Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen -

Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor - COM (2013) 659 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Hinweis: vgl.
Drucksache 779/08 (PDF) = AE-Nr. 080776,
Drucksache 104/10 (PDF) = AE-Nr. 100139,
Drucksache 309/11 (PDF) = AE-Nr. 110380,
Drucksache 136/12 (PDF) = AE-Nr. 120163,
Drucksache 303/13 (PDF) = AE-Nr. 130297 und AE-Nr. . 042613, 061334, 120103

Brüssel, den 20.9.2013
COM (2013) 659 final

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen
Eine neue EU-Forststrategie: für Wälder und den forstbasierten Sektor

{SWD(2013) 342 final}
{SWD(2013) 343 final}

1. Europa braucht seine Wälder

Wälder und andere Holzflächen machen über 40 % der Landfläche der EU aus; dabei sind zwischen den einzelnen Regionen große Unterschiede und eine bunte Vielfalt zu beobachten. Durch Aufforstung und die natürliche Vegetationsfolge haben sich die Waldflächen der EU in den letzten Jahrzehnten um rund 0,4 % jährlich ausgedehnt. Auf globaler Ebene schwinden die Waldflächen jedoch weiterhin. Derzeit werden in der EU nur 60-70 % des Jahreszuwachses eingeschlagen, daher nimmt der Holzbestand zu. Den Prognosen der Mitgliedstaaten im Hinblick auf Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (Land Use, Land-Use Change and Forestry, LULUCF) zufolge sollen die Ernteraten bis zum Jahr 2020 im Vergleich zum Jahr 2010 um rund 30 % steigen1. Rund 60 % der Wälder befinden sich in Privateigentum (verteilt auf mehrere Millionen Eigentümer).2 Diese Zahl wird voraussichtlich noch ansteigen, da die Rückgabe von bewaldetem Grundbesitz an die ursprünglichen Eigentümer in einigen Mitgliedstaaten noch nicht abgeschlossen ist. Der verbleibende Anteil gehört dem Staat und anderen öffentlichen Eigentümern.

Wälder sind multifunktional - sie dienen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zwecken. Sie bieten Tieren und Pflanzen einen Lebensraum und spielen eine große Rolle bei der Reduzierung der Auswirkungen des Klimawandels und anderen Umweltdienstleistungen. Knapp ein Viertel der Waldfläche der EU steht im Rahmen von Natura 2000 unter Schutz, und ein Großteil der übrigen Fläche beherbergt Arten, die unter die EU-Rechtsvorschriften im Bereich Naturschutz fallen. Wälder bringen auch zahlