Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl. AE-Nr. 100871 Brüssel, den 27.10.2010 KOM (2010) 608 endgültig

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben

Einleitung

Die Schaffung eines großen Marktes ist Kernstück des von den Gründervätern entworfenen europäischen Projekts. Sie hatten verstanden, wie wichtig es ist, sich zu begegnen, sich auszutauschen, zusammenzuarbeiten und so eine reichere, kreativere, intelligentere und gerechtere Gesellschaft aufzubauen, die mehr Gewicht in der Welt hat. Einen gemeinsamen wirtschaftlichen und sozialen Raum aufzubauen in Achtung unserer Vielfalt, der Wunsch, sich zu vereinen, genährt und gefestigt durch die Vorteile der Zusammenarbeit, - dies war und ist auch heute noch das ehrgeizige Ziel des großen europäischen Marktes.

Gemeinsamer Markt, einheitlicher Markt, Binnenmarkt - die Wandlung des Namens im Laufe der Zeit verdeutlicht das doppelte Phänomen der Vertiefung und der Bereicherung des großen europäischen Marktes. Gestützt auf die vier Grundfreiheiten - freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr - wurde der Binnenmarkt nach und nach nicht nur vertieft, sondern darüber hinaus ergänzt und bereichert, insbesondere durch die Konsolidierung der wirtschaftlichen Integration, die Einführung einer gemeinsamen Währung und die Kohäsionspolitik. Eine Kohäsionspolitik, die die Entwicklung des Binnenmarkts begleitet, ist unverzichtbar, wenn gewährleistet werden soll, dass alle Bürger, unabhängig von der geografischen Region, vom Binnenmarkt profitieren und einen Beitrag zum Binnenmarkt leisten können.

Fast 60 Jahre nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl ist der Nutzen des Binnenmarkts unbestreitbar. In den vergangenen beiden Jahrzehnten waren die Schaffung des Binnenmarkts und die Öffnung der Grenzen die wichtigsten Wachstumsmotoren in Europa. Der kombinierte Effekt der Binnenmarktintegration, insbesondere im Zuge der Liberalisierung der Netzindustrien, einerseits und der Erweiterung andererseits hat nach Schätzungen der Kommission 2,75 Millionen zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen und im Zeitraum 1992-2009 ein Wachstum von 1,85 % generiert.

Europa ist zum größten Wirtschaftsraum in der Welt geworden. Selbst wenn man den innereuropäischen Handel außer Acht lässt, sind wir die größten Importeure wie auch die größten Exporteure. Der Binnenmarkt ist ein entscheidender Trumpf für unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Ohne ihn hätten wir nicht dasselbe Gewicht im globalen Spiel der Wirtschaftsmächte zu einem Zeitpunkt, da neue Akteure auf den Plan treten.

Vor allem aber profitieren Unternehmen und Bürger täglich bei ihren Aktivitäten vom Binnenmarkt. Auf den innereuropäischen Handel entfallen heute 17 % bzw. 28 % des Welthandels mit Waren und Dienstleistungen. Konkrete Beispiele für den Nutzen des Binnenmarkts sind etwa der Rückgang der Kosten für mobiles Telefonieren um 70 % oder die Senkung der Preise von Flugtickets um 40 %.

Dadurch, dass er "faktische Solidaritäten" zwischen den Europäern geschaffen und sich im Laufe der Zeit erneuert, vertieft und erweitert hat, ist unser großer europäischer Markt in diesen sechzig Jahren Grundpfeiler des europäischen Projekts geblieben.

Die Welt ist aber nicht mehr dieselbe wie im Jahr 1985, als die Kommission die tiefgreifende Erneuerung vorschlug, die schließlich zur Schaffung des Binnenmarkts am 1. Januar 1993 führte.

Die Welt hat sich verändert. Die Globalisierung hat die Entwicklung des Handels und den technologischen Wandel beschleunigt und neue Akteure auf den Plan gerufen, die uns bis in die Kernbereiche unserer Kompetenz hinein, nämlich bei Produkten und Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung, Konkurrenz machen. Europa steht damit vor einer doppelten Herausforderung: Wir müssen mit noch größerer Entschlossenheit unsere Kompetenzen in Sektoren mit hoher Wertschöpfung entwickeln und eine Politik verfolgen, die den europäischen Unternehmen und insbesondere den KMU eine Teilhabe an den gewaltigen Chancen ermöglicht, die diese neuen Wachstumspole bieten.

Auch Europa selbst hat sich verändert. Europa ist wieder geeint und enger zusammengewachsen.

Der Schock der Finanzkrise und der Wirtschaftskrise hat alle unsere Volkswirtschaften und alle Branchen hart getroffen. Er hat Unternehmen wie Arbeitnehmern zugesetzt und die Kaufkraft von Millionen europäischer Verbraucher geschwächt. Im Angesicht der Krise ist der Binnenmarkt eine unserer Stärken. Er hat die Auswirkungen der Krise abgefedert. Er wird uns helfen, gestärkt aus der Krise hervorzugehen, und ist ein entscheidender Trumpf für die Zukunft.

Aus all diesen Gründen beauftragte Präsident Barroso Mario Monti mit der Ausarbeitung eines Berichts über die Neubelebung des Binnenmarkts. Wie Mario Monti in seinem Bericht feststellt, sind "die Vertiefung des Binnenmarkts und die Steigerung seiner Wirksamkeit

Schlüsselfaktoren für die makroökonomische Gesamtleistung der EU"1. Weiter heißt es, dass der Binnenmarkt zwar "unbeliebter denn je, aber auch notwendiger denn je"2 sei. In dem Bericht wird daher "eine neue konsensfähige Strategie vorgeschlagen, um den Binnenmarkt vor der Gefahr des wirtschaftlichen Nationalismus zu bewahren und ihn auf neue, für Europas Wachstum wichtige Bereiche auszuweiten" 3.

Das Europäische Parlament unterstreicht in seinem Bericht von 2010, dass die Integration des Binnenmarkts "kein unumkehrbarer Prozess ist und dass der Fortbestand des Binnenmarktes keine Selbstverständlichkeit darstellt".

Diese Feststellung ist für uns Anlass genug, jetzt neuen Ehrgeiz zu entwickeln, um die Binnenmarktpolitik in den Dienst einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft" zu stellen. Um die noch unvollendete Integration des Binnenmarkts wieder in Gang zu bringen und unser Wachstumspotenzial im Dienste des menschlichen Fortschritts zu mobilisieren. Um gemeinsam das Vertrauen in unser Modell der sozialen Marktwirtschaft wiederzugewinnen, indem wir die europäischen Bürger wieder in den Mittelpunkt stellen. Um ein neues globales Konzept für den Binnenmarkt zu präsentieren, das alle Akteure dieses Marktes im Auge hat. Um für ein besseres Verständnis und die Einhaltung der Binnenmarktregeln in der Union und die Integration dieser Regeln in unser tägliches Leben zu sorgen.

Bei diesem Ansatz handelt es sich um einen Ansatz der sozialen Marktwirtschaft. Er geht von der Feststellung aus, dass ein Binnenmarkt sich auf alle Marktakteure stützen muss: Unternehmen, Verbraucher und Arbeitnehmer. Auf diese Weise wird es der Binnenmarkt Europa ermöglichen, eine kollektive Wettbewerbsfähigkeit zu erlangen.

Denn der Binnenmarkt kann noch mehr Wachstum und Beschäftigung schaffen. Sein Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft. So entfielen auf die grenzüberschreitende öffentliche Beschaffung im Jahr 2009 nur etwa 1,5 % aller öffentlichen Aufträge. Trotz der bedeutenden Fortschritte, die im Binnenmarkt für Dienstleistungen gemacht wurden, schlagen grenzüberschreitende Dienstleistungen lediglich mit 5 % des BIP der Union zu Buche gegenüber 17 % bei den im Binnenmarkt gehandelten Erzeugnissen des verarbeitenden Gewerbes. Und nur 7 % der Verbraucher haben im Jahr 2008 grenzüberschreitende Online-Käufe getätigt.4 Nach Schätzungen der Kommission5 wären eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarkts und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten, unter anderem durch die von der Kommission in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen, mit einem Potenzialwachstum in einer Größenordnung von 4 % des BIP in den kommenden zehn Jahren zu veranschlagen.6 Im Übrigen ist der Binnenmarkt kein Selbstzweck. Er ist ein Instrument, das im Dienste der anderen Politiken steht. Alle Maßnahmen des öffentlichen und des privaten Sektors, unsere Antworten auf die Herausforderungen in Sachen Wachstum, sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung, Sicherheit und Klimawandel werden größere Durchschlagskraft entfalten, wenn der Binnenmarkt einwandfrei funktioniert.

Die Neubelebung des Binnenmarkts ist daher eine unverzichtbare Komponente der Strategie "EU 2020". Im Rahmen der Strategie "EU 2020" werden sieben Leitinitiativen vorgeschlagen:

Ein modernisierter Binnenmarkt ist das gemeinsame Fundament all dieser Initiativen. Er ist der Hebel, der es ihnen ermöglichen wird, Wachstum und Beschäftigung zu schaffen und eine Dynamik freizusetzen, die ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum sowie Synergien zwischen den verschiedenen Leitinitiativen fördert. Bestimmte Elemente der Leitinitiativen haben strukturierende Wirkung auf das Funktionieren des Binnenmarkts und sind somit geeignete Maßnahmen für seine Neubelebung. Die entsprechenden Maßnahmen werden daher sowohl in der vorliegenden Mitteilung als auch in den Leitinitiativen aufgeführt, insbesondere in den Initiativen zur digitalen Agenda für Europa, zur Innovationsunion und zur Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung.

Die Neubelebung des Binnenmarkts soll einen Raum der Chancen eröffnen, ohne neue Zwänge zu schaffen. Durch die Ausarbeitung und wirksame Anwendung gemeinsamer Regeln muss der Binnenmarkt zu einem Vehikel für strukturelles Wachstum werden. Als wettbewerbsfähiger und wettbewerbsorientierter Raum ist er eine Art "Basislager" der Europäer in der globalisierten Welt. Der Binnenmarkt muss ohne Blauäugigkeit offen gegenüber der Welt bleiben und die Zusammenarbeit mit unseren Handelspartnern begünstigen, insbesondere um eine stärkere Konvergenz der auf den verschiedenen Märkten der Welt geltenden Regeln und Standards zum gegenseitigen Nutzen zu erreichen. In diesem Kontext muss man sich stets vor Augen führen, dass der Erfolg des europäischen Modells auf seiner Fähigkeit beruht, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und soziale Gerechtigkeit miteinander zu verbinden und mit Blick auf die Realisierung dieses Ziels alle Wirtschaftsakteure und Sozialpartner zusammenzubringen.

Somit müssen wir unsere Anstrengungen in erster Linie auf das konzentrieren, was die Stärke der europäischen Wirtschaft ausmacht, nämlich auf die 20 Millionen Unternehmen in Europa, vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, hinter denen Erfinder, Arbeitnehmer, Studenten, Handwerker und Unternehmer stehen, die allesamt Akteure des Binnenmarkts sind und die Kapital benötigen, um Innovationen voranzubringen, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Arbeitsplätze zu schaffen.

Will man das Vertrauen wiedergewinnen, muss man auch die Bürger als Verbraucher und Akteure des Binnenmarkts ansprechen und es ihnen ermöglichen, überall in Europa einzukaufen, zu investieren, medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen oder eine Ausbildung zu absolvieren. Der Binnenmarkt muss allen europäischen Verbrauchern Zugang zu Produkten garantieren, die sicher und zuverlässig sind, bestimmten Normen entsprechen und zu wettbewerbsfähigen Preisen angeboten werden. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Erzeugnisse der verarbeitenden Industrie ist dies bereits der Fall. Für viele andere Wirtschaftsbereiche, insbesondere den Dienstleistungssektor, einschließlich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse und Finanzdienstleistungen für Privatkunden, sollte das in Zukunft auch der Fall sein.

Will Europa diesen Herausforderungen begegnen, das Vertrauen wiederherstellen und ein nachhaltiges und faires Wachstum in Gang bringen, muss es imstande sein, mit Stärke und Entschlossenheit zu agieren. Es braucht ein kollektives europäisches Engagement, wobei sich alle Akteure - europäische, nationale und regionale, öffentliche und private, wirtschaftliche und soziale - die Ziele und Möglichkeiten zu eigen machen müssen.

Das ist Sinn und Zweck der heute von der Kommission vorgelegten und öffentlich zur Diskussion gestellten Binnenmarktakte. Ihre Umsetzung wird es zum einen ermöglichen, beträchtliche Wachstumspotenziale, die sich in der digitalen Wirtschaft, im Dienstleistungssektor und infolge der Entwicklungen im Bereich Umwelt und Klimawandel auftun, zu erschließen und zum anderen einen Konsens darüber zu erzielen und damit auf die von Mario Monti aufgezeigten Herausforderungen7 zu reagieren. Die Kommission möchte für die Dauer von vier Monaten eine umfassende öffentliche Debatte über die Neubelebung des Binnenmarkts anstoßen. Im Anschluss an diese Debatte wird sie den anderen Organen vorschlagen, ihr Bekenntnis zur endgültigen Fassung der Binnenmarktakte zu besiegeln.

Mit der Umsetzung dieser Akte wäre es möglich, dem Binnenmarkt zu seinem 20. Jahrestag Ende 2012 neue Dynamik zu verleihen.

Die Binnenmarktakte wird gemeinsam mit dem "Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010 - Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten" angenommen, der sich auf die Beseitigung der Hindernisse konzentriert, mit denen sich die europäischen Bürger im Alltag konfrontiert sehen, z.B. wenn sie reisen, studieren, heiraten, in den Ruhestand eintreten, Güter erwerben oder erben oder wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wählen wollen.

Die Binnenmarktakte und der Bericht über die Unionsbürgerschaft sind einander ergänzende Initiativen, deren Ziel zum einen darin besteht, die fortdauernde Fragmentierung der Europäischen Union zu überwinden, wenn es um Fragen geht, die die Bürger unmittelbar betreffen, und zum anderen darin, die Verpflichtung einzulösen, ein Europa der Bürger und einen effizient funktionierenden Binnenmarkt zu schaffen und damit den Bedürfnissen und den Erwartungen von Bürgern und Unternehmen zu entsprechen.

1. EIN starkes, nachhaltiges faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

In der Europäischen Union gibt es 20 Millionen Unternehmen. Diese Unternehmen stellen 175 Millionen Arbeitsplätze zur Verfügung und versorgen die 500 Millionen Verbraucher in der EU sowie unzählige Verbraucher weltweit mit Waren und Dienstleistungen. Der Binnenmarkt ist ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen. Er muss günstige Rahmenbedingungen und Anreize schaffen, damit sich die Unternehmen in ganz Europa wie auch außerhalb Europas ungehindert entwickeln und ungehindert einkaufen, verkaufen und investieren können. Das größte Beschäftigungspotenzial bieten kleine und mittlere Unternehmen. Ihre Rolle im Binnenmarkt verdient besondere Aufmerksamkeit, und es bedarf gezielter Maßnahmen, um ihren Anliegen Rechnung zu tragen.

Der freie Warenverkehr und der freie Dienstleistungsverkehr sind zwei der in den Verträgen verankerten Grundfreiheiten. Der freie Warenverkehr war eine der ersten Errungenschaften des Binnenmarkts. Durch die Abschaffung der Grenzen innerhalb des Binnenmarkts im Jahr 1993 hat er ganz erheblich dazu beigetragen, dass die Verbraucher in der EU aus einer breiteren Produktpalette auswählen und zum niedrigsten Preis kaufen können. Damit dieses umfassende Angebot aufrechterhalten bleibt, soll die EU-Politik gewährleisten, dass der freie Warenverkehr nicht durch ungerechtfertigte Hindernisse beeinträchtigt wird. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass von den im Binnenmarkt zirkulierenden Waren keine Gefahren für die Verbraucher ausgehen. Diesem Ziel muss bei der Überwachung der Märkte und der Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie besonderes Augenmerk gelten.

Vonseiten der Unternehmen wird häufig die Zersplitterung des Binnenmarkts als ein Faktor genannt, der sich negativ auf ihre Wettbewerbsfähigkeit auswirkt. Die Unterschiedlichkeit der nationalen Regelungen stellt nämlich eine erhebliche Belastung für sie dar und hat zur Folge, dass Investitionen verzögert werden, Größenvorteile und Synergien nicht in vollem Umfang zum Tragen kommen und der Marktzugang erschwert wird. Daher müssen die Märkte besser integriert und Hindernisse beseitigt werden, wobei genau zu ermitteln ist, in welchen Bereichen das Fehlen einer Koordinierung und Harmonisierung dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts abträglich ist.

Der weltweite Wettbewerb hat sich verschärft. Die europäische Wirtschaft muss neue Herausforderungen meistern und die sich bietenden neuen Chancen im Sinne eines nachhaltigen Wachstums nutzen. Ihre Stärken müssen gefestigt werden, und sie muss über gleiche Mittel verfügen können, um die Herausforderungen zu bewältigen.

Die Industriepolitik bedarf eines besseren Marktaufbaus und angemessener Rahmenbedingungen für die Schaffung und Entwicklung eines europäischen Angebots. Für Europa geht es darum, seine Position im globalen Wettbewerb zu behaupten. Um unsere Industrien und generell das europäische Angebot über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg stärken zu können, sind Marktaufbau, die Förderung von Forschung und Innovation, die Forcierung der digitalen Agenda und des Online-Handels sowie Finanzierungsmittel entscheidende Voraussetzungen.

Seit Beginn der Krise hat die Europäische Union verschiedene dringende Maßnahmen getroffen, um Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte wiederherzustellen. Es sind jedoch zusätzliche Maßnahmen erforderlich, nicht nur um zu gewährleisten, dass das Finanzsystem weiter stabilisiert wird, sondern darüber hinaus auch, um die Realwirtschaft zu unterstützen und nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern. Derzeit werden zahlreiche Maßnahmen getroffen bzw. erörtert, die Aspekte wie Markttransparenz, Aufsichtsmechanismen, Finanzstabilität, Verantwortlichkeit, Schutz der Verbraucher bei bestimmten Finanzprodukten oder Krisenprävention betreffen. Die Europäische Union hat sich verpflichtet, sämtliche einschlägigen Reformvorschläge bis Ende 2012 zu verabschieden. Es muss ein europäischer Rahmen geschaffen werden, der langfristige Investitionen fördert, und es sollen neue Instrumente eingeführt werden, um private Mittel in solche Investitionen zu lenken.

Die Realisierung der Ziele der Strategie "Europa 2020" für die Modernisierung der europäischen Wirtschaft erfordert beträchtliche Investitionen. Die Europäische Union kann bereits jetzt die entsprechenden Projekte unterstützen, indem sie Investoren, die Investitionsentscheidungen für mehrere Jahrzehnte treffen, kohärente strategische Orientierungen an die Hand gibt und einen angemessenen Regelungsrahmen schafft. Der Haushalt der Europäischen Union und die Europäische Investitionsbank können helfen, privates Kapital für diese Projekte anzuziehen.

In einer komplexen, sich wandelnden Welt ist Europa die richtige Ebene, um global zu denken und zu handeln. Märkte haben eine globale Dimension: Europa muss seine Interessen und seine Werte mit größerem Selbstbewusstsein und im Geiste der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen Nutzens verteidigen. Die europäische Politik muss darauf abzielen, die Konvergenz der Regeln und Standards auf internationaler Ebene voranzubringen. Um den Anforderungen der globalen Wettbewerbsfähigkeit gewachsen zu sein, muss der Binnenmarkt für die europäischen Unternehmen zu einer Art "Basislager" werden, in dem sie sich für den Wettbewerb rüsten und von dem aus sie Handel mit der ganzen Welt treiben können.

Der Binnenmarkt muss Realität werden, damit Erfinder und Entwickler, Produzenten und Verbraucher auf europäischer Ebene agieren und damit einen Beitrag zum Wirtschaftsaufschwung leisten können. Nur ein nachhaltiges Wachstum gewährleistet die Schaffung dauerhafter Arbeitsplätze. Der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr und ein gesunder, offener Wettbewerb sind unverzichtbar für Wachstum und Fortschritt und ermöglichen es, die sich stellenden demografischen, ökologischen und sozialen Herausforderungen anzugehen.

1.1. Kreativität fördern und schützen

Um für den internationalen Wettbewerb besser gerüstet zu sein, müssen sich unsere Unternehmen, Erfinder und Designer auf der Ebene des Binnenmarkts innerhalb eines Rahmens entwickeln können, der Innovation und Kreativität so weit wie möglich fördert.

Dieser Rahmen muss Zugang zu wirksamen Schutzmechanismen bieten, insbesondere mit Blick auf die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie.

Vorschlag Nr. 1:

Das Europäische Parlament und der Rat sollten die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Vorschläge zum Patent der Europäischen Union, zu dessen Sprachenregelung und zur einheitlichen Patentgerichtsbarkeit zu verabschieden. Angestrebt wird, dass im Jahr 2014 die ersten EU-Patente erteilt werden können.

Durch die nach wie vor bestehende Fragmentierung des Patentsystems werden Innovation und Zugang zum Patentschutz für europäische Unternehmen, insbesondere KMU, Forschungseinrichtungen und Erfinder, erheblich behindert. Ein derartiges Patentschutzsystem, das unnötig kompliziert und kostspielig ist, führt dazu, dass Forschung und Innovation in Europa im Vergleich zu anderen Teilen der Welt, wie etwa den Vereinigten Staaten oder Japan, in Rückstand geraten. Das Fehlen eines einheitlichen Schutzes innerhalb des Binnenmarkts und die hohen Kosten des Patentschutzes haben ein fragmentiertes Schutzsystem zur Folge. Die hohen Kosten mehrfacher Klagen in verschiedenen Mitgliedstaaten stellen ein Hindernis für den Zugang zur Justiz dar. Gegebenenfalls voneinander abweichende Urteile in verschiedenen Mitgliedstaaten führen zu einem Mangel an Rechtssicherheit, was den grenzüberschreitenden Handel erschwert und verteuert. Die Einführung eines EU-Patents und einer einheitlichen Patentgerichtsbarkeit ist von zentraler Bedeutung, um die europäische Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Forschung und Innovation in Europa zu fördern. Kosten und Komplexität des Systems ließen sich damit reduzieren, sowohl in Bezug auf den Erwerb als auch in Bezug auf die Geltendmachung der einschlägigen Rechte in Europa.

Vorschlag Nr. 2:

Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Rahmenrichtlinie über die Verwaltung von Urheberrechten vorschlagen mit dem Ziel, durch eine Verbesserung von Governance, Transparenz und elektronischer Urheberrechteverwaltung Online -Inhalte leichter zugänglich zu machen. Außerdem wird die Kommission eine Richtlinie über verwaiste Werke vorschlagen.

Das Fehlen eines europäischen Rahmens für eine effiziente Urheberrechteverwaltung in der Union verkompliziert die Online-Bereitstellung von Wissen und Kulturgütern ganz erheblich. Die Schaffung eines europäischen digitalen Binnenmarkts erfordert eine effiziente Nutzung des Potenzials der Online-Verbreitung, indem kreative Inhalte leichter verfügbar gemacht werden und gleichzeitig sichergestellt wird, dass die Rechteinhaber eine Vergütung erhalten und ihre Werke angemessen geschützt sind. Die Kommission ist sich dessen bewusst, dass die unterschiedlichen nationalen Regelungen in Bezug auf die Abgaben für Privatkopien Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkauf und die Herstellung von Trägermedien hat. Die Kommission wird unter Berücksichtigung der Gespräche zwischen den Beteiligten geeignete Lösungsansätze erarbeiten.

Ferner gilt es, denjenigen Europäern, die gewöhnt sind, ihre Freizeit im Internet verbringen und online shoppen, Zugang zu einem echten Binnenmarkt zu verschaffen. Die mit dem Internet aufgewachsenen Generationen hätten kaum Verständnis dafür, wenn die Vorteile des Binnenmarkts auf physische Waren beschränkt blieben. Die Binnenmarktfreiheiten müssen folglich auf Online-Dienstleistungen ausgedehnt werden, wobei es gleichzeitig ein hohes Maß an Schutz für kreative Inhalte und geistiges Eigentum sicherzustellen gilt.

Vorschlag Nr. 3:

Die Kommission wird im Jahr 2010 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie vorschlagen, der sowohl legislative als auch nicht legislative Maßnahmen vorsieht. Darüber hinaus wird sie im Jahr 2011 Legislativvorschläge vorlegen, die insbesondere darauf abzielen, den Rechtsrahmen an den im Zuge der Entwicklung des Internets entstandenen Bedarf anzupassen und die Maßnahmen der Zollbehörden in diesem Bereich zu verstärken. Des Weiteren wird sie ihre Strategie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern überprüfen.

Marken- und Produktpiraterie kosten die europäische Wirtschaft alljährlich Milliarden Euro und Tausende Arbeitsplätze. Nach Schätzungen der OECD dürfte der Handel mit Produktfälschungen im Jahr 2007 ein Volumen von 188 Mrd. EUR erreicht haben.8 Eine im Juni 2009 veröffentliche Eurobarometer-Erhebung hat ergeben, dass ein Viertel bis ein Drittel der europäischen Bürger es aus unterschiedlichsten Gründen für vertretbar hält, gefälschte Produkte zu erwerben.9 Trotz gewisser Verbesserungen wird die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie nach wie vor aufgrund des Fehlens ausreichend wirksamer koordinierter Mechanismen zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums erschwert.

1.2. Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten

Die großen gesellschaftlichen Herausforderungen wie der Klimawandel, die Energieversorgungssicherheit oder der demografische Wandel eröffnen den europäischen Unternehmen angesichts der zu erwartenden weltweiten Nachfrage nach Technologien und Lösungen zur Bewältigung dieser Herausforderungen beträchtliche Wachstumschancen. Die Binnenmarktakte sollte als Hebel dienen, um diese Chancen zu nutzen. Besonders erfolgversprechend erscheinen Initiativen zur Einführung eines wirksameren Normungssystems, zur kohärenteren Energiebesteuerung im gesamten Markt, zur Weiterentwicklung des Binnenmarkts für Dienstleistungen und Verteidigungsgüter und zur Erweiterung des Angebots an Produkten, die hohen ökologischen Anforderungen genügen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen kann innerhalb des umfassenderen Rahmens der Initiative zur Industriepolitik, einer Leitinitiative der Strategie "EU 2020", erfolgen, die die Kommission demnächst auf den Weg bringen wird. Des Weiteren muss das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Verfahren der "gegenseitigen Evaluierung" fortgeführt werden, um die Entwicklung dieses für die europäische Wirtschaft so wichtigen Sektors weiter voranzutreiben. Der Bericht über den Handels- und

Vertriebsmarkt hat wichtige Erkenntnisse über das Funktionieren des Dienstleistungsbinnenmarkts erbracht.10 Im Übrigen gilt es, wie in der "digitalen Agenda" der Kommission herausgestellt wurde, dafür zu sorgen, dass das Wachstumspotenzial und das breite Waren- und Dienstleistungsangebot, das der digitale Markt zu bieten hat, in vollem Umfang ausgeschöpft werden können. Was für das allgemeine Instrument der Dienstleistungsrichtlinie gilt, gilt auch für spezifische Sektoren wie etwa die Verkehrsdienstleistungen, die das eigentliche "Nervensystem" des Binnenmarkts bilden.

Vorschlag Nr. 4:

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um die Entwicklung des Binnenmarkts für Dienstleistungen auf der Grundlage des in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Verfahrens der "gegenseitigen Evaluierung", das derzeit von den Mitgliedstaaten und der Kommission umgesetzt wird, weiter voranzubringen. Im Jahr 2011 wird die Kommission entsprechende konkrete Maßnahmen, unter anderem im Bereich Dienstleistungen für Unternehmen, vorschlagen.

Die Dienstleistungswirtschaft ist für die wirtschaftliche Erholung Europas von zentraler Bedeutung. Mehr als 70 % aller Arbeitsplätze und der gesamten Nettoarbeitsplatzschaffung im Binnenmarkt entfallen auf diesen Sektor. Ein gut funktionierender Dienstleitungsbinnenmarkt, der Dienstleistungen höherer Qualität zu wettbewerbsfähigeren Preisen und auf stärker wettbewerbsorientierten Märkten bereitstellt, erleichtert es Bürgern und Unternehmen, insbesondere den KMU, die Vorteile des Binnenmarkts zu nutzen. Die Dienstleistungsrichtlinie war eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Schaffung eines echten Binnenmarkts für Dienstleistungen. Einer neueren Studie zufolge könnte sich der aus der Richtlinie erwachsende finanzielle Nutzen auf der Ebene der Europäischen Union auf 60 bis 140 Mrd. EUR belaufen, was bei konservativen Schätzungen einem Wachstumspotenzial von 0,6 bis 1,5 % entspricht11.

Die Ergebnisse des Verfahrens der gegenseitigen Evaluierung liefern erstmals eine Art Röntgenaufnahme des Funktionierens eines wesentlichen Teils des Dienstleistungsbinnenmarkts (die von der Richtlinie erfassten Tätigkeiten entsprechen 40 % des BIP und der Beschäftigung in Europa). Wie dieser umfassende Evaluierungsprozess gezeigt hat, ist es wichtig, dass Kommission und Mitgliedstaaten gemeinsam genauer untersuchen, wie die Anwendung des Regelungsrahmens auf bestimmte Zukunftssektoren in der Praxis funktioniert. Es muss gemeinsam ein "Leistungstest für den Binnenmarkt" durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass er tatsächlich Wachstum, Beschäftigung und Innovation generiert. Die mit der Dienstleistungsrichtlinie geschaffenen Instrumente zur Förderung der Transparenz und des Dialogs mit den Mitgliedstaaten müssen ebenfalls in diesem Sinne genutzt werden. Auch gilt es zu prüfen, inwieweit es einer spezifischen Initiative bedarf, um eine effizientere und praxisnähere Durchsetzung der Rechte von Dienstleistungserbringern und -empfängern im Binnenmarkt zu gewährleisten. Ein weiterer zu prüfender Bereich ist der Sektor der Dienstleistungen für Unternehmen, dem zentrale Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zukommt.

Vorschlag Nr. 5:

Die Kommission wird bis Ende 2011 Initiativen zur Weiterentwicklung des elektronischen Handels im Binnenmarkt einleiten. Diese Maßnahmen werden sich vor allem auf die Lösung der Probleme konzentrieren, mit denen die Verbraucher in der digitalen Wirtschaft konfrontiert sind. Dazu werden eine Mitteilung über das Funktionieren des elektronischen Handels gehören sowie an die Mitgliedstaaten gerichtete Leitlinien, mit denen eine effektive Anwendung der Bestimmung in der Dienstleistungsrichtlinie gewährleistet werden soll, nach der Diskriminierungen von Dienstleistungsempfängern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes zu unterbinden sind.

Mit Blick auf den Aufbau eines Binnenmarkts, der sein gesamtes Wachstumspotenzial entfaltet und gleichzeitig den Erwartungen der Bürger entspricht, muss unbedingt das Problem der unzureichenden Entwicklung des elektronischen Handels angegangen werden. Auf den elektronischen Handel entfallen nämlich heute lediglich 2 bis 4 % des Handels, wobei der grenzüberschreitende Handel bisher auch nur einen sehr geringen Teil ausmacht. Der digitale Binnenmarkt ist einer der Sektoren, in denen das Verbrauchervertrauen - und damit auch das Kaufvolumen - nach wie vor am schwächsten ist. Allzu häufig werden Verbraucher, die von Wirtschaftsteilnehmern in anderen Mitgliedstaaten online angebotene Waren oder Dienstleistungen erwerben wollen, aufgrund von Diskriminierungen, die an die Nationalität oder den Wohnort anknüpfen, daran gehindert. Dies ist nicht nur ein Symptom für ein unzureichendes Funktionieren des Marktes. Es ist vor allem auch eine Quelle von Frustration und Verlust des Vertrauens der Bürger in die vom Binnenmarkt gebotenen Möglichkeiten. Die Dienstleistungsrichtlinie untersagt Einzelhändlern eine unterschiedliche Behandlung von Verbrauchern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes, auch im Online-Umfeld, es sei denn, die unterschiedliche Behandlung ist "objektiv gerechtfertigt", beispielsweise aufgrund unterschiedlicher Transportkosten. Im zweiten Halbjahr 2011 werden neue Leitlinien festgelegt, die den nationalen Behörden die Anwendung der Nichtdiskriminierungsklausel (Artikel 20) der Dienstleistungsrichtlinie erleichtern soll. In den Leitlinien soll detailliert dargelegt werden, auf welche Weise derartige objektive Gründe geltend gemacht werden können. Die Frage des gleichen Zugangs der europäischen Verbraucher zum elektronischen Handel in anderen Mitgliedstaaten wird jedoch nur eine Komponente einer umfassenderen Politik zur Entwicklung des elektronischen Handels und zur Verbesserung des Zugangs der Bürger zum Handel im Allgemeinen sein. Die Kommission wird im ersten Halbjahr 2011 eine Mitteilung annehmen, in der die Hindernisse für die Entwicklung des elektronischen Handels untersucht, Handlungsoptionen aufgezeigt und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr bewertet werden sollen. Gleichzeitig wird die Kommission detailliert und in verständlicher Form die Rechte der Nutzer von Online-Diensten festlegen, indem sie bis 2012 einen Kodex der Online-Rechte in der EU veröffentlicht12.

Vorschlag Nr. 6:

Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Änderung des Rechtsrahmens im Bereich der Normung vorschlagen, um die Normungsverfahren effektiver, effizienter und partizipativer zu machen und die Anwendung dieser Verfahren auf den Dienstleistungssektor auszudehnen.

Mit den europäischen Produktnormen wurde ein zentrales Instrument eingeführt, das den Bürgern Waren und Dienstleistungen guter Qualität garantiert, von denen keine Gesundheitsgefahren ausgehen, und das den Unternehmen eine einfache Nutzung innovativer und international anerkannter Normen ermöglicht. Es besteht jedoch durchaus noch Raum für eine Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens im Bereich Normung in Abstimmung mit den nationalen Normungsgremien, wobei es gilt, die Festlegung von Normen zu beschleunigen, die mit dem technologischen Wandel Schritt halten, und gleichzeitig allen Akteuren (Unternehmen, Verbrauchern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts) eine volle Mitwirkung an der Ausarbeitung der Normen zu ermöglichen. Ein klarer abgesteckter Rahmen könnte auch im Hinblick auf eine Normung im Dienstleistungsbereich erforderlich werden, um diesbezüglich ein kohärentes Vorgehen innerhalb des Binnenmarkts zu gewährleisten.

Vorschlag Nr. 7:

Die Kommission wird im Jahr 2011 ein Weißbuch zur Verkehrspolitik annehmen. Darin wird sie eine Reihe von Maßnahmen vorschlagen, die insbesondere darauf abzielen, die nach wie vor bestehenden Barrieren zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und zwischen den nationalen Verkehrssystemen zu beseitigen.

Der Verkehr ist gewissermaßen das Nervensystem der gesamten Wirtschaft. Der Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull im April dieses Jahres hat deutlich vor Augen geführt, wie verletzlich die gesamte Wirtschaft gegenüber einem Ausfall ihres Verkehrssystems ist. Einer der Hauptpfeiler einer modernen Wirtschaft ist in der Tat die Fähigkeit ihres Verkehrssystems, Güter und Personen so zügig wie möglich an ihren Zielort zu befördern. Somit spielen die Verkehrsdienstleistungen, denen eine strategische Bedeutung bei der Zusammenführung von Angebot und Nachfrage zukommt, heutzutage mehr als je zuvor eine wichtige Rolle für Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschaffung. Gleichzeitig sind sie ein wesentlicher Faktor für eine Erhöhung der Lebensqualität, da sie zu einer besseren Anbindung bestimmter geografischer Gebiete und zur Zusammenführung von Menschen beitragen. Der Aufbau eines einheitlichen, vernetzten und effizienten europäischen Verkehrssystems ist somit von zentraler Bedeutung, um einen reibungslosen Waren-, Personen- und Dienstleistungsverkehr und damit die Ausübung wesentlicher, für den Binnenmarkt konstitutiver Freiheiten zu gewährleisten. Bislang wird die Verwirklichung eines einheitlichen Verkehrssystems jedoch durch verschiedene Hindernisse technischer, administrativer und rechtlicher Natur verzögert, die nicht nur der Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts im Bereich des kombinierten Verkehrs, sondern generell dem Wirtschaftswachstum in Europa abträglich sind.

Vorschlag Nr. 8:

Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie annehmen. Ziel ist es, in der Steuerpolitik den Klima- und Energiezielen der EU in stärkerem Maße Rechnung zu tragen, indem die Mindestverbrauchsteuersätze an die CO₂- Emissionen und den Energiegehalt gekoppelt werden.

Die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 legt einen europäischen Rahmen für die Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom fest. Insbesondere zielt sie darauf ab, das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts sicherzustellen und Wettbewerbsverzerrungen zwischen Energieverbrauchern zu vermeiden. Allerdings reflektiert die Richtlinie nicht in ausreichendem Maße die EU-Ziele in den Bereichen Bekämpfung des Klimawandels und effizientere Energienutzung. Damit ermöglicht sie es den Mitgliedstaaten nicht, das steuerliche Instrumentarium optimal einzusetzen. Der Vorschlag wird insbesondere darauf abstellen, eine kohärente Behandlung der Energiequellen im Rahmen der Richtlinie und damit eine echte Gleichbehandlung der Energieverbraucher zu gewährleisten, unabhängig von der Quelle der verbrauchten Energie. Auf diese Weise wird die Richtlinie auch für eine geeignete Verknüpfung zwischen der Energiebesteuerung einerseits und dem Treibhausgas-Emissionshandelssystem andererseits sorgen und damit Überlappungen zwischen beiden Systemen vermeiden.

Vorschlag Nr. 9:

Die Kommission wird eine Initiative zur Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe "Dienstleistungen für Unternehmen" vorschlagen, die sich mit Marktdefiziten sowie mit Fragen der Normung, der Innovation und des internationalen Handels in Sektoren wie Logistik, Anlagenmanagement, Marketing und Werbung befassen wird13

Einen Binnenmarkt für Unternehmensdienstleistungen zu schaffen ist trotz Dienstleistungsrichtlinie nach wie vor eine Herausforderung. Dies illustriert der Bericht "Ein effizienterer und fairerer Binnenmarkt in Handel und Vertrieb bis 2020"14. Vor diesem Hintergrund ist das Nebeneinander zahlreicher unterschiedlicher nationaler Vorschriften zur Regulierung dieses Sektor, insbesondere in Bezug auf unlautere Praktiken, stellt ein ernsthaftes Hindernis für das ordnungsgemäße Funktionieren das Handels- und Vertriebsmarktes dar. Eine Initiative, die einen Rahmen für die Beziehungen zwischen den Wirtschaftsbeteiligten ("businesstobusiness") vorgibt, würde es ermöglichen, die verschiedenen Akteure entlang der Lieferkette zu schützen und die schrittweise Entstehung eines effizienteren und faireren Binnenmarkts für Handel und Vertrieb unter Berücksichtigung der Erwartungen von Verbrauchern und Produzenten bezüglich wettbewerbsfähiger Preise zu fördern. Die Arbeiten der Kommission zur Wettbewerbsfähigkeit der Nahrungsmittelindustrie haben deutlich gemacht, dass hier Handlungsbedarf besteht.

Vorschlag Nr. 10:

Die Kommission wird vor 2012 prüfen, inwieweit eine Initiative zum ökologischen Fußabdruck von Produkten sinnvoll ist, um das Problem der ökologischen Auswirkungen von Produkten, einschließlich der CO₂-Emissionen, anzugehen. Im Rahmen der Initiative sollen Möglichkeiten geprüft werden, eine gemeinsame europäische Bewertungs- und Kennzeichnungsmethode festzulegen.

Einige Branchen und Mitgliedstaaten haben eigene Normen zur Messung von Umweltauswirkungen entwickelt. Dies hat zu einem Nebeneinander einer Vielzahl unterschiedlicher und miteinander unvereinbarer Normen in der EU geführt, was sich negativ auf den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt auswirken kann, weil dies für die Unternehmen mit einer Fülle von Auflagen und hohen Kosten verbunden ist.

Vorschlag Nr. 11:

Die Kommission wird Anfang 2011 einen Plan für Energieeffizienz vorlegen. Ziel wird es sein, das Potenzial für signifikante Energieeinssparungen zu nutzen, indem die bestehenden Politiken in allen energieverbrauchenden Sektoren ergänzt werden.

Es ist denkbar, das Ökodesign-Konzept einer Überprüfung zu unterziehen, um dafür zu sorgen, dass die Anforderungen des Binnenmarkts für Produkte in der gesamten Europäischen Union angewendet werden. Auch sollten Konzepte für einen gezielteren und besseren Einsatz öffentlicher Geldern und öffentlicher Vergabeverfahren erarbeitet werden, die den Aufbau von Energieeffizienzmärkten in der EU voranbringen, insbesondere in den Bereichen Gebäudesanierung und nachhaltige Mobilität in der Stadt Der Plan wird des Weiteren der Notwendigkeit eines gemeinsamen europäischen Rahmens Rechnung tragen, der den Energielieferanten eine aktive Rolle bei der Erzielung von Energieeinsparungen aufseiten ihrer Kunden zuweist und die Entwicklung europäischer Märkte für Energiedienstleistungen unterstützt. Darüber hinaus könnte in dem Plan eine Stärkung der europäischen Politik zur Entwicklung nachhaltiger Energieversorgungslösungen (Kraft-Wärme-Kopplung, Heizen und Kühlen) vorgeschlagen werden.

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen fördern

Als Innovationsmotor und Beschäftigungsreservoir sind die europäischen KMU von heute die großen Unternehmen von morgen. Daher muss der Binnenmarkt insbesondere günstige rechtliche Rahmenbedingungen für die Gründung und Entwicklung von KMU schaffen. Von zentraler Bedeutung ist dabei die Frage des Zugangs zu Finanzierungen.

Vorschlag Nr. 12:

Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Aktionsplan zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Kapitalmärkten annehmen. Der Aktionsplan wird Maßnahmen enthalten, die darauf abzielen, die KMU stärker in den Fokus der Investoren zu rücken, ein effizientes Netz von Börsen oder geregelte Märkte speziell für KMU zu schaffen und Notierungsanforderungen und Publizitätspflichten besser auf die Situation von KMU abzustimmen.

Eines der Hauptprobleme, mit denen sich expandierende KMU konfrontiert sehen, ist die Schwierigkeit, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Dieser Faktor kann ausschlaggebend dafür sein, dass Unternehmen darauf verzichten, neue Produkte auf den Markt zu bringen, in neue Produktionsanlagen zu investieren oder Neueinstellungen vorzunehmen. Aktienkapital konzentriert sich jedoch häufig auf sehr große Märkte - zum Nachteil kleinerer Unternehmen, die Kapital aufnehmen wollen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Häufig werden die KMU von potenziellen Investoren nicht ausreichend wahrgenommen oder aber die Anforderungen an eine Notierung auf den Kapitalmärkten sind zu kompliziert. Der Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln muss hohe politische Priorität eingeräumt werden. Die Dynamisierung des KMU-Segments auf den Finanzmärkten ist hier ein entscheidender Faktor. Diese Initiative wird in enger Zusammenarbeit mit dem KMU-Finanzforum durchgeführt.

Vorschlag Nr. 13:

Die Kommission wird die KMU-Initiative ("Small Business Act") bis Ende 2010 einer Bewertung unterziehen. Ziel wird es unter anderem sein, die Anwendung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" in Politik und Gesetzgebung sicherzustellen und für eine enge Verknüpfung des "Small Business Act" mit der Strategie "Europa 2020" zu sorgen.

Der europäische "Small Business Act" (SBA) ist das wichtigste Instrument zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der unternehmerischen Initiative der KMU im Binnenmarkt und über den Binnenmarkt hinaus. Die Überprüfung des "Small Business Act" zielt darauf ab, die Umsetzung der darin vorgesehenen Maßnahmen (vor allem des Prinzips "Vorfahrt für KMU") voranzutreiben und den SBA mit der Strategie "Europa 2020" zu verzahnen, indem neue Maßnahmen in Bereichen wie etwa der Internationalisierung von KMU vorgeschlagen werden.

Vorschlag Nr. 14:

Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Überprüfung der Richtlinien über Rechnungslegungsstandards vorschlagen mit dem Ziel, die Rechnungslegungsanforderungen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand insbesondere für KMU zu verringern.

Die derzeit geltenden Rechnungslegungsvorschriften sind überholt und sehen Anforderungen vor, die vor allem KMU und Kleinstunternehmen einen unnötigen Verwaltungsaufwand abverlangen.

1.4. Innovation und langfristige Investitionen finanzieren

Der Zugang zu Finanzierungen ist für Innovation und nachhaltiges Wachstum von entscheidender Bedeutung. Auch ist es wünschenswert, dass die Unternehmen langfristige Strategien entwickeln können. Und schließlich gilt es, Möglichkeiten zu schaffen, um private Ersparnisse - gegebenenfalls gekoppelt mit öffentlichen Investitionen - gezielt für massive Investitionen in bestimmte Infrastrukturen zu mobilisieren, die für den Erfolg der Strategie "Europa 2020" unverzichtbar sind. Die Finanzmärkte spielen hier eine zentrale Rolle, und das Regelungsumfeld sollte nicht zu Verzerrungen führen, die sich zum Nachtteil langfristiger Investitionen auswirken können. Mit der Umsetzung der Kommissionsmitteilung vom 2. Juni 2010 zur Regulierung der Finanzdienstleistungen für nachhaltiges Wachstum15 dürfte die Rolle der Finanzmärkte im Dienste der Realwirtschaft gestärkt werden. Darüber hinaus gilt es jedoch auch, neue Wege zur Entwicklung der Corporate Governance, zur Schaffung innovativer Anreize für bestimmte Arten von Investitionen oder zur Festlegung der Modalitäten einer wirksamen Zusammenarbeit zwischen privatem und öffentlichem Sektor zu prüfen und damit - soweit nötig - den "Horizont" der Investitionspolitik auszudehnen.

Vorschlag Nr. 15:

Die Kommission wird in Betracht ziehen, die Ausgabe privater Obligationsanleihen zur Finanzierung europäischer Projekte ("projektbezogene Anleihen") zu unterstützen.

Ein wesentliches Mittel zur Mobilisierung privater Investitionen zugunsten von Zielen der Strategie "Europa 2020" würde darin bestehen, in noch stärkerem Maße als bisher Haushaltsmittel der Europäischen Union zu verwenden, um private Finanzierungslücken zu schließen. Im Rahmen der Haushaltsüberprüfung wurden Instrumente vorgeschlagen, die den eingesetzten Haushaltsmitteln zu größerer Wirkung verhelfen können. Im Rahmen innovativer Finanzinstrumente würden europäische Gelder in Partnerschaft mit dem Bankensektor und dem Privatsektor eingesetzt, insbesondere über die Europäische Investitionsbank (EIB). Dies sollte der Regelfall bei Projekten werden, die ein langfristiges Geschäftspotenzial aufweisen. Eine wichtige Initiative sind die "projektbezogenen Anleihen". Die entsprechenden Anleihen würden vom Privatsektor ausgegeben. Außerdem würde der europäische Haushalt in Anspruch genommen, um ein besseres Rating zu erreichen und damit Finanzierungen durch die EIB, andere Finanzinstitute und private Kapitalmarktinvestoren, wie Pensionsfonds und Versicherungen, anzuziehen.

Vorschlag Nr. 16:

Die Kommission wird prüfen, mit welchen Maßnahmen Anreize geschaffen werden können, um private - insbesondere langfristige - Investitionen im Sinne eines aktiveren Beitrags zur Verwirklichung der Ziele der Strategie "Europa 2020" zu mobilisieren. Entsprechende Maßnahmen könnten auf eine Reform der Corporate Governance abzielen und Anreize für langfristige, nachhaltige und ethische Investitionen setzen, die Voraussetzung für ein intelligentes, grünes und integratives Wachstum sind. Darüber hinaus wird die Kommission bis 2012 geeignete Maßnahmen treffen (gegebenenfalls durch Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung), um zu gewährleisten, dass die in den Mitgliedstaaten eingerichteten Risikokapitalfonds innerhalb der Europäischen Union ungehindert agieren und investieren können. Sie wird sich bemühen, steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu beseitigen.

Es ist wünschenswert, die Rahmenbedingungen für eine stärkere Mobilisierung privater Ersparnisse zur Unterstützung von Investitionen zu schaffen, insbesondere von Investitionen, die aufgrund der zugrunde liegenden Kriterien am wirksamsten zur Realisierung der Ziele der Strategie "Europa 2020" beitragen. Der fehlende Zugang zu Finanzierungen ist eines der von den Unternehmen am häufigsten genannten Hindernisse, die ihrem Wachstum und der Schaffung von Arbeitsplätzen entgegenstehen. Es darf aber nicht nur darum gehen, den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu verbessern, sondern es müssen auch Anreizmechanismen geschaffen werden, die sämtliche Formen nachhaltiger Investitionen fördern oder langfristige Strategien untermauern. Zwingend erforderlich ist ferner eine geeignete Finanzierung der europäischen Infrastrukturen, von denen den Erfolg der Strategie "Europa 2020" abhängen wird. Daher wird die Kommission prüfen, inwieweit die Reform der Corporate Governance und die Einführung von Gütezeichen für Investitionen oder von Methoden für eine unabhängige Bewertung derselben zu diesen Zielen beitragen können.

Risikokapital ist eine unverzichtbare Finanzierungsquelle vor allem für innovative "Start-up"- Unternehmen. Der Zugang zu Risikokapital in der Europäischen Union wird jedoch dadurch erschwert, dass die Risikokapitalmärkte fragmentiert und nicht sehr leistungsfähig sind. Erforderlich sind ein Regelungsumfeld, das es Risikokapitalfonds ermöglicht, in der gesamten Europäischen Union zu operieren, sowie eine Koordinierung der Steuervorschriften zur Vermeidung der Gefahr einer Doppelbesteuerung.

Vorschlag Nr. 17:

Nach Abschluss der laufenden Bewertung der europäischen Rechtsvorschriften für das öffentliche Vergabewesen wird die Kommission spätestens 2012 auf der Grundlage einer umfassenden Konsultation Legislativvorschläge für eine Vereinfachung und Modernisierung der europäischen Vorschriften vorlegen mit dem Ziel, eine reibungslosere Auftragsvergabe und eine stärkere Nutzung des öffentlichen Vergabewesens für die Unterstützung anderer Politiken zu ermöglichen.

Der Erwerb von Waren und Dienstleistungen durch öffentliche Körperschaften schlägt mit etwa 17 % des BIP der EU zu Buche. Ziel des europäischen Vergaberechts ist es, einen offenen, wettbewerbsorientierten gesamteuropäischen Markt für größere öffentliche Aufträge zu schaffen, was dem Steuerzahler Einsparungen in Höhe von mehreren Milliarden Euro jährlich beschert. Gleichzeitig kann die öffentliche Auftragsvergabe als wichtiger Hebel beispielsweise für Innovation, Umweltschutz oder Beschäftigung fungieren. Die komplexe Interaktion zwischen europäischen und nationalen Vorschriften macht die Verwaltungsverfahren im öffentlichen Beschaffungswesen sehr schwerfällig. Nach wie vor beteiligen sich an Ausschreibungsverfahren nur sehr wenige Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten16.

Vorschlag Nr. 18:

Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Rechtsetzungsinitiative zur Vergabe von Dienstleistungskonzessionen auf den Weg bringen. Klare und angemessene Regeln würden den europäischen Unternehmen einen besseren Marktzugang verschaffen und gleichzeitig Transparenz, Gleichbehandlung und gleiche Spielregeln für alle Wirtschaftsbeteiligten gewährleisten. Öffentlich -private Partnerschaften würden gefördert und Dienstleistungsnutzer und öffentliche Auftraggeber könnten von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.

Dienstleistungskonzessionen machen einen Anteil von 60 % an öffentlichprivaten Partnerschaftsverträgen aus (was im Jahr 2006 einem Wert von 118,8 Mrd. EUR entsprach). Die Verbesserung der Bedingungen für eine wettbewerbliche Vergabe von Dienstleistungskonzessionen und der Abbau von Rechtsunsicherheiten wären einem effizienten Funktionieren der Infrastrukturen förderlich. Öffentlichprivate Partnerschaften und insbesondere Dienstleistungskonzessionen ermöglichen es, langfristige Investitionen in Sektoren wie Energie, Abfallbewirtschaftung und Verkehrsinfrastrukturen zu lenken. Die Kommission wird Rechtsvorschriften zur Schaffung eines europäischen Rahmens vorschlagen, der die Entstehung solcher öffentlichprivater Partnerschaften begünstigt, ohne dass die lokalen Behörden dadurch übermäßig belastet würden.

1.5. Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen

Damit unsere Unternehmen alle vom Binnenmarkt - unter anderem durch die Niederlassungsfreiheit - gebotenen Chancen nutzen können, müssen die Regeln, auf denen der Binnenmarkt beruht, einfach und angemessen sein und Lösungen für die Probleme bieten, mit denen die Unternehmen in der täglichen Ausübung ihrer Tätigkeit konfrontiert sind. Die in diesem Abschnitt vorgeschlagenen Maßnahmen zielen unter anderem auf eine Reduzierung des Verwaltungs- und Regelungsaufwands ab, was sich positiv auf Wachstum und Arbeitsplatzschaffung auswirken wird. 17 Entsprechend sind sehr konkrete Initiativen geplant: Die Unternehmensregister in der Europäischen Union sollen miteinander verknüpft und eine gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung sichergestellt werden. Von grundlegender Bedeutung sind auch steuerliche Fragen. Mit den in Sachen Unternehmensbesteuerung und Mehrwertsteuer geplanten Initiativen sollen der Verwaltungsaufwand für Unternehmen reduziert und ihnen die grenzüberschreitende Ausübung ihrer Tätigkeit erleichtert werden. Darüber hinaus verdienen der Verteidigungs- und der Sicherheitssektor besondere Aufmerksamkeit, denn Spitzentechnologien, Innovation und Knowhow in diesen Wirtschaftszweigen fördern Entwicklung und Wachstum in der gesamten Wirtschaft.

Vorschlag Nr. 19:

Die Kommission wird Initiativen zur besseren Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken auf den Weg bringen. Insbesondere wird sie im Jahr 2011 einen Richtlinienvorschlag zur Festlegung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorlegen.

Bei der Unternehmensbesteuerung bestehen derzeit erhebliche Unterschiede zwischen den 27 nationalen Systemen in der EU, was sich äußerst hinderlich auf die grenzüberschreitenden Tätigkeiten der Unternehmen auswirkt und diese zum Teil sogar verhindert. Eine derartige Fragmentierung hat starke Marktverzerrungen zur Folge und verursacht Befolgungskosten. Dies betrifft insbesondere die KMU, die häufig nicht über die erforderlichen Ressourcen verfügen, um diese Ineffizienzen aufzufangen, was sie davon abhalten kann, sich im Binnenmarkt zu entwickeln. Mit der Einführung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage sollen wachstumshemmende Steuerbestimmungen ausgehebelt werden. Konzerne hätten in Steuerangelegenheiten nur noch mit einem einzigen Steuersystem und einer einzigen Steuerverwaltung ("einzige Anlaufstelle") in der EU zu tun. Der Umsatz würde somit auf Konzernebene konsolidiert und Verluste könnten grenzübergreifend verrechnet werden. Außerdem wären die Unternehmen bei konzerninternen Transaktionen nicht mehr den Verrechnungspreisvorschriften unterworfen (d.h. der Anpassung der Transaktionspreise für jede Transaktion zwischen Unternehmen ein und desselben Konzerns). Eine Doppelbesteuerung oder doppelte Steuerbefreiung innerhalb von Konzernen aufgrund unterschiedlicher bzw. miteinander unvereinbarer nationaler Steuervorschriften wäre damit ausgeschlossen. Ein nicht koordiniertes Vorgehen auf nationaler Ebene würde die derzeitige Situation nur reproduzieren, da die Unternehmen, je nachdem, in wie vielen Mitgliedstaaten sie tätig sind, mit ebenso vielen Steuersystemen konfrontiert wären. Die Initiativen, die die Kommission vorschlagen wird, werden aber nicht auf eine Harmonisierung der Höhe der Unternehmensbesteuerung abzielen.

Vorschlag Nr. 20:

Die Kommission wird im Jahr 2011 ein Konzept für eine neue Mehrwertsteuer-Strategie auf der Grundlage eines Grünbuchs veröffentlichen, das sie noch im Jahr 2010 vorzulegen beabsichtigt und in dem das derzeitige Mehrwertsteuersystem einer gründlichen Überprüfung unterzogen wird.

Der bestehende mehrwertsteuerrechtliche Rahmen beinhaltet zahlreiche Beschränkungen, die für die Unternehmen mit einem unangemessen hohen bürokratischen Aufwand verbunden sind. Das komplizierte System von Steuersätzen und Steuerbefreiungen, Ausnahmeregelungen und Optionen für die Mitgliedstaaten und spezifischen Vorschriften für grenzüberschreitende Transaktionen ist dem ordnungsgemäßen Funktionieren des Binnenmarkts und der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen abträglich, da es erhebliche Befolgungskosten verursacht, insbesondere für Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind. Obgleich sich seit Einführung der Mehrwertsteuer das technologische und wirtschaftliche Umfeld erheblich verändert hat, ist das System als solches weitgehend unverändert geblieben. Dies gilt insbesondere für die Informationspflichten der Unternehmen und die Modalitäten der Mehrwertsteuererhebung. Im Übrigen leistet das gegenwärtige System Betrug Vorschub: Etwa 12 % der Mehrwertsteuer werden aufgrund von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Abgabenvermeidung oder Insolvenzen nicht eingezogen. Die künftige Strategie im Bereich der Mehrwertsteuer wird die Prioritäten in den Fokus rücken, zu denen Legislativvorschläge ausgearbeitet werden sollten mit dem Ziel, einen robusteren und effizienteren Rahmen für die Mehrwertbesteuerung im Binnenmarkt zu implementieren.

Vorschlag Nr. 21:

Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag zur Verknüpfung der Unternehmensregister vorlegen.

Das Fehlen eines Netzes, das die nationalen Unternehmensregister miteinander verknüpft, erschwert den Zugang zu Informationen über Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten. Grenzüberschreitend tätigen Unternehmen entstehen damit ein hoher Verwaltungsaufwand und erhebliche Kosten. Eine weitere Folge ist ein Mangel an Transparenz für die übrigen Unternehmen sowie für Verbraucher und Behörden.

Vorschlag Nr. 22:

Die Kommission wird bis 2012 einen Vorschlag für einen Beschluss vorlegen, der eine EU-weite gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung auf der Grundlage von Online -Authentifizierungsdiensten, die in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden müssen, gewährleistet. Im Jahr 2011 wird die Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der eSignatur-Richtlinie vorlegen mit dem Ziel, einen Rechtsrahmen für die grenzübergreifende Anerkennung und Interoperabilität elektronischer Authentifizierungssysteme zu schaffen.

