Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 29. September 2006 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 016/2785 - den von den Fraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes - Drucksache 016/1889 - in der beigefügten Fassung angenommen.

Initiativgesetz des Bundestages Gesetz zur Einführung des Elterngeldes

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates folgendes Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1 Berechtigte

§ 2 Höhe des Elterngeldes

§ 3 Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4 Bezugszeitraum

§ 5 Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6 Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7 Antragstellung

§ 8 Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9 Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10 Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11 Unterhaltspflichten

§ 12 Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel

§ 13 Rechtsweg

§ 14 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15 Anspruch auf Elternzeit

§ 16 Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17 Urlaub

§ 18 Kündigungsschutz

§ 19 Kündigung zum Ende der Elternzeit

§ 20 Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21 Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22 Bundesstatistik

§ 23 Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24 Übermittlung

§ 25 Bericht

§ 26 Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27 Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten