Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. September 2007 zu der Funktionsweise der Dialoge und Konsultationen mit Drittstaaten zu Menschenrechtsfragen (2007/2001(INI))

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass Menschenrechtsdialoge zur Auswahl der Instrumente gehören, die der Europäischen Union zur Durchführung ihrer Menschenrechtspolitik zur Verfügung stehen, und einen wichtigen Teil der globalen Strategie der Europäischen Union zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung, Frieden und Stabilität darstellen,

B. in der Erwägung, dass die Universalität, Individualität und Unteilbarkeit der Menschenrechte, die nicht nur bürgerliche und politische Rechte, sondern auch soziale, ökologische, ökonomische und kulturelle Rechte umfassen, bewahrt und gefördert werden muss, und dass die Europäische Union in diesem Sinne weiterhin zweckmäßige und wirksame Instrumente entwickelt,

C. in der Erwägung, dass jeder Beschluss zur Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs auf der Grundlage bestimmter, vom Rat angenommener Kriterien gefasst wird, der insbesondere die Hauptbedenken auf Seiten der Europäischen Union über die Menschenrechtslage in dem betreffenden Land, eine im Zusammenhang mit diesem Dialog zu erkennende echte Bereitschaft seitens der politischen Führung des betreffenden Landes, die Menschenrechtssituation vor Ort zu verbessern, sowie die positiven Auswirkungen berücksichtigt, die ein Dialog über Menschenrechtsfragen auf die Menschenrechtssituation haben könnte,

D. in der Erwägung, dass gemäß den Leitlinien für die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union Menschenrechtsfragen im Rahmen des globalen politischen Dialogs mit Drittstaaten auf allen Ebenen angemessen und systematisch behandelt werden sollen,

E. in der Erwägung, dass der Rat 2004 beschlossen hat, den allgemeinen Stand der Dialoge anhand eines Überblicks und eines aktualisierten Zeitplans halbjährlich zu prüfen, und dass der Rat gleichzeitig betont hat, dass die Dialoge nicht auf unbegrenzte Zeit, sondern innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens geführt werden sollten, wobei auch an eine Ausstiegsstrategie zu denken ist,

F. mit der Feststellung, dass eine Vielzahl von Strukturen, Konzepten und Verfahren für die Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen ohne ausreichendes Bemühen um die notwendige Kohärenz besteht; dass ein Mangel an Kohärenz auf internationaler Ebene zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der Menschenrechtspolitik der Europäischen Union führen kann und dass eine größere Transparenz und demokratische Kontrolle in Bezug auf die Anwendung der Leitlinien der Europäischen Union für Menschenrechtsdialoge wünschenswert wäre,

G. in der Erwägung, dass die derzeitige Praxis des Rates darin besteht, ein Briefing über den Themenkatalog und die Ziele der bevorstehenden Runde strukturierter Menschenrechtsdialoge bzw. -konsultationen durchzuführen und einen Vertreter des Europäischen Parlaments zusammen mit Vertretern von Nichtregierungsorganisationen dazu einzuladen,

H. in der Erwägung, dass das Abkommen von Cotonou auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist und den Menschen als wichtigsten Akteur und Hauptbegünstigten der Entwicklungspolitik in den Mittelpunkt stellt; in der Erwägung, dass dies untrennbar verbunden ist mit der Forderung nach Achtung und Förderung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten und dass die Revision des Abkommens am 25. Juni 2005 zur Intensivierung des politischen Dialogs nach Artikel 8 besonders in Menschenrechtsfragen geführt hat,

I. in der Erwägung, dass die Nichteinhaltung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Achtung der Menschenrechte, den demokratischen Grundsätzen und dem Rechtsstaatsprinzip gemäß Artikel 9 des Abkommens von Cotonou durch eine der Vertragsparteien die Einleitung eines Konsultationsverfahrens gemäß Artikel 96 zur Lösung der bestehenden Konflikte nach sich zieht,

J. in der Erwägung, dass Artikel 8 des Abkommens von Cotonou, der einen politischen Dialog zwischen den AKP-Ländern und der Europäischen Union sowie eine regelmäßige Bewertung der Lage in den betreffenden Ländern im Hinblick auf die Einhaltung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze, des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit und der verantwortungsvollen Regierungsführung vorsieht, zwar zu begrüßen ist, jedoch Bedenken bestehen, dass diese Regelung genutzt wird, um das Konsultationsverfahren gemäß Artikel 96 im Fall von Menschenrechtsverletzungen zu umgehen,

K. in der Erwägung, dass die Umsetzung der ENP-Aktionspläne von mehreren Unterausschüssen überwacht wird und dass die Europäische Union im Rahmen der bilateralen Assoziationsabkommen damit begonnen hat, Unterausschüsse für Menschenrechte, Demokratisierung und Governance für alle ENP-Länder einzusetzen; in der Erwägung, dass bisher Marokko, Jordanien und Libanon der Einrichtung solcher Unterausschüsse zugestimmt haben und diese bereits Sitzungen abgehalten haben, Ägypten der Einrichtung des Unterausschusses zwar zugestimmt, dieser aber noch keine Sitzung abgehalten hat, und in Tunesien gerade das Verfahren zur Genehmigung dieses Unterausschusses läuft,

L. in der Erwägung, dass als kurzfristige Maßnahme im Rahmen verschiedener ENP-Aktionspläne die Einsetzung eines Unterausschusses gemäß Artikel 5 des Assoziationsabkommens empfohlen wird, um einen strukturierten politischen Dialog über Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu entwickeln; in der Erwägung, dass dieser Unterausschuss keine Entscheidungsbefugnis hat, dem jeweiligen Assoziationsausschuss oder übergeordneten Gremien im Rahmen des politischen Dialogs jedoch Vorschläge unterbreiten kann,

M. in der Erwägung, dass es infolge der Reform der Finanzinstrumente für externe Hilfe das Recht erworben hat, eine demokratische Kontrolle der einschlägigen strategischen Dokumente vorzunehmen, und zudem eine der Haushaltsbehörden ist,

N. in der Erwägung, dass die Rechte von Frauen und Kindern ein unveräußerlicher, fester und unteilbarer Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte sind, wie 1995 in der Erklärung und der Aktionsplattform von Peking bekräftigt wurde,

A. Verstärkung der Kohärenz der Dialoge und Konsultationen zu Menschenrechtsfragen

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Organen

Empfehlungen an den Rat

Empfehlungen an die Kommission

Verstärkte Koordinierung mit anderen Staaten und internationalen Organisationen

B. Verstärkung der Transparenz und Öffentlichkeitswirkung von Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen

C. Stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments

D. Funktionsweise der einzelnen Formen der Dialoge und Konsultationen über Menschenrechtsfragen

1. Strukturierte Dialoge

- Der strukturierte Dialog mit China:

- Der strukturierte Dialog mit dem Iran:

2. Konsultationen mit Russland:

3. Dialoge im Rahmen eines Abkommens

- Dialoge im Rahmen des Abkommens von Cotonou

- Dialoge mit Zentralasien

- Dialoge auf der Grundlage eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens im Rahmen der Nachbarschaftspolitik

- Dialoge mit Lateinamerika

- Dialoge auf der Grundlage von Handels- und Kooperationsabkommen

4. Adhoc-Dialoge

5. Dialoge mit gleich gesinnten Ländern (Kanada, Vereinigte Staaten von Amerika, Japan, Neuseeland)

6. Politische Dialoge mit Drittländern, in die der Aspekt der Menschenrechte aufgenommen werden soll

Rechte der Frau in Dialogen und Konsultationen über Menschenrechtsfragen