Wie in der Mitteilung der Kommission zur digitalen Agenda dargelegt, setzen Instrumente wie die Dienstleistungsrichtlinie oder der Aktionsplan zur elektronischen Vergabe öffentlicher Aufträge voraus, dass die Unternehmen auf elektronischem Wege und grenzübergreifend mit den Verwaltungsbehörden interagieren können. Nur so kann der Binnenmarkt ordnungsgemäß funktionieren. Interoperabilität und gegenseitige Anerkennung der nationalen elektronischen Identifizierungs- und Authentifizierungssysteme sind grundlegende Voraussetzungen für eine reibungslose Nutzung öffentlicher Online-Dienste über den nationalen Rahmen hinaus.

1.6. Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein

Die europäischen Unternehmen verkaufen ihre Waren und Dienstleistungen in der ganzen Welt und profitieren damit von der weltweiten Öffnung und Integration des Handels. Der Binnenmarkt ist eine Art "Basislager", in dem sich die europäischen Unternehmen für den internationalen Wettbewerb rüsten und von dem aus sie neue Märkte erobern. Damit ist es umso dringender notwendig, Kohärenz und Komplementarität unserer Innen- und Außenpolitik sicherzustellen.

Die EU ist weltweit der größte Exporteur von Waren und Dienstleistungen und einer der Hauptempfänger ausländischer Direktinvestitionen. Wir dürfen aber nicht blauäugig sein. Europa sollte seine Interessen und seine Werte mit größerem Selbstbewusstsein und im Geiste der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen Nutzens verteidigen. Freihandelsabkommen können den europäischen Unternehmen den Zugang zu größeren Märkten eröffnen und die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit unseren wichtigsten Handelspartnern intensivieren. Im Übrigen müssen Handelspartnerschaften auf gegenseitigen Interessen und gegenseitigem Nutzen beruhen und anerkennen, dass sowohl die EU als auch ihre Partner Rechte wie Pflichten haben. Die Kommission wird bei der Verteidigung europäischer Interessen und europäischer Arbeitsplätze wachsam sein und unlautere Handelspraktiken mit allen geeigneten Mitteln bekämpfen.

Von einer stärkeren Konvergenz der internationalen Vorschriften können die europäischen Unternehmen nur profitieren, zumal sich damit die Kosten reduzieren würden, die aufgrund der erforderlichen Anpassung an andere als die in Europa geltenden Vorschriften oder Normen anfallen. Außerdem gilt es, dafür zu sorgen, dass die europäischen Unternehmen zu fairen Bedingungen Zugang zu externen Märkten, insbesondere zu öffentlichen Aufträgen, haben.

Der Binnenmarkt muss auch ein Anziehungspol bleiben für Kandidatenländer und potenzielle Kandidatenländer, die der Europäischen Union beitreten möchten, wie auch für die Nachbarländer der EU. Die Kommission wird in Betracht ziehen, den Geltungsbereich der Binnenmarktvorschriften weiter auszudehnen unter Berücksichtung des Grads an Regelungskonvergenz und der Fähigkeit der betreffenden Länder, die einschlägigen Vorschriften wirksam umzusetzen.

Vorschlag Nr. 23:

Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit den wichtigsten Handelspartnern weiter ausbauen (sowohl auf bilateraler Ebene im Rahmen von Regulierungsdialogen als auch auf multilateraler Ebene, z.B. im Rahmen der G20) mit der doppelten Zielsetzung, eine stärkere Regelungskonvergenz zu erreichen, vor allem - soweit möglich - durch Förderung gleicher Regelungen in Drittstaaten, und sich für eine breitere Einführung internationaler Normen einzusetzen. In diesem Sinne wird sie internationale (multilaterale und bilaterale) Handelsabkommen aushandeln, wobei dem Marktzugang und der Regelungskonvergenz, insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen, Rechte des geistigen Eigentums und Subventionen, besonderes Augenmerk gelten wird.

Der Fehlen konvergenter Regelungen auf internationaler Ebene behindert den internationalen Handel ganz erheblich. Um Konflikte und regulatorische Arbitrage zu vermeiden, arbeitet die Europäische Kommission in Regulierungsfragen aktiv mit anderen Ländern sowohl auf multilateraler als auch auf bilateraler Ebene zusammen. In diesem Kontext ist der G20- Prozess von fundamentaler Bedeutung. Die EU wird in diesem Prozess weiterhin eine zentrale Rolle spielen in dem Bestreben, die Finanzreformen auf globaler Ebene voranzubringen, auf eine Regulierung hoher Qualität hinzuwirken und auf die Festlegung internationaler Standards zu drängen. Parallel dazu führt die EU Regulierungsdialoge mit verschiedenen strategischen Partnern, insbesondere den Vereinigten Staaten, Japan, China, Russland, Indien und Brasilien. Es muss jedoch noch mehr getan werden, um diese Gespräche zu vertiefen und auszuweiten. Angesichts der Wirtschafts- und Finanzkrise sind protektionistische Tendenzen latent vorhanden. Ziel dieser Verhandlungen ist es, die Regelungskonvergenz, unter anderem in Bezug auf sensible Themen wie den Schutz der Rechte des geistigen Eigentums oder Subventionen, zu fördern und den europäischen Unternehmen damit eine Fülle neuer Chancen zu eröffnen.

Vorschlag Nr. 24:

Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag für ein Gemeinschaftsinstrument, das sich auf die Umsetzung der von der Europäischen Union eingegangenen internationalen Verpflichtungen stützt, vorlegen, um besser in der Lage zu sein, für eine stärkere Symmetrie beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den Industrieländern und in den großen aufstrebenden Volkswirtschaften zu sorgen.

Es besteht eine Diskrepanz zwischen der relativen Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte in der EU einerseits und dem Fehlen eines Zugangs zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten unserer Handelspartner andererseits. Die von der EU eingegangenen internationalen Verpflichtungen in Sachen Marktzugang (Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen - GPA, Freihandelsabkommen) werden innerhalb der Union nicht einheitlich umgesetzt. Dies hat zur Folge, dass für die europäischen Unternehmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union unterschiedliche Spielregeln gelten und dass europäische Unternehmen und Unternehmen aus Drittstaaten in einem ungleichen Wettbewerb gegeneinander antreten. Auf internationaler Ebene erweist es sich für die EU als schwierig, sich einen besseren Marktzugang zu verschaffen, da sie nur über eine begrenzte Hebelwirkung in den Handelsgesprächen mit den Mitgliedern des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen und/oder bei den Verhandlungen über bilaterale Freihandelsabkommen verfügt.

2. Vertrauen wiedergewinnen und die Europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarktes stellen

Markt und soziale Dimension miteinander in Einklang bringen: Mario Monti schlägt eine echte Revitalisierungsstrategie für den Binnenmarkt und für Europa vor. Wenngleich sich der Binnenmarkt in der Krise als widerstandsfähig erwiesen hat, gibt er doch immer noch Anlass zu Sorge. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, die europäischen Bürger wieder in den Mittelpunkt zu stellen und zu einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft" zurückzufinden.

Ein gutes Sozialsystem, ein leistungsfähiges Bildungssystem und eine leistungsfähige Berufsausbildung, Arbeitsplätze hoher Qualität, und eine ehrgeizige Politik im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind Faktoren, die zur Entstehung leistungsfähiger Märkte und zu Wohlstand und Wachstum beitragen. Sie fördern die Attraktivität eines Landes, schaffen soziale Bindungen und sind - ebenso wie andere strukturelle Faktoren, etwa Infrastrukturdichte und -qualität - entscheidend für die globale Wettbewerbsfähigkeit.

Umgekehrt sind Armut, Arbeitslosigkeit, Ausgrenzung und Zukunftsangst Kostenfaktoren und stellen eine wirtschaftliche Belastung für die Gesellschaft dar. Die europäischen Unternehmen haben das auch verstanden: Überall in Europa und in der Welt leisten sie Beiträge zur Entwicklung ihres Umfelds, indem sie sich bei Stiftungen, in der Zivilgesellschaft, bei Abgeordneten ihrer Region, bei Lieferanten oder Kunden im Rahmen von Partnerschaften einbringen, die sich für eine nachhaltige und solidarische Entwicklung einsetzen.

Der Binnenmarkt trägt darüber hinaus auch zur Identitätsbildung des Einzelnen bei:

Sprachenlernen in der Schule, Reisen, Studienaufenthalte im Ausland, die Verwendung des Euro, die Vielfalt des Warenangebots... all diese Dinge machen uns - Verbraucher, Arbeitnehmer, Studenten, Sparer, Unternehmer, Nutzer öffentlicher Dienstleistungen, Patienten, Rentner - im Alltag zu Europäern. Allerdings müssen die europäischen Bürger feststellen, dass sich die europäische Perspektive für sie mit zunehmendem Alter verengt: Im Berufsleben, in den Konsumgewohnheiten, in Gesundheits- und Rentenbelangen rücken die mit Europa verbundenen Chancen für sie immer mehr außer Reichweite.

Die Sozialschutzsysteme unterliegen zwar der Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten, dennoch gibt es zahlreiche Bereiche, in denen die menschliche Dimension der "sozialen" Marktwirtschaft gefordert ist, um innerhalb des Binnenmarkts Vertrauen aufzubauen und die Leistungsfähigkeit des Binnenmarkts sicherzustellen. So ist die wichtige Rolle der Sozialpartner sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der Union herauszustellen. Auf Unionsebene wird diese Rolle insofern anerkannt, als die Sozialpartner die Anliegen der verschiedenen Wirtschaftssektoren transportieren, wobei der Dialog mitunter in eine europaweit geltende Vereinbarung münden kann.

Ferner gibt es eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die europäischen Organe und die Kommission ausdrücklich ermächtigen, auf dem sozialen Feld tätig zu werden und soziale Investitionen sowie Investitionen von allgemeinem Interesse in ihre Politik zum wirtschaftlichen und finanziellen Aufschwung einzubeziehen.

In der Charta der Grundrechte werden eine Reihe wirtschaftlicher und sozialer Grundrechte bekräftigt, die dadurch größere Sichtbarkeit erlangen. Mit dem Vertrag über die Europäische Union erkennt die Union die in der Charta - die denselben rechtlichen Status wie die Verträge hat - verankerten Rechte, Freiheiten und Grundsätze an. Die Kommission verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Charta bei der Ausarbeitung der Unionspolitik berücksichtigt wird. 18 Die nunmehr im Vertrag über die Europäische Union verankerte "horizontale Sozialklausel"19, die es ermöglicht, sämtliche politischen Maßnahmen im Hinblick auf ihre sozialen Auswirkungen zu bewerten, muss mit Leben erfüllt werden und bei allen unseren gemeinsamen Überlegungen zum Tragen kommen.

Ein neues, ehrgeiziges Ziel besteht darin, effizient funktionierende Märkte in den Dienst der Kreativität und der Dynamik der europäischen Unternehmen zu stellen und gleichzeitig die Europäer mit ihrem Binnenmarkt zu versöhnen. Die europäischen Politiken müssen in stärkerem Maße auf Nachhaltigkeit abstellen, indem sie Krisen antizipieren und besser abfedern und den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Union stärken. Die Stärkung des Zusammenhalts, insbesondere des territorialen Zusammenhalts, wird auch künftig eine Voraussetzung für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts sein. Deshalb wird die Kommission demnächst Vorschläge dazu präsentieren, wie die Wirkung der Kohäsionspolitik erhöht werden kann, wie sie ergebnis- und leistungsorientierter ausgestaltet werden kann, wie die Umsetzung optimiert werden kann und wie die Ressourcen der Union auf die Hauptprioritäten konzentriert werden können. Des Weiteren wird sie Möglichkeiten für eine Verbesserung der Binnenmarktinfrastrukturen prüfen und insbesondere öffentlichprivate Partnerschaften anregen.

Diese Binnenmarktakte betrifft die Bürger in ihrer Eigenschaft als Verbraucher. Fragen, die die nichtwirtschaftlichen Rechte der Bürger in ihrem Alltag betreffen, werden in dem von der Europäischen Kommission zusammen mit dieser Mitteilung angenommenen "Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010 - Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten" behandelt.

2.1. Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren

Wenngleich das europäische Projekt auf dem freien Spiel der Marktkräfte beruht, das den Bürgern Zugang zu einem größtmöglichen Angebot an Waren und Dienstleistungen zu niedrigstmöglichen Preisen garantiert und Innovationen fördert, ist ihm der soziale und territoriale Zusammenhalt der Union ein nicht minder großes Anliegen. Dabei wird durchaus anerkannt, dass das Spiel der Marktkräfte allein nicht alle kollektiven Bedürfnisse befriedigen kann.

Entsprechend erkennt die Europäische Union, namentlich in Artikel 14 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und in dem den Verträgen beigefügten Protokoll Nr. 26, die soziale Bedeutung und den wirtschaftlichen Nutzen der Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse an und bekräftigt - im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip -, dass die betreffenden Dienste von staatlichen Stellen zur Verfügung gestellt, in Auftrag gegeben und organisiert werden können, und zwar in einer Weise, die den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird. Aus diesem Grund hat die Union auch die schrittweise Liberalisierung der großen netzgebundenen Wirtschaftszweige, Garant der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, mit der Festlegung klar definierter gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gegenüber den Bürgern verknüpft. Und schließlich arbeitet die Union - aus demselben Grund - auf die Entwicklung leistungsfähiger transeuropäischer Infrastrukturen hin, indem sie die in den einzelnen Sektoren noch bestehenden Verbindungslücken ermittelt und den erforderlichen Ausbau der Infrastrukturen durch Anreizmaßnahmen unterstützt.

Bei vielen vom öffentlichen Sektor tagtäglich erbrachten Diensten handelt es sich um wirtschaftliche Tätigkeiten, die somit in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen. Insbesondere fällt es gemäß Artikel 106 AEUV in die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission, darüber zu wachen, dass entsprechende Ausgleichszahlungen, sofern es sich um staatliche Beihilfen handelt, mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Die Kommission wird die Bewertungsarbeiten fortsetzen und die Entscheidung und den Gemeinschaftsrahmen zur Gewährung von Ausgleichszahlungen für die Übernahme gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen (häufig als "Altmark-Paket" bezeichnet) gegebenenfalls überarbeiten.

Die Anwendung der europäischen Vorschriften für den Bereich der öffentlichen Dienste, insbesondere der sozialen Dienstleistungen, wirft für die zuständigen Behörden und einige sektorale Akteure zahlreiche Fragen praktischer Natur auf. Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen daher als Garant eines Regelungsrahmens auftreten, der es dem öffentlichen Sektor ermöglicht, seine Aufgaben wahrzunehmen und den Bedürfnissen aller Bürger wirksam Rechnung zu tragen. Die Union muss ferner eine konkrete Vorgehensweise festlegen, um zu ermitteln, welche Infrastrukturen für einen reibungslos funktionierenden Binnenmarkt und für den Aufbau neuer Dienste für alle Bürger am dringendsten erforderlich sind und welchen Beitrag sie zur baldigen Realisierung der betreffenden Infrastrukturen leisten kann. Die Strategie "Europa 2020" sieht insbesondere die Entwicklung von Infrastrukturen vor, die es ermöglichen, bis 2013 allen Bürgern einen Breitband-Internet-Zugang zu verschaffen. Diese Strategie zielt darauf ab, dass bis 2020 alle Europäer Zugang zu deutlich höheren Internetgeschwindigkeiten von über 30 Mbit/s haben und mindestens 50 % aller europäischen Haushalte Internetzugänge mit über 100 Mbit/s haben.

Vorschlag Nr. 25:

Die Kommission verpflichtet sich, bis 2011 eine Mitteilung mit einem Maßnahmenpaket zu Diensten von allgemeinem Interesse vorzulegen.

Die Union und ihre Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass öffentliche Dienstleistungen, einschließlich sozialer Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse der Europäer abstellen, leichter auf der jeweils geeigneten Ebene erbracht werden können, klaren Finanzierungsregeln unterliegen, von höchstmöglicher Qualität und für alle effektiv zugänglich sind. In diesem Kontext werden die Initiativen der Kommission drei Handlungsschwerpunkte setzen:

Erstens wird es darum gehen, den Behörden eine benutzerfreundliche und leistungsfähige "Toolbox" zur Verfügung zu stellen, die sämtliche relevanten Probleme (wie Finanzierung, öffentliche Auftragsvergabe und Verwaltungszusammenarbeit) abdeckt und die es ihnen ermöglicht, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse und ihrer umfassenden Autonomie bedarfsgerechte lokale öffentliche Dienstleistungen hoher Qualität zu erbringen. Darüber hinaus sollte die "Toolbox" es erleichtern, die Qualität der Dienstleistungen zu bewerten und sektorale und transnationale Vergleiche anzustellen.

Zweitens muss es den europäischen Bürgern ermöglicht werden, ein eigenes Urteil über die Entwicklung der Qualität der Dienstleistungen abzugeben, die insbesondere im Kontext der Reformen zur Liberalisierung der großen netzgebundenen Wirtschaftszweige bereitgestellt werden (Verkehrsdienstleistungen, Postdienste, Energieversorgung).

Und schließlich wird es darum gehen, dem Erfordernis einer flächendeckenden Versorgung mit denjenigen Dienstleistungen, die die Europäer als grundlegend für ihren Alltag erachten (z.B. Postdienste), Rechnung zu tragen, zumal gute Qualität im Bereich der öffentlichen Dienstleistungen zwangsläufig die Zugänglichkeit, auch die Erschwinglichkeit, der betreffenden Dienstleistungen voraussetzt. Etwaige Hindernisse für Universaldienste hoher Qualität sollten einer eingehenden Analyse, gestützt auf die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen, unterzogen werden. Die Bemühungen, den Bedürfnissen aller Rechnung zu tragen, müssen sich darüber hinaus auf eine dynamische Bewertung der sich im Zuge der raschen Entwicklung von Gesellschaft und gesellschaftlicher Praxis verändernden Bedürfnisse der Europäer stützen.

Insbesondere verpflichtet sich die Kommission,

Die Vorschläge zur Bewertung und Überarbeitung der für öffentliche Aufträge, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den Behörden, geltenden Vorschriften und die Vorlage einer Richtlinie über Konzessionen - entspringen insofern derselben Logik als sie ebenfalls die den Behörden zur Verfügung stehende " Toolbox" ergänzen. Im Übrigen ist zu unterstreichen, dass die auf die Modernisierung der Infrastrukturen der großen netzgebundenen Wirtschaftszweige (siehe oben: Energie, Verkehr und elektronische Kommunikation) abstellenden Initiativen ebenfalls Ausdruck des Wunsches der Union sind, auf die Herausforderung der Modernisierung unserer Infrastrukturen von allgemeinem Interesse zu reagieren.

Vorschlag Nr. 26:

Die Kommission wird im Jahr 2011 eine überarbeitete Fassung der gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie einen Vorschlag für einen Gesamtrahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen vorlegen.

Obgleich bereits beträchtliche Investitionen getätigt wurden, verfügt die Europäische Union nicht über ein ausreichend vernetztes, interoperables und leistungsfähiges System von Verkehrsinfrastrukturen. Die Verkehrsinfrastrukturen sind jedoch von entscheidender Bedeutung für das Funktionierens des Binnenmarkts und müssen Wachstum und nachhaltige Entwicklung fördern. Abgesehen von der mangelnden Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten bei Projektplanung, -finanzierung und -management stellt auch das Fehlen eines Gesamtfinanzierungsrahmens auf europäischer Ebene, der es ermöglichen würde, gezielt auf die Schließung der größten Lücken im Binnenmarkt abzustellen, ein wesentliches Hindernis dar. Ein solcher Finanzierungsrahmen wird auf der Grundlage des nächsten - Mitte 2011 - anstehenden mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt.

Vorschlag Nr. 27:

Die Kommission wird eine Mitteilung zu den Prioritäten im Bereich der Energieinfrastrukturen bis 2020-2030 vorlegen, um zur Schaffung eines voll funktionsfähigen Energiebinnenmarkts beizutragen, indem das Problem der noch vorhandenen Infrastrukturlücken angegangen und die Integration erneuerbarer Energiequellen erleichtert wird. Zu den für die Umsetzung dieser Prioritäten erforderlichen Mitteln wird noch im Jahr 2011 ein neues Instrument für Energiesicherheit und Energieinfrastrukturen in Europa vorgeschlagen.

