Die sich daraus ergebenden Vorstellungen zu den notwendigen strukturellen und technologischen Änderungen werden in die Europa-2020Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" einfließen.1. Quartal 2011
13Fahrplan fir erneuerbare Energien bis 2050Nicht- LegislativmaßnahmeDer Fahrplan wird verschiedene mögliche Entwicklungspfade fir ein CO₂_armes ressourceneffizientes Energiesystem der EU bis 2050 aufzeigen und eine bessere Evaluierung der künftigen Auswirkungen heutiger Entscheidungen sowie ein besseres Verständnis der nun erforderlichen strategisch wichtigen Entscheidungen (z. B. im Bereich Infrastrukturplanung) ermöglichen.3. Quartal 2011
14Fahrplan ressourceneffizientes EuropaNicht- LegislativmaßnahmeAls Teil der Leitinitiative "Ressourcenschonendes Europa" wird in dem Fahrplan, der auf anderen Vorschlägen der Leitinitiative aufbaut und diese ergänzt, ein kohärenter Rahmen fir Strategien und Maßnahmen in verschiedenen Politikbereichen aufgestellt, die fir den Übergang zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft erforderlich sind. Ziel ist es, die Ressourcenproduktivität zu steigern und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung und die Ressourcennutzung von ihren Umweltauswirkungen zu entkoppeln, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Energieversorgungssicherheit und Ressourcenunabhängigkeit der EU zu fördern.2. Quartal 2011
15Europäischer Energieeffizienzplan bis 2020Nicht- LegislativmaßnahmeIm Rahmen dieser Mitteilung sollen Schlüsselmaßnahmen ermittelt werden, mit denen bis 2020 das kostenwirksame Energieeinsparpotenzial von 20 % in allen Sektoren, u. a. im Bauwesen, im Versorgungs- und Verkehrssektor sowie in der Industrie, vollständig verwirklicht werden kann. Parallel dazu sollen die aus dem ersten Aktionsplan fir Energieeffizienz gewonnenen Erfahrungen geprüft werden.1. Quartal 2011
16Richtlinie zu Energieeffizienz und EnergieeinsparungLegislativmaßnahmeDiese Initiative knüpft an den Europäischen Energieeffizienzplan an und wird einen verbesserten Rahmen fir die Energieeffizienz- und Einsparstrategien der Mitgliedstaaten schaffen. Hierbei soll den Zielen, der Rolle nationaler Energieeffizienzpläne, der Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors sowie Fragen der Finanzierung und Verbraucherinformation Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sollen in der Richtlinie die Instrumente zur Entwicklung eines Markts fir Energiedienstleistungen und die Aufgabe der Energieunternehmen bei der Förderung von Energieeinsparungen über die gesamte Energieversorgungskette hinweg, einschließlich Endverbraucherversorgung, festgelegt werden. Die Richtlinie wird außerdem Rahmenbedingungen für eine bessere Erzeugungs-, Übertragungs- und Versorgungseffizienz enthalten, darunter verbesserte Maßnahmen zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung und Fernwärme-/Fernkühlsystemen. Die Richtlinie wird die Energiedienstleistungsrichtlinie 2006/32/EG ersetzen.3. Quartal 2011
17Weißbuch über die Zukunft des Verkehrswesens (übertragen von 2010)Nicht- LegislativmaßnahmeIn diesem Weißbuch werden die Zukunft des Verkehrswesens bis 2050 beschrieben und die Weichen fir einen Binnenmarkt fir Verkehr, Innovation und moderne Infrastruktur gestellt Das Weißbuch wird den allgemeinen Rahmen für Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen in den nächsten zehn Jahren, die Binnenmarkt-Gesetzgebung, Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Verkehrs, Verkehrslenkungstechnologie, umweltfreundliche Verkehrsmittel und den entsprechenden Einsatz von Normen und marktgestützten Instrumenten und Anreizen festlegen.1. Quartal 2011
Integratives Wachstum
18Legislativinitiative zur Entsendung von ArbeitnehmernLegislativmaßnahmeAllgemeines Ziel ist die verbesserte Umsetzung und Durchführung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern, wobei ein besonderer Schwerpunkt darauf liegt, die Rechte entsandter Arbeitnehmer wirksam zu wahren und die Pflichten von nationalen Behörden und Unternehmen zu präzisieren. Darüber hinaus sollen die Zusammenarbeit der nationalen Behörden, die Bereitstellung von Informationen fir Unternehmen und Arbeitnehmer und die wirksame Durchführung durch Sanktionen und Abhilfemaßnahmen4. Quartal 2011
verbessert und die Nichteinhaltung oder Umgehung der geltenden Vorschriften verhindert werden.
19Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) (übertragen von 2010)LegislativmaßnahmeErreicht werden sollen eine Anpassung der Richtlinie an die neuen infolge der Weiterentwicklung der Arbeitsmuster entstandenen Gegebenheiten sowie eine klarere Gestaltung der Umsetzung der Richtlinie, insbesondere hinsichtlich der Frage des Bereitschaftsdiensts. Der Umfang der Überarbeitung wird unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Konsultation der Sozialpartner festgelegt.3. Quartal 2011
20Überprüfung der auf Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse anwendbaren Vorschriften über staatliche Beihilfen:Nicht- LegislativmaßnahmeDer Rahmen und die Entscheidung werden im November 2011 auslaufen. Mit der Überprüfung sollen die geltenden Bestimmungen bewertet und Möglichkeiten untersucht werden, die Vorschriften anzupassen und zu verbessern.4. Quartal 2011
- Rahmen für staatliche Beihilfen, die als Ausgleich fir die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt werden
- Beschluss der Kommission über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 AEUV auf staatliche Beihilfen, die als Ausgleich für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse gewährt werden
21Weißbuch zu den Pensions- und RentensystemenNicht- LegislativmaßnahmeDer schnell voranschreitende demografische Wandel stellt unmittelbare und langfristige Herausforderungen an die Pensions- und Rentensysteme. Wenn die EU die Bemühungen der Mitgliedstaaten, den Bürgern angemessene und nachhaltige Pensionen und Renten zu bieten, ausreichend unterstützen und ergänzen will, dann muss der unvollständige und aufgesplitterte europäische Rahmen für die Koordinierung und Regulierung der Strategien als Ganzes überarbeitet werden. Das Weißbuch knüpft an die umfassende Konsultation an, die mit dem Grünbuch (7. Juli 2010) eingeleitet wurde, und wird einige oder sämtliche der ermittelten Themen behandeln.3. Quartal 2011
Das Wachstumspotenzial des Binnenmarkts erschließen
22Legislativvorschlag zur kollektiven RechteverwertungLegislativmaßnahmeSchaffung eines klaren und verlässlichen Rahmens für grenzüberschreitend tätige Verwertungsgesellschaften, die für die Verwaltung von Urheberrechten verantwortlich sind. Werden künftig mehr Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten, so erweitert sich auch das Angebotsspektrum für die Kunden.1. Quartal 2011
23Legislativvorschlag für eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer— Bemessungsgrundlage (GKKB)LegislativmaßnahmeDer Vorschlag wird auf die Vereinfachung der Steuervorschriften, die Senkung der Befolgungskosten und die Beseitigung steuerlicher Hindernisse abzielen, denen grenzüberschreitend tätige Unternehmen derzeit gegenüberstehen.1. Quartal 2011
24Mitteilung über die künftige MwSt-StrategieNicht- LegislativmaßnahmeZiel dieser Mitteilung wird die Ermittlung von Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands, zur Betrugsbekämpfung bzw. zur Modernisierung und Vereinfachung des derzeitigen Systems sein.4. Quartal 2011
25Folgemaßnahme zur Anhörung zu kollektiven RechtsbehelfenNicht- LegislativmaßnahmeDiese Mitteilung knüpft an die 2010 eingeleitete Anhörung an und soll die allgemeinen Grundsätze im Zusammenhang mit kollektiven Rechtsbehelfen und künftige Strategien darlegen.4. Quartal 2011
26Legislativvorschlag zur alternativen Streitbeilegung in der EULegislativmaßnahmeAlternative Streitbeilegung bietet Verbrauchern die Möglichkeit der schnellen, einfachen und kostengünstigen Streitbeilegung und kann ein wichtiges Instrument sein, um den Unternehmensruf zu schützen und die Kundenbeziehungen und das Kundenvertrauen zu bewahren. Das volle Potenzial der alternativen Streitbeilegung ist jedoch noch nicht ausgeschöpft; da in bestimmten Sektoren keine Mechanismen fir ein alternative Streitbeilegung vorhanden sind, können auch nicht alle Streitigkeiten in Verbraucherfragen auf diese Weise gelöst werden. Die Sensibilisierung fir die alternative Streitbeilegung ist unter Verbrauchern und Unternehmen gering. Durch die Förderung alternativer Methoden der Streitbeilegung sollen das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Einkauf gesteigert und das Funktionieren des Binnenmarktes gestärkt werden.4. Quartal 2011
27Flughafenpaket: 1) Bewertung der Flughafenkapazität und Bestandsaufnahme, 2) Überprüfung der Zuweisung von Zeitnischen, 3) Überprüfung der Bodenabfertigungsrichtlinie, 4) Überprüfung der Richtlinie zu FluglärmLegislativmaßnahme / Nicht- LegislativmaßnahmeDer aktuelle Stand der Flughafenpolitik wird in einer gemeinsamen Mitteilung erörtert werden. Die Mitteilung wird ergänzt durch überarbeitete Legislativvorschläge zu Bodenabfertigung und Zeitnischen sowie durch Lärmschutzvorschriften und einen neuen Vorschlag zur Bewertung der Flughafenkapazität und Bestandsaufnahme.2. Quartal 2011
Fortsetzung der Agenda für Bürgernähe: Freiheit, Sicherheit und Recht
28Rechtsinstrument fir europäisches VertragsrechtLegislativmaßnahmeDiese Initiative knüpft an das Grünbuch aus dem Jahr 2010 an. In der Initiative wird die Strategie erläutert, mit der die Kommission Transaktionskosten und Rechtsunsicherheit bei Unternehmen verringern und das mangelnde Verbrauchervertrauen in den Binnenmarkt bekämpfen will, das auf die Unterschiede im Vertragsrecht der Mitgliedstaaten zurückzufiihren ist4. Quartal 2011
29Verordnung zur effizienteren Vollstreckung von Urteilen in der Europäischen Union: Beitreibung von Forderungen in einem anderen MitgliedstaatLegislativmaßnahmeMit dieser Initiative wird ein abgestimmter Ansatz der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Beitreibung von Forderungen in einem anderen Mitgliedstaat durch die Pfändung von Bankguthaben vorgeschlagen. Auf diese Weise sollen die Verfahren fir Gläubiger bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten vereinfacht und eine wirksame Durchsetzung ihrer Forderungen im Ausland sichergestellt werden.2. Quartal 2011
30Richtlinie über die Rechte von Opfern von Straftaten und deren UnterstützungLegislativmaßnahmeZiel dieser Initiative ist die Entwicklung eines umfassenden Maßnahmenpakets zum Schutz von Opfern, um sicherzustellen, dass Opfer von Straftaten in allen EU-Mitgliedstaaten die notwendige Unterstützung erfahren (Rechtsbeistand, psychologische und andere Unterstützung), Zugang zum Recht und den anwendbaren Vorschriften haben und bei Gefahr angemessenen Schutz erhalten.2. Quartal 2011
31Initiative zu intelligenten Grenzkontrollsystemen:Legislativmaßnahme / NichtMit dieser Initiative soll die Sicherheit an den Grenzen gewährleistet und gleichzeitig mit Hilfe moderner Technologien fir Grenzschutzzwecke sichergestellt werden, dass Europa fir2. Quartal 2011
- Legislativvorschlag zur Einrichtung des Einreise-/Ausreisesystems - Legislativvorschlag zur Einrichtung des Programms für registrierte Reisende - Legislativvorschlag zur Änderung des Schengener Grenzkodexes - Mitteilung über ein ESTA-System der EULegislativmaßnahmeVielreisende zugänglich bleibt. Das Einreise-/Ausreisesystem könnte zur Gewinnung von Daten eingesetzt werden, die zur Identifizierung und Erfassung illegaler Einwanderer (insbesondere von Personen, die sich länger als erlaubt in der Union aufhalten) führen, und damit außerdem der Abschreckung illegaler Einwanderer dienen. Darüber hinaus könnte es zur Aufrechterhaltung eines hohen Maßes an Sicherheit beitragen, da mit dem System Informationen zur Verhütung von Terrorismus und schwerwiegenden kriminellen Aktivitäten und zur Erfassung mutmaßlicher Terroristen und Straftäter generiert werden könnten. Das Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) könnte für vorab überprüfte Vielreisende aus Drittländern den Grenzübertritt an den EU-Außengrenzen erleichtern und die Gesamtkohärenz der EU-Grenzpolitik gewährleisten. Das Einreise-/Ausreisesystem und das RTP könnten somit zur Entwicklung eines integrierten Grenzmanagements beitragen, da sie schneller und einfacher gewährleisten, dass nur Personen in die EU einreisen, die dazu berechtigt sind, und wesentliche Instrumente zur Bekämpfung von illegaler Einwanderung und Sicherheitsrisiken darstellen. Der Schengener Grenzkodex müsste geändert werden, um den technischen Neuerungen Rechnung zu tragen, die die Vorschläge für ein Einreise-/Ausreisesystem und ein RTP nach sich ziehen. Angesichts der Einführung von Systemen zur Erteilung elektronischer Reisebewilligungen (ESTA) in den USA und Australien wird in der Mitteilung erörtert werden, ob die EU ebenfalls im Kontext ihres integrierten Grenzmanagements und ergänzend zu ihrer derzeitigen Visapolitik ein solches System einführen sollte.
32Initiativen zum Schutz der legalen Wirtschaft: — Mitteilung über eine umfassende Politik zur Bekämpfung der Korruption — Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen für die Konfiszierung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten — Mitteilung über die BetrugsbekämpfungsstrategieNicht- Legislativmaßnahme / LegislativmaßnahmeDer Schutz der legalen Wirtschaft ist bei der Erreichung der Ziele von Europa 2020 von entscheidender Bedeutung. In diesem Zusammenhang werden in der Mitteilung über eine umfassende Strategie zur Korruptionsbekämpfung die mögliche Einrichtung eines Mechanismusses zur Bewertung der Anstrengungen zur Korruptionsbekämpfung in der EU und die Modalitäten der Zusammenarbeit in diesem Bereich mit der GRECO (Gruppe der Staaten gegen Korruption im Rahmen des Europarates) erörtert. Der Vorschlag für einen neuen Rechtsrahmen zur verbesserten Konfiszierung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der EU zielt auf die Stärkung bestehender Instrumente ab, um Erträge aus Straftaten wirksamer angreifen zu können. Umfassende Strategie zur Betrugsbekämpfung, die einen Rahmen für den besseren Schutz der finanziellen Interessen der EU in verschiedenen Politikbereichen aufstellt2. Quartal 2011
33Neuer umfassender Rechtsrahmen zum Schutz personenbezogener Daten in der EU (übertragen von 2010)LegislativmaßnahmeMit dieser Initiative soll das bestehende System zum Schutz personenbezogener Daten in sämtlichen Tätigkeitsbereichen der EU modernisiert werden, damit die Datenschutzgrundsätze weiterhin wirksam angewandt und die geltenden Datenschutzvorschriften verbessert werden, auch angesichts der Herausforderungen der Globalisierung und im Hinblick auf neue Technologien und die Anforderungen der Behörden.2. Quartal 2011
34Vorschlag zur Überarbeitung der Vorschriften für Katastrophenvorsorge und -abwehrLegislativmaßnahmeIm Einklang mit den in der Mitteilung zur Stärkung des EU-Katastrophenschutzes von November 2010 enthaltenen Vorschlägen ist das Hauptziel die Verbesserung der Kapazitäten der EU fir Katastrophenhilfe, Abwehrbereitschaft und Vorbeugung (u. a. durch bessere Koordinierung und Vorkehrungen, die gewährleisten, dass die wesentlichen Katastrophenschutzressourcen verfügbar sind).4. Quartal 2011
Europa in der Welt: Verstärkung unserer Präsenz auf der internationalen Bühne
Eine umfassende Handelspolitik
35Vorschlag für eine verstärkte Unterstützung von KMU der EU auf Märkten außerhalb der EUNicht-Legislativmaßnahme / LegislativmaßnahmeKernziel der Unterstützung von Unternehmen seitens der EU ist es, KMU bei der Geschäftsentwicklung in wichtigen Märkten außerhalb der EU und beim Zugang zu diesen Märkten zusätzliche Hilfe zu bieten, sofern dies einen echten Mehrwert bietet. In Abhängigkeit von der bestehenden Marktsituation bzw. dem potenziellen Markt könnte eine Unterstützung durch die EU in den Bereichen Zugang zu Märkten, Schutz der Rechte an geistigem Eigentum und Normung sowie in regulatorischen Fragen hilfreich sein. Die entsprechenden Leistungen sollten sowohl den lokal auf einem bestimmten Markt festgestellten Bedürfnissen von in der EU ansässigen KMU als auch den Leistungen angepasst werden, die von anderen Akteuren wie den Mitgliedstaaten und den bereits in zahlreichen Drittländern vor Ort tätigen europäischen Wirtschafts- und Unternehmensverbänden angeboten werden. Die Leistungen sollen in Abstimmung mit den anderen Akteuren angeboten werden und die bereits bestehenden Angebote ergänzen und verstärken.4. Quartal 2011
36Initiative zum Zugang für Unternehmen und Waren aus Drittstaaten zum EU-Markt für öffentliche AufträgeLegislativmaßnahmeMit dieser Verordnung sollen in erster Linie die Bedingungen verbessert werden, unter denen EU-Unternehmen um öffentliche Aufträge außerhalb der EU konkurrieren. Viele wichtige Handelspartner der EU wenden derzeit Beschaffungsvorschriften an, die sich auf Lieferanten aus der EU einschränkend auswirken. Der Vorschlag zielt daher darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, mit dem der EU ermöglicht wird, im Hinblick auf die einschränkenden Beschaffungspraktiken bestimmter EU-Handelspartner wirksame Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Handelspolitik zu ergreifen.3. Quartal 2011
37Vorschlag für eine Verordnung des EP / des Rates zur Anwendung des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) ab 1.1.2014LegislativmaßnahmeIm Rahmen der neuen Verordnung wird das derzeitige APS überarbeitet und genauer ausgestaltet, um seine Einfachheit und Berechenbarkeit zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass das System die nachhaltige Entwicklung bestmöglich fördert und den bedürftigsten Entwicklungsländern zugute kommt.1. Quartal 2011
EU-Erweiterungs-, Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik und humanitäre Hilfe
38Initiative zur Modernisierung der EU- EntwicklungspolitikNicht- LegislativmaßnahmeDiese Initiative wird neue entwicklungspolitische Leitlinien festlegen und knüpft an die Ergebnisse der Anhörung, die mit dem Grünbuch über die EU-Entwicklungspolitik zur Unterstützung des integrativen und nachhaltigen Wachstums eingeleitet wurde, und an andere Elemente wie das Grünbuch zur Budgethilfe an. Außerdem sollen gleichzeitig folgende Initiativen vorgelegt werden: "Stärkung von Wachstum und Investitionen (Schaffung von Arbeitsplätzen in Partnerschaft mit dem Privatsektor)", "Budgethilfe" und "Nachhaltige Entwicklung / Klimawandel und Energie als Wachstumsantrieb".4. Quartal 2011
39Modernisierung der humanitären HilfeLegislativmaßnahmeHauptziel der Überprüfung der Verordnung des Rates Nr. 1257/96 über die humanitäre Hilfe ist die Anpassung der Vorschriften an das neue politische/institutionelle Umfeld.4. Quartal 2011
Ergebnisorientiertes Denken: optimale Nutzung der EU-Politik
Ein moderner Haushalt für Europas Zukunft
40Vorschlag fir einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen, einschließlich Vorschläge zu verschiedenen PolitikbereichenLegislativmaßnahme / Nicht- LegislativmaßnahmeFestlegung der haushaltspolitischen Prioritäten und Vorlage eines Vorschlags fir einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen fir den nächsten Zeitraum. Dies umfasst Folgendes:
  1. Mitteilung der Kommission zum nächsten mehrjährigen Finanzrahmen,
  2. Vorschlag der Kommission fir eine Verordnung des Rates über einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen,
  3. Vorschlag der Kommission fir einen neuen Eigenmittelbeschluss,
  4. Vorschlag der Kommission fir eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsfiihrung.
Die Kommission wird nach umfassenden Erörterungen mit den anderen Organen über die Überprüfung des EU-Haushalts und nach Anhörungen, die sie insbesondere im Zusammenhang mit der gemeinsamen Agrarpolitik, der gemeinsamen Fischereipolitik, der Kohäsionspolitik und der Forschungspolitik einleiten wird, ehrgeizige Vorschläge fir die nächste Generation von Finanzprogrammen und Instrumenten vorlegen, um den EU-Haushalt besser auf die politischen Prioritäten, insbesondere Europa 2020, auszurichten. Die Vorschläge werden im zweiten Halbjahr 2011 im Rahmen verschiedener Pakete vorgelegt. Zu den wichtigen Politikbereichen, auf die im Finanzrahmen eingegangen wird, werden u. a. folgende Bereiche zählen: Landwirtschaft, Klimawandel, Kohäsion, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Umwelt, IKT-, Energie-, TEN-T- und Verkehrsinfrastruktur, Fischerei und maritime Angelegenheiten, Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres, Forschung und Innovation. Darüber hinaus soll die externe Dimension der EU-Interessen weltweit thematisiert werden. Die bestehende Architektur soll gestrafft und vereinfacht werden, z. B. durch die verstärkte Nutzung von Finanz-Engineering und Finanzierungsmöglichkeiten, die eine Hebelwirkung entfalten, um auf diese Weise die Verwaltung und Wirkung der Mittel zu optimieren.
2. Quartal 2011

Anhang II:
Vorläufiges Verzeichnis möglicher, zur Prüfung vorliegender Initiativen*

*Die Initiativen sind nach Politikbereichen geordnet. Mit einem (*) gekennzeichnete Initiativen sind Initiativen des abdingbaren Rechts ("Soft law initiatives").2011

2011
Nr. Bezeichnung Art der Initiative Gegenstand und Ziele
Wettbewerb
1Überprüfung der Rahmenbestimmungen über staatliche Schiffbau-BeihilfenNicht- LegislativmaßnahmeBei der Überprüfung wird unter anderem untersucht werden, ob es weiterhin sektorspezifischer Regelungen bedarf, und wenn ja, ob und inwieweit die bestehenden Regelungen geändert werden müssen.
2Mitteilung der Kommission zur Berechnung des Schadenersatzes bei Schadenersatzklagen wegen Verletzung des WettbewerbsrechtsNicht- LegislativmaßnahmeIm Weißbuch 2008 zu Schadenersatzklagen aufgrund von Wettbewerbsverstößen wurde die Ausarbeitung eines für die nationalen Gerichte und Parteien bestimmten pragmatischen und unverbindlichen Orientierungsrahmens zu Fragen der Berechnung bei zivilrechtlichen Schadenersatzstreitigkeiten angekündigt. Die Kommission plant die Annahme einer Mitteilung, die bestimmte wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf den durch wettbewerbswidrige Verhaltensweisen entstandenen Schaden und die zur Berechnung dieses Schadens gemeinhin verwendeten Methoden vermittelt.
3Leitlinien für staatliche Beihilfen im SeeverkehrNicht- LegislativmaßnahmeÜberprüfung der Leitlinien fir staatliche Beihilfen im Seeverkehr.
4Leitlinien für bestimmte staatliche Beihilfemaßnahmen im Zusammenhang mit dem System für den Handel mit TreibhausgasemissionszertifikatenNicht- LegislativmaßnahmeEs sollen Leitlinien angenommen werden, um Regeln für den Umgang mit Beihilfen im Zusammenhang mit dem Emissionshandelssystem festzulegen.
5Leitlinien für die Rettung und die Umstrukturierung von FinanzinstitutenNicht- LegislativmaßnahmeVor dem Hintergrund der Finanzkrise hatte die Kommission 2009 eine Mitteilung über Umstrukturierungsbeihilfen für Banken angenommen, in der die spezifischen Bedingungen angegeben sind, die Banken bei krisenbezogenen staatlichen Beihilfen zur Stützung von Finanzinstituten gemäß Art. 107 Absatz 3 Buchstabe b beachten müssen. Es sollen neue Leitlinien für die Rettung und die Umstrukturierung von Finanzinstituten ausgearbeitet werden, um die die während der Krise gesammelten Erkenntnisse einzubeziehen und eine auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c basierende neue Regelung für den Finanzsektor aufzustellen.
Digitale Agenda
6Überprüfung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG)LegislativmaßnahmeÜberprüfung der Richtlinie zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (2003/98/EG) in Bezug auf 1) den Anwendungsbereich der Richtlinie, 2) die Begrenzung der Gebühren für die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors, 3) die Klarstellung, dass grundsätzlich alle allgemein zugänglichen Informationen auch für kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke weiterverwendet werden können.
7Mitteilung über Datenschutz und Vertrauen im "Digitalen Europa": Stärkung desNicht- LegislativmaßnahmeBei der Überprüfung des Telekom-Pakets wurde im Hinblick auf einen besseren Schutz der Rechte der Nutzer der elektronischen Kommunikation eine Reihe von Punkten zur Sprache gebracht So forderte das EP mehr Klarheit in Bezug auf den Rechtsstatus der IP-Adressen, die verhaltensbezogene Online-Werbung und den Schutz der Privatsphäre bei
Vertrauens der Bürger in neue DiensteWeb 2. Anwendungen wie sozialen Netzwerken und die Rechte der Nutzer privater Netzwerke. Die Mitteilung soll die Überprüfung des EU-Rahmenbeschluss über Datenschutz ergänzen.
8Empfehlung der Kommission zu den eCall-Notrufen*Empfehlung an die Mitgliedstaaten bezüglich der Übertragung von eCall-Notrufen samt Mindestdatensatz von bordeigenen Systemen an öffentliche Notrufzentralen durch die Mobilfunknetzbetreiber. Die Leitlinien würden sich beziehen auf den um Standortangaben erweiterten einheitlichen europäischen Notruf (E112) und die Normen fir die Übertragung von eCall-Notrufen, einschließlich der Einfiihrung der eCall-Kennung (eCall-Flag) in Mobilfunknetzen.
9Vorschlag fir eine Empfehlung des Rates zur Verbesserung der Netz- und Informationssicherheit durch Standards und Leitlinien im öffentlichen Auftragswesen*Empfehlung des Rates zur Förderung der Annahme von IT-Sicherheitsstandards im öffentlichen Auftragswesen.
10Aktionsplan fir den Zugang zu Web-InhaltenMaßnahmen der KommissionEs sind konzertierte Aktionen erforderlich, mit denen sichergestellt wird, dass neue elektronische Inhalte auch für Personen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich sind. Insbesondere öffentliche Internetseiten und Online-Dienste in der EU, die für die umfassende Teilhabe am öffentlichen Leben von Bedeutung sind, sollten internationalen Standards fir die Barrierefreiheit im Netz entsprechen. Auf der Grundlage einer Prüfung verschiedener Optionen bis 2011: Vorlage von Vorschlägen, mit denen sichergestellt wird, dass Internetseiten des öffentlichen Sektors (und solche, die grundlegende Dienstleistungen fir Bürger bereitstellen) ab spätestens 2015 vollkommen barrierefrei sind.
11Mögliche Überprüfung / Klarstellung der Bestimmungen fir den Universaldienst in der elektronischen KommunikationLegislativmaßnahme / Nicht- LegislativmaßnahmeZiel dieser Initiative ist die Überprüfung der Bestimmungen fir den Universaldienst (Kapitel II der Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG) unter Berücksichtigung der technischen, kommerziellen und gesellschaftlichen Entwicklungen.
12Mitteilung über die kollektive Nutzung von FunkfrequenzenNicht- LegislativmaßnahmeIm Zusammenhang mit dem frequenzpolitischen Programm ist eine Mitteilung geplant, die die Förderung der kollektiven Nutzung von Funkfrequenzen betrifft. In dieser Mitteilung soll das Frequenzverwaltungsmodell und seine Bedeutung für eine ausgewogene Gewichtung der verschiedenen Modelle erläutert werden. Sie soll einen Überblick über die aktuelle Nutzung von Funkfrequenzen, die Gemeinsamkeiten und Unterschiede gegenüber anderen Verwaltungskonzepten, die Vorteile und den Nutzen des Modells und die Probleme, die bewältigt werden müssen, vermitteln.
13Überprüfung der Richtlinie über elektronische Signaturen im Anschluss an den Aktionsplan fir elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung zur Förderung grenzüberschreitender öffentlicher Dienste im Binnenmarkt Richtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen fiir elektronische SignaturenLegislativmaßnahmeMit dem Aktionsplan fir elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung von 2008 wird eine EU-weite Lösung fir die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Online-Dienste angestrebt Ein diesbezüglicher Fortschrittsbericht ist fir 2010 geplant Die Kommission wird sodann einschätzen, ob weitere horizontale und/oder sektorale Initiativen notwendig sind.
14Gegenseitige Anerkennung von elektronischer Identifizierung und AuthentifizierungLegislativmaßnahmeIn diesem Beschluss sollen bestimmte Mindestgrundsätze für die gegenseitige Anerkennung innerstaatlicher elektronischer Identifizierungs- und Authentifizierungsmechanismen im Hinblick auf deren grenzüberschreitende Nutzung festgelegt werden.
15Bericht über das Ergebnis der Überprüfung der Funktionsweise der RoamingverordnungNicht-Legislativmaßnahme/ LegislativmaßnahmeGemäß der geänderten Roaming-Verordnung muss die Europäische Kommission das Funktionieren der Verordnung prüfen und bewerten, ob die Ziele erreicht wurden, und dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 30. Juni 2011 darüber Bericht erstatten. Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der geänderten Roaming-Verordnung sind in diesem Bericht die Entwicklungen der Großkunden- und Endkundenentgelte für die Abwicklung von SMS- und Datenkommunikationsdiensten sowie die Verfügbarkeit und Qualität der Dienste, einschließlich jener, die Alternative zu Roaming sind, zu erfassen.
16Mitteilung über Digitalisierung und digitale AufbewahrungNicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung soll Folgendes enthalten:
  1. Überblick über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Digitalisierung und der digitalen Aufbewahrung
  2. Bericht über "Europeana", die digitale Bibliothek Europas
  3. Bericht über die Erkenntnisse der "Reflexionsgruppe zu Fragen der Digitalisierung"
  4. Aufruf an die Mitgliedstaaten, Fragen anzugehen, die sie bislang noch nicht behandelt haben, und
  5. Skizzierung der nächsten Schritte seitens der Kommission.
Wirtschaft und Finanzen
17Mitteilung über die öffentlichen Finanzen in der WWU 2011Nicht- LegislativmaßnahmeIn der Mitteilung über öffentliche Finanzen in der WWU-2011 soll aufgezeigt werden, welche politischen Folgen und Herausforderungen sich aus dem jährlichen Bericht über die öffentlichen Finanzen ergeben. In diesem Bericht wird die budgetäre Entwicklung in den Mitgliedstaaten überprüft, außerdem werden aktuelle Themen im Bereich Finanzpolitik und Haushaltsüberwachung erläutert.
18Mitteilung über innovative Finanzinstrumente für den neuen mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)Nicht- LegislativmaßnahmeDie Arbeitsgruppe der Kommissionsmitglieder zum Thema innovative Finanzinstrumente wird voraussichtlich Grundsätze für die Konzeption und Einführung innovativer Finanzinstrumente zur Unterstützung der Strategie Europa 2020 und der Maßnahmen im Außenbereich für den Zeitraum 2014-2020 annehmen. Außerdem wird voraussichtlich über neue gemeinsame Instrumente mit der EIB sowie weitere Kapitalmarktinstrumente wie Projektanleihen berichtet, die gemeinsam mit nationalen öffentlichen Finanzinstitutionen und internationalen Finanzierungseinrichtungen verwaltet werden. In dieser Mitteilung werden EP, Rat und Interessengruppen über diese Grundsätze und Instrumente informiert. Sie flankiert die Kommissionsvorschläge für einen neuen MFR.
Bildung, Kultur und Jugend
19Mitteilung der Kommission über eine Initiative für neue KompetenzenNicht- LegislativmaßnahmeIn der Mitteilung, die mit der Initiative "Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen" zusammenhängt, soll ausgehend von der Empfehlung für Schlüsselkompetenzen aus dem Jahr 2006 das Konzept der Schlüsselkompetenzen in den Bereichen berufliche Bildung, Erwachsenenbildung und Hochschulbildung weiter entwickelt werden. Sie unterstützt die Bemühungen in den Mitgliedstaaten um eine Modernisierung dieser weiteren Aus- und Fortbildungsbereiche unter besonderer Berücksichtigung von Fragen der Bewertung und Validierung und der Entwicklung einer den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung und Arbeitswelt gemeinsamen Sprache in Bezug auf Kompetenzen und enthält Vorschläge für ein Forum auf hoher Ebene zum Thema grundlegende Kenntnisse und für einen Europäischen Qualifikationspass.
20Empfehlung im Hinblick auf die Förderung und die Validierung des nicht formalen und informellen Lernens *Als Teil der Initiative "Jugend in Bewegung" betrifft die Empfehlung die Frage, wie die nationalen Qualifikationsrahmen die Förderung und Validierung der Ergebnisse nicht formaler und informeller Lernprozesse erleichtern und die Durchlässigkeit zwischen Berufs- und Hochschulbildung gewährleisten sollten und wie Professionalismus und Anerkennung all jener gefördert werden sollten, die diese Lernerfahrungen vermitteln, insbesondere im Jugendbereich.
21Erschließung des Potenzials der Kultur- und KreativwirtschaftNicht- LegislativmaßnahmeZiel ist die Förderung geeigneter Rahmenbedingungen, damit die Kultur- und Kreativwirtschaft gedeihen und zu einem intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstum beitragen kann. Die Initiative soll der Kultur- und Kreativwirtschaft (besonders den KMU) den Zugang zu Fördermitteln erleichtern, die Überwachung des Qualifikationsbedarfs der Kultur- und Kreativwirtschaft verbessern, die Kultur- und Kreativwirtschaft besser in die regionalen Entwicklungsstrategien einbinden und "kreative Partnerschaften" zwischen der Kultur- und Kreativwirtschaft und Bildungseinrichtungen / Unternehmen / Verwaltungen ermöglichen.
Beschäftigung, Soziales und Integration
22Vorschlag fiir einen Beschluss des Rates über Leitlinien für die BeschäftigungspolitikLegislativmaßnahmeGemäß Artikel 148 AEUV legt der Rat auf Vorschlag der Kommission jährlich beschäftigungspolitische Leitlinien fest, welche die Mitgliedstaaten in ihrer Beschäftigungspolitik berücksichtigen. Der Vorschlag der Kommission wird ab 2011 jährlich jeweils im Januar angenommen.
23(Zweite) Anhörung der europäischen Sozialpartner zum Schutz von Arbeitnehmern vor Gefährdungen durch die Exposition gegenüber Tabakrauch am ArbeitsplatzNicht- LegislativmaßnahmeEtwa 7,5 Mio. Arbeitnehmer in der Europäischen Union sind am Arbeitsplatz "Tabakrauch in der Umgebungsluft" ausgesetzt. Diese Exposition kann Lungekrebs, Herz- und Kreislauferkrankungen sowie eine Reihe weiterer Gesundheitsprobleme verursachen. Durch Passivrauchen am Arbeitsplatz starben in der EU 2002 mehr als 7000 Menschen. Obwohl viele Mitgliedstaaten bereits in diesem Bereich tätig geworden sind, fehlt es bislang an einem einheitlichen und umfassenden Schutz der Arbeitnehmer in der Europäischen Union gegen das Passivrauchen. Im Dezember 2008 hatte die Kommission gemäß Artikel 154 AEUV eine erste Anhörung der europäischen Sozialpartner zur möglichen Ausrichtung einer EU-Initiative gegen das Passivrauchen am Arbeitsplatz eingeleitet
24Vorschlag zur Änderung mehrerer EG-Richtlinien zum Arbeitsrecht mit dem Ziel, Seeleute und Schiffe in den Anwendungsbereich einzubeziehenLegislativmaßnahmeZiel des Vorschlags ist es, dass Seeleute die gleichen Arbeitnehmerrechte erhalten wie Arbeitnehmer auf dem Festland. Bislang sind Seeleute vom Anwendungsbereich einer Reihe von Arbeitsrechtrichtlinien ausgeschlossen. Durch die Änderungen, die mehrere Richtlinien betreffen dürften, sollen die Seeleute unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und der allgemeinen wirtschaftlichen Lage des Wirtschaftszweigs in den Anwendungsbereich einbezogen bzw. einer Sonderregelung unterworfen werden, damit ein gleichwertiges Schutzniveau gewährleistet ist.