Die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarkts erfordert moderne Infrastrukturen. Die zentralen Ziele der Energieversorgungspolitik der Union lauten Wettbewerb, Nachhaltigkeit und Sicherheit. Voraussetzung hierfür sind Energieinfrastrukturen, die besser mit den nationalen Energienetzen verknüpft sind, die in der Lage sind, einen wachsenden Anteil an erneuerbaren Energien aufzunehmen, und die eine Diversifizierung der Energiequellen erlauben. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, bedürfen die bestehenden Infrastrukturen einer raschen Modernisierung, höherwertiger Standards und einer Vereinheitlichung. Eine neue europäische Politik im Bereich der Energieinfrastrukturen ist unverzichtbar, um eine andere Vorgehensweise bei Netzplanung und -entwicklung in der EU zu etablieren. Es müssen Lösungen für wichtige fehlende Verbindungen, wie beispielsweise die Energienetze in der Nordseeregion oder den südeuropäischen Gaskorridor, gefunden werden. Die Netze müssen intelligenter werden, damit Energie effizienter genutzt und transportiert wird. Die Genehmigungsverfahren müssen effizienter und transparenter werden, und es müssen neue Finanzierungslösungen gefunden werden, um die im kommenden Jahrzehnt anstehenden gigantischen Investitionen in Höhe von über 200 Mrd. EUR20 in die großen europäischen Strom- und Gasnetze stemmen zu können, zu denen noch etwa weitere 400 Mrd. EUR für Instandhaltung, Modernisierung und Ausbau der nationalen Übertragungs- und Leitungsnetze hinzukommen.

Vorschlag Nr. 28:

Parlament und Rat sollten den Vorschlag für einen Beschluss zur Festlegung eines Aktionsprogramms im Bereich der europäischen Funkfrequenzen verabschieden, um eine effizientere Frequenzverwaltung und -nutzung zu gewährleisten.

Die europäischen Funkfrequenzen müssen effizienter genutzt werden, und es ist eine stärkere Harmonisierung und Koordinierung erforderlich, damit ausreichend Frequenzen verfügbar sind, um den Bedürfnissen von Bürgern und Unternehmen entsprechen zu können. Werden EU-weit dieselben Frequenzen unter flexiblen technischen Bedingungen bereitgestellt, können Größenvorteile erzielt und auf diese Weise für alle Nutzer eine Senkung der Preise im Bereich Kommunikation erreicht werden.

2.2. Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Mario Monti zufolge lässt sich die mitunter festzustellende Binnenmarktmüdigkeit unter anderem dadurch erklären, dass die sukzessiven Liberalisierungen in der Wahrnehmung vieler Bürger auf Kosten der von verschiedenen Wirtschaftsakteuren erworbenen sozialen Rechte eingeführt wurden. Der Lissabon-Vertrag und das Bekenntnis zu einer "in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft" als einem Schlüsselziel verpflichten uns, eine umfassendere Vision des Binnenmarkts zu entwickeln. Die wirtschaftlichen Freiheiten und das Recht auf Kollektivmaßnahmen müssen miteinander in Einklang gebracht werden. Eine Wiederbelebung des Dialogs zwischen den Sozialpartnern ist hier von grundlegender Bedeutung und könnte dazu führen, dass häufiger von der im Lissabon-Vertrag ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften "durch die Sozialpartner für die Sozialpartner" Gebrauch gemacht wird.

Die Binnenmarktfreiheiten müssen sowohl den Stärksten als auch den Schwächsten zugutekommen. Vom Binnenmarkt müssen alle profitieren können, vor allem auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen. Besonderes Augenmerk muss dem Zugang Sehbehinderter und Hörgeschädigter zu Gütern und Dienstleistungen, insbesondere im kulturellen Bereich, gelten, indem beispielsweise geeignete technische Lösungen entwickelt werden (automatische Untertitelung oder spezifische Programmangebote im öffentlichrechtlichen Rundfunk).

Vorschlag Nr. 29:

Auf der Grundlage ihrer neuen Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union21 wird die Kommission darüber wachen, dass den durch die Charta garantierten Rechten, einschließlich des Rechts auf Kollektivmaßnahmen, Rechnung getragen wird. Die Kommission wird im Vorfeld der Ausarbeitung sämtlicher den Binnenmarkt betreffender Legislativvorschläge eine eingehende Analyse der sozialen Auswirkungen vornehmen.

Vorschlag Nr. 30: Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag annehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen wird oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.

Die Ausübung des Rechts auf Dienstleistungsfreiheit setzt voraus, dass Mitarbeiter in einen anderen Mitgliedstaat entsandt werden können. Die Entsendung von Arbeitnehmern ist somit eine wichtige Komponente des Binnenmarkts für Dienstleistungen. Damit die Rechte der betreffenden Arbeitnehmer in angemessener Weise geschützt werden, sieht die europäische Entsenderichtlinie einen "harten Kern" von im Aufnahmemitgliedstaat geltenden Schutzbestimmungen vor, die in gleicher Weise auf entsandte Arbeitnehmer Anwendung finden müssen. Zudem wird die Entsendung von Arbeitnehmern nach wie vor durch komplizierte nationale Verwaltungsverfahren und durch Doppelbesteuerungsprobleme erschwert, wodurch die Ausübung des Rechts auf Dienstleistungsfreiheit behindert wird. Umsetzung, Anwendung und Bedingungen für die Einhaltung der Richtlinie sowie ihre Auslegung sind noch verbesserungsbedürftig.

Vorschlag Nr. 31:

Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Überprüfung der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds) vornehmen und auf der Grundlage des Grünbuchs über Renten vom Juli 2010 weitere Vorschläge ausarbeiten, unter anderem zur Beseitigung der Hindernisse, mit denen sich mobile Arbeitnehmer bei der Planung ihres Ruhestands konfrontiert sehen.

Bei Eintritt in den Ruhestand sollten Arbeitnehmer in den Genuss ihrer erworbenen Rentenansprüche kommen. Angesichts der Bevölkerungsalterung und der Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise auf öffentliche Finanzen und Finanzstabilität besteht in diesem Bereich Handlungsbedarf. Mit dem Grünbuch vom Juli 2010 wurde eine Debatte über die Herausforderungen in Gang gesetzt, die wir bewältigen müssen, wenn den Europäern langfristig angemessene Renten garantiert werden sollen.

Vorschlag Nr. 32:

Die Kommission wird eine Konsultation der Sozialpartner einleiten mit dem Ziel, einen europäischen Rahmen für die Antizipation industrieller Umstrukturierungen auszuarbeiten.

Über die Initiativen, die eine reine Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise darstellen, hinaus haben Antizipationsstrategien es den Unternehmen ermöglicht, soziale Konflikte abzuwenden, indem Umstrukturierungsmaßnahmen proaktiv und im Wege von Verhandlungen vorbereitet wurden. Dies ist gleichermaßen eine Bedingung für wirtschaftlichen Erfolg wie auch ein soziales Gebot, denn auf diese Weise wird es möglich, Ressourcen in aufstrebende Branchen umzulenken und Arbeitnehmern, deren Arbeitsplatz in Gefahr ist, neue Chancen zu eröffnen. Ein europäischer Rahmen für Umstrukturierungen würde es ermöglichen, Rahmenbedingungen zu schaffen, die von gegenseitigem Vertrauen geprägt sind.

2.3. Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern

Die Beschäftigung ist zu Recht das wichtigste Anliegen der Europäer. Der Binnenmarkt bietet ihnen hervorragende - zurzeit allerdings nur unzureichend ausgeschöpfte - Möglichkeiten, ihre Ausbildung und Qualifikationen einzubringen und sich auf freie Stellen in anderen Mitgliedstaaten zu bewerben. Es müssen praktische Instrumente entwickelt werden, um den "freien Verkehr der Kompetenzen" im Binnenmarkt zu fördern und zu erleichtern.

Die Ausbildungsmöglichkeiten in Europa nutzen zu können ist eine der attraktivsten Facetten der Freiheiten und Chancen, die der Binnenmarkt bietet. In einem anderen Mitgliedstaat zu studieren oder eine Ausbildung zu absolvieren ist aber nicht nur der persönlichen Weiterentwicklung förderlich, sondern auch dem lebenslangen Erwerb neuer Kompetenzen, die benötigt werden, um die Wissenswirtschaft von morgen aufzubauen.

Vorschlag Nr. 33:

Die Kommission wird im Jahr 2012 eine Rechtsetzungsinitiative zur Reform der Systeme der Anerkennung von Berufsqualifikationen vorschlagen. Dabei wird sie sich auf eine im Jahr 2011 anstehende Bewertung der bisherigen Fortschritte stützen. Ziel wird es sein, die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern und Aus- und Weiterbildung an den aktuellen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen. In diesem Kontext soll auch das Potenzial der Einführung eines Berufsausweises geprüft werden.

Das Recht, in einem anderen Mitgliedstaat seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen, ist eine der durch den Vertrag garantierten Grundfreiheiten. Dieses Recht ist für die Bürger und für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer, die Niederlassungsfreiheit sowie die Dienstleistungsfreiheit von fundamentaler Bedeutung. Die Ausübung der genannten Rechte kann durch Anforderungen an die Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Berufsqualifikationen beeinträchtigt werden. In der Union gibt es 4 600 reglementierte Berufe. Auch heute noch müssen die Angehörigen zahlreicher Berufe langwierige Prozeduren über sich ergehen lassen, wenn sie ihre Qualifikationen anerkennen lassen wollen. Um die Anerkennung von Diplomen geht es bei 20 % der SOLVIT-Fälle. Eine Richtlinie aus dem Jahr 2005 hat einige Vereinfachungen gebracht und insbesondere eine vorübergehende Mobilität erleichtert. Das derzeitige System muss einer Bewertung unterzogen werden. Dabei soll festgestellt werden, ob die in der Richtlinie vorgesehenen Möglichkeiten auch in vollem Umfang ausgeschöpft werden. In der Richtlinie wurde beispielsweise die Einführung eines Berufsausweises angeregt, ohne dass dies konkrete Folgen gehabt hat. Ein derartiger Ausweis könnte für Angehörige bestimmter Berufe und für andere interessierte Bürger einen echten Zusatznutzen bringen. Im Übrigen besteht zunehmender Bedarf an Facharbeitern, der künftig umso schwerer zu decken sein wird, als die Erwerbsbevölkerung schrumpft. Des Weiteren muss das Anerkennungssystem den erheblichen Veränderungen in den Bildungs- und Ausbildungssystemen der Mitgliedstaaten Rechnung tragen, die mit dem Ziel eingeführt wurden, den Zugang zur Beschäftigung bzw. eine Rückkehr in Beschäftigung zu erleichtern. Die Kommission hat daher Arbeiten zur Bewertung der Richtlinie aus dem Jahr 2005 in Angriff genommen. Die Ergebnisse der Bewertung werden in ein Grünbuch, das im Jahr 2011 vorgelegt wird, sowie in die für 2012 geplante Überarbeitung der Richtlinie einfließen.

Vorschlag Nr. 34:

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen speziellen Ausweis im Rahmen von "Jugend in Bewegung" einführen. Der Ausweis soll jungen Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium in einem anderen Mitgliedstaat absolvieren wollen, die Mobilität erleichtern. Die Kommission wird ihre Website "Jugend in Bewegung" weiter ausbauen, indem sie Informationen zum Fernstudium und zu sonstigen Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten in Europa aufnimmt.

Mobilität sollte zu einer normalen Etappe in der Ausbildung jedes jungen Europäers werden, die es ihm später - nachdem er neue Kompetenzen, vor allem auch Sprachkenntnisse, erworben hat - ermöglicht, eine attraktive Stelle zu finden. Im Kontext der Strategie "Europa 2020" hat die Kommission in ihrer Mitteilung "Jugend in Bewegung" eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, wie man jungen Menschen zum Erwerb der Kenntnisse, Kompetenzen und Erfahrungen verhelfen kann, die sie benötigen, um eine erste Arbeitsstelle zu finden. Unter anderem prüft die Kommission derzeit die Möglichkeit, europäische Mobilitätsdarlehen für Studenten einzuführen, um mehr jungen Europäern, insbesondere den am stärksten benachteiligten, die Möglichkeit zu bieten, einen Studien- oder Ausbildungsabschnitt oder ein Unternehmenspraktikum im Ausland zu absolvieren.

Vorschlag Nr. 35:

Die Kommission wird in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten den Europäischen Qualifikationsrahmen umsetzen. Sie wird eine Empfehlung des Rates zur Förderung und Validierung von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Schulsystems ("nichtformales" und "informelles" Lernen) vorschlagen. Außerdem wird sie die Einführung eines "Europäischen Qualifikationspasses" vorschlagen, der es jedem Einzelnen ermöglicht, genaue Aufzeichnungen über die im Verlauf seines Lebens erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu führen. Die Kommission wird eine Brücke zwischen dem Europäischen Qualifikationsrahmen und der europäischen Klassifikation der Berufe schlagen.

Trotz des Erfolgs von Programmen wie Erasmus ist die akademische Anerkennung von Diplomen und Ausbildungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat nach wie vor problematisch22. Zur Förderung der Mobilität muss die Übertragbarkeit von Qualifikationen und Kenntnissen gewährleistet sein.

2.4. Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft

In diesem Kapitel, das der sozialen Marktwirtschaft gewidmet ist, werden drei Vorschläge für einen Binnenmarkt präsentiert, der sich auf eine "in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft" stützt. Zunächst einmal soll es die Initiative für soziales Unternehmertum ermöglichen, die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Reservoire an Talenten und finanziellen Ressourcen zu erschließen, indem Management- und Finanzfachleute mit Unternehmern zusammengeführt werden, die Träger von sozial innovativen und wachstumsfördernden Projekten sind. Im zweiten Teil, in dem es um bestimmte Rechtsformen geht, werden Initiativen zur Verbesserung des rechtlichen Umfelds vorgeschlagen, in dem ein Teil der Aktivitäten der Sozialwirtschaft organisiert ist. Im letzten Teil schließlich, der die Corporate Governance und die soziale Verantwortung der Unternehmen zum Gegenstand hat, wird eine Initiative zur Neudefinition der Rolle des Unternehmens in der heutigen Wirtschaft vorgeschlagen.

Vorschlag Nr. 36:

Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Initiative für soziales Unternehmertum vorschlagen mit dem Ziel, die Entwicklung innovativer Unternehmensprojekte im sozialen Bereich innerhalb des Binnenmarkts zu unterstützen und zu begleiten, insbesondere mit Hilfe folgender Instrumente: Sozialrating, Ethik- und Ökolabels, öffentliche Auftragsvergabe, Einführung eines neuen Investmentfonds -Modells, Mobilisierung ruhender Ersparnisse.

In den vergangenen Jahren haben einzelne Unternehmer oder auch große Gesellschaften hoch innovative soziale Projekte auf den Weg gebracht. Das erste Jahrzehnt des zweiten Jahrtausends hat europa- und weltweit ein gewaltiges Innovationspotenzial im Bereich der Sozialwirtschaft zutage gefördert. Diese Projekte, die dem Wunsch einer Person oder einer Personengruppe entsprangen, haben - nicht zwangläufig unter Verzicht auf jegliches Profitstreben - kreative Lösungen für große sozioökonomische Probleme hervorgebracht, die häufig aus einer Ausgrenzungssituation erwachsen (Zugang zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Zugang zu Wohnraum, Zugang zur Gesundheitsversorgung, Zugang zum Arbeitsmarkt, Zugang zu Bankdienstleistungen, Dienstleistungen, die eine bessere Integration von Menschen mit Behinderungen ermöglichen, usw.) oder sich aus der Bevölkerungsalterung ergeben. Die durch die neuen Modelle generierten Innovationen generieren Wirtschaftswachstum und haben positive soziale und wirtschaftliche Auswirkungen für alle Beteiligten (Unternehmer, Beschäftigte, Verbraucher, Investoren, andere Finanzpartner usw.). Die Organisation der öffentlichen Beschaffung und der privaten Beschaffung (Einkaufspolitik und soziale Verantwortung der Unternehmen), der verbesserte Zugang zu Finanzierungen (über Banken oder auf den Finanzmärkten, insbesondere durch Mobilisierung ruhender Ersparnisse), die Einführung eines neuen Investmentfonds-Modells zur Förderung und Erhöhung der Liquidität für Investitionen der Finanzbranche und der Käufer von Finanzprodukten in Projekte mit starker sozialer, wirtschaftlicher oder technologischer Innovationskomponente und die Implementierung von Adhoc-Kommunikationsinstrumenten können hier eine Hebelwirkung entfalten.

Vorschlag Nr. 37:

Aus verschiedenen Gründen, die in erster Linie mit der Art ihrer Finanzierung bzw. mit den Entscheidungen der Anteilseigner oder anderer Beteiligter zusammenhängen, die Projekte mit starker sozialer, wirtschaftlicher oder technologischer Innovationskomponente unterstützen und begleiten, ist die Sozialwirtschaft in Organisationen unterschiedlichster Rechtsformen (Stiftungen, Genossenschaften, Gegenseitigskeitsgesellschaften usw.) strukturiert. Die Kommission wird Maßnahmen vorschlagen, die zu einer qualitativen Verbesserung der betreffenden rechtlichen Strukturen beitragen, so dass deren Funktionieren optimiert und ihre Entwicklung innerhalb des Binnenmarkts gefördert werden.

Im Einzelnen sollen folgende Initiativen vorgeschlagen werden:

Ende 2011 wird die Kommission eine Verordnung über das Statut der Europäischen Stiftung vorlegen.

Die Tätigkeiten von Stiftungen haben sich in den vergangenen Jahren erheblich ausgeweitet. Ihre Aktivitäten ermöglichen es, ehrgeizige Ziele in Bereichen zu verwirklichen, in denen europäische Kreativität und Innovation grundlegende Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts in einer globalen Welt erlangt haben, insbesondere im Forschungsbereich. Verwaltungsaufwand, Registrierung in einem anderen Mitgliedstaat, Nachweispflicht für Stiftungen eines Mitgliedstaates, die sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niederlassen wollen, Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Vergemeinschaftung von Finanzmitteln innerhalb der Union - all dies sind Hindernisse, die gegenwärtig die Entwicklung von Stiftungen in Europa behindern. Eine Verordnung über das Statut der Europäischen Stiftung soll hier Abhilfe schaffen.

Gegenseitigkeitsgesellschaften gibt es in den meisten europäischen Ländern, wenngleich ihre Bedeutung von einem Land zum anderen unterschiedlich groß ist. So sind beispielsweise über 120 Millionen Europäer bei einer Gegenseitigkeitsgesellschaft krankenversichert. Im Versicherungssektor und im Finanzintermediationssektor sind Gegenseitigkeitsgesellschaften wichtige Arbeitgeber.

Vorschlag Nr. 38:

Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation (auf der Grundlage eines Grünbuchs) zur Corporate Governance einleiten. Außerdem wird sie eine öffentliche Konsultation zu den in Betracht kommenden Optionen zur Erhöhung der Transparenz der von Unternehmen bereitgestellten Informationen über soziale und ökologische Aspekte sowie über die Achtung der Menschenrechte durchführen. Diese Konsultationen können zu Rechtsetzungsinitiativen führen.

Es ist von zentraler Bedeutung, dass die europäischen Unternehmen größtmögliche Verantwortung an den Tag legen, sowohl gegenüber ihren Beschäftigten als auch gegenüber ihren Anteilseignern und gegenüber der Gesellschaft insgesamt. Ihre Governance könnte noch weiter verbessert werden, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Leitungsgremien - auch unter dem Aspekt der Diversität, z.B. der Vertretung von Frauen -, des langfristigen Engagements der Anteilseigner und der Mitarbeiterbeteiligung. Um zum einen die Corporate Governance und zum anderen die soziale bzw. gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen zu stärken, müssen die Überlegungen vor allem auf eine Erhöhung der Transparenz, insbesondere in den Bereichen Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung, sowie auf Möglichkeiten zur Verbesserung des Funktionierens von Unternehmen abstellen im Hinblick auf eine stärkere Einbindung der Beschäftigten, eine Verbesserung der Beziehungen zu den Anteilseignern und eine angemessenere Bewertung der Unternehmen auf den Finanzmärkten.

2.5. Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher

Der Binnenmarkt muss für die europäischen Verbraucher einen Mehrwert erbringen, indem er ihnen eine Vielfalt an Waren und Dienstleistungen hoher Qualität bietet. Besonderes Augenmerk muss dem Zugang zu Bankprodukten gelten, der eine wesentliche Voraussetzung ist, um sich im Binnenmarkt bewegen und arbeiten zu können. Die Aufsichtsbehörden müssen den europäischen Verbrauchern einen hohen Schutz vor allen Risiken im Zusammenhang mit der Qualität der auf dem Markt angebotenen Waren und Dienstleistungen garantieren.

Häufig verfügen die Verbraucher über keinerlei Informationen, die es ihnen erlauben würden, die Angemessenheit eines Preises zu beurteilen oder eine informierte Auswahl zu treffen, weil Informationen unter Umständen in einer Weise gegeben werden, der es an Eindeutigkeit mangelt oder die einen Vergleich schwierig macht. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Angebote und Lieferkosten. Der Käufer verfügt heutzutage bei seinen Einkäufen nicht über sämtliche Informationen, die erforderlich wären, um eine fundierte Kaufentscheidung zu treffen. Die Kommission wird eine Bewertung der derzeitigen Praktiken in Bezug auf Preisvergleich-Websites vornehmen und - auf der Grundlage bewährter Praktiken und der bisherigen Erfahrungen - Leitlinien für entsprechende Websites ausarbeiten.

Vorschlag Nr. 39:

Die Kommission wird im Jahr 2011 einen mehrjährigen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der europäischen Marktaufsicht ausarbeiten. Darüber hinaus wird sie im Jahr 2011 in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und den Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Leitlinien für Zollkontrollen im Bereich Produktsicherheit ausarbeiten. Die Kommission wird ferner eine Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit vorschlagen mit dem Ziel, einen kohärenten und effizienten Rechtsrahmen für die Sicherheit von Verbrauchsgütern in der EU zu schaffen.

Die europäischen Bürger erwarten, dass ihre Gesundheit und ihre Rechte EU-weit geschützt werden, insbesondere wenn es um Bedrohungen oder Risiken geht, denen sie nicht allein begegnen können. Um diesen Erwartungen zu entsprechen, wird die Kommission die Marktüberwachung im Bereich der Produktsicherheit in der EU verstärken. Dieses Ziel soll im Wege eines Aktionsplans erreicht werden, der im Jahr 2011 anlaufen wird. Dabei wird es darum gehen, die Koordinierung zwischen den nationalen Marktüberwachungsbehörden zu verbessern, um sicherzustellen, dass die im Binnenmarkt frei zirkulierenden Waren für den Verbraucher sicher und unbedenklich sind. Auf diese Weise werden gleiche Wettbewerbsbedingungen garantiert, die es seriösen Unternehmen ermöglichen, die Chancen eines Marktes mit 500 Millionen Verbrauchern in vollem Umfang zu nutzen. Darüber hinaus wird die Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit vorschlagen mit dem Ziel, einen kohärenten und effizienten Rahmen für die Marktüberwachung im Bereich der Sicherheit von Verbrauchsgütern in der EU zu schaffen.

Vorschlag Nr. 40:

Die Kommission wird Anfang 2011 eine Rechtsetzungsinitiative über den Zugang zu bestimmten Bankdienstleistungen beschließen. Ferner wird sie den Bankensektor auffordern, eine Selbstregulierungsinitiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, bis Ende 2011 für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit bei den Bankgebühren zu sorgen.

Bürger, insbesondere Studenten, sehen sich mit Problemen konfrontiert, wenn sie in einem Mitgliedstaat, in dem sie sich erst vor kurzem niedergelassen haben oder in dem sie keinen Wohnsitz unterhalten, ein Bankkonto eröffnen oder eine Zahlungskarte beantragen wollen. Die Finanzinstitute begründen eine entsprechende Weigerung damit, dass bestimmte Kategorien potenzieller Kunden ein erhöhtes Risiko für eine Bank darstellen und dass in diesen Fällen besondere Vorsicht geboten ist. Ferner berufen sie sich darauf, dass sie nicht in der Lage sind, sich ein genaues Bild von der Kredithistorie eines Kreditnehmers zu machen. In zahlreichen Fällen ist die Verweigerung einer Kontoeröffnung jedoch nicht als objektiv gerechtfertigt und angemessen anzusehen. Im Übrigen stellt der Mangel an Transparenz bei den Bankgebühren ein erhebliches Hindernis im Bereich der Finanzdienstleistungen für Privatkunden dar. Kunden können die Kosten ihrer Bankkonten nicht nachvollziehen und haben keinen Vergleichsmaßstab, so dass sie auch keinen Wechsel des Bankkontos in Betracht ziehen, um in den Genuss günstigerer Konditionen zu kommen. Verbraucher in Mitgliedstaaten, in denen die Bankgebühren auf komplizierte und nichttransparente Weise berechnet werden, zahlen somit häufig höhere Gebühren als nötig. Mehr Transparenz ist auch eine Vorbedingung für grenzüberschreitende Transaktionen und für ein erfolgreiches Funktionieren des Einheitlichen Euro-Zahlungsraums (SEPA). Eine Analyse von 224 Banken, mit denen 81 % des Marktes für Privatkundeneinlagen abgedeckt wurden, gelangte zu dem Ergebnis, dass bei 66 % der Websites dieser Banken Zusatzinformationen erforderlich sind, um die Kosten eines Bankkontos ermitteln zu können. Die Analyse hat ferner gezeigt, dass die Unterschiede bei den Bankkontogebühren auf der Ebene der Europäischen Union deutlich größer sind als die Preisunterschiede bei anderen Dienstleistungen.

Vorschlag Nr. 41:

Die Kommission wird bis Februar 2011 eine Richtlinie zur Schaffung eines integrierten Binnenmarkts für Hypothekenkredite unter Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzes vorschlagen.

Der Markt der Finanzdienstleistungen für Privatkunden ist ein Sektor, in dem die Verbraucher noch nicht in vollem Umfang die Vorteile des Binnenmarkts nutzen können. In Bezug auf den Wechsel eines Dienstleisters sind sie häufig zurückhaltend, oder sie verfügen einfach über zu wenig Informationen, um Angebote miteinander vergleichen zu können. Noch größer sind die Schwierigkeiten, wenn sie sich über Angebote im Ausland informieren wollen. Parallel zu den laufenden Strukturreformen im Finanzsektor müssen die Reformen vorangebracht werden, die auf eine Stärkung des Verbrauchervertrauens in die Finanzmärkte für Privatkunden abzielen. Die genannten Schwierigkeiten zählen zu den größten Hindernissen, denen die Bürger in ihrem Alltag begegnen. Die europäischen Hypothekenmärkte sind für Millionen europäischer Bürger von vitaler Bedeutung: Die Aufnahme eines Hypothekenkredits ist eine der wichtigsten Finanzentscheidungen im Leben, die jahrzehntelange finanzielle Verpflichtungen nach sich zieht. Unverantwortliches Verhalten der Betreiber kann das Finanzsystem in seinen Grundfesten erschüttern. Dies kann unter Umständen gravierende soziale und wirtschaftliche Folgen haben. Auch bei der Integration der Hypothekenmärkte sind lediglich begrenzte Fortschritte zu verzeichnen. Der Umfang der direkten grenzüberschreitenden Darlehensaufnahme ist nach wie vor gering. Außerdem bestehen immer noch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten, was die Preise, die angebotenen Produkte und die für verschiedenen Akteure, wie etwa Kreditgeber, bei denen es sich nicht um eine Bank handelt, oder Kreditvermittler, geltenden Regelungen betrifft. Kreditgeber und Kreditvermittler sind mit Problemen konfrontiert, die sie davon abhalten, Geschäfte in einem anderen Mitgliedstaat zu tätigen, oder die ihre Kosten unangemessen in die Höhe treiben. Auch Bürger sehen sich Schwierigkeiten gegenüber, wenn sie beispielsweise ein Hypothekendarlehen in einem anderen Mitgliedstaat aufnehmen wollen oder wenn sie bei einem Kreditgeber im selben Mitgliedstaat einen Kredit für den Erwerb einer Immobilie im EU-Ausland aufnehmen wollen. Häufig werden solche Kreditanträge abgelehnt. Die Suche nach dem günstigsten Preis oder dem besten Produkt in anderen Mitgliedstaaten erweist sich auch deshalb als schwierig, wenn nicht gar unmöglich, weil es an vergleichbaren Informationen fehlt. Eine Integration der europäischen Hypothekenmärkte würde der Finanzstabilität zugutekommen und wäre für die Verbraucher von beträchtlichem Nutzen. Ferner würde sie zu einer Steigerung der Effizienz aufseiten der Kreditgeber und zur Verfügbarkeit einer breiteren Produktpalette führen.

Vorschlag Nr. 42:

Die Kommission wird bis Ende 2010 eine Mitteilung ausarbeiten, in der die für die europäischen Bürger nach wie vor bestehenden steuerlichen Hindernisse sowie Wege zur Beseitigung dieser Hindernisse aufgezeigt werden.

Einige der Hindernisse, die die europäischen Bürger davon abhalten, sich im Binnenmarkt frei zu bewegen, frei niederzulassen und EU-weit Waren und Dienstleistungen zu erwerben, sind steuerlicher Natur. Unter anderem geht es um Schwierigkeiten in Bezug auf die Gewährung von Erleichterungen im Falle einer Doppelbesteuerung - wegen des begrenzten Anwendungsbereichs der Doppelbesteuerungsabkommen oder des Fehlens solcher Abkommen, wegen diskriminierender Steuervorschriften oder wegen der Überlappung verschiedener Steuersysteme -, um Schwierigkeiten aufgrund der erforderlichen Auseinandersetzung mit der Steuergesetzgebung zweier oder mehrerer Mitgliedstaaten oder um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Einforderung von Steuerermäßigungen oder Steuerrückerstattungen in einem anderen Mitgliedstaat. Insbesondere für Grenzgänger können sich Probleme bei der Kraftfahrzeugsteuer und bei der Besteuerung von Renten und Erbschaften ergeben.

Vorschlag Nr. 43:

Im Jahr 2012 wird die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Fluggastrechte - unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der durch den Vulkanausbruch auf Island verursachten jüngsten Krise - vorlegen. Im Falle der Annahme des Legislativvorschlags für den Straßenverkehrssektor (öffentlicher Busverkehr und Reisebusverkehr) wird sie eine Mitteilung zu den Fahr- und Fluggastrechten für sämtliche Verkehrsträger ausarbeiten.

Trotz der bereits bestehenden Rechtsvorschriften, insbesondere für den Luftverkehr, den Schienenverkehr und demnächst auch für den Seeverkehr, sind nach wie vor Unterschiede bei den Fahr- und Fluggastrechten in Abhängigkeit vom jeweils gewählten Verkehrsmittel festzustellen, wobei diese Rechte von den Betreibern häufig nicht eingehalten werden. Daraus erwächst die Gefahr, dass es zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommt. Das Ziel, im Interesse der Bürger wie auch im Interesse der europäischen Wirtschaft insgesamt ein ausreichend einheitliches Niveau der Dienstleistungsqualität sicherzustellen, würde dadurch unterminiert.

3. DIALOG, Partnerschaft, EVALUIERUNG - die Instrumente einer Guten Binnenmarktgovernance

Der Binnenmarkt gehört nicht den europäischen Institutionen oder einigen großen paneuropäischen Konzernen, er ist das, was die einzelnen Europäer jeden Tag daraus machen, indem sie arbeiten, sparen, kaufen, investieren... Die Gestaltung und Nutzung des Binnenmarkts hängt faktisch von der Gesamtheit der Europäer selbst ab!

Zweck dieser Binnenmarktakte ist es lediglich, einen neuen Rahmen für den Dialog vorzuschlagen, damit der Reflexionsprozess und die Durchführung der Rechtstexte im Dienste der Europäer erfolgen. Die Kommission verpflichtet sich, in ihrer Rolle als Initiator, Impulsgeber und Forum für Dialog und Diskussionen dem Binnenmarkt einen neuen Sinn zu geben, damit er den Europäern mehr bietet. Das Europäische Parlament und der Rat entscheiden im Rahmen ihrer jeweiligen Rolle über die in den Mitgliedstaaten durchzuführenden Maßnahmen.

Allerdings kann die Binnenmarktakte nur dann zum Erfolg werden, wenn dieser Vorschlags-, Beschluss-, Durchführungs- und Monitoringprozess stärker und in einem früheren Stadium für die Beteiligung der anderen Partner geöffnet wird.

Zahlreiche Elemente der Akte, zum Beispiel die Maßnahmen in Bezug auf öffentliche Dienste oder steuerrechtliche Aspekte, berühren die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer lokalen und regionalen Gebietskörperschaften. Dies ist der wesentliche Grund, aus dem die Kommunen und Regionen im Einklang mit ihrer aktiven Beteiligung an der Kohäsionspolitik voll in die Binnenmarktgovernance einbezogen werden müssen.

Diese Binnenmarktakte wurde von Kommissionspräsident Barroso nachdrücklich gewünscht, um der Strategie "Europa 2020" größere Erfolgschancen zu geben und die wesentlichen Empfehlungen des Europäischen Parlaments und des Monti-Berichts effizient umzusetzen. Sie verpflichtet die Europäische Kommission, Resultate und Wirkung zu erzielen, um Europa für die Zukunft zu rüsten und zu stärken, so dass die anstehenden Herausforderungen bewältigt werden können.

Die Binnenmarktakte und ihre Durchführung werden zweifellos von dem starken Willen zum Dialog, zur Schaffung von Partnerschaften mit den beteiligten Parteien sowie zur objektiven Bewertung seiner Ergebnisse geprägt sein.

Einfluss kann man nicht verordnen, er muss erarbeitet werden. Deshalb wird die Kommission auch schwierigste Diskussionen nicht meiden und sich in enger Einbeziehung des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses den politischen Parteien Europas, den Regierungen und nationalen Parlamenten, den Gebietskörperschaften, der Zivilgesellschaft, den Gewerkschaften und Unternehmen, den Verbrauchern, den Verbänden usw. stellen.

Im Rahmen dieser Binnenmarktakte werden 50 Maßnahmen mit Zielterminen für einzelne Phasen der Konsultation vorgeschlagen, die die Kommission entsprechend den Grundsätzen der "intelligenten" Regulierung durchführen wird. Die Kommission ersucht die Gesamtheit ihrer Partner, diese Dialogphasen vorzubereiten, ihre Überlegungen beizusteuern und sich die Zukunft unseres großen Binnenmarkts zu eigen zu machen.

Die Kommission muss weiterhin ihre Rolle bei der Beaufsichtigung und der ordnungsgemäßen Durchführung der Binnenmarktpolitik wahrnehmen. Sie ist sich der Anstrengungen bewusst, die den Mitgliedstaaten im Streben nach einem stärker vereinten und wettbewerbsfähigeren gemeinsamen Markt abverlangt werden. Sie wird daher einerseits ein offenes Ohr, andererseits aber auch ein waches Auge auf die Ziele wahren.

Vorschlag Nr. 44:

Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um die Entwicklung des Binnenmarkts für Dienstleistungen auf der Grundlage des in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Verfahrens der "gegenseitigen Evaluierung", das derzeit von den Mitgliedstaaten und der Kommission umgesetzt wird, weiter voranzubringen. Das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Verfahren der gegenseitigen Evaluierung wird auf andere Binnenmarktvorschriften ausgedehnt werden.

Die Kommission wird ihre Evaluierungstätigkeit gestützt auf die mitgeteilten Erfahrungen fortsetzen und dabei Synergien zwischen vorhandenen Instrumenten (Marktbeobachtung, sektorspezifische Untersuchungen, Verbraucherbarometer usw.) ausloten und intensivieren. In diesem Rahmen wird sie regelmäßig eine Liste ("Top 20") der wichtigsten Erwartungen der Akteure des gemeinsamen Marktes (Unternehmen, Verbraucher, Beschäftigte, Studenten, Rentner) erstellen. Diese Aufstellung wird als "Thermometer" für den Zustand des Binnenmarkts und sein Funktionieren in der Praxis fungieren.

Außerdem wird die Kommission in Zusammenarbeit mit allen betroffenen Akteuren regelmäßig den Zustand des Binnenmarkts analysieren, indem sie jährlich mit dem Europäischen Parlament und unter Beteiligung anderer Institutionen, von Vertretern der Mitgliedstaaten (auch auf regionaler und lokaler Ebene), der nationalen Parlamente, Bürger und interessierten Kreise ein Binnenmarktforum organisiert. Das erste Forum ist für das Jahr 2011 vorgesehen.

Vorschlag Nr. 45:

Die Kommission wird Anfang 2011 eine Strategie zur Ausdehnung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) auf andere Rechtsetzungsgebiete mit dem Ziel vorlegen, ein echtes elektronisches "Facetoface"-Netz der europäischen Verwaltungen zu schaffen. Diese Strategie wird Gegenstand eines Legislativvorschlags sein.

Das Binnenmarktinformationssystem wurde als flexibles Instrument zur Unterstützung der Verwaltungszusammenarbeit im Interesse einer besseren Anwendung der Rechtsvorschriften in bestimmten Bereichen konzipiert. Es wird derzeit auf dem Gebiet der Richtlinie über Berufsqualifikationen und der Dienstleistungsrichtlinie eingesetzt. Damit das Potenzial des IMI voll ausgeschöpft werden kann, muss eine klare Strategie entwickelt werden, um das System auf andere Sektoren auszudehnen und Synergien zwischen dem IMI und anderen IT-Instrumenten zu schaffen. Diese Strategie wird in einer Mitteilung der Kommission erläutert. Das Haupthindernis für eine Ausdehnung des IMI ist das Fehlen einer Rechtsgrundlage, die den Datenschutzbehörden auf europäischer und nationaler Ebene zufriedenstellende Garantien bietet. Um hier Abhilfe zu schaffen, wird erörtert werden, ob ein diesbezüglicher Verordnungsvorschlag angezeigt ist. Ein solcher Vorschlag würde die Datenverarbeitung und andere Bedingungen für die Nutzung des IMI regeln und die Verwaltungszusammenarbeit in den Bereichen ermöglichen, in denen dies für die Anwendung der Binnenmarktvorschriften notwendig, aber vom geltenden Recht nicht ausdrücklich vorgesehen ist.

Vorschlag Nr. 46:

Die Kommission wird 2011 eine Initiative zur Nutzung alternativer Möglichkeiten der Streitbeilegung in der EU vorlegen. Sie wird dazu 2011 eine Empfehlung für das Netz der alternativen Streitbeilegungssysteme für Finanzdienstleistungen verabschieden. Durch diese beiden Initiativen soll gewährleistet werden, dass einfache und kosteneffiziente außergerichtliche Rechtsbehelfe zur Behandlung grenzüberschreitender verbraucherrechtlicher Streitigkeiten geschaffen werden. Bis 2012 wird die Kommission ein europäisches System zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bei digitalen Transaktionen vorschlagen. Ferner wird die Kommission 2010-2011 eine öffentliche Konsultation zu einem europäischen Sammelklagenkonzept durchführen, um die innerhalb des EU-Rechtsrahmens und der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten möglichen Modalitäten zu ermitteln.