25(Erste) Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Überprüfung der Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der ArbeitnehmerNicht- LegislativmaßnahmeBei der Anhörung soll in Erfahrung gebracht werden, welchen Standpunkt die europäischen Sozialpartner zu einer etwaigen Änderung der Richtlinie 2001/86 zwecks Vereinfachung der Modalitäten fir die Vertretung der Arbeitnehmer in den europäischen Unternehmen und zum Umfang dieser Änderung einnehmen. Die Anhörung soll nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission über die Umsetzung der Verordnung Nr. 2157/2001 erfolgen.
26(Erste) Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Überprüfung der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäische Genossenschaft binsichtlich der Beteiligung der ArbeitnehmerNicht- LegislativmaßnahmeBei der Anhörung soll der Standpunkt der europäischen Sozialpartner zu einer etwaigen Änderung der Richtlinie 2003/72 in Erfahrung gebracht werden. Die Anhörung soll nach der Veröffentlichung des Berichts der Kommission über die Umsetzung der Verordnung Nr. 1435/2003 (Statut der Europäischen Genossenschaft) erfolgen.
Energie
27Initiative zur Förderung der Realisierung intelligenter NetzeLegislativmaßnahmeMit dieser Legislativmaßnahme sollen die Rahmenbedingungen für die Realisierung intelligenter Netze in den Mitgliedstaaten vorgegeben werden. Die breit angelegte Realisierung intelligenter Netze ist der Schlüssel zu einer Steigerung der Energieeffizienz, zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und zur Schaffung einer Infrastruktur für Elektrofahrzeuge. Festgelegt werden sollen unter anderem Qualitätskriterien für intelligente Netze sowie die Verpflichtung zur Entwicklung einschlägiger einzelstaatlicher Programme.
28Mitteilung zur Sicherheit der Energieversorgung und zur internationalen ZusammenarbeitNicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung enthält eine umfassende Analyse der externen Dimension der Energiepolitik der EU. Erläutert wird, welche Prioritäten sich für die externe Zusammenarbeit der EU im Energiebereich stellen, wenn die Ziele der EU-Energiepolitik gemäß Artikel 194 AEUV erreicht werden sollen.
Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik
29Erweiterungspaket 2011Nicht- LegislativmaßnahmeDie Kommission wurde ersucht, über die Kandidatenländer und die am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beteiligten Länder Bericht zu erstatten. Das Strategiepapier der Kommission ermöglicht dem Europäischen Rat, alljährlich zum Jahresende die wichtigsten erweiterungsspezifischen strategischen Leitlinien festzulegen.
30Stellungnahme der Kommission zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur Europäischen UnionNicht- LegislativmaßnahmePrüfung der Bereitschaft Serbiens, die Kriterien von Kopenhagen für eine EU-Mitgliedschaft sowie die für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess vorgegebenen Bedingungen zu erfüllen, Prüfung der etwaigen Auswirkungen eines Beitritts Serbiens auf einschlägige EU-Maßnahmen sowie Empfehlungen an den Rat zu seiner Antwort auf den Antrag Serbiens.
31Jährliches Paket zur Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)Nicht- LegislativmaßnahmeMitteilung über die Ergebnisse einer strategischen Überprüfung der ENP, die fünf Jahre nach deren Einführung auf der Grundlage einer umfangreichen Anhörung unter Beteiligung von Mitgliedstaaten, Partnerländern und weiteren interessierten Kreisen durchgeführt wurde. Dieser Mitteilung sollen 14 weitere Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen beigefügt werden: 12 Länderberichte, ein Sektorbericht und ein Bericht über die Östliche Partnerschaft im Hinblick auf das Gipfeltreffen zur Östlichen Partnerschaft, das im ersten Halbjahr 2011 stattfinden wird.
Umwelt
32Überprüfung der Liste prioritärer Stoffe gemäß der Rahmenrichtlinie WasserpolitikLegislativmaßnahmeGemäß der Rahmenrichtlinie Wasserpolitik ist die Kommission verpflichtet, die Liste prioritärer Stoffe alle vier Jahre zu überprüfen. Diese prioritären Stoffe stellen europaweit ein erhebliches Risiko für oder durch die aquatische Umwelt dar. Sie sind Teil der Grundlage der EU-Strategie zur Bekämpfung der chemischen Verschmutzung von EU-Gewässern.
33Mitteilung "Umsetzung des Umweltrechts und der Umweltpolitik der Europäischen Union: eine gemeinsame Herausforderung"Nicht- LegislativmaßnahmeIn der Mitteilung sollen die Unzulänglichkeiten bei der Umsetzung der Umweltrechtsvorschriften behandelt sowie ein strategischer Weg nach vorn und eine Reihe konkreter Möglichkeiten zur Verbesserung der Umsetzung des EU-Besitzstandes aufgezeigt werden. Behandelt werden unter anderem folgende Fragen: Verbesserung der Kohärenz der Rechtsvorschriften, Erhöhung der Wirksamkeit von Ermittlungen, verstärkte Förderung der Einhaltung der Rechtsvorschriften und Stärkung der Rolle der einzelstaatlichen Richterschaft bei der Förderung der Umsetzung des EU-Rechts.
Gesundheit und Verbraucher
34Vorschlag für eine Änderung der Entscheidung über übertragbare Krankheiten, verknüpft mit einer Initiative zur Verhütung und Kontrolle anderer grenzübergreifender Gesundheitsgefahren auf EU-Ebene (Gesundheitssicherheit inLegislativmaßnahmeDurch die Initiative für Gesundheitssicherheit soll die für den Fall übertragbarer Krankheiten geltende Regelung der Union (Entscheidung 2119/98 und zugehörige Durchführungsvorschriften) überprüft und aktualisiert und die Zusammenarbeit im Bereich des Gesundheitswesens auf EU-Ebene in Bezug auf grenzübergreifende Gesundheitsgefahren verstärkt werden (das Konzept soll alle denkbaren Risiken abdecken und die auf EU-Ebene vorhandenen Strukturen und Mechanismen berücksichtigen).
der Europäischen Union)
35(Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit)LegislativmaßnahmeIm Bericht der Kommission (2009) über die Anwendung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit wird aufgezeigt, in welchen Bereichen die Richtlinie verbessert werden muss. Maßgeblich dafür sind die Erfahrungen bei der Behandlung wiederkehrender Warnmeldungen in Bezug auf die Produktsicherheit, die Schwierigkeiten bei der Festlegung zweckmäßiger Sicherheitsparameter und die Herausforderungen der Globalisierung. Ein Binnenmarkt für sichere Produkte für Verbraucher erfordert einfachere und eindeutigere Bestimmungen, damit diese wirkungsvoller durchgesetzt werden können. Die Unternehmen benötigen echte und gleiche Wettbewerbsbedingungen. Eine bessere Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten ist für Verbesserungen von entscheidender Bedeutung. Das RAPEX-System hat sich bereits weitgehend durchgesetzt, könnte allerdings noch stärker dazu beitragen, dass EU-weit dieselben Sicherheitsanforderungen gelten, sofern der Rechtsrahmen aktualisiert würde.
36Mitteilung zur verbraucherpolitischen Strategie (2014-2020)Nicht- LegislativmaßnahmeDie aktuelle verbraucherpolitische Strategie bezieht sich auf den Zeitraum 2007-2013. Die neue Strategie (2014-2020), die im Wege einer Mitteilung vorgelegt werden soll, muss frühzeitig vorliegen, damit für die Entwicklung der zugehörigen Programme genügend Zeit bleibt
37Überprüfung der Richtlinie 2001/37/EG über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von TabakerzeugnissenLegislativmaßnahmeBei den Vorschriften für Tabakerzeugnisse sind beachtliche Veränderungen zu verzeichnen. Folglich muss die Richtlinie aktualisiert werden, damit Jugendliche und gefährdete Bevölkerungsgruppen besser erreicht werden können.
38Mitteilung zur zweiten EU- Strategie für Tierschutz und Tiergesundheit (2011-2015)Nicht- LegislativmaßnahmeDurch diese Initiative sollen einschlägige künftige Maßnahmen der EU in einem Strategiepapier konsolidiert werden, damit sichergestellt ist, dass die künftigen Arbeiten einbezogen werden und dass die künftigen Maßnahmen innerhalb und außerhalb der EU verstanden werden. Die Strategie entspricht der Forderung von Interessenträgern und EP nach der Entwicklung von EU-Tierschutzmaßnahmen, wobei den Gesamtkosten und deren Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors Rechnung getragen werden muss.
Innere Angelegenheiten
39Mitteilung über eine EU-Agenda für die Integration Drittstaatsangehöriger einschließlich der Entwicklung eines KoordinierungsmechanismusNicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung soll eine zweite Phase der gemeinsamen Integrationsagenda einleiten, in der die vorhandenen integrationspolitischen Koordinierungsinstrumente verbessert und neue Instrumente entwickelt werden , darunter europäische Integrationsmodule. Dies entspricht dem in der Strategie EU 2020 angekündigten politischen Ziel einer besseren Integration der Migranten und basiert auf der neuen Rechtsgrundlage des Vertrags von Lissabon (Art. 79 Absatz 4 AUEV), die zwar jegliche Harmonisierung der Rechtsvorschriften ausschließt, jedoch unterstützende Maßnahmen zulässt
40Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken (Europäische PNR)LegislativmaßnahmeÜberarbeitung des Vorschlags für einen Rahmenbeschluss über europäische PNR infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon. In dem Vorschlag ist vorgesehen, dass die Luftfahrtunternehmen verpflichtet werden sollen, den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten die Fluggastdatensätze zugänglich zu machen.
41Mitteilung über die Stärkung der Solidarität innerhalb der EUNicht- LegislativmaßnahmeZiel der Mitteilung ist die Schaffung eines kohärenten und umfassenden Rahmens für die gerechtere Teilung der Zuständigkeiten für Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz genießen, in der EU.
42Europäisches Programm zum Aufspüren der Finanzierung des TerrorismusLegislativmaßnahmeDas Abkommen zwischen der EU und den USA über das Programm zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Financing Tracking Programme (TFTP)) sieht längerfristig die mögliche Einführung eines EU-Systems der nach Vorbild des TFTP-Programms vor, was bedeuten würde, dass die Daten gezielter übermittelt und im Gebiet der EU extrahiert werden können. In Artikel 2 des Ratsbeschlusses über den Abschluss des EU-USA Abkommens wird die
Kommission aufgefordert, bis zum 1. August 2011 einen rechtlichen und technischen Rahmen für die Extraktion der Daten im Gebiet der EU vorzulegen.
43Rechtsetzungsvorschlag für die Schaffung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)LegislativmaßnahmeDurch EUROSUR soll die Kontrolle an den Außengrenzen des Schengen-Gebiets, vor allem an südlichen Seegrenzen und östlichen Landgrenzen verstärkt werden. EUROSUR ist ein System, das es den Grenzüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten (Grenzschutz, Küstenwache, Polizei, Zoll und Marine) erlauben wird, operative Daten auszutauschen und untereinander sowie mit FRONTEX zusammenzuarbeiten mit dem Ziel, die Zahl der illegalen Einwanderer zu verringern, die unerkannt in die EU gelangen, die Todesrate unter den illegalen Einwanderern zu senken, indem mehr Menschenleben auf See gerettet werden, und die die innere Sicherheit durch Eindämmung der grenzüberschreitenden Kriminalität (Terrorismus, Menschenhandel, Waffen- und Drogenschmuggel etc.) zu erhöhen. Für die Zwecke der Schaffung des technischen und operativen Rahmens von EUROSUR sollen im Rechtsetzungsvorschlag folglich die Aufgaben und Funktionen der nationalen Koordinierungszentren und die Schaffung eines dezentralen Kommunikationsnetzwerks schwerpunktmäßig behandelt und gemeinsame Regeln für den Datenaustausch der nationalen Koordinierungszentren untereinander und mit FRONTEX aufgestellt werden.
44Mitteilung über die Bewertung und die künftige Entwicklung des Gesamtansatzes zur MigrationsfrageNicht- LegislativmaßnahmeEntsprechend dem Stockholmer Programm soll diese Mitteilung auf der Grundlage der Bewertung der bisherigen Arbeiten zur weiteren Entwicklung und Konsolidierung des Gesamtansatzes zur Migrationsfrage beitragen. Durch die Mitteilung, die im Rahmen eines breit angelegten Prozesses unter Beteiligung aller relevanten Akteure erfolgt, soll eine stärkere Koordinierung und eine vermehrt strategisch ausgerichtete und faktengestützte Anwendung der Instrumente des Gesamtansatzes gefördert werden. Zusammen mit der Mitteilung sollen drei Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen vorgelegt werden, in denen die Folgen des Klimawandels für die Migration, der Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung sowie der Zusammenhang zwischen Migration, Entwicklung und Arbeitskräftemangel untersucht werden.
45Vorschlag für eine Überprüfung der Richtlinie 2006/24/EG (Vorratsspeicherung von Daten)LegislativmaßnahmeIm Anschluss an die Bewertung der geltenden Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten und nach den jüngsten Urteilen von Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten sollen durch eine Änderung der Richtlinie die Pflichten zur Vorratsspeicherung mit den Erfordernissen der Strafverfolgung, dem Schutz personenbezogener Daten (Recht auf Privatsphäre) und den Auswirkungen auf den Binnenmarkt (Wettbewerbsverzerrungen) in Einklang gebracht werden.
46Verordnung zur Einführung eines Verfahrens für das Einfrieren der Gelder von Personen, die terroristischer Machenschaften innerhalb der EU verdächtigt werdenLegislativmaßnahmeDie vorhandenen, vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon getroffenen und gegen bestimmte Personen und Gruppen aus Gründen der Terrorismusverhütung gerichteten Maßnahmen zum Einfrieren von Vermögenswerten sind insofern lückenhaft, als mangels Rechtsgrundlage keine Möglichkeit besteht, terroristischer Machenschaften verdächtigte Personen in einem Verzeichnis zu erfassen. Um diese Lücke zu schließen, wurde in den Vertrag von Lissabon ein neuer Artikel aufgenommen (Art. 75 AEUV) geschaffen, der die Rechtsgrundlage für die Entwicklung eines ergänzenden Verfahrens für die listenmäßige Erfassung von Personen bildet, die terroristischer Machenschaften innerhalb der EU verdächtigt werden.
Industrie und Unternehmen
47Mitteilung über die Strategie für die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in der EUNicht- LegislativmaßnahmeIn dieser Mitteilung soll die Strategie für eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Baugewerbes in der EU unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen gesellschaftlichen Herausforderungen bis 2020 aufgezeigt werden. Vorgestellt werden eine Reihe vorrangiger Maßnahmen, die von den Hauptakteuren des Baugewerbes (EU-Ebene, Behörden in den Mitgliedstaaten, Industrie) zu treffen sind, damit konkrete Schritte in Richtung auf das angestrebte Ziel erfolgen können. Damit eine größtmögliche Wirkung erzielt werden kann, sind unter anderem auch angemessene Koordinierungsmodalitäten erforderlich. Die Ziele und Maßnahmen werden die unterschiedlichen Gegebenheiten in den Mitgliedstaaten, die verschiedenen Teilsektoren des Baugewerbes, die Unterschiede in Bezug auf Stellung und Größe der Unternehmen und die Auswirkungen zyklischer Wirtschaftsentwicklungen umfassend berücksichtigen.
48Überprüfung der Richtlinie 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen KrankenversicherungssystemeLegislativmaßnahmeHauptziel ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts für Arzneimittel zu verbessern. Im Wege der Überprüfung soll folglich festgestellt werden, inwieweit eine Aktualisierung der aus dem Jahre 1989 stammenden Verordnung angesichts der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der Ergebnisse der Untersuchung des Arzneimittelsektors und der Marktbeobachtung sowie angesichts der Entwicklungen am Markt und bei den einzelstaatlichen Preisgestaltungs- und Erstattungsregelungen zweckmäßig wäre.
49Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen warenLegislativmaßnahmeHauptziel der Maßnahmen ist es, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern, indem die Behinderungen des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie der Freizügigkeit beseitigt werden, die durch unterschiedliche Verwaltungsförmlichkeiten und —auflagen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die zuvor in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen waren, entstehen.
50Vorschlag für eine Verordnung über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von KraftfahrzeugenLegislativmaßnahmeHauptziel dieser Initiative ist es, die negativen Auswirkungen der durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung der Europäischen Bürger zu verringern. Im Einzelnen geht es darum, die einschlägigen Anforderungen des Europäischen Systems für die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge in Bezug auf Schallemissionen zu ändern und zu verbessern. Betroffen sind alle neuen Typen von Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Bussen, die nach Inkrafttreten dieser Legislativmaßnahme zugelassen werden.
51Verordnung zur Einführung einer Haftungsregelung für die globalen Satellitennavigationssysteme der EULegislativmaßnahmeGlobalziel ist die Klarstellung der für das GNSS der EU geltenden Haftungsregelung als einer der finanziellen Aspekte der weiteren Nutzung des GNSS der EU. Im Einzelnen geht es darum, eine einheitliche Haftungsregelung einzufihren, die die Interessen der Beteiligten ausgewogen berücksichtigt: - die Interessen von Nutzern und Dritten als mögliche Kläger - sowie die Interessen sämtlicher Akteure der GNSS-Kette als mögliche Beklagte. Operatives Ziel ist es, Regelungen festzulegen, die mit den Spezifika der Einführung des GNSS vereinbar sind.
52Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Rahmenrichtlinie 2007/46/EG über die EG- Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen (Einführung der Marktüberwachungsvorschriften des neuen Rechtsrahmens für die Vermarktung von Erzeugnissen)LegislativmaßnahmeOberstes Ziel ist es, den Binnenmarkt für Kraftfahrzeuge zu sichern und zu stärken, indem gewährleistet wird, dass sämtliche für eine wirksame und einheitliche Anwendung und Durchsetzung des Rechtsrahmens für Automobilerzeugnisse erforderlichen Mechanismen vorhanden sind. Angestrebt wird, dass sämtliche Kraftfahrzeuge, -systeme, -bauteile sowie alle für diese Fahrzeuge bestimmten technischen Einheiten, die in der EU am Markt angeboten werden, den Vorschriften entsprechen, damit ein hohes Sicherheits- und Umweltschutzniveau gewährleistet ist, und dass weiterhin gleiche Wettbewerbsbedingungen für die beteiligten Wirtschaftsakteure gelten.
Binnenmarkt und Dienstleistungen
53Modernisierung des EU- Rechtsrahmens für das öffentliche BeschaffungswesenLegislativmaßnahmeMit dieser Initiative soll der bestehende EU-Rechtsrahmen (Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG) modernisiert und vereinfacht werden. Ziel der Neuausrichtung ist, unter Bewahrung der Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung den EU-Rechtsrahmen für das öffentliche Beschaffungswesen gemäß den Grundsätzen der intelligenten Rechtsetzung so zu optimieren, dass eine optimale Auftragsvergabe mit einem Minimum an Transaktionskosten und Verwaltungsaufwand erzielt wird. Dabei wird unter anderem auf Fragen der Vereinfachung der Vergabeverfahren, der Aktualisierung der Vorschriften zur elektronischen Auftragsvergabe, der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit sowie der etwaigen Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens zur Erreichung anderer Politikziele eingegangen.
54Richtlinie zu Sicherungssystemen fir VersicherungenLegislativmaßnahmeLegislativvorschlag (Richtlinie) zu Sicherungssystemen fir Versicherungen, um sicherzustellen, dass derartige Sicherungssysteme in allen Mitgliedstaaten bestehen und gewisse Mindestanforderungen erfüllen.
55Verordnung über eine europäische StiftungLegislativmaßnahmeBehebung der grenzüberschreitenden Probleme, denen Stiftungen (und möglicherweise sonstige gemeinnützige Organisationen) und ihre Geldgeber ausgesetzt sind, insbesondere im Hinblick auf übermäßigen Verwaltungsaufwand oder rechtliche Beschränkungen.
56Initiative zu KonzessionenLegislativmaßnahmeSchaffung von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit in Bezug auf die Vorschriften über Konzessionsverträge.
57Richtlinie zur Sicherstellung der Kohärenz und Effizienz von vorvertraglichen Informationen und von Verkaufsregelungen für Standardprodukte für PrivatanlegerLegislativmaßnahmeStärkung des Verbraucherschutzes durch angemessene und vergleichbare Produktinformation- und Verkaufsanforderungen fir vergleichbare Produkte.
58Grünbuch zur Richtlinie über Berufsqualifikationen: auf dem Weg zu einer möglichen ReformNicht- LegislativmaßnahmeVorlage eines Bewertungsberichts auf der Grundlage der Expost-Bewertung der gegenwärtigen Anwendung der Richtlinie über Berufsqualifikationen und eines Grünbuchs zur Erörterung des Bedarfs einer weiteren Reform der Richtlinie über Berufsqualifikationen.
59Mitteilung und Bericht über die Ergebnisse der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie und des darin vorgesehenen Verfahrens der gegenseitigen EvaluierungNicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung/der Bericht wird das Verfahren der gegenseitigen Evaluierung und die Lage des Binnenmarktes nach der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie beschreiben und Folgemaßnahmen darlegen (einschließlich der Prüfung, ob weitere Legislativ- oder Nicht-Legislativmaßnahmen in bestimmten Bereichen zu erwägen sind).
60Grünbuch zu einer Rahmeninitiative über UnternehmensführungNicht- LegislativmaßnahmeErörterung einer Reihe von Fragen zur Unternehmensführung, einschließlich der Effektivität von Verwaltungs- und Aufsichtsräten, des Schutzes von Minderheitsaktionären und der Einbeziehung von Aktionären/Investoren sowie allgemeine Fragen zum "Comply or explain"-System und zur Überwachung in den Mitgliedstaaten.
61Initiative fir soziale UnternehmenskulturNicht-Legislativmaßnahme/ LegislativmaßnahmeFörderung und Entwicklung einer sozialen Unternehmenskultur auf dem Binnenmarkt.
62EU-Rahmen für die Angleichung der Sanktionen im FinanzsektorLegislativmaßnahmeEinheitliche Stärkung der einzelstaatlichen Sanktionen und Verbesserung der Durchsetzung von Sanktionen.
63Richtlinie zum Wertpapierrecht Verordnung über zentrale WertpapierverwahrstellenLegislativmaßnahmeDas primäre Ziel ist eine Vereinfachung der Wertpapiergeschäfte durch die Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Dies bezieht sich sowohl auf das materielle Recht als auch auf Kollisionsnormen. Zudem sollen Bestimmungen abgeschafft werden, die der Hinterlegung von Wertpapieren in einer in einem anderen Mitgliedstaat gelegenen Wertpapierverwahrstelle entgegenstehen.
64Änderung der OGAW-Richtlinie hinsichtlich der Vorschriften über OGAW-Verwahrstellen und VergütungspolitikLegislativmaßnahmeErhöhung des Investorenschutzes und gleiche Wettbewerbsbedingungen fir OGAW-Investoren in ganz Europa durch präzise Vorschriften in Bezug auf die Verwahrung von Wertpapieren durch Verwahrstellen.
65Überprüfung der Richtlinie über die Träger betrieblicher AltersversorgungssystemeLegislativmaßnahmeAngleichung an die Bestimmungen der Richtlinie "Solvabilität II" und Förderung einer intensiveren grenzüberschreitenden Tätigkeit in diesem Bereich, wobei die Herausforderungen der demographischen Alterung und der Staatsverschuldung bewältigt werden sollen.
66Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch über Untemebmensfiihrung in FinanzinstitutenLegislativmaßnahmeErhöhung der Qualität von Unternehmensfiihrungsmechanismen in Finanzinstituten, um einem erneuten Auftreten der Unternehmensfiihrungsprobleme in Banken und sonstigen Finanzinstituten entgegenzuwirken, die zur Finanzkrise von
2008 beigetragen haben.
Justiz, Grund- und Bürgerrechte
67Vorschlag fir eine Verordnung über Kollisionsnormen im Bereich des Güterrechts, einschließlich der Frage der gerichtlichen Zuständigkeit und der gegenseitigen Anerkennung, und Vorschlag fir eine Verordnung über die vermögensrechtlichen Folgen der Trennung bei anderen Arten der LebensgemeinschaftLegislativmaßnahmeDie Verordnung wird objektive Kriterien fir die Bestimmung des anzuwendenden Rechts fir die güterrechtliche Regelung bei internationalen Ehen enthalten. Das wird auch Fälle erfassen, in denen sich die Güter in verschiedenen Mitgliedstaaten befinden. Die Verordnung wird zudem festlegen, welches nationale Gericht zuständig ist, und Verfahren fir die Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten enthalten.
68EU-Rahmen fir einzelstaatliche Strategien zur Integration der RomaNicht- LegislativmaßnahmeAusgehend von der ersten Phase der Tätigkeit der Roma-Taskforce wird die Mitteilung insbesondere bewerten, wie effektiv die Mitgliedstaaten die EU-Mittel verwenden, um die Integration der Roma zu unterstützen. Sie wird Mängel in der Verwendung der Mittel benennen und Vorschläge fir Maßnahmen unterbreiten.
69Vorschlag fir eine Richtlinie über das Recht auf einen Anwalt in StrafverfahrenLegislativmaßnahmeMit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass Verdächtigte und Beschuldigte in Strafverfahren EU-weit auf einheitliche und angemessene Weise einen Anwalt hinzuziehen können. Dieser Vorschlag ist Teil eines Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten und Beschuldigten in Strafverfahren.
70Legislativvorschlag zur Änderung des Beschlusses 1995/553/EG über den Schutz durch konsularische VertretungenLegislativmaßnahmeJeder EU-Bürger, der sich in einem Drittland befindet, in dem sein Mitgliedstaat nicht vertreten ist, hat Anspruch auf konsularische Unterstützung durch eine Botschaft oder ein Konsulat eines anderen Mitgliedstaats zu den gleichen Bedingungen wie die Bürger dieses Mitgliedstaats. Dieser Vorschlag möchte die Mitgliedstaaten bei dieser Aufgabe unterstützen, indem er konkrete Maßnahmen vorschlägt, mit denen sichergestellt werden soll, dass alle EU-Bürger über ihre Rechte aufgeklärt werden und der Umfang des Schutzes klargestellt wird.
71Legislativvorschlag fir einen besseren finanziellen Ausgleich als Gegenleistung fir konsularischen Schutz in KrisensituationenLegislativmaßnahmeMit diesem Vorschlag soll im Einklang mit dem Aktionsplan 2007-2009 der Kommission über einen wirksamen konsularischen Schutz in Drittländern zwischen den Mitgliedstaaten ein Ausgleichssystem fir Krisensituationen eingerichtet werden.
72Änderung der Richtlinie 90/314/EWG über PauschalreisenLegislativmaßnahmeDieser Vorschlag zielt darauf ab, die geltenden Vorschriften zum Schutz von Verbrauchern, die (insbesondere über das Internet) Pauschalreisen buchen, zu modernisieren und die Buchung von Pauschalreisen aus anderen Mitgliedstaaten zu erleichtern.
73Mitteilung zur Richtlinie über irrefiihrende und vergleichende WerbungNicht- LegislativmaßnahmeIn der Mitteilung werden Bereiche benannt und überprüft, die fir eine Überarbeitung der Richtlinie infrage kommen.
74Mitteilung zur europäischen JuristenfortbildungNicht- LegislativmaßnahmeIn der Mitteilung werden Ideen vorgelegt, wie sich im Einklang mit dem Stockholm-Programm die Zahl der in den EU-Mitgliedstaaten im EU-Recht geschulten Angehörigen der Rechtsberufe erhöhen lässt, wie die Entwicklung und Organisation von europäischen Juristenschulungen auf lokaler, einzelstaatlicher oder europäischer Ebene gefördert werden kann und wie die Entwicklung und Organisation des Erasmus-Austauschs zu fördern ist
75Verordnung zu Verjährungsfristen bei Verkehrsunfällen mit grenzüberschreitendem BezugLegislativmaßnahmeMit dieser Initiative soll sichergestellt werden, dass Opfer von Verkehrsunfällen mit grenzüberschreitendem Bezug nicht möglicherweise aufgrund von unterschiedlichen Regelungen zu Verjährungsfristen in den Mitgliedstaaten ihre Schadensersatzansprüche verlieren.
76Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von GeldstrafenLegislativmaßnahmeMit dieser Initiative soll die einheitliche Anerkennung und Vollstreckung von Geldstrafen (einschließlich Geldstrafen für Verkehrsdelikte), die in einem anderen Mitgliedstaat verhängt wurden, sichergestellt werden.
77Legislativvorschlag betreffend die Kommunikation mit Angehörigen, Arbeitgebern und Konsularbehörden in StrafverfahrenLegislativmaßnahmeMit dieser Initiative soll über einheitliche und angemessene gemeinsame Mindestvorschriften sichergestellt werden, dass inhaftierte Verdächtigte und Beschuldigte in Strafverfahren im Gebiet der EU mindestens eine Person über den Freiheitsentzug in Kenntnis setzen können. Dieser Vorschlag ist Teil eines Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten und Beschuldigten in Strafverfahren.
78(Erste und zweite Phase der) Anhörung der europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Arbeits-, Familien- und PrivatlebenNicht- LegislativmaßnahmeIm Einklang mit der Frauen-Charta von 2010 und aufgrund des Vereinbarkeitspakets von 2008 wird die Kommission die europäischen Sozialpartner zu weiteren Legislativmaßnahmen fir eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben (einschließlich Vaterschafts- und Betreuungsurlaub) anhören. Diese Maßnahmen verfolgen zwei Ziele: Zum einen soll die Erwerbstätigenquote von Frauen gesteigert werden, da Frauen die Hauptverantwortung für die Betreuung von Kindern und sonstigen unterhaltsberechtigten Personen tragen, zum anderen soll die demographische Herausforderung bewältigt werden. Je nach Ergebnis der Anhörung kann die Kommission 2012 einen Legislativvorschlag zur Vereinbarkeit (einschließlich Vaterschafts- und Betreuungsurlaub) annehmen.
Maritime Angelegenheiten und Fischerei
79Vorschlag für eine Legislativmaßnahme des Europäischen Parlaments und des Rates, die einen Rahmen für maritime Raumplanung setztLegislativmaßnahmeDie Maßnahme soll gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten einen stabilen, zuverlässigen und zukunftsorientierten integrierten Planungsrahmen bereitstellen, um die Nutzung des maritimen Raums zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung und der Meeresumwelt zu optimieren, und dass sie dabei ein gemeinsames Konzept anwenden, um die grenzüberschreitende maritime Raumplanung zu erleichtern.
Schutz der finanziellen Interessen der EU
80Mitteilung zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich des Schutzes durch strafrechtliche MaßnahmenNicht- LegislativmaßnahmeIn der Mitteilung sollen die Optionen für die Ausübung der mit dem Vertrag von Lissabon übertragenen neuen Zuständigkeiten durch die Kommission umrissen werden, die dem Schutz des finanziellen Interesses der Union dienen und Teile eines vorausschauenden und einheitlichen Konzepts zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union enthalten, das auch strafrechtliche Maßnahmen umfasst
81Folgemaßnahmen hinsichtlich der Diskussionsgrundlage zur Reform des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) -geänderte Vorschläge zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1073/1999 und Nr. 1074/1999 über die Untersuchungen des OLAFLegislativmaßnahmeDie Kommission wird einen geänderten Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1073/1999 annehmen. Mit dem geänderten Vorschlag sollen die Effizienz der Untersuchungen des OLAF verbessert und seine Rechenschaftspflicht verstärkt werden.
Forschung und Innovation
82EU-Strategie und -Aktionsplan fir eine nachhaltige Bioökonomie bis 2020Nicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung wird eine Vision und einen Aktionsplan fir eine nachhaltige und innovative europäische Bioökonomie bis 2020 enthalten, einschließlich - Verwirklichung einer Europäischen Innovationspartnerschaft und Weiterentwicklung des Europäischen Forschungsraums in den bioökonomischen Sektoren - zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Innovationen, einschließlich der Förderung des Wissenstransfers und des öffentlichen Beschaffungswesens sowie der Entwicklung von Normen und - zur Ankurbelung der Reformen der einzelstaatlichen FuE- und Innovationssysteme, um die Entwicklung der Bioökonomie auf einzelstaatlicher Ebene zu ermöglichen.
83Mitteilung zu "Partnerschaften für Forschung und Innovation"Nicht- LegislativmaßnahmeDie Kommission wird eine Mitteilung dazu vorlegen, wie unterschiedliche (öffentlichprivate oder öffentlich-öffentliche) Partnerschaften für Innovation und Forschung zur Verwirklichung der Strategie "EU 2020" und der Innovationsunion beitragen können. Hierbei wird dem Konzept der Innovationspartnerschaften besondere Aufmerksamkeit gewidmet
84Mitteilung zu wissenschaftlichen InformationenNicht- LegislativmaßnahmeFolgemaßnahmen im Hinblick auf die Mitteilung zum Thema "Wissenschaftliche Informationen in Digitalzeitalter" von 2007, die als Teil der Initiative für digitale Bibliotheken angenommen wurde. Die Mitteilung wird zusammenfassen, wie sich der Zugang zu wissenschaftlichen Informationen entwickelt hat, und die nächsten Schritte der Kommission umreißen. Die Kommission wird unter anderem ihren Standpunkt zu einer möglichen Ausdehnung des offenen Zugangs von den gegenwärtigen Pilotbereichen auf das ganze 8. Rahmenprogramm darlegen.
Steuern und Zollunion
85Besteuerung des FinanzsektorsLegislativmaßnahme / Nicht- LegislativmaßnahmeDiese Initiative folgt auf die am 7. Oktober 2010 angenommene Mitteilung, in der eine Doppelstrategie zur Besteuerung des Finanzsektors als Reaktion auf die globalen und europäischen Herausforderungen umrissen wird. Die Kommission unterstützt die Idee einer globalen Finanztransaktionssteuer. Die Finanztransaktionssteuer scheint das beste Mittel zur Lösung des Problems in der EU zu sein. Die Kommission setzt die Prüfung dieser Optionen fort, um im Sommer 2011 politische Initiativen zur Besteuerung des Finanzsektors vorzulegen. Vor der Einbringung eines Vorschlags muss geprüft werden, wie sich neue Rechtsvorschriften sowie etwaige Bankabgaben und -steuern insgesamt auf die Finanzinstitute auswirken.
86Initiative zu grenzüberschreitenden ErbschaftssteuernNicht- LegislativmaßnahmeFörderung der Abstimmung der Erbschaftssteuern zwischen den Mitgliedstaaten, um Doppelbesteuerung und doppelte Nichtbesteuerung in grenzüberschreitenden Situationen zu vermeiden und in diesem Bereich Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszusprechen.
Handel
87Mitteilung zu Handel und EntwicklungNicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung ist eine Folgemaßnahme zur Strategie "EU 2020" und zur Mitteilung der Kommission betreffend die künftige Handelspolitik. Sie wird diese ergänzen, indem sie die starke Entwicklungsdimension der künftigen EU-Handelspolitik genauer umreißt Dabei wird sie auf die besonderen Entwicklungsbedürfnisse und -situationen der im Entwicklungsprozess befmdlichen und der am wenigsten entwickelten Handelspartner eingehen, um ihre Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen.
Verkehr
88Vorschlag zu SicherheitsscannernLegislativmaßnahmeDer Vorschlag würde als Folgemaßnahme zum Bericht über Sicherheitsscanner vom Juni 2010 und in Abhängigkeit vom Ergebnis der Folgenabschätzung einen Rechtsrahmen für den Einsatz von Sicherheitsscannern auf EU-Flughäfen setzen.
89Paket zur Sozialagenda fiir den SeeverkehrLegislativmaßnahme / Nicht- LegislativmaßnahmeHierbei werden verschiedene Aspekte der "menschlichen Dimension" des Seeverkehrs erörtert, insbesondere die Ausbildung und Prüfung von Seeleuten (Mitteilung zu einer Sozialagenda fir den Seeverkehr, Vorschlag für eine
Richtlinie zur Kontrolle der Anwendung des IAO-Übereinkommens, Vorschlag fir die Überarbeitung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen fir die Ausbildung von Seeleuten).
90Mitteilung zur internationalen Verkehrspolitik in Bezug auf NachbarländerNicht- LegislativmaßnahmeBei dieser Maßnahme handelt es sich um eine gemeinsame Mitteilung mit den GD ELARG, AIDCO und RRELEX/EAD, in der die Verkehrspolitik gegenüber Nachbarstaaten und Beitrittsländern erörtert wird. Dieser Fahrplan vereint die unterschiedlichen Aspekte der auf die "Östliche Partnerschaft" und die Erweiterung bezogenen Verkehrspolitik in einer umfassenden Strategie und gewährleistet eine bessere Anbindung an unsere TEN-V-Politik.
91Strategieplan fir VerkehrstechnologieNicht- LegislativmaßnahmeDer Strategieplan fir Verkehrstechnologie wird einen strategischen Rahmen fir Forschung und fir die Entwicklung und Einführung von Technologien liefern. Dies wird auf der Grundlage des politischen Bedarfs und der Vision eines integrierten, effizienten und umweltfreundlichen Verkehrssystems im Jahre 2050 erfolgen.
92Paket zur elektronischen MobilitätLegislativmaßnahme / Nicht- LegislativmaßnahmeDieses Bündel an Legislativmaßnahmen zielt auf den Einsatz neuer Technologien in verschiedenen Verkehrsträgern ab, um ein effizientes und nachhaltiges Verkehrssystem zu fördern. Die Maßnahmen werden die integrierte Ausstellung von Bahntickets ebenso betreffen wie digitale Fahrtenschreiber, elektronische Mautsysteme, integrierte Seeverkehrsdaten usw.
2012 - 2014
Nr. Titel Art der Initiative Gegenstand und Ziele Geplante Annahme
Klimapolitik
1Einbeziehung der Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen, sofern keine internationalen Vorschriften vereinbart werdenLegislativmaßnahmeNach den EU-Rechtsvorschriften in den Bereichen Klimaschutz und Energie sind die Emissionen des Seeverkehrs in die Verpflichtungen der EU zur Senkung der Treibhausgasemissionen einzubeziehen, sofern bis Ende 2011 auf internationaler Ebene keine Zielvorgaben für die Emissionsminderung vereinbart werden, die diese Emissionen mit einbeziehen.2012
Kohäsionspolitik
22. Strategiebericht über die Umsetzung der Kohäsionsprogramme 072013Nicht- LegislativmaßnahmeNach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates hat die Kommission den Strategiebericht spätestens am 1. April 2013 vorzulegen.2013
Wettbewerb
3Überarbeitung der Leitlinien fir Rettungs- und UmstrukturierungsbeihilfenNicht- LegislativmaßnahmeDie aktuellen Leitlinien fir Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen laufen im Oktober 2012 aus. Obwohl die Gültigkeit der aktuellen Leitlinien fir Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen infolge der Finanzkrise verlängert wurde, waren die Vorbereitungen fir ihre Überarbeitung bereits 2007 angelaufen, als noch eine Überarbeitung fir das Jahr 2009 geplant war.2012
4Überarbeitung der Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler ZielsetzungNicht- Legislativmaßnahme- Die aktuellen Leitlinien gelten bis zum 31. Dezember 2013. - Gegebenenfalls Überarbeitung der Vorschriften über Gebietsabgrenzung, zulässige Beihilfeintensitäten und große Investitionsvorhaben.2012
5Überarbeitung der Leitlinien fir staatliche Beihilfen für BreitbandnetzeNicht- LegislativmaßnahmeDie Überarbeitung der aktuellen Leitlinien muss spätestens am 30.9.2012 vorliegen.2012
Entwicklung
6Vorschlag für einen Beschluss des Rates, der den Beschluss 2001/822/EG vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft ("ÜberseeLegislativmaßnahmeDer Beschluss 2001/822/EG des Rates vom 27. November 2001 über die Assoziation der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Gemeinschaft ("ÜberseeAssoziationsbeschluss") läuft am 31. Dezember 2013 aus und wird durch einen neuen Beschluss ersetzt werden müssen.2012
Assoziationsbeschluss") ersetzt
Beschäftigung, Soziales und Integration
7Mitteilung "Ausbau der Arbeitsmarktinformationen und bessere Steuerung der Berufsqualifikationen: Bestandsaufnahmen der Berufsqualifikationen in der EU"Nicht- LegislativmaßnahmeAls Folgemaßnahme zur Leitinitiative "Agenda fir neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten" sollen mittels einer Bestandsaufnahme der Berufsqualifikationen in der EU die derzeit und zukünftig vorhandenen Qualifikationen den jeweiligen Erfordernissen des Arbeitsmarktes gegenübergestellt und die Konsequenzen fir die Bildungs- und Ausbildungssysteme abgeleitet werden. Die Bestandsaufnahme der Berufsqualifikationen sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden.2012
8Vorschlag für einen Rechtsakt zur Durchsetzung der Rechte der EU-Wanderarbeitnehmer gemäß dem Grundsatz der Freizügigkeit der ArbeitnehmerLegislativmaßnahmeBeseitigung der Hindernisse fir die Arbeitnehmermobilität in der EU durch Verbesserung der Durchsetzung der in den EU-Vorschriften vorgesehenen Rechte.2012
9Mitteilung der Kommission zur Strategie der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (2012)Nicht- LegislativmaßnahmeIn der Mitteilung soll ein strategischer Rahmen fir die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fir den Zeitraum 2013-2020 vorgegeben werden.2012
10Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 des Rates (EURES)LegislativmaßnahmeZiel des Vorschlags ist die Unterstützung der Durchfiihrung der Leitinitiative "Jugend in Bewegung" sowie insbesondere die Umgestaltung des EURES-Netzwerks in der Weise, dass aufbauend auf den bereits bestehenden Informations- und Beratungstätigkeiten ein EU-weites System fir die Mobilität junger Arbeitnehmer geschaffen wird.2012
11Vorschlag für einen Rechtsakt zur Änderung der Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit (2013)LegislativmaßnahmeDie Überarbeitung des bestehenden Rechtsrahmens zielt darauf ab, das Krebsrisiko auf ein annehmbares Niveau zu begrenzen und das Risikomanagement zu verbessern. Ferner soll bewertet werden, ob es zweckmäßig ist, den Anwendungsbereich der Richtlinie auf neue Risikofaktoren und auf fortpflanzungsgefährdende Stoffe auszudehnen.2013
Energie
12Verordnung über die Meldung innergemeinschaftlicher Verbringungen von NukleargüternLegislativmaßnahmeEinrichtung eines Systems fir die Meldung innergemeinschaftlicher Verbringungen von Nukleargütern, fir die eine Meldung gemäß den Zusatzprotokollen zu den zwischen den Mitgliedstaaten und der IAEO geschlossenen Sicherheitsabkommen erforderlich ist. Im Rahmen der Neufassung der Verordnung über Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Verordnung (EG) Nr. 428/2009) einigten sich die Mitgliedstaaten darauf, das Verzeichnis der Nukleargüter, die der innergemeinschaftlichen Ausfuhrkontrolle unterliegen, zu überarbeiten.2012
Umwelt
13Maßnahmenpaket im Hinblick auf eine internationale Regelung für den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich (ABS-Paket), einschließlich Vorschläge fir Beschlüsse des Rates über die Unterzeichnung und Ratifizierung entsprechender internationaler Abkommen sowie über Umsetzungsmaßnahmen auf Ebene der EULegislativmaßnahme / Nicht-LegislativmaßnahmeDiese Maßnahmen sind Teil der Vorarbeiten fir die Unterzeichnung und Ratifizierung eines internationalen Vertrags über den Zugang zu genetischen Ressourcen und den Vorteilsausgleich. Die Unterzeichnung und Ratifizierung des ABS-Protokolls muss sich auf eine Mitteilung stützen, in der die legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen erläutert werden, mit welchen die Kommission das ABS-Protokoll in der EU umzusetzen gedenkt. Ferner sind zur Umsetzung des ABS-Protokolls in der EU geeignete Folgemaßnahmen vorgesehen.2012
14Überprüfung der UVP- Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung)LegislativmaßnahmeDie Überprüfung zielt in erster Linie darauf ab, die Wirksamkeit der Richtlinie zu verbessern. Es geht um eine konsequentere und wirkungsvollere Anwendung der Grundsätze der Umweltverträglichkeitsprüfung und darum, die Richtlinie mit den internationalen Verpflichtungen im Rahmen des ESPOO-Übereinkommens (einschließlich des Protokolls über die strategische Umweltprüfung) in Einklang zu bringen.2012
15Konzept fir den Schutz der europäischen WasserressourcenLegislativmaßnahme / Nicht-LegislativmaßnahmeZiel ist es, dem Bedarf an Wasser in ausreichender Menge und angemessener Güte gerecht zu werden, sei es fir die Erhaltung von Wasser-Ökosystemen oder fir die Versorgung der Bevölkerung und die gewerbliche Nutzung. Dafir soll zunächst die bestehende Wasserpolitik auch im Hinblick auf Wasserknappheit, Anfälligkeit der Ökosysteme und Dürrephänomene überprüft und die Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie bewertet werden. Schätzungen zufolge beträgt das Potenzial fir Wassereinsparungen in der EU 40 %. Zur Förderung der Wassereinsparungen in öffentlichen und privaten Gebäuden könnte ein Rechtsakt über Wassereffizienz ins Auge gefasst werden.2012
16Überprüfung der Strategie für UmwelthormoneNicht-LegislativmaßnahmeDie Überprüfung stellt darauf ab, ausgehend von dem 2010/2011 erstellten Bericht über die bisherige Strategie fir Umwelthormone die Möglichkeiten strengerer Kontrollen und Auflagen fir die Herstellung, Einfuhr, Zulassung und Verwendung von Stoffen auszuloten, die als Umwelthormone gelten.2012-2013
Gesundheit und Verbraucherschutz
17Maßnahmenpaket bestehend aus: 1. Vorschlag fir einen Rechtsakt zur TiergesundheitLegislativmaßnahmeIn den Vorschlag werden die mit der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften gesammelten Erfahrungen und die Ergebnisse der umfassenden Bewertung der EU-Tiergesundheitspolitik einfließen. Mit dem neuen Tiergesundheitsrechtsakt soll ein klareres Vorschriftensystem im Bereich Tiergesundheit in der EU geschaffen werden,2012
  1. Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 in Bezug auf die amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette, insbesondere betreffend die Finanzierung amtlicher Kontrollen, Rückstände von Tierarzneimitteln (Richtlinie 96/23/EG) und die Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die EU eingeführten Tieren und Erzeugnissen (Richtlinie 97/78/EG und Richtlinie 91/496/EWG)
  2. EU-Pflanzengesundheitsrecht
Legislativmaßnahmeindem mehrere Rechtsakte zu einem umfassenden Rechtsrahmen fir Tiergesundheit zusammengefasst werden. Mit der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 soll den Ergebnissen mehrerer derzeit laufender Bewertungen (zu Gebühren, Rückständen, Einfuhrkontrollen) Rechnung getragen werden, die in dem Bestreben vorgenommen werden, die Effizienz der amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu steigern. Im Einzelnen geht es um Verbesserungen in Bereichen, fir die spezielle Vorschriften gelten (Rückstände), die Beseitigung von Unstimmigkeiten und Diskrepanzen bei der Umsetzung (Gebühren) und die Einfiihrung eines flexibleren risikobasierten Ansatzes fir Grenzkontrollen. Des Weiteren soll ein vollständig integriertes Kontrollsystem geschaffen werden, das Tier- und Pflanzengesundheit umfasst, und der Rahmen fir die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Bereich der Durchsetzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Der Vorschlag stellt außerdem darauf ab, den in der Verordnung festgelegten allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu rationalisieren. Mit dieser Maßnahme sollen die geltenden Pflanzenschutzbestimmungen gemäß den Ergebnissen der unlängst durchgeführten Expost-Evaluierung modernisiert werden. Durch bessere Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr neuer Schädlinge und Krankheiten können teure Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen vermieden und dem verstärkten Einsatz von Pestiziden vorgebeugt werden. Solche Maßnahmen leisten ferner einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger, der Ernährungssicherheit sowie zum Schutz der Wälder, Landschaften und Gärten. Mit einem verbesserten Rechtsrahmen und einheitlicheren Durchfihrungsbestimmungen wird es möglich sein, die Auswirkungen der Globalisierung und des Klimawandels auf die Pflanzengesundheit besser in den Griff zu bekommen.
18Maßnahmenpaket: 1. Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über TierarzneimittelLegislativmaßnahmeDurch eine Überprüfung der Rechtsvorschriften im Bereich der Tierarzneimittel soll ermittelt werden, wo übermäßige Verwaltungslasten anfallen und in welchen Bereichen Probleme bestehen, wie z.B. die Fälle seltener Krankheiten oder von Krankheiten, die weniger wichtige Arten betreffen, für deren Behandlung keine zugelassenen Tierarzneimittel verfigbar sind. Ziel der Änderung der Rechtsvorschriften ist es, durch eine Straffang der Zulassungsverfahren fir Tierarzneimittel das Arzneimittelangebot zu verbessern und die Verwaltungslast für die Unternehmen zu verringern, gleichzeitig aber keine Abstriche hinsichtlich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und der Umwelt zuzulassen.2012
2. Vorschlag zur Änderung der Rechtsvorschriften über FütterungsarzneimittelBei dieser Maßnahme geht es einerseits darum, den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften über Fütterungsarzneimittel klar von denen der übrigen Vorschriften des Futtermittelrechts und des Tierarzneimittelrechts abzugrenzen, und andererseits darum, zu bewerten, welche Vor- bzw. Nachteile die Behandlung mit Tierarzneimitteln gegenüber der Behandlung mit Fütterungsarzneimitteln bietet und wie sich die verschiedenen Arten der Verabreichung von Tierarzneimitteln hinsichtlich Kosten, Sicherheit und Wirksamkeit auswirken. Ziel ist es, EU-weit gleiche Bedingungen fir den sicheren und wirksamen Einsatz von Fütterungsarzneimitteln zu schaffen.
19Mitteilung über VerbrauchermündigkeitNicht-LegislativmaßnahmeMärkte, Vermarktungstechniken sowie Waren- und Dienstleistungsangebot werden immer komplexer und differenzierter. Für die Verbraucher ergeben sich dadurch Bedingungen, die es ihnen erschweren, eine sachkundige Wahl zu treffen und Entscheidungen zu fällen, die ihren individuellen Interessen entsprechen. Vor diesem Hintergrund sollen mit dieser Mitteilung bewährte Verfahren in Sachen Verbraucherinformation, Bildungsmaßnahmen, Medien, Verbraucherschutzorganisationen und Rechtsbehelfe zusammengestellt werden. Dies umfasst die Ermittlung bewährter Verfahren in den Bereichen Information über Verbraucherrechte, Verbraucherberatungsdienste, Verbraucherbeschwerden, Verbraucherbildung und Stärkung ihrer Kompetenzen sowie die Erstellung von Leitlinien fir transparente Preis- und Qualitäts- bzw. Leistungsinformationen.2012
20Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über klinische Versuche im Hinblick auf die Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der ArzneimittelindustrieLegislativmaßnahmeZiel der Überarbeitung der Richtlinie fir klinische Versuche ist die Beseitigung von Mängeln, die in den vergangenen Jahren im Rahmen verschiedener Bewertungen der Kommission festgestellt worden sind. Auf diese Weise sollen Wissen und Innovation im Bereich der klinischen Forschung gefördert werden. Der Vorschlag soll dem Umstand Rechnung tragen, dass die meisten klinischen Versuche in einem paneuropäischen Rahmen stattfinden. Zu den Aspekten, die möglicherweise behandelt werden, zählen die Verkürzung administrativer Verzögerungen vor dem Beginn klinischer Versuche, die Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und die Straffung von Meldeverfahren.2012
21Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und zur Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG sowie Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Invitro-Diagnostika und zur Aufhebung der Richtlinie 98/79/EGLegislativmaßnahmeMedizinprodukte: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei Produkten, die keinen speziellen Rechtsvorschriften der Union unterliegen, rechtliche Lücken vorhanden sind und es notwendig ist, einige Schwachpunkte des Systems zu beseitigen. Invitro-Diagnostika: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes sowie die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei einigen Fragen Klärungsbedarf besteht, bestimmte Aspekte in die Vorschriften2012
aufzunehmen sind und eine gewisse Konvergenz mit den Vorschriften wichtiger Handelspartner gewährleistet werden muss.
Innere Angelegenheiten
22Europäische Strategie für das Identitätsmanagement einschließlich Legislativvorschläge zur Strafbarkeit von Identitätsdiebstahl, zur elektronischen Identität (eID) und zu sicheren AuthentifizierungssystemenNicht-Legislativmaßnahme / LegislativmaßnahmeAngedacht sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Integrität von Identitätsdaten in allen Phasen der "Identitätskette" und zur EU-weiten strafrechtlichen Verfolgung von Identitätsbetrug. Damit dürfte es gelingen, Straftaten zu unterbinden bevor es zu schwerwiegenderen Verbrechen kommt Ferner könnte die Einführung eines spezifischen Straftatbestands für Identitätsdiebstahl und Identitätsbetrug grenzübergreifende Ermittlungen gegen mutmaßliche Straftäter und ihre strafrechtliche Verfolgung erleichtern.2012
23Mitteilung über das europäische Informationsaustauschmodell mit anschließendem AktionsplanNicht- LegislativmaßnahmeDas Europäische Informationsaustauschmodell (EDCM) hat die Zielsetzung, Möglichkeiten der Konsolidierung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten auszuloten und zu bewerten, so dass einschlägige Empfehlungen erarbeitet werden können.2012
24Änderung des CEPOL- BeschlussesLegislativmaßnahmeErweiterung der Politikinstrumente der Europäischen Polizeiakademie - CEPOL (Akkreditierungssystem) und Neuorganisation der CEPOL (erweiterte Überwachungsbefugnisse der Kommission und erweiterte Kompetenzen des Direktors)2013
25Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Europäischen Polizeiamts (Europol)LegislativmaßnahmeAnpassung an den infolge des Inkrafttretens des Vertrags von Lissabon geänderten Rechtsrahmen fir Europol (Artikel 88 AEUV).2013
26EU-EinwanderungskodexGemäß dem Stockholmer Programm Konsolidierung sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Einwanderung, angefangen bei der legalen Einwanderung und, soweit erforderlich, Erweiterung bestehender Bestimmungen.2013
Humanitäre Hilfe und Krisenreaktion
27Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung eines Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe (EVHAC)LegislativmaßnahmeZiel ist die Schaffung eines Rahmens für die Teilnahme junger Europäer an Hilfseinsätzen der Europäischen Union. Vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2011: Zur Ermittlung der möglichen Optionen, einschließlich für die vorbereitenden Maßnahmen, wird eine externe Studie durchgeführt.2012
Industrie und Unternehmen / Umwelt
28Überprüfung der REACH- VerordnungNicht-Legislativmaßnahme / LegislativmaßnahmeIm Jahr 2012 hat die Kommission eine Bewertung der REACH-Verordnung vorzunehmen, die mindestens folgende Aspekte abdecken muss: - Bewertung der mit der Anwendung der Verordnung gesammelten Erfahrungen sowie des Umfangs und der Zuteilung der Mittel, die die Kommission für die Entwicklung und Beurteilung alternativer Prüfmethoden bereitgestellt hat (Artikel 117 Absatz 4 der REACH-Verordnung); - Beurteilung, ob der Geltungsbereich der REACH-Verordnung zur Vermeidung von2012
Überschneidungen mit anderen Gemeinschaftsrechtsakten zu ändern ist (Artikel 138 Absatz 6 der REACH-Verordnung); - Überprüfung der Europäischen Chemikalienagentur (Artikel 75 Absatz 2 der REACHVerordnung).
Industrie und Unternehmen
29Überprüfung des europäischen NormungssystemsLegislativmaßnahmeBreit angelegte Überarbeitung des bestehenden Normungssystems u. a. mit dem Ziel, stärkere Anreize für Innovationen zu schaffen.2013
Binnenmarkt und Dienstleistungen
30Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über Finanzkonglomerate (2002/87/EG)LegislativmaßnahmeIm Zuge der auf Ebene des Gemeinsamen Forums laufenden Überarbeitung der Rechtsvorschriften für Finanzkonglomerate (Annahme des Abschlussberichts voraussichtlich im November 2011) wird die Finanzkonglomerate-Richtlinie dahingehend anzupassen sein, dass a) der Geltungsbereich der Finanzkonglomerate-Richtlinie auf bisher nicht der Aufsicht unterliegende Unternehmen ausgedehnt wird und b) in wichtigen Aspekten sektorübergreifend eine bessere Kohärenz gewährleistet wird.2012
31Überprüfung der Rechtsvorschriften über berufliche QualifikationenLegislativmaßnahmeIm Zuge der Bewertung des für den Bereich der Berufsqualifikationen geltenden Rechtsrahmens werden entsprechende Änderungen an den Vorschriften vorzunehmen sein.2012
32Maßnahme für RisikokapitalfondsLegislativmaßnahmeDie Kommission wird bis 2012 geeignete Maßnahmen treffen, die gewährleisten, dass die in den Mitgliedstaaten eingerichteten Risikokapitalfonds innerhalb der Europäischen Union ungehindert agieren und investieren können und dass dabei keine steuerlichen Nachteile entstehen (gegebenenfalls durch Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung).2012
33Maßnahmen zur Sparförderung und zur Förderung privater InvestitionenLegislativmaßnahmeDie Kommission prüft Maßnahmen zur Förderung längerfristiger Spareinlagen und privater Investitionen in innovative und Infrastrukturprojekte.2012
34Bewertung des Europäischen FinanzaufsichtssystemsNicht- LegislativmaßnahmeDiese Bewertung ist gegen Ende des laufenden Mandats vorzunehmen und soll über die Funktionsweise der neuen Aufsichtsstrukturen der EU Aufschluss geben.2012-2014
35Bewertung der Reform des Regelungsrahmens im FinanzsektorNicht- LegislativmaßnahmeDer infolge der Finanzkrise geschaffene Regelungsrahmen für den Finanzsektor ist vor Ende des laufenden Mandats einer Bewertung zu unterziehen, um zu prüfen, ob er seiner Zielsetzung gerecht wird.2012-2014
Justiz, Grund- und Bürgerrechte
36Legislativvorschlag für ein umfassendes System zur Beweiserhebung in Strafsachen auf der Grundlage der gegenseitigen AnerkennungLegislativmaßnahmeMit dieser Maßnahme soll ein umfassendes System zur Beweiserhebung in Strafsachen geschaffen werden, das alle Arten von Beweismitteln erfasst, Vollstreckungsfristen enthält und die Verweigerungsgründe begrenzt.2012
37Legislativvorschlag zur Einführung gemeinsamer Beweiserhebungsnormen inLegislativmaßnahmeDiese Maßnahme soll die Anerkennung von Beweismitteln in Strafsachen erleichtern.2012
Strafsachen
38Legislativvorschlag fir ein europäisches Strafregisterinformationssystem fir verurteilte Drittstaatsangehörige (ECRISTCN)LegislativmaßnahmeMit dieser Maßnahme soll ein Register geschaffen werden, in dem von einem Gericht eines Mitgliedstaates verurteilte Drittstaatsangehörige erfasst werden.2012
39Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen, und gegebenenfalls Aufnahme gemeinsamer MindeststandardsLegislativmaßnahmeÜberarbeitung von Anwendungsaspekten der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung von Schriftstücken in Zivil- oder Handelssachen. Im Mittelpunkt stehen insbesondere reibungslose Abläufe auf der Ebene der Übermittlungs- und Empfangsstellen und die praktische Umsetzung von Ersuchen um Weiterleitung eines Zustellungsantrags.2012
40Legislativvorschlag betreffend besondere Garantien fir schutzbedürftige Verdächtige oder Beschuldigte bei StrafverfahrenLegislativmaßnahmeMit dieser Maßnahme soll gewährleistet werden, dass bei allen Strafverfahren in der EU auf Verdächtige oder Beschuldigte, die z. B. aufgrund ihres Alters, ihres geistigen oder ihres körperlichen Zustands nicht in der Lage sind, den Inhalt oder die Bedeutung des Verfahrens zu verstehen oder diesem zu folgen, besondere Rücksicht genommen wird. Der Vorschlag ist Teil des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigten oder Beschuldigten in Strafverfahren.2012
41Verordnung über eine EU-weite Telefon-Hotline fir die Meldung vermisster KinderLegislativmaßnahmeDiese Verordnung ist eine Folgemaßnahme zur Mitteilung des Jahres 2010 über die 116- Hotlines fir die Meldung vermisster Kinder und stellt darauf ab, sicherzustellen, dass die Hotline 116 in allen Mitgliedstaaten zufriedenstellend funktioniert.2012
42Legislativvorschlag zur Stärkung und zur Zukunft von EurojustLegislativmaßnahmeMit dieser Maßnahme soll die Funktionsweise von Eurojust allgemein sowie im Hinblick auf Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU weiterentwickelt und gestärkt werden.2013
44Legislativvorschlag über die gegenseitige Anerkennung der Wirkung bestimmter PersonenstandsurkundenLegislativmaßnahmeFolgemaßnahme zum Grünbuch zum freien Verkehr von Dokumenten: Personenstandsurkunden, Urkunden und erleichterte Legalisation. Mit diesem Legislativvorschlag soll die gegenseitige Anerkennung bestimmter Personenstandsurkunden (z. B. Urkunden mit Angaben zu Geburt, Abstammung, Adoption, Namen, Ableben) durchgesetzt werden.2013
45Legislativvorschlag über den möglichen Verzicht auf Formalitäten fir die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den MitgliedstaatenLegislativmaßnahmeFolgemaßnahme zum Grünbuch zum freien Verkehr von Dokumenten: Personenstandsurkunden, Urkunden und erleichterte Legalisation. Mit diesem Legislativvorschlag soll der Verzicht auf Formalitäten fir die Legalisation von Urkunden im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten durchgesetzt werden.2013
46Legislativvorschlag zur gegenseitigen Anerkennung von RechtsverlustenLegislativmaßnahmeDie Maßnahme soll gewährleisten, dass Rechtsverluste, die auf einem Urteil in einem strafrechtlichen Verfahren in einem Mitgliedstaat beruhen, in allen anderen Mitgliedstaaten anerkannt werden.2013
47Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung: Aufnahme gemeinsamer Mindeststandards zur Anerkennung von Entscheidungen über die elterliche VerantwortungLegislativmaßnahmeIm Anschluss an einen Bericht über die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 sollen mit deren Änderung gemeinsame Mindeststandards zur Anerkennung von Entscheidungen über die elterliche Verantwortung eingeführt werden, so dass Exequaturverfahren für solche Entscheidungen hinfällig werden.2013
Maritime Angelegenheiten und Fischerei
48Neue Wachstumsquellen in Meeren und Ozeanen: Mitteilung der Kommission "Blaues Wachstum — Eine neue Vision für nachhaltiges Wachstum in Küstenregionen und in den maritimen Wirtschaftssektoren"Nicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung wird sich auf eine Studie stützen, die künftige Wachstumsszenarien für Küstenregionen und die maritime Wirtschaft — mit dem Schwerpunkt positive Auswirkungen auf die Beschäftigung — untersuchen wird.2012
49Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Unterstützung von Wachstum und Nachhaltigkeit durch verbesserte MeereskenntnisseLegislativmaßnahmeZiel der Verordnung ist die Finanzierung eines wirksameren europäischen Systems für Meereskenntnisse.2013
50Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung" und Vorschlag für einen Rechtsakt des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines gemeinsamen InformationsraumsNicht-Legislativmaßnahme/ LegislativmaßnahmeDie Kommission wurde ersucht, die finanziellen Auswirkungen der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich zu ermitteln.2013
Schutz der finanziellen Interessen der EU
51Legislativvorschlag zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich durch strafrechtliche MaßnahmenLegislativmaßnahmeFolgemaßnahme zur Mitteilung über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, einschließlich durch strafrechtliche Maßnahmen, gemäß Artikel 325 Absatz 4 AEUV.2013
Forschung und Innovation
52Rahmenrichtlinie zum Europäischen Forschungsraum (ERA)LegislativmaßnahmeWie bereits im Rahmen der Leitinitiative "Innovationsunion" angekündigt, wird die Kommission einen Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie zum Europäischen Forschungsraum sowie für unterstützende Maßnahmen vorlegen, der darauf abzielt, Hindernisse für Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit auszuräumen.2012
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
53Mitteilung zu einem Qualitätsrahmen für GemeinwohldienstleistungenNicht- LegislativmaßnahmeDiese Initiative wird sich auf das Protokoll Nr. 26 zum Vertrag stützen.2012
Steuern und Zollunion
54Bewertung der Situation der ZollunionNicht- LegislativmaßnahmeAllgemeine Beurteilung der Funktionsweise der Zollunion im Hinblick auf künftige Initiativen und Anforderungen im Zollbereich.2012
55Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 111/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 zur Festlegung von Vorschriften für die Überwachung des Handels mit Drogenausgangsstoffen zwischen der Gemeinschaft und DrittländernLegislativmaßnahmeIm Bericht der Kommission (KOM (2009) 709) wurde auf das Abzweigungsrisiko bei Arzneimitteln, die Drogenausgangsstoffe enthalten, hingewiesen. Der Rat forderte die Kommission auf, Änderungen der Rechtvorschriften vorzuschlagen (Schlussfolgerungen des Rates zur Funktionsweise und Durchführung der EU-Rechtsvorschriften über Drogenausgangsstoffe vom 25. Mai 2010 — 3016. Tagung des Rates "Wettbewerbsfähigkeit").2012
56Mitteilung über die Erhebung von Quellensteuer auf grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen an Portfolioinvestoren und Organismen für gemeinsame AnlagenNicht- LegislativmaßnahmeDie Mitteilung soll Lösungswege für Probleme aufzeigen, die entstehen, wenn der Mitgliedstaat, in dem eine ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz hat, für grenzüberschreitende Dividendenzahlungen an Portfolioinvestoren Quellensteuer erhebt Quellensteuern sind ein wichtiges Element der Besteuerung grenzüberschreitender Dividendenzahlungen, können aber das sowohl juristische als auch wirtschaftliche Problem der Doppelbesteuerung verursachen, wodurch für den Binnenmarkt schädliche Wettbewerbsverzerrungen entstehen.2012
Verkehr
57Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über die Rechte von FluggästenLegislativmaßnahmeMit der Überarbeitung der Verordnung über die Fluggastrechte sollen einige Bestimmungen der geltenden Rechtsvorschriften klarer gefasst werden.2012
58Mitteilung und Legislativvorschlag über den Zugang zum SchienenverkehrsmarktLegislativmaßnahme / Nicht-LegislativmaßnahmeÜberprüfung der Organisation des Schienenverkehrsmarkts, einschließlich des Marktes fir inländischen Personenverkehr.2012
59Überprüfung der Verordnung zur Einrichtung einer Europäischen EisenbahnagenturLegislativmaßnahmeIm Zuge dieser Überprüfung wird vorgeschlagen werden, den Zuständigkeitsbereich der ERA auf Sicherheitsfragen auszudehnen.2012

Arbeitsprogramm der Kommission für 2011 - Anhang II
Fortlaufendes Vereinfachungsprogramm und Initiativen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands

Feder- führen- de GD Titel Verfahren Zielsetzung Voraussichtliche Annahme
1AGRIMitteilung der Kommission zur förmlichen Bestätigung, dass eine Reihe von Rechtsakten überholt sind, wie: Verordnung (EG) Nr. 1412/2003 der Kommission vom 7. August 2003 zur Aussetzung der Verordnung (EG) Nr. 934/2003 zur Eröffnung einer Ausschreibung der Erstattung für die Ausfuhr von Weichweizen nach bestimmten Drittländern Verordnung (EG) Nr. 1323/2002 der Kommission vom 22. Juli 2002 zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 in Bezug auf die Ausfuhr von Erzeugnissen des Getreidesektors in Drittländer mit Ausnahme Ungarns Verordnung (EG) Nr. 1677/2002 der Kommission vom 20. September 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1151/2002 des Rates hinsichtlich der Einfuhrlizenzen für Hafer und Braugerste mit Ursprung in der Republik EstlandAufhebungZweck des Vorschlags ist es, Texte der Kommission, die keine praktische Relevanz haben oder von keinem weitergehenden Interesse sind, für überholt zu erklären und somit einen Beitrag zu den Zielen der Aktualisierung und Vereinfachung des Gemeinschaftlichen Besitzstands zu leisten. Damit wird deutlich, was als "wesentlicher" Besitzstand, der aus allgemein gültigen, in Kraft befindlichen Rechtsvorschriften besteht, zu betrachten ist Die Initiative erstreckt sich auf alle landwirtschaftlichen Bereiche, in denen überholte Rechtsakte existieren.2011
2KLIMAEntscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto- Protokolls + Entscheidung Nr. 2005/166/EG der Kommission zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen fir die Entscheidung 280/2004/EGÜberarbeitungDie Rechtsvorschriften über die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf Treibhausgasemissionen müssen überarbeitet werden, um insbesondere die Erfahrungen zu berücksichtigen, die aufgrund der Umsetzung des Kyoto-Protokolls und der Annahme des Klima- und Energiepakets gewonnen wurden. Diese Initiative zielt auch darauf ab, die gegenwärtigen Rechtsvorschriften zu vereinfachen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, indem vor allem transparentere und einfachere Berichtserstattungsverfahren und —instrumente eingeführt werden.2011
3EMPLEU-Initiative zu arbeitsbedingten Erkrankungen des Bewegungsapparats (Follow-up der zweiten Phase der Anhörung der Sozialpartner) Richtlinie 90/269/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der manuellen Handhabung von Lasten, die fir die Arbeitnehmer insbesondere eine Gefährdung der Lendenwirbelsäule mit sich bringt (Vierte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) Richtlinie 90/270/EWG des Rates vom 29. Mai 1990 über die Mindestvorschriften bezüglich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Fünfte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG)NeufassungZiel dieser Initiative ist es, die Bestimmungen über den Gesundheitsschutz und den Schutz der Arbeitskräfte gegen arbeitsbedingte Erkrankungen des Bewegungsapparats in einem einzigen Rechtsakt zusammenzufassen. Diese Bestimmungen sind derzeit in der Richtlinie 90/269/EWG und in der Richtlinie 90/270/EWG des Rates festgeschrieben.2011
4EMPLRichtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der ArbeitnehmerÜberarbeitungZiel wäre es, die Vereinbarungen über die Beteiligung von Arbeitnehmern in der Europäischen Gesellschaft (Societas Europea) zu vereinfachen und die Probleme anzugehen, die in der Mitteilung der Kommission KOM (2008) 591 (Frage der Arbeitnehmerbeteiligung, wenn Änderungen in der SE nach der Eintragung auftreten; Mitbestimmung auf Unternehmensgruppenebene; Anwendungsbereich des "Vorher-Nachher-Prinzips"; Komplexität der Verfahren) sowie in dem anstehenden Bericht über die SE-Verordnung (Komplexität der Verfahren fir die Beteiligung der Arbeitnehmer) aufgeführt sind. In Bezug auf den Anwendungsbereich, der Gegenstand der Anhörung der Sozialpartner gemäß Artikel 154 AEUV ist, könnte die Überarbeitung die Artikel 2, 3, 5, 11 und 12 betreffen.2012
5EMPLRichtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der ArbeitnehmerÜberarbeitungSobald der Bericht über die vollständige Bewertung der einschlägigen Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 (Statut der Europäischen Genossenschaft) fertig gestellt ist, soll geprüft werden, inwieweit die Bestimmungen über die Beteiligung von Arbeitnehmern weiter vereinfacht werden können. Die Optionen können in Form von Aktionen entwickelt werden, die vorzuschlagen sind, sobald die Kommission die Ergebnisse der Bewertung analysiert und über die Einleitung von Aktionen in Bezug auf die mögliche Überarbeitung der Verordnung entschieden hat Die vorgeschlagenen Aktionen sind mit jeder Entwicklung, die sich bei der Überarbeitung der ECS-Verordnung ergeben könnte, sowie mit der SE-Richtlinie 2001/86 zu koordinieren.2012
6ENERRichtlinie 96/29/Euratom des Rates zur Festlegung der grundlegenden Sicherheitsnormen fir den Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte und der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende StrahlungenNeufassungDiese Initiative wird die Vorschriften der Richtlinie auf die medizinische Strahlenexposition, die Exposition externer Arbeitkräfte, die Unterrichtung der Öffentlichkeit und auf hoch radioaktive umschlossene Strahlenquellen ausdehnen, wobei fünf Richtlinien zu einer Richtlinie zusammengefasst werden. Als Hauptziele sind zu nennen:
    Die Euratom-Rechtsvorschriften über Strahlenschutz sind zu aktualisieren, damit sie den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen und den betrieblichen Erfahrungen entsprechen. Die Strahlenschutzanforderungen sind zu vereinfachen und klarer darzulegen (Einführung eines kohärenten Systems zum Schutz der Arbeitnehmer, externen Arbeitskräfte, Patienten und Öffentlichkeit; Einführung eines kohärenten Bündels an Definitionen; Erleichterung der Freizügigkeit der externen Arbeitskräfte; Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung der grenzüberschreitenden Erfahrungen im Bereich des Strahlenschutzes). Die Vorschriften der Richtlinie sind so weit wie möglich mit internationalen grundlegenden Sicherheitsnormen in Einklang zu bringen.
2011
7ENERBeschluss 2003/796/EG der Kommission zur Einsetzung der Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden fir Elektrizität und ErdgasAufhebungDie Gruppe der europäischen Regulierungsbehörden fir Elektrizität und Erdgas wird gegenstandslos, wenn die Agentur fir die Zusammenarbeit der Regulierungsbehörden eingerichtet ist. Der Beschluss 2003/796/EG der Kommission wird aufgehoben.2011
8ENTRVorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG über die Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Motoren in mobilen Maschinen und GerätenÜberarbeitungZiel der Überarbeitung der Richtlinie ist es, neue Emissionsgrenzwerte fir alle erfassten Motorentypen zu ermitteln und vorzuschreiben und den Anwendungsbereich auf neue Motorenkategorien auszudehnen. Ein weiteres Ziel ist die Vereinfachung von Prüfverfahren auf der Grundlage internationaler Normen und die Reduzierung damit verbundener Herstellungskosten.2011
9ENTRRichtlinie zur Änderung der Richtlinie 1999/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 1999 über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen und die gegenseitige Anerkennung ihrer KonformitätÜberarbeitungAls Ziele sind zu nennen: - Ersatz von bestehenden ungeeigneten und ureffizienten Verwaltungsvorschriften, welche es den Behörden kaum ermöglichen, die fir eine Reihe von Massenmarktfunkanlagen zuständigen Hersteller oder Einfiihrer zu identifizieren und effektiv zu kontaktieren und stattdessen Einsatz moderner elektronischer Mittel, um eine wirksame Kommunikation zwischen Behörden und Herstellern zu erreichen und - Schaffung eines fir innovative Technologien günstigeren Umfelds und Reduzierung von Risiken, wenn Störeinflussphänomene bislang nicht bekannt sind und vor allem wenn eine harmonisierte Norm fehlt.
10ENTRAnpassung von zehn Richtlinien an den neuen Rechtsrahmen (Beschluss Nr. 768/2008/EG) Richtlinie 2006/95/EG betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen; Richtlinie 2009/105/EG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für einfache Druckbehälter. Richtlinie 2009/23/EG über nichtselbsttätige Waagen Richtlinie 93/15/EWG des Rates zur Harmonisierung der Bestimmungen über das Inverkehrbringen und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke; Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen; Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte; Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte Richtlinie 2004/108/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/EWG Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen pyrotechnischer GegenständeNeufassungMitteilung und Vorschlag, um zehn bestehende Richtlinien an das Produkte-Paket und den Lissabonvertrag anzugleichen. Oberstes Ziel ist es sicherzustellen, dass die Produkte auf dem EU-Markt sicher sind und alle Anforderungen in Bezug auf ein hohes Schutzniveau erfüllen. Außerdem zielt diese Initiative darauf ab, das ordnungspolitische Umfeld für Produkte zu vereinfachen, indem ein kohärenterer und benutzerfreundlicherer Rahmen für Wirtschaftsbeteiligte und nationale Behörden geschaffen wird. Als spezifische Ziele sind zu nennen: Reduzierung der Zahl der nicht vorschriftsmäßigen Produkte, insbesondere der nicht sicheren Produkte; Gewährleistung der Gleichbehandlung der nicht vorschriftsmäßigen Produkte auf dem gesamten EU-Markt und der Gleichbehandlung von Wirtschaftsbeteiligten im Durchsetzungsverfahren; Sicherstellung von Verlässlichkeit und hoher Qualität der von benannten Stellen durchgefihrten Konformitätsbewertungstätigkeiten; Gewährleistung von mehr Kohärenz in den Richtlinien im Hinblick auf Terminologie und Verfahrensvorschriften, damit Auslegung und Umsetzung der Richtlinien leichter werden.2011
11ENTRVerordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Düngemittel und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003ÜberarbeitungAls Hauptziele des Programms sind zu nennen: — Abdeckung einer breiten Palette von Produkten, die gegenwärtig nur durch einzelstaatliche Rechtsvorschriften geregelt werden, einschließlich der organischen Düngemittel, organomineralischen Düngemittel, Wachstumsstoffe und Bodenverbesserungsmittel; — Verringerung des Verwaltungsaufwands für Behörden (Mitgliedstaaten und Kommission) und Industrie bei der technischen Anpassung der geltenden harmonisierten Rechtsvorschriften; — Vereinfachung der Regeln und Beschleunigung der Verfahren, um zu ermöglichen, dass neue NährstoffkombinationenNerpackungsformen unterschiedlichen Ursprungs schneller und im Einklang mit dem landwirtschaftlichen Bedarf in verschiedenen EU-Regionen auf den Markt kommen können; — Gewährleistung der Sicherheit von in den Verkehr gebrachten Düngemitteln in Bezug auf menschliche Gesundheit und die Umwelt (insbesondere Gehalt an natürlichen Verunreinigungen, Kontaminanten und Erregern); — Gewährleistung, dass sich die Landwirte auf die agronomische Wirksamkeit des erworbenen Produkts verlassen können.2012
12ENTRRichtlinie 89/686/EWG über persönliche SchutzausrüstungenÜberarbeitungÜberprüfung und Anpassung an den neuen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Produkten. Abgrenzung des Anwendungsgebiets der Richtlinie, um ihre Anwendung seitens der Hersteller, Marktüberwachungsbehörden und benannten Stellen zu erleichtern. Vereinfachung der in Anhang II genannten grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen fir das Inverkehrbringen der Produkte. Vereinfachung/Klärung der Konformitätsbewertungsverfahren, insbesondere durch Harmonisierung der Vorschriften für das EG-Baumusterprüfungsbescheingungsverfahren.2012
13ENTRRichtlinie 2000/9/EG über Seilbahnen für den PersonenverkehrÜberarbeitungÜberprüfung und Anpassung an den neuen Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen von Produkten. Vereinfachung des Textes der Richtlinie durch Klärung wichtiger Konzepte und Definitionen und Abgrenzung des Anwendungsbereichs mit dem Ziel, den Text kohärenter zu gestalten und seine Anwendung seitens der Hersteller, nationalen Behörden und aller Akteure zu erleichtern.2012
14ENVLegislativvorschlag betreffend die Kohärenz/Vereinfachung des AbfallrechtsÜberarbeitungZiel ist die vollständige Überprüfung der EU-Recycling-Richtlinien. Die produktspezifischen Rechtsvorschriften über Abfallbeseitigung (einschließlich Richtlinien über Fahrzeugwracks, Batterien und Verpackungsmaterial) sollen an die Abfall-Rahmenrichtlinie angepasst werden.2012
15ENVRichtlinie 2004/107/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe in der LuftNeufassungEs ist geplant, diese Richtlinie in die allgemeine Überprüfung der Richtlinie 2008/50/EG im Jahr 2013 einzubeziehen mit dem Ziel, diese beiden Richtlinien zusammenzufassen. Mit dieser Zusammenfassung würde sichergestellt werden, dass alle luftqualitätsspezifischen Ziele in einem Rechtsinstrument enthalten sind.2013
16ENVRichtlinie1999/32/EG über den Schwefelgehalt bestimmter flüssiger Kraft- oder BrennstoffeNeufassungDie Kodifizierung wird in Betracht gezogen, nachdem die Überprüfung der Richtlinie im Rahmen einer gemeinsamen Rechtsetzung angenommen sein wird.2013
17ESTATVerordnung (EG) Nr. 1221/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates über die vierteljährlichen Konten des Staates für nichtfinanzielle TransaktionenNeufassungDie Verordnung 1221/2002 sieht die Übermittlung von Konten des Staates für nichtfinanzielle Transaktionen vor (STPFS (Kurzfristige öffentliche Finanzstatistiken / Tabelle 25). Allerdings wurde anlässlich der Annahme der Verordnung 1161/2005 (vierteljährliche Sektorkonten / Tabelle 801Q) begonnen, ähnliche Daten für alle institutionellen Sektoren, einschließlich des Staates, zu erheben. Um die Arbeitsbelastung der Mitgliedstaaten zu verringern, plant die Kommission, beide Tabellen zusammenzufassen und die STPFS-Daten über den Fragebogen zu den Vierteljährlichen Sektorkonten zu erheben.2014
18HOMEVerordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)KodifizierungZiel ist es, den Schengener Grenzkodex gemäß technischen Änderungen zu kodifizieren2011
19HOMEEU-EinwanderungskodexKonsolidierungGemäß dem Stockholmer Programm ist die Konsolidierung sämtlicher Rechtsvorschriften im Bereich der Einwanderung vorgesehen, wobei mit den fiinf existierenden Richtlinien über legale Einwanderung zu beginnen ist. Mit diesem Verfahren wird die Kohärenz zwischen den Instrumenten verbessert, und es können Schwachstellen aufgedeckt werden. Dabei werden die Ergebnisse der anstehenden Berichte über die Anwendung der Einzelrichtlinien berücksichtigt werden. Wenn alle Rechte und Pflichten in Bezug auf die legale Einwanderung in die EU in einem einzigen Text zusammengefasst sind, führt dies auch zu mehr Transparenz.2013
20INFSORichtlinie 1999/93/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische SignaturenÜberarbeitungMit dem Aktionsplan für elektronische Signaturen und die elektronische Identifizierung von 2008 wird eine Lösung auf EU-Ebene für die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Online-Dienste angestrebt Ein diesbezüglicher Fortschrittsbericht ist für 2010 geplant Die Kommission wird sodann einschätzen, ob weitere horizontale und/oder sektorale Initiativen notwendig sind.2011
21JUSTRichtlinie 90/314/EWG des Rates über PauschalreisenÜberarbeitungZiel der Überarbeitung ist es, den Schutz fir Verbraucher während ihres Urlaubs und die Rechtssicherheit fir Unternehmen zu verbessern. Da die Richtlinie nur eine sehr beschränkte Harmonisierung vorsieht, sind die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, was den Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden möchten, Kosten fir die Einhaltung der Vorschriften verursacht und was sich auch negativ auf die Verbraucher auswirken kann, wenn sie ihre Rechte in einem anderen Land durchsetzen möchten.2011
22JUSTRahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels.ÜberarbeitungMit dem Beschluss wird die Kommission aufgefordert, dem Rat und dem Parlament bis 12. Mai 2009 einen Bericht vorzulegen, damit die Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten getroffen wurden, um dem Beschluss nachzukommen, bewertet werden. Bei der gleichen Gelegenheit können auch die Möglichkeiten einer Vereinfachung bewertet werden.2012
23JUSTRichtlinie 93/109/EG über die Wahlen zum Europäischen Parlament im Hinblick auf eine Verringerung der Verwaltungslasten fir Bürger und nationale VerwaltungenGeänderter TextDer Vorschlag zielt darauf ab, die Verwaltungslasten fir Bürger und einzelstaatliche Verwaltungen bei Wahlen zu verringern und die Effizienz des geltenden Mechanismus zu verbessern, der durchsetzen will, dass die Stimmabgabe in zwei Mitgliedstaaten bei den gleichen Europawahlen untersagt wird.2012
24MAREVerordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1185/2003 über das Abtrennen von Haifischflossen an Bord von Schiffen ("Finning")Geänderter TextAls Ziele sind zu nennen: - Verbesserte Durchsetzung des Verbots des Abtrennens von Haisfischflossen; - Erleichterung der entsprechenden Kontrollen; - verstärkte Datenerhebung; - Gewährleistung der Kohärenz der EU-Rechtsvorschriften mit internationalen Vorschriften. Die Kontrollen würden unter bestimmten angestrebten Optionen weitgehend vereinfacht werden, da das Abtrennen von Haiflossen unmöglich werden würde und die Verwendung von gewichtsrelevanten Quotienten, die in der Praxis nach Arten, Fischereistandorten und Fangtechniken variieren, abgeschafft werden würde. Der Verwaltungsaufwand würde entweder unverändert bleiben oder sich verringern.2011
25MAREVerordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 zur Steuerung des Fischereiaufwands fir bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der GemeinschaftGeänderter TextDer Vorschlag ändert die in den westlichen Gewässern angewandte Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands mit dem Ziel einer Vereinfachung, einer wirksameren und transparenteren Steuerung und einer Konzentrierung der Steuerung des Fischereiaufwands auf die Nutzung der entsprechenden Ressourcen zum Erreichen des höchstmöglichen Dauerertrags. Das Erreichen dieses Ziels bis zum Jahr 2015 wurde von den Mitgliedstaaten auf dem Weltgipfel der Vereinten Nationen zur nachhaltigen Entwicklung in 2002 angenommen.2011
26MARKTVierte Richtlinie 78/660/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen Siebente Richtlinie 83/349/EWG des Rates vom 13. Juni 1983 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den konsolidierten AbschlussNeufassungÜberprüfung der Rechnungslegungsrichtlinien: Ein ehrgeiziger Vorschlag, der den ordnungspolitischen Rahmen in signifikantem Ausmaß vereinfachen und damit einhergehend den Arbeitsaufwand erheblich verringern sowie die Verpflichtungen zur Finanzberichterstattung harmonisieren will und in dessen Mittelpunkt die KMU stehen. Beruhend auf dem Prinzip "think small first" (Zuerst an die KMU-Dimension denken) enthält er einen vollständig neuen Ansatz zu den Rechnungslegungsvorschriften der KMU.2011
27MARKTRichtlinie 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem Recht eines anderen Staates unterliegenGeänderter TextZiel der Initiative ist die Festlegung zusätzlicher rechtlicher Vorschriften über die Zusammenarbeit auf Ebene von Gesellschaftsregistern, nicht nur in Bezug auf den Anwendungsbereich, sondern auch auf zu verwendende Methoden/Kanäle. Es könnte Wege geben, um zur Verbesserung des Netzwerks von Gesellschaftsregistern beizutragen, indem das Programm ISA eingesetzt wird. Mit den Änderungen der beiden Richtlinien werden neue Elemente eingeführt, die letztendlich dazu beitragen, das "Leben" für Gesellschaften zu erleichtern.2011
28MARKTRichtlinie über Transparenzverpflichtungen für börsennotierte Unternehmen:ÜberarbeitungDie Überarbeitung dient der Modernisierung der Richtlinie, um die Anziehungskraft von "geregelten Märkten" für kleinere börsennotierte Unternehmen, die Kapital benötigen, zu erhöhen und um die rechtliche Klarheit und Wirksamkeit der bestehenden Transparenzregelung über das Offenlegen von Finanzdaten betreffend Emittenten von Wertpapieren zu verbessern. Diese Initiative steht im Zusammenhang mit den laufenden Erörterungen im Rat und EP über die Änderung der Prospektrichtlinie (2003/71) und des Legislativpakets betreffend die Finanzaufsicht.2011
29MARKTRichtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen AltersversorgungÜberarbeitungDie Überarbeitung dient dazu, die gleichen Ausgangsbedingungen mit Solvency II aufrechtzuerhalten und eine verstärkte grenzüberschreitende Tätigkeit in diesem Bereich zu fördern und sich dabei mit den Herausforderungen der demographischen Alterung und der Staatsverschuldung auseinanderzusetzen. Einige ins Auge gefasste Optionen, wie die politische Option der "Überprüfung", die zu einer größeren Harmonisierung in der EU führen, würden Verfahren vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber, welche in Pensionsfonds in einem anderen Mitgliedstaat investieren wollen, verringern. Es werden keine spezifischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geänderten Richtlinie über Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung erwartet2011
30MARKTRichtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Dezember 2002 über VersicherungsvermittlungÜberarbeitungZiel der Überarbeitung ist es, die Harmonisierung und Rechtssicherheit zu verbessern, Versicherungsvermittlungsdienste leichter grenzüberschreitend zur Verfügung zu stellen und bestehende Schwierigkeiten bei der Anwendung der geltenden Versicherungsvermittlung auf nationaler Ebene zu verringern. Diese Initiative möchte das komplexe und uneinheitliche Regelwerk vereinfachen und verbessern mit dem Ziel, auf EU-Ebene kohärentere und klarere Regeln für Unternehmen, die Versicherungsgeschäfte tätigen, zu schaffen. Damit würde der Verwaltungsaufwand für einige Stellen verringert werden (insbesondere für jene, die marktübergreifend und sektorübergreifend arbeiten). Allerdings würde dies auch zu einem neuen Verwaltungsaufwand für die Vertriebskanäle führen, die gegenwärtig keiner Regelung unterliegen (beispielsweise Versicherungsunternehmen und ihre Angestellten), und möglicherweise zu einer erhöhten Belastung für jene Vertriebskanäle, die bereits einer Regelung unterliegen, aber auf die die neuen Vorschriften Anwendung finden (beispielsweise Versicherungsvermittler, die den neuen MiFID-Vorschriften über Verkäufe von versicherungsbezogenen Anlageproduktpaketen im Privatkundengeschäft unterliegen).2011
31MARKTVerordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates über die Gemeinschaftsmarke (kodifizierte Fassung) und Überarbeitung der Richtlinie über die GemeinschaftsmarkeÜberarbeitungZiel ist es, sowohl die EU-Verordnung als auch die EU-Richtlinie gegebenenfalls zu aktualisieren, zu straffen und zu modernisieren und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt und den Markenämtern der Mitgliedstaaten einzurichten, damit das Markensystem in Europa als Ganzes wirksamer und kohärenter wird.2011
32MARKTVerordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates über das Statut der Europäischen GesellschaftÜberarbeitungAngestrebt wird eine Vereinfachung der Vorschriften für die Gründung einer Europäischen Gesellschaft (SE) und für die Verlegung ihres Sitzes.2012
33MOVEVerordnung (EG) Nr. 3821/85/EWG über das Kontrollgerät im StraßenverkehrNeufassungZiel ist es, den rechtlichen Rahmen zu aktualisieren, um Sicherheit und Funktionalität des von Berufskraftfahrern verwendeten digitalen Fahrtenschreibers zu erhöhen. Auf diese Weise wird der Verwaltungsaufwand für die Unternehmen verringert, während sich die Zuverlässigkeit der Kontrollen erhöht, um fairen Wettbewerb zwischen den Güterkraftverkehrsunternehmen zu gewährleisten.2011
34MOVEVerordnung der Kommission über die Erteilung von PilotenlizenzenNeuEntsprechend der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 hat die Kommission den Auftrag, technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren im Bereich der Erteilung von Pilotenlizenzen anzunehmen. Ziel ist es, verbindliche und einheitliche Vorschriften und mit bestimmten Lizenzen verbundene Sonderrechte festzulegen, um eine gegenseitige Anerkennung von Pilotenlizenzen in der gesamten EU zu ermöglichen.2011
35MOVERichtlinie 2003/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Meldung von Ereignissen in der ZivilluftfahrtNeufassungDiese Richtlinie zielt darauf ab, mit Hilfe der Erhebung und Analyse von Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt ("auslösende Ereignisse") Unfälle in der Zivilluftfahrt zu verhindern. Durch die Überarbeitung soll erreicht werden, dass Informationen über Ereignisse in der Zivilluftfahrt auf EU-Ebene wirksamer genutzt werden können, insbesondere durch eine bessere Integration der entsprechenden Daten in eine zentrale Datenbank und eine verbesserte und vereinfachte Übermittlung zuverlässiger Daten zwischen den Luftfahrtbehörden zur Unfallverhütung.2011