Wenn die Verbraucher die Möglichkeit haben sollen, in einem anderen Mitgliedstaat vertrauensvoll Einkäufe zu tätigen und die ihnen aus den Unionsvorschriften erwachsenden Rechte zu genießen, muss ihnen die Sicherheit gegeben werden, dass sie bei Problemen Schadenersatz erlangen können. Rechte, deren Durchsetzung in der Praxis nicht gewährleistet werden kann, sind ohne Wert. Nach einer vor kurzem durchgeführten Untersuchung sind die Verluste, die den europäischen Verbrauchern durch Probleme mit einer erworbenen Ware oder Dienstleistung entstehen, auf 0,3 % des jährlichen BIP Europas zu beziffern. Alternative Instrumente der Streitbeilegung und der Unterstützung bei Beschwerden, wie die Europäischen Verbraucherzentren, können eine einfache, rasche und kostengünstige Lösung für die Verbraucher herbeiführen und die Beziehungen zwischen den Unternehmen und ihrer Kundschaft wahren. Allerdings sind die Verbraucher und Unternehmen nicht ausreichend über die bestehenden alternativen Streitbeilegungsmöglichkeiten informiert, und in vielen Sektoren fehlen derartige Systeme noch. So haben die Verbraucher beispielsweise auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen häufig keine andere Wahl, als kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren anzustrengen. In einigen Mitgliedstaaten bestehen keine Mechanismen zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten. Zudem ist bislang nicht belegt, dass die vorhandenen Mechanismen eine ausreichende grenzüberschreitende Wirkung entfalten. Deshalb müssen die Lücken im geografischen und sektoralen Erfassungsgebiet des Netzes FIN-NET geschlossen werden. Außerdem ist es nicht immer einfach, kollektive Rechtsbehelfe zu nutzen, sei es vor Gericht oder in einem außergerichtlichen Rahmen. In Ermangelung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen können die Unternehmen unter Wettbewerbsverzerrungen leiden. Mögliche Skaleneinsparungen durch Bündelung von Beschwerden gehen verloren. Eine Verbesserung der alternativen Mechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Finanzdienstleistungen, würde den Verbrauchern erhebliche Vorteile verschaffen, das Verbrauchervertrauen stärken und einen Beitrag zur Entwicklung des Binnenmarkts leisten.

Vorschlag Nr. 47:

Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine entschlossenere Politik zur Durchsetzung der Binnenmarktregeln entwickeln. Die Kommission verpflichtet sich, Umsetzungspläne und Entwürfe von Übereinstimmungstabellen für die in der Akte vorgesehenen Legislativvorschläge zu erarbeiten und die mittlere Bearbeitungsdauer von Vertragsverletzungsverfahren zu verringern. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre Defizite bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien auf 0,5 % abzubauen und ihre Übereinstimmungstabellen mit den Umsetzungsmaßnahmen zu notifizieren.

Es wurden und werden erhebliche Anstrengungen vollbracht, um die Partnerschaft zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten bei der Lenkung des Binnenmarkts zu stärken, insbesondere im Rahmen der Durchführung der "Partnerschaftsempfehlung" von 0923. Die fortgesetzten Anstrengungen zur Durchführung der Binnenmarktregeln haben Früchte getragen, wie beispielsweise das niedrige durchschnittliche Niveau der Defizite bei der Umsetzung im letzten Binnenmarktanzeiger belegt24.

Allerdings nimmt die vollständige Umsetzung der Richtlinien trotz dieser Anstrengungen im Durchschnitt sieben Monate über den darin jeweils vorgesehenen Termin hinaus in Anspruch 25. Die veröffentlichten Statistiken weisen für 2008 in 36 % der Fälle Verspätungen bei der Notifizierung von Umsetzungsmaßnahmen aus, 2009 in 31 % und 2010 in 30 % der Fälle26. Es bestehen weiterhin Unzulänglichkeiten, insbesondere der Umstand, dass das nationale Recht nicht immer den Richtlinien entspricht, die es umsetzen soll. Die Länge der von der Kommission angestrengten offiziellen Vertragsverletzungsverfahren und die erheblichen Verzögerungen, mit denen die nationalen Behörden den Urteilen des Gerichtshofs nachkommen, sind weitere Herausforderungen, die noch zu bewältigen sind. Außerdem muss den Fragen der Anwendung der Regeln zum Zeitpunkt ihrer Ausarbeitung und ihrer Bewertung und/oder Änderung größere Aufmerksamkeit zukommen. Die Kommission wird Unterstützungswerkzeuge entwickeln, indem sie beispielsweise systematisch Umsetzungspläne für die in der Akte genannten Legislativvorschläge erstellt. Damit kann frühzeitig die Aufmerksamkeit auf Umsetzungsschwierigkeiten gelenkt werden.

Im Bereich der Durchführung und Durchsetzung der Regeln sind verstärkte Anstrengungen notwendig; dies um so mehr, als es sich hierbei um eine Grundbedingung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts handelt, denn die Regeln müssen für alle gleich sein. Dies setzt eine entschlossene Partnerschaft und Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten voraus, um den weiteren Abbau des Umsetzungsdefizits voranzutreiben. Zur Prüfung der Übereinstimmung des nationalen Rechts mit den wichtigsten Binnenmarktverordnungen mittels der systematischen Nutzung der Übereinstimmungstabellen, die den Bürgern und Unternehmen zugänglich sein müssen, bedarf es einer gegenseitigen Verpflichtung. Diese Tabellen werden den Mitgliedstaaten von der Kommission für jede in der Akte vorgesehene neue vorrangige Richtlinie zur Verfügung gestellt. Konzertierte Anstrengungen müssen auch unternommen werden, um durch die gemeinsame Festlegung ehrgeiziger Ziele die Vertragsverletzungsverfahren der Kommission zu beschleunigen und dafür zu sorgen, dass den Urteilen des Gerichtshofs rascher nachgekommen wird, und um die systematische Nutzung der alternativen Instrumente der Streitbeilegung wie SOLVIT und EU-PILOT auszubauen.

Vorschlag Nr. 48:

Die Kommission wird die Konsultation und den Dialog mit der Zivilgesellschaft bei der Vorbereitung und Durchführung von Rechtsvorschriften intensivieren. Besonderes Augenmerk wird künftig darauf gelegt, dass die Standpunkte der Verbraucher, NRO, Gewerkschaften, Unternehmer, Sparer, Nutzer und Gebietskörperschaften im Rahmen der Konsultationen, die der Verabschiedung von Vorschlägen vorausgehen, berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeit von Sachverständigengruppen.

Die Beiträge eines breiten Spektrums Beteiligter können die Binnenmarktpolitik nur bereichern. Stellungnahmen aus Kreisen, die nicht den professionellen Akteuren des betreffenden Sektors zugehören, sind weiterhin eher die Ausnahme. Die Standpunkte der Verbraucher, kleinen Investoren, Kleinunternehmen, Arbeitnehmervertreter, NRO und der Vertreter der lokalen Gebietskörperschaften können bei der praktischen Durchführung von Maßnahmen eine nützliche zusätzliche Perspektive beitragen, so dass leichter ermittelt werden kann, ob die vorgeschlagene Politik den Bürgern konkrete Vorteile bringen kann.

Vorschlag Nr. 49:

Die Kommission wird 2010 die Förderung einer zentralen Anlaufstelle fortsetzen, die den Bürgern und Unternehmen Informationen bietet und es ihnen erleichtert, bei der Wahrung ihrer im Binnenmarkt begründeten Rechte Unterstützung per Internet, Telefon oder durch einen persönlichen Kontakt in Anspruch zu nehmen, indem das Internetportal "Europa für Sie" weiterentwickelt und besser mit "Europa Direkt" koordiniert wird. Ferner wird die Kommission die Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten stärken, damit über diese zentrale Anlaufstelle auch Informationen zu den nationalen Regeln und Verfahren verfügbar sind.

Aus zahlreichen Berichten geht hervor, dass die Bürger trotz der Fülle an offiziellen Informationsquellen und Unterstützungssystemen der Kommission ihre Rechte nur schlecht kennen und nicht wissen, an wen sie sich im Falle eines Problems wenden können, um sie geltend zu machen. Auf der Grundlage dieser Feststellung wurde das Portal "Europa für Sie" als zentrale Anlaufstelle neu konzipiert, und die angebotenen Informationen wurden aus Nutzersicht komplett umgeschrieben. Das Ziel für die nächsten Monate besteht darin, das Portal den Europäern zur Kenntnis zu bringen und den verfügbaren Informationen durch eine nationale Dimension (genaue Lage in jedem Mitgliedstaat, notwendige Formalitäten, lokale Kontakte usw.) weitere Substanz zu geben, um ihren Nutzen zu erhöhen. Dies ist nur in aktiver Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten möglich.

Vorschlag Nr. 50:

Die Kommission wird in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten die informellen Instrumente zur Problemlösung stärken, insbesondere durch Konsolidierung und Stärkung des Projekts "EU Pilot", des Netzes SOLVIT und des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren. In Bezug auf SOLVIT wird sie 2011 auf der Grundlage einer 2010 durchgeführten Evaluierung konkrete Vorschläge vorlegen. Längerfristig wird sie die Bedingungen einer eventuellen Weiterentwicklung dieser Instrumente und anderer alternativer Streitbeilegungsinstrumente durch engere Verflechtung derselben prüfen, um sicherzustellen, dass in absehbarer Zeit sämtliche mit dem Binnenmarkt verknüpfte Probleme mit diesen Instrumenten gelöst werden können.

Nach acht Betriebsjahren hat sich die Anzahl der von SOLVIT behandelten Fälle mehr als verzehnfacht, und die Zentren werden mit immer vielfältigeren Fällen befasst, die teilweise sogar über ihr eigentliches Mandat hinausgehen. Um künftig ein optimales Funktionieren des Netzes zu gewährleisten, müssen Überlegungen zum Mandat von SOLVIT, zu den Mitteln, die aufgeboten werden, um die Qualität der Leistungen dieses Instruments sicherzustellen, sowie zu den Beziehungen zwischen SOLVIT und anderen Problemlösungsinstrumenten angestellt werden. So können über SOLVIT hinaus längerfristige Fortschritte in Richtung eines Systems erzielt werden, das eine rasche und pragmatische Lösung jedes Problems ermöglicht, das sich Bürgern oder Unternehmen im Binnenmarkt stellt. Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren wird einer Evaluierung unterzogen, die 2011 in konkrete Vorschläge zu dessen Weiterentwicklung münden wird. Das Projekt "EU Pilot" ist darauf ausgerichtet, eine enge Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, um Probleme bei der Anwendung des Binnenmarktrechts rasch und ohne Einleitung von Vertragsverletzungsverfahren zu lösen. Angesichts der Vielfalt und des Umfangs der bestehenden Probleme muss diese Initiative verstärkt werden. Die Kommission hat eine Initiative eingeleitet, um den Erfassungsbereich des Projekts von 24 auf 27 Mitgliedstaaten auszudehnen.

Fazit: für eine öffentliche Europäische Diskussion

Diese Binnenmarktakte ist von dem Ehrgeiz getrieben, den Vertrauenspakt zwischen den Europäern und ihrem großen Markt zu erneuern, damit dieser wieder zu einem Werkzeug im Dienste des Wachstums wird und es Europa erlaubt, den anstehenden Herausforderungen zu begegnen.

Der Vorschlag der Kommission besteht vor allem in einer globalen Vorgehensweise: Stärkung der sozialen Marktwirtschaft, indem die Unternehmen und die europäischen Bürger wieder in den Mittelpunkt des Binnenmarkts gestellt werden, um erneut Vertrauen zu fassen; Entwicklung der Marktpolitik im Dienste eines nachhaltigen und ausgewogenen Wachstums; Bereitstellung der Instrumente einer guten Binnenmarktgovernance - Dialog, Partnerschaft und Evaluierung. Dieses globale Konzept erfordert eine Koordinierung der Arbeiten der Kommission und der anderen Institutionen sowie eine intensive Nachbegleitung. Die im Rahmen der Leitinitiativen der Strategie "Europa 2020" eingerichteten Begleitmechanismen werden hiervon nicht berührt.

Es handelt sich um ein gemeinsames Vorgehen, das die Kommission in die Pflicht nimmt, aber auch das Parlament und den Rat entsprechend ihren jeweiligen Rollen und Verfahren einbindet. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschusses und der Ausschuss der Regionen werden die lokalen und regionalen Mandatsträger, die Sozial- und Wirtschaftspartner, die Verbände und die Akteure der Zivilgesellschaft in die Diskussion einbeziehen. Darüber hinaus wird die Binnenmarktakte in den kommenden Monaten in ganz Europa zur Diskussion gestellt. Eine Übersetzung der Akte in sämtliche Landessprachen wird den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente, den regionalen Behörden - auch von Regionen in äußerster Randlage - sowie den Sozialpartnern und den Akteuren im Wirtschafts- und Sozialbereich und der Zivilgesellschaft zugeleitet. Interessierten Kreisen werden spezifische Informationsinstrumente zur Verfügung gestellt.

Damit werden die Voraussetzungen für eine wahrhaft europäische öffentliche Diskussion über die Kernthemen einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft geschaffen.

Alle interessierten Kreise sind aufgefordert, unter der Adresse http://ec.europa.eu/internal market/smact zur Neubelebung des Binnenmarkts und insbesondere zu den in diesem Dokument vorgeschlagenen 50 Maßnahmen Stellung zu nehmen. Interessierten Kreisen werden spezifische Informationsinstrumente zur Verfügung gestellt.

Beiträge werden bis spätestens 28. Februar 2011 erbeten. Die Kommission wird auf der Grundlage der erhaltenen Stellungnahmen vorschlagen, das Bekenntnis der anderen Organe zur endgültigen Fassung der Akte zu besiegeln.

Die eingegangenen Beiträge werden im Internet veröffentlicht. Daher sollte die auf der oben genannten Internetseite aufgeführte spezielle Datenschutzerklärung gelesen werden, die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zur Behandlung der Beiträge enthält.

Die Kommission würde es begrüßen, wenn sich im Anschluss an diese Diskussion und auf der Grundlage der daraus gezogenen Schlussfolgerungen alle europäischen Organe Anfang 2011 verpflichten würden, die Binnenmarktakte und die darin vorgesehenen 50 Maßnahmen zum endgültigen politischen Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2012 zu machen. Mit der Umsetzung der Akte wäre es möglich, dem Binnenmarkt zu seinem 20. Jahrestag Ende 2012 neue Dynamik zu verleihen.

Die Verwirklichung der in der Akte vorgesehenen Initiativen im Jahr 2012 wäre der geeignete Zeitpunkt, um dessen Durchführung und die Ergebnisse in Bezug auf nachhaltiges Wachstum und die Stärkung des Vertrauens der Europäer in den Binnenmarkt zu evaluieren. Zur Evaluierung der Ergebnisse werden Indikatoren entwickelt, die beispielsweise Folgendes messen könnten:

Auf der Grundlage dieser Evaluierung wird die Kommission eine zweite Phase der Vertiefung des Binnenmarkts ins Auge fassen, in deren Rahmen weitere Wachstums- und Vertrauenspotenziale des dann erneuerten Binnenmarkts ermittelt werden können. Die Kommission wird zu diesem Zweck eingehende Forschungs-, Ermittlungs- und Analysearbeit leisten.

1. Ein starkes, nachhaltiges und faires Wachstum in Partnerschaft mit den Unternehmen

1.1 Kreativität fördern und schützen

Vorschlag Nr. 1Das Europäische Parlament und der Rat sollten die erforderlichen Schritte unternehmen, um die Vorschläge zum Patent der Europäischen Union, zu dessen Sprachenregelung und zur einheitlichen Patentgerichtsbarkeit zu verabschieden. Angestrebt wird, dass im Jahr 2014 die ersten EU-Patente erteilt werden können.sofortInnovationsunion
Vorschlag Nr. 2Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Rahmenrichtlinie über die Verwaltung von Urheberrechten vorschlagen mit dem Ziel, durch eine Verbesserung von Governance, Transparenz und elektronischer Urheberrechteverwaltung Online-Inhalte leichter zugänglich zu machen. Außerdem wird die Kommission eine Richtlinie über verwaiste Werke vorschlagen.2011Digitale Agenda für Europa
Vorschlag Nr. 3Die Kommission wird im Jahr 2010 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie vorschlagen, der sowohl legislative als auch nicht legislative Maßnahmen vorsieht. Darüber hinaus wird sie Legislativvorschläge vorlegen, die insbesondere darauf abzielen, den Rechtsrahmen an den im Zuge der Entwicklung des Internets entstandenen Bedarf anzupassen und die Maßnahmen der Zollbehörden in diesem Bereich zu verstärken. Des Weiteren wird sie ihre Strategie zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums in Drittländern überprüfen.2010/2011Integrierte Industriepolitik
1.2 Neue Wege für ein nachhaltiges Wachstum bereiten
Vorschlag Nr. 4Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um die Entwicklung des Binnenmarkts für Dienstleistungen auf der Grundlage des in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Verfahrens der "gegenseitigen Evaluierung", das derzeit von den Mitgliedstaaten und der Kommission umgesetzt wird, weiter voranzubringen. Im Jahr 2011 wird die Kommission entsprechende konkrete Maßnahmen, unter anderem im Bereich Dienstleistungen für Unternehmen, vorschlagen.2011
Vorschlag Nr. 5Die Kommission wird bis Ende 2011 Initiativen zur Weiterentwicklung des elektronischen Handels im Binnenmarkt einleiten. Diese Maßnahmen werden sich vor allem auf die Lösung der Probleme konzentrieren, mit denen die Verbraucher in der digitalen Wirtschaft konfrontiert sind. Dazu werden eine Mitteilung über das Funktionieren des elektronischen Handels gehören sowie an die Mitgliedstaaten gerichtete Leitlinien, mit denen eine effektive Anwendung der Bestimmung in der Dienstleistungsrichtlinie gewährleistet werden soll, nach der Diskriminierungen von Dienstleistungsempfängern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes zu unterbinden sind.2011Eine digitale Agenda für Europa
Bericht über die Unionsbürgerschaft
Vorschlag Nr. 6Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Änderung des Rechtsrahmens im Bereich der Normung vorschlagen, um die Normungsverfahren effektiver, effizienter und partizipativer zu machen und die Anwendung dieser Verfahren auf den Dienstleistungssektor auszudehnen.2011Integrierte Industriepolitik
Innovationsunion
Digitale Agenda für Europa
Vorschlag Nr. 7Die Kommission wird im Jahr 2011 ein Weißbuch zur Verkehrspolitik annehmen. Darin wird sie eine Reihe von Maßnahmen vorschlagen, die insbesondere darauf abzielen, die nach wie vor bestehenden Barrieren zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern und zwischen den nationalen Verkehrssystemen zu beseitigen.2011Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 8Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Vorschlag für eine Überarbeitung der

Energiebesteuerungsrichtlinie annehmen. Ziel ist es, in der Steuerpolitik den Klima- und
Energiezielen der EU in stärkerem Maße Rechnung zu tragen, indem die
Mindestverbrauchsteuersätze an die CO₂-Emissionen und den Energiegehalt gekoppelt werden.