36OLAFVerordnung (EG) Nr. 515/97 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung, geändert durch Verordnung (EG) Nr. 766/2008 und Beschluss 2009/917/H über den Einsatz der Informationstechnologie im ZollbereichNeufassungVerordnung (EG) Nr. 766/2008 und Beschluss 2009/917/11 des Rates vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich regeln zum Teil dieselben Fragen. Ziel ist die Zusammenfassung der Bestimmungen in einem Rechtsinstrument auf der Grundlage der Artikel 33 und 325 AEUV. Es soll insbesondere ein besserer Zugang zum Recht gewährleistet werden.2011
37SANCOVerordnung zur Überarbeitung der Richtlinie 2009/39/EG über Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (diätetisch)ÜberarbeitungKernziel der Überarbeitung ist es, den Regelungsrahmen für Lebensmittel, die für eine besondere Ernährung bestimmt sind (diätetische Produkte), zu vereinfachen, ohne dabei das bestehende Niveau der Lebensmittelsicherheit und Verbraucherinformation zu beeinträchtigen. Insbesondere sollen für Lebensmittelunternehmen und Mitgliedstaaten klarere und einfachere Vorschriften bezüglich des Notifizierungsverfahrens für diätetische Produkte eingeführt werden. Im Zuge der Ersetzung einer Richtlinie durch eine Verordnung verringert sich das Risiko von Unterschieden bei der Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.2011
38SANCOVerordnung zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften (zwölf Richtlinien) über den Verkehr mit Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zur Innovationsförderung im Bereich SaatgutÜberarbeitungDas Hauptziel besteht darin, die zwölf Richtlinien über Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen zu ersetzen und die Vorschriften im Rahmen der besseren Rechtsetzung zu vereinfachen und zu modernisieren. Die Vorschriften sollen im Wesentlichen weiterhin darauf abzielen, die Identität und Verfigbarkeit von gesundem und hochwertigem Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen, das den Erwartungen der Nutzer entspricht, sicherzustellen. Angesichts der Globalisierung, Spezialisierung und Entwicklung neuer Nutzungsmöglichkeiten für Agrarrohstoffe sowie der veränderten Erwartungen der Gesellschaft hinsichtlich der Vereinbarkeit von Landwirtschaft und natürlicher Umwelt soll mit der Initiative außerdem der Verwaltungsaufwand verringert und für Flexibilität innerhalb des Regelungsrahmens gesorgt werden. Die Initiative zielt auf die Förderung von Innovation in diesem Bereich ab und soll dazu beitragen, den weiteren Verlust an Biodiversität zu verhindern, eine harmonisierte Umsetzung der Vorschriften in der EU zu erreichen und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, indem der freie Verkehr von Saatgut und Vermehrungsmaterial von Pflanzen innerhalb der EU sichergestellt wird.2011
39SANCOHygienepaket (Entscheidung 2007/275/EG zu zusammengesetzten Lebensmittelerzeugnissen und Fleischuntersuchung)ÜberarbeitungZusammengesetzte Erzeugnisse: Hauptziel ist die Änderung der Übergangsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse (Entscheidung der Kommission 2007/275/EG). Dies hatte die Kommission bereits auf einer Sitzung des Ständigen Ausschusses fir die Lebensmittelkette und Tiergesundheit bei der Verlängerung der betreffenden Maßnahmen angekündigt. Der Vorschlag wird fir eine Angleichung der fir die Einfuhr zusammengesetzter Erzeugnisse geltenden veterinärrechtlichen Bestimmungen an die Hygienevorschriften sorgen und teilweise den unlauteren Wettbewerb zwischen Drittstaaten und Mitgliedstaaten beseitigen. Der Vorschlag sieht die Einfiihrung weiterer Genusstauglichkeitsbescheinigungen vor, wobei die Genusstauglichkeits- und Veterinärbescheinigungen nun in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst werden sollen, das fir alle Arten von Lebensmitteln tierischen Ursprungs verwendet werden kann (Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands). In einem nächsten Schritt sollen die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 überprüft werden, um sicherzustellen, dass fir zusammengesetzte Erzeugnisse risikogestützte Vorschriften gelten. Fleischuntersuchung: Ziel ist die Überarbeitung der Vorschriften zur Fleischuntersuchung, um sie den Entwicklungen der Tierseuchenlage bezüglich bestimmter Zoonosen anzupassen. Um einen stärker risikogeprägten Ansatz zu gewährleisten, sollen neu entstehende Risiken besser abgedeckt und begrenzten Risiken geringere Beachtung geschenkt werden. Die Initiative wird zusammen mit wichtigen Handelspartnern in Drittländern entwickelt, um die Ausfuhr zu erleichtern.2011
40SANCOVorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte und Aufhebung der Richtlinien 90/385/EWG und 93/42/EWG und Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über In- vitro-Diagnostika und Aufhebung der Richtlinie 98/79/EGNeufassung - ÜberarbeitungMedizinprodukte: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes und der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei Produkten, die keinen speziellen Rechtsvorschriften der Union unterliegen, rechtliche Lücken vorhanden sind und es notwendig ist, einige Schwachpunkte des Systems zu beseitigen. Invitro-Diagnostika: Ziel ist die Vereinfachung und Stärkung der Vorschriften, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen und gleichzeitig ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes und der Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit des Sektors zu gewährleisten. Aus der Bewertung der geltenden Vorschriften geht hervor, dass bei einigen Fragen Klärungsbedarf besteht, bestimmte Aspekte in die Vorschriften aufzunehmen sind und eine gewisse Konvergenz mit den Vorschriften wichtiger Handelspartner gewährleistet werden muss.2012
41SANCORichtlinie über klinische Versuche zur Förderung der klinischen Forschung und Innovation in der ArzneimittelindustrieÜberarbeitungZiel der Überarbeitung der Richtlinie für klinische Versuche ist die Beseitigung von Mängeln, die in den vergangenen Jahren im Rahmen verschiedener Bewertungen der Kommission festgestellt worden sind. Auf diese Weise sollen Wissen und Innovation im Bereich der klinischen Forschung gefördert werden. Der Vorschlag würde dem Umstand Rechnung tragen, dass die meisten klinischen Versuche in einem paneuropäischen Rahmen stattfinden. Zu den Aspekten, die möglicherweise behandelt werden, zählen die Verkürzung administrativer Verzögerungen vor dem Beginn klinischer Versuche, die Vermeidung abweichender Entscheidungen in der EU und die Straffung von Meldeverfahren.2012
42SANCONeuer Vorschlag für ein Tiergesundheitsgesetz (erster Vorschlag eines Pakets von drei Vorschlägen) - (Verordnung)NeuIn den Vorschlag werden die mit der Umsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften gesammelten Erfahrungen und die Ergebnisse der umfassenden Bewertung der EU-Tiergesundheitspolitik einfließen. Mit dem neuen Tiergesundheitsrechtsakt soll ein klareres Vorschriftensystem im Bereich Tiergesundheit in der EU geschaffen werden, indem mehrere Rechtsakte zu einem umfassenden Rechtsrahmen für Tiergesundheit zusammengefasst werden.2012
43SANCOVerordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz (Richtlinie 96/23/EG) und Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Erzeugnisse (Richtlinie 97/78/EG und Richtlinie 91/496/EWG) (zweiter Vorschlag des Pakets)ÜberarbeitungMit der Überarbeitung der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 soll den Ergebnissen mehrerer derzeit laufender Bewertungen (zu Gebühren, Rückständen, Einfuhrkontrollen) Rechnung getragen werden, die in dem Bestreben vorgenommen werden, die Effizienz der amtlichen Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu steigern. Im Einzelnen geht es um Verbesserungen in Bereichen, für die spezielle Vorschriften gelten (Rückstände), die Beseitigung von Unstimmigkeiten und Diskrepanzen bei der Umsetzung (Gebühren) und die Einfiihrung eines flexibleren risikobasierten Ansatzes für Grenzkontrollen. Des Weiteren soll ein vollständig integriertes Kontrollsystem geschaffen werden, das Tierund Pflanzengesundheit umfasst, und der Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten im Bereich der Durchsetzungsmaßnahmen vereinfacht werden. Der Vorschlag stellt außerdem darauf ab, den in der Verordnung festgelegten allgemeinen Rahmen für die Zusammenarbeit der Kommission mit den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und zu rationalisieren.2012
44SANCOEU-Pflanzengesundheitsrecht (dritter Vorschlag des Pakets)Mit dieser Maßnahme sollen die geltenden Pflanzenschutzbestimmungen gemäß den Ergebnissen der unlängst durchgeführten Evaluierung modernisiert werden. Durch bessere Maßnahmen zur Verhinderung der Einfuhr neuer Schädlinge und Krankheiten können teure Überwachungs- und Bekämpfungsmaßnahmen vermieden und dem verstärkten Einsatz von Pestiziden vorgebeugt werden. Solche Maßnahmen leisten ferner einen wichtigen Beitrag zur Gewährleistung einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, der Wettbewerbsfähigkeit der Erzeuger, der Ernährungssicherheit sowie zum Schutz der Wälder, Landschaften und Gärten. Mit einem verbesserten Rechtsrahmen und einheitlicheren Durchfihrungsbestimmungen wird es möglich sein, die Auswirkungen der Globalisierung und des Klimawandels auf die Pflanzengesundheit besser in den Griff zu bekommen.2012
45SANCORichtlinie über TierarzneimittelÜberarbeitungDie Rechtsvorschriften im Bereich der Tierarzneimittel werden daraufhin überprüft, wo übermäßige Verwaltungslasten anfallen und in welchen Bereichen Probleme bestehen, wie z.B. die Fälle seltener Krankheiten oder von Krankheiten, die weniger wichtige Arten betreffen, fir deren Behandlung keine zugelassenen Tierarzneimittel verfügbar sind. Ziel der Änderung der Rechtsvorschriften ist es, durch eine Straffung der Zulassungsverfahren fir Tierarzneimittel das Arzneimittelangebot zu verbessern und die Verwaltungslast fir die Unternehmen zu verringern, gleichzeitig aber keine Abstriche hinsichtlich des Schutzes der öffentlichen Gesundheit, der Tiergesundheit und der Umwelt zuzulassen.2012
46TAXUDLegislativvorschlag fir eine einheitliche konsolidierte Körperschaftsteuer— Bemessungsgrundlage (GKKB)NeuDer Vorschlag wird auf die Vereinfachung der Steuervorschriften, die Senkung der Befolgungskosten und die Beseitigung steuerlicher Hindernisse abzielen, denen grenzüberschreitend tätige Unternehmen derzeit gegenüberstehen.2011
47TAXUDRichtlinie über die Besteuerung von Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen in verschiedenen MitgliedstaatenNeufassungAusweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie durch Senkung der Schwellen fir die Beteiligung, durch Einbeziehung indirekter Beteiligungen und durch Aktualisierung des Anhangs (Arten von Unternehmen). Dieser Vorschlag wird mit einer Mitteilung zur Doppelbesteuerung von Unternehmen vorgelegt.2011
48TAXUDLegislativinitiative zur Anwendung der MwSt- Vorschriften auf Behörden und MwSt-BefreiungenNeuGewährleistung gleicher Bedingungen fir private und öffentliche Anbieter durch ein neutrales MwSt-System. Analyse und Quantifizierung der derzeitigen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung der MwSt-Vorschriften auf Behörden und dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten.2012

Anhang IV:
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge

GD KOM/SEK — Interinstitutionelle Referenz Bezeichnung Begründung
ENERSEK(2008) 1903Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des von der Europäischen Gemeinschaft im Ministerrat der Energiegemeinschaft (Brüssel, 27. Juni 2008) zu vertretenden StandpunktsObsolet
ENERKOM (2003) 032Vorschlag für eine Richtlinie (Euratom) des Rates über die Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver AbfälleDas Kollegium wird die neue Richtlinie über Nuklearabfall voraussichtlich 2010 annehmen.
ENVKOM (1992) 316/2Entwurf — Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Kommission über die Aushandlung, im Namen der Gemeinschaft, eines Protokolls zur Änderung des internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, das am 2. Dezember 1946 in Washington unterzeichnet wurdeDer Rat hat 2009 einen mehrjährigen Beschluss zu dieser Frage angenommen. Dieser Vorschlag ist obsolet.
ENVKOM (2008) 174Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu vertretenden Standpunkts bezüglich der Auslegung von Artikel 14 des Übereinkommens von AarhusDieser Vorschlag kann zurückgezogen werden, da die Tagung der Vertragsparteien des Aarhus-Übereinkommens, für die der Vorschlag vorbereitet worden war, 2008 stattgefunden hat. Der Vorschlag ist obsolet
ENVKOM (2008) 695Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Gemeinschaft in Bezug auf Vorschläge zur Änderung der Anhänge I und II des Übereinkommens zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten auf der neunten Tagung der Vertragsparteienkonferenz zu vertreten istDie CITES-Konferenz hat bereits stattgefunden. Der Vorschlag ist obsolet.
MAREKOM (2009) 505Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 754/2009 zur Ausnahme bestimmter Gruppen von Fischereifahrzeugen von der Fischereiaufwandsregelung gemäß Kapitel HI der Verordnung (EG) Nr. 1342/2008Obsolet: Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 043/2009 des Rates vom 16. Januar 2009 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen.
MAREKOM (2009) 506Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 043/2009 hinsichtlich der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte FischbeständeObsolet: Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit der Verordnung (EG) Nr. 043/2009 des Rates vom 16. Januar 2009 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in den Gemeinschaftsgewässern sowie für Gemeinschaftsschiffe in Gewässern mit Fangbeschränkungen.
MAREKOM (2009) 122 2009/0039(CNS) 2009/0039 CODVerordnung des Rates zur Festlegung eines langfristigen Plans fir die nördlichen Seehechtbestände und die Fischereien, die diese Bestände befischenDie Kommission hat in dieser Frage ihren Standpunkt geändert.
MOVEKOM (2008) 650 2008/0650(COD)Vorschlag fir eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/15/EG zur Regelung der Arbeitszeit von Personen, die Fahrtätigkeiten im Bereich des Straßentransports ausübenDie Kommission hat in dieser Frage ihren Standpunkt geändert. Wie auf der Tagung des Rates "Verkehr" vom 24. Juni 2010 angekündigt, wird die Kommission diesen vom EP abgelehnten Vorschlag zurückziehen.
RELEXKOM (2006) 704 2006/0232/APPBeschluss des Rates zur Genehmigung eines Briefwechsels der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, mit dem die maltesische Sprachfassung des Protokolls vom 26. Oktober 2004 zu dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union für verbindlich erklärt wirdBeide Vorschläge sind obsolet Sie wurden nicht vom Rat angenommen, da die Annahme eines förmlichen Beschlusses des Rates nicht fir erforderlich gehalten wurde. Stattdessen wurden die betreffenden Dokumente durch I-/A-Vermerke verbindlich (auf der Grundlage eines separaten Protokolls mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft). Beide I-/A-Vermerke wurden von Rat am
RELEXKOM (2006) 717 2006/0235/APPBeschluss des Rates zur Genehmigung eines Briefwechsels der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits, mit dem die tschechische, estnische, ungarische, lettische, litauische, maltesische, polnische, slowakische und slowenische Sprachfassung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit für verbindlich erklärt wird14. Mai 2007 angenommen.
SGKOM (2009) 0142 2009/0048(CODVorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments des Rates zur Anpassung einiger Rechtsakte, fir die das Verfahren des Artikels 251 EG-Vertrag gilt, an den Beschluss 1999/468/EG des Rates in Bezug auf das Regelungsverfahren mit KontrolleDieser Vorschlag zielte auf die Anpassung von Rechtsakten an das Regelungsverfahren mit Kontrolle ab. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist eine Anwendung des Regelungsverfahrens mit Kontrolle auf neue Rechtsakte nicht mehr möglich. Der Vorschlag hat daher keine rechtlichen Grundlagen mehr.
SJKOM (1995) 622/4 1995/0305(COD)Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den VERKEHR mit FUTTERPFLANZENGUT (KODIFIZIERTE FASSUNG)Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt.
SJKOM (1995) 628/2 1995/0321(COD)Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über den VERKEHR mit GETREIDESAATGUT (KODIFIZIERTE FASSUNG)Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt.
SJKOM (2003) 243 2003/0096(COD)Vorschlag fir eine Verordnung des Rates über die gemeinsame Marktorganisation für Rohtabak (kodifizierte Fassung)Obsolet: Änderung des Basisrechtsakt wurde angenommen, geänderter Kodifizierungsvorschlag wird ausgearbeitet
SJKOM (2007) 848 2007/0287(COD)Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1601/91 des Europäischen Parlaments des Rates über die allgemeinen Regeln fir die Begriffsbestimmung, Bezeichnung und Aufinachung aromatisierten Weines, aromatisierter weinhaltiger Getränke und aromatisierter weinhaltiger Cocktails (Neufassung)Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt.
SJKOM (2007) 302 2007/0103(CNS)Vorschlag fir eine Verordnung (EURATOM) des Rates zur Festlegung von Höchstwerten an Radioaktivität in Nahrungsmitteln und Futtermitteln im Falle eines nuklearen Unfalls oder einer anderen radiologischen Notstandssituation (kodifizierte Fassung)Obsolet: Geänderter Kodifizierungsvorschlag wird von der Legislativbehörde geprüft
SJKOM (2008) 26 2008/0009(COD)Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments des Rates über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (kodifizierte Fassung)Obsolet: Geänderter Kodifizierungsvorschlag wird von der Legislativbehörde geprüft
SJKOM (2008) 91 2008/0039(COD)Vorschlag für eine Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben (kodifizierte Fassung)Obsolet: Wird als Neufassung ausgearbeitet
SJKOM (2008) 544 2008/0173(COD)Vorschlag für eine Richtlinie 77/91/EWG des Europäischen Parlaments des Rates zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaaten den Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrages im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter für die Gründung der Aktiengesellschaft sowie für die Erhaltung und Änderung ihres Kapitals vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (kodifizierte Fassung)Obsolet: Geänderter Kodifizierungsvorschlag wird ausgearbeitet.
SJKOM (2008) 873 2008/0253(COD)Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Festlegung von Grundregeln für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern in die Gemeinschaft eingeführten Tieren (kodifizierte Fassung)Obsolet: Wird als Neufassung vorgelegt.
SJKOM (2008) 891 2008/0265(COD)Vorschlag für eine Verordnung (EG) Nr. 1683/95 des Rates über eine einheitliche Visagestaltung (kodifizierte Fassung)Könnte zurückgezogen werden — zählt nicht mehr zu den Prioritäten.
SJKOM (2006) 0346 2006/0808(CNS),Entwurf eines BESCHLUSSES des Rates zur Anpassung der Bestimmungen über den Gerichtshof in den Bereichen des Titels IV des Dritten Teils des Vertrags zur Gründung der Europäischen GemeinschaftObsolet