2011
Vorschlag Nr. 9Die Kommission wird eine Initiative zur Einsetzung einer Hochrangigen Gruppe "Dienstleistungen für Unternehmen" vorschlagen, die sich mit Marktdefiziten sowie mit Fragen der Normung, der Innovation und des internationalen Handels in Sektoren wie Logistik, Anlagenmanagement, Marketing und Werbung befassen wird.
Vorschlag Nr. 10Die Kommission wird vor 2012 prüfen, inwieweit eine Initiative zum ökologischen Fußabdruck von Produkten sinnvoll ist, um das Problem der ökologischen Auswirkungen von Produkten, einschließlich der CO₂-Emissionen, anzugehen. Im Rahmen der Initiative sollen Möglichkeiten geprüft werden, eine gemeinsame europäische Bewertungs- und Kennzeichnungsmethode festzulegen.2012Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 11Die Kommission wird Anfang 2011 einen Plan für Energieeffizienz vorlegen. Ziel wird es sein, das Potenzial für signifikante Energieeinssparungen zu nutzen, indem die bestehenden Politiken in allen energieverbrauchenden Sektoren ergänzt werden.2011
1.3 Kleine und mittlere Unternehmen fördern
Vorschlag Nr. 12Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Aktionsplan zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu den Kapitalmärkten annehmen. Der Aktionsplan wird Maßnahmen enthalten, die darauf abzielen, die KMU stärker in den Fokus der Investoren zu rücken, ein effizientes Netz von Börsen oder geregelte Märkte speziell für KMU zu schaffen und Notierungsanforderungen und Publizitätspflichten besser auf die Situation von KMU abzustimmen.2011Innovationsunion
Vorschlag Nr. 13Die Kommission wird die KMU-Initiative ("Small Business Act") bis Ende 2010 einer Bewertung unterziehen. Ziel wird es unter anderem sein, die Anwendung des Prinzips "Vorfahrt für KMU" in Politik und Gesetzgebung sicherzustellen und für eine enge Verknüpfung des "Small Business Act" mit der Strategie "Europa 2020" zu sorgen.2010Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 14Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Überprüfung der Richtlinien über
Rechnungslegungsstandards vorschlagen mit dem Ziel, die Rechnungslegungsanforderungen zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand insbesondere für KMU zu verringern.
2011
1.4 Innovation und langfristige Investitionen finanzieren
Vorschlag Nr. 15Die Kommission wird in Betracht ziehen, die Ausgabe privater Obligationsanleihen zur Finanzierung europäischer Projekte ("projektbezogene Anleihen") zu unterstützen.Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 16Die Kommission wird prüfen, mit welchen Maßnahmen Anreize geschaffen werden können, um private — insbesondere langfristige — Investitionen im Sinne eines aktiveren Beitrags zur Verwirklichung der Ziele der Strategie "Europa 2020" zu mobilisieren. Entsprechende Maßnahmen könnten auf eine Reform der Corporate Governance abzielen und Anreize für langfristige, nachhaltige und ethische Investitionen setzen, die Voraussetzung für ein intelligentes, grünes und integratives Wachstum sind. Darüber hinaus wird die Kommission bis 2012 geeignete Maßnahmen treffen (gegebenenfalls durch Einführung einer neuen gesetzlichen Regelung), um zu gewährleisten, dass die in den Mitgliedstaaten eingerichteten Risikokapitalfonds innerhalb der Europäischen Union ungehindert agieren und investieren können. Sie wird sich bemühen, steuerliche Nachteile im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten zu beseitigen.2012Innovations-Union
Vorschlag Nr. 17Nach Abschluss der laufenden Bewertung der europäischen Rechtsvorschriften für das öffentliche Vergabewesen wird die Kommission spätestens 2012 auf der Grundlage einer umfassenden Konsultation Legislativvorschläge für eine Vereinfachung und Modernisierung der europäischen Vorschriften vorlegen mit dem Ziel, eine reibungslosere Auftragsvergabe und eine stärkere Nutzung des öffentlichen Vergabewesens für die Unterstützung anderer Politiken zu ermöglichen.2012Innovations-Union
Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 18Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Rechtsetzungsinitiative zur Vergabe von
Dienstleistungskonzessionen auf den Weg bringen. Klare und angemessene Regeln würden den europäischen Unternehmen einen besseren Marktzugang verschaffen und gleichzeitig Transparenz, Gleichbehandlung und gleiche Spielregeln für alle Wirtschaftsbeteiligten gewährleisten. Öffentlichprivate Partnerschaften würden gefördert und Dienstleistungsnutzer und öffentliche Auftraggeber könnten von einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis profitieren.
2011
1.5 Günstige rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen schaffen
Vorschlag Nr. 19Die Kommission wird Initiativen zur besseren Koordinierung der nationalen Steuerpolitiken auf den Weg bringen. Insbesondere wird sie im Jahr 2011 einen Richtlinienvorschlag zur Festlegung einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) vorlegen.2011
Vorschlag Nr. 20Die Kommission wird im Jahr 2011 ein Konzept für eine neue Mehrwertsteuer-Strategie auf der Grundlage eines Grünbuchs veröffentlichen, das sie noch im Jahr 2010 vorzulegen beabsichtigt und in dem das derzeitige Mehrwertsteuersystem einer gründlichen Überprüfung unterzogen wird.2011
Vorschlag Nr. 21Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag zur Verknüpfung der
Unternehmensregister vorlegen.
2011
Vorschlag Nr. 22Die Kommission wird bis 2012 einen Vorschlag für einen Beschluss vorlegen, der eine EU-weite gegenseitige Anerkennung der elektronischen Identifizierung und Authentifizierung auf der Grundlage von Online-Authentifizierungsdiensten, die in allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden müssen, gewährleistet. Im Jahr 2011 wird die Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung der eSignatur-Richtlinie vorlegen mit dem Ziel, einen Rechtsrahmen für die grenzübergreifende Anerkennung und Interoperabilität elektronischer Authentifizierungssysteme zu schaffen.2012Digitale
Agenda für Europa
1.6 Auf internationalen Märkten wettbewerbsfähig sein
Vorschlag Nr. 23Die Kommission wird ihre Zusammenarbeit in Regulierungsfragen mit den wichtigsten
Handelspartnern weiter ausbauen (sowohl auf bilateraler Ebene im Rahmen von Regulierungsdialogen als auch auf multilateraler Ebene, z. B. im Rahmen der G20) mit der doppelten Zielsetzung, eine stärkere Regelungskonvergenz zu erreichen, vor allem — soweit möglich — durch Förderung gleicher Regelungen in Drittstaaten, und sich für eine breitere Einführung internationaler Normen einzusetzen. In diesem Sinne wird sie internationale (multilaterale und bilaterale)
Handelsabkommen aushandeln, wobei dem Marktzugang und der Regelungskonvergenz, insbesondere in den Bereichen Dienstleistungen, Rechte des geistigen Eigentums und Subventionen, besonderes Augenmerk gelten wird.
im GangeIntegrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 24Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag für eine Gemeinschaftsinstrument, das sich auf die von der Europäischen Union eingegangenen internationalen Verpflichtungen stützt, vorlegen, um besser in der Lage zu sein, für eine stärkere Symmetrie bei Zugang zu öffentlichen Aufträgen in den Industrieländern und in den großen aufstrebenden Volkswirtschaften zu sorgen.2011Mitteilung zur
Handelspolitik
2. Vertrauen wiedergewinnen und die europäischen Bürger in den Mittelpunkt des Binnenmarkts stellen
2.1 Öffentliche Dienste und Schlüsselinfrastrukturen optimieren
Vorschlag Nr. 25Die Kommission verpflichtet sich, bis 2011 eine Mitteilung mit einem Maßnahmenpaket zu Diensten von allgemeinem Interesse vorzulegen.
Vorschlag Nr. 26Die Kommission wird im Jahr 2011 eine überarbeitete Fassung der gemeinschaftlichen Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie einen Vorschlag für einen Gesamtrahmen für die Finanzierung der Verkehrsinfrastrukturen vorlegen.2011Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 27Die Kommission wird eine Mitteilung zu den Prioritäten im Bereich der Energieinfrastrukturen bis 2020-2030 vorlegen, um zur Schaffung eines voll funktionsfähigen Energiebinnenmarkts beizutragen, indem das Problem der noch vorhandenen Infrastrukturlücken angegangen und die Integration erneuerbarer Energiequellen erleichtert wird. Zu den für die Umsetzung dieser Prioritäten erforderlichen Mitteln wird noch im Jahr 2011 ein neues Instrument für Energiesicherheit und Energieinfrastrukturen in Europa vorgeschlagen.2011Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 28Parlament und Rat sollten den Vorschlag für einen Beschluss zur Festlegung eines
Aktionsprogramms im Bereich der europäischen Funkfrequenzen verabschieden, um eine effizientere Frequenzverwaltung und -nutzung zu gewährleisten.
sofortDigitale
Agenda für Europa

2.2 Die Solidarität im Binnenmarkt stärken

Vorschlag Nr. 29Auf der Grundlage ihrer neuen Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der Grundrechte durch die Europäische Union wird die Kommission darüber wachen, dass den durch die Charta garantierten Rechten, einschließlich des Rechts auf Kollektivmaßnahmen, Rechnung getragen wird. Die Kommission wird im Vorfeld der Ausarbeitung sämtlicher den Binnenmarkt betreffender Legislativvorschläge eine eingehende Analyse der sozialen Auswirkungen vornehmen.2011
Vorschlag Nr. 30Die Kommission wird im Jahr 2011 einen Legislativvorschlag annehmen, der auf eine bessere Umsetzung der Entsenderichtlinie abzielt, indem in die Richtlinie eine klärende Bestimmung zur Ausübung der sozialen Grundrechte im Kontext der wirtschaftlichen Freiheiten des Binnenmarkts aufgenommen wird oder die Richtlinie entsprechend ergänzt wird.2011
Vorschlag Nr. 31Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Überprüfung der Richtlinie über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionsfonds) vornehmen und auf der Grundlage des Grünbuchs über Renten vom Juli 2010 weitere Vorschläge ausarbeiten, unter anderem zur Beseitigung der Hindernisse, mit denen sich mobile Arbeitnehmer beim Eintritt in den Ruhestand konfrontiert sehen.2011
Vorschlag Nr. 32Die Kommission wird eine Konsultation der Sozialpartner einleiten mit dem Ziel, einen europäischen Rahmen für die Antizipation industrieller Umstrukturierungen auszuarbeiten.2011Integrierte Industriepolitik
2.3 Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem Lernen sichern
Vorschlag Nr. 33Die Kommission wird im Jahr 2012 eine Rechtsetzungsinitiative zur Reform der Systeme der Anerkennung von Berufsqualifikationen vorschlagen. Dabei wird sie sich auf eine im Jahr 2011 anstehende Bewertung der bisherigen Fortschritte stützen. Ziel wird es sein, die Mobilität der Arbeitnehmer zu fördern und Aus- und Weiterbildung an den aktuellen Bedarf des Arbeitsmarktes anzupassen. In diesem Kontext soll auch das Potenzial der Einführung eines Berufsausweises geprüft werden.2012Bericht über die Unionsbürgerschaft
Vorschlag Nr. 34Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen speziellen Ausweis im Rahmen von "Jugend in Bewegung" einführen. Der Ausweis soll jungen Menschen, die eine Ausbildung oder ein Studium in einem anderen Mitgliedstaat absolvieren wollen, die Mobilität erleichtern. Die Kommission wird ihre Website "Jugend in Bewegung" weiter ausbauen, indem sie Informationen zum Fernstudium und zu sonstigen Studien- und Ausbildungsmöglichkeiten in Europa aufnimmt.2012Mitteilung "Jugend in Bewegung"
Vorschlag Nr. 35Die Kommission wird in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten den Europäischen Qualifikationsrahmen umsetzen. Sie wird eine Empfehlung des Rates zur Förderung und Validierung von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Schulsystems ("nichtformales" und "informelles" Lernen) vorschlagen. Außerdem wird sie die Einführung eines "Europäischen Qualifikationspasses" vorschlagen, der es jedem Einzelnen ermöglicht, genaue Aufzeichnungen über die im Verlauf seines Lebens erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen zu führen. Die Kommission wird eine Brücke zwischen dem Europäischen Qualifikationsrahmen und der europäischen Klassifikation der Berufe schlagen.2011Mitteilung "Jugend in Bewegung"
2.4 Neue Instrumente im Dienste der sozialen Marktwirtschaft
Vorschlag Nr. 36Die Kommission wird im Jahr 2011 eine Initiative für soziales Unternehmertum vorschlagen mit dem Ziel, die Entwicklung innovativer Unternehmensprojekte im sozialen Bereich innerhalb des Binnenmarkts zu unterstützen und zu begleiten, insbesondere mit Hilfe folgender Instrumente: Sozialrating, Ethik- und Ökolabels, öffentliche Auftragsvergabe, Einführung eines neuen Investmentfonds-Modells, Mobilisierung ruhender Ersparnisse.2011
Vorschlag Nr. 37Aus verschiedenen Gründen, die in erster Linie mit der Art ihrer Finanzierung bzw. mit den Entscheidungen der Anteilseigner oder anderer Beteiligter zusammenhängen, die Projekte mit starker sozialer, wirtschaftlicher oder technologischer Innovationskomponente unterstützen und begleiten, ist die Sozialwirtschaft in Organisationen unterschiedlichster Rechtsformen (Stiftungen,
Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften usw.) strukturiert. Die Kommission wird Maßnahmen vorschlagen, die zu einer qualitativen Verbesserung der betreffenden rechtlichen Strukturen beitragen, so dass deren Funktionieren optimiert und ihre Entwicklung innerhalb des Binnenmarkts gefördert werden.
2011/2012
Vorschlag Nr. 38Die Kommission wird eine öffentliche Konsultation (auf der Grundlage eines Grünbuchs) zur Corporate Governance einleiten. Außerdem wird sie eine öffentliche Konsultation zu den in Betracht kommenden Optionen zur Erhöhung der Transparenz der von Unternehmen bereitgestellten Informationen über soziale und ökologische Aspekte sowie über die Achtung der Menschenrechte durchführen. Diese Konsultationen können zu Rechtsetzungsinitiativen führen.2011/2012Integrierte Industriepolitik
2.5 Ein Binnenmarkt im Dienste der Verbraucher
Vorschlag Nr. 39Die Kommission wird im Jahr 2011 einen mehrjährigen Aktionsplan zur Weiterentwicklung der europäischen Marktaufsicht ausarbeiten. Darüber hinaus wird sie im Jahr 2011 in Zusammenarbeit mit den Zollbehörden und den Marktaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten Leitlinien für Zollkontrollen im Bereich Produktsicherheit ausarbeiten. Die Kommission wird ferner eine Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit vorschlagen mit dem Ziel, einen kohärenten und effizienten Rechtsrahmen für die Sicherheit von Verbrauchsgütern in der EU zu schaffen.2011Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 40Die Kommission wird Anfang 2011 eine Rechtsetzungsinitiative über den Zugang zu bestimmten Bankdienstleistungen beschließen. Ferner wird sie den Bankensektor auffordern, eine Selbstregulierungsinitiative auf den Weg zu bringen mit dem Ziel, bis Ende 2011 für mehr Transparenz und eine bessere Vergleichbarkeit bei den Bankgebühren zu sorgen.2011
Vorschlag Nr. 41Die Kommission wird bis Februar 2011 eine Richtlinie zur Schaffung eines integrierten
Binnenmarkts für Hypothekenkredite unter Gewährleistung eines hohen Verbraucherschutzes vorschlagen.
2011
Vorschlag Nr. 42Die Kommission wird bis Ende 2010 eine Mitteilung ausarbeiten, in der die für die europäischen Bürger nach wie vor bestehenden steuerlichen Hindernisse sowie Wege zur Beseitigung dieser Hindernisse aufgezeigt werden.2010Bericht über die Unionsbürgerschaft
Vorschlag Nr. 43Im Jahr 2012 wird die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über die Fluggastrechte — unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der durch den Vulkanausbruch auf Island verursachten jüngsten Krise — vorlegen. Im Falle der Annahme des Legislativvorschlags für den Straßenverkehrssektor (öffentlicher Busverkehr und Reisebusverkehr) wird sie eine Mitteilung zu den Fahr- und Fluggastrechten für sämtliche Verkehrsträger ausarbeiten.2012Bericht über die Unionsbürgerschaft
3. Dialog, Partnerschaft, Evaluierung — die Instrumente einer guten Binnenmarktgovernance
Vorschlag Nr. 44Die Kommission und die Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten, um die Entwicklung des Binnenmarkts für Dienstleistungen auf der Grundlage des in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehenen Verfahrens der "gegenseitigen Evaluierung", das derzeit von den Mitgliedstaaten und der Kommission umgesetzt wird, weiter voranzubringen. Das in der Dienstleistungsrichtlinie vorgesehene Verfahren der gegenseitigen Evaluierung wird auf andere Binnenmarktvorschriften ausgedehnt werden.Integrierte Industriepolitik
Vorschlag Nr. 45Die Kommission wird Anfang 2011 eine Strategie zur Ausdehnung des Binnenmarktinformationssystems (IMI) auf andere Rechtsetzungsgebiete mit dem Ziel vorlegen, ein echtes elektronisches "Facetoface"-Netz der europäischen Verwaltungen zu schaffen. Diese Strategie wird Gegenstand eines Legislativvorschlags sein.2011
Vorschlag Nr. 46Die Kommission wird 2011 eine Initiative zur Nutzung alternativer Möglichkeiten der
Streitbeilegung in der EU vorlegen. Sie wird dazu 2011 eine Empfehlung für das Netz der
alternativen Streitbeilegungssysteme für Finanzdienstleistungen verabschieden. Durch diese beiden
Initiativen soll gewährleistet werden, dass einfache und kosteneffiziente außergerichtliche
Rechtsbehelfe zur Behandlung grenzüberschreitender verbraucherrechtlicher Streitigkeiten geschaffen werden. Bis 2012 wird die Kommission ein europäisches System zur Online-Beilegung von Streitigkeiten bei digitalen Transaktionen vorschlagen. Ferner wird die Kommission 2010-2011 eine öffentliche Konsultation zu einem europäischen Sammelklagenkonzept durchführen, um die innerhalb des EU-Rechtsrahmens und der Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten möglichen Modalitäten zu ermitteln.
2011Digitale Agenda für Europa
Bericht über die Unionsbürgerschaft
Vorschlag Nr. 47Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine entschlossenere Politik zur Durchsetzung der Binnenmarktregeln entwickeln. Die Kommission verpflichtet sich, Umsetzungspläne und Entwürfe von Übereinstimmungstabellen für die in der Akte vorgesehenen Legislativvorschläge zu erarbeiten und die mittlere Bearbeitungsdauer von Vertragsverletzungsverfahren zu verringern. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre Defizite bei der Umsetzung der Binnenmarktrichtlinien auf 0,5 % abzubauen und ihre Übereinstimmungstabellen mit den Umsetzungsmaßnahmen zu notifizieren.2011
Vorschlag Nr. 48Die Kommission wird die Konsultation und den Dialog mit der Zivilgesellschaft bei der Vorbereitung und Durchführung von Rechtsvorschriften intensivieren. Besonderes Augenmerk wird künftig darauf gelegt, dass die Standpunkte der Verbraucher, NRO, Gewerkschaften, Unternehmer, Sparer, Nutzer und Gebietskörperschaften im Rahmen der Konsultationen, die der Verabschiedung von Vorschlägen vorausgehen, berücksichtigt werden, insbesondere in Bezug auf die Arbeit von Sachverständigengruppen.2011Bericht über die Unionsbürgerschaft
Vorschlag Nr. 49Die Kommission wird 2010 die Förderung einer zentralen Anlaufstelle fortsetzen, die den Bürgern und Unternehmen Informationen bietet und es ihnen erleichtert, bei der Wahrung ihrer im Binnenmarkt begründeten Rechte Unterstützung per Internet, Telefon oder durch einen persönlichen Kontakt in Anspruch zu nehmen, indem das Internetportal "Europa für Sie" weiterentwickelt und besser mit "Europa Direkt" koordiniert wird. Ferner wird die Kommission die Partnerschaften mit den Mitgliedstaaten stärken, damit über diese zentrale Anlaufstelle auch Informationen zu den nationalen Regeln und Verfahren verfügbar sind.2010Bericht über die Unionsbürgerschaft
Vorschlag Nr. 50Die Kommission wird in Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten die informellen Instrumente zur Problemlösung stärken, insbesondere durch Konsolidierung und Stärkung des Projekts "EU Pilot", des Netzes SOLVIT und des Netzes der Europäischen Verbraucherzentren. In Bezug auf SOLVIT wird sie 2011 auf der Grundlage einer 2010 durchgeführten Evaluierung konkrete Vorschläge vorlegen. Längerfristig wird sie die Bedingungen einer eventuellen Weiterentwicklung dieser Instrumente und anderer alternativer Streitbeilegungsinstrumente durch engere Verflechtung derselben prüfen, um sicherzustellen, dass in absehbarer Zeit sämtliche mit dem Binnenmarkt verknüpfte Probleme mit diesen Instrumenten gelöst werden können.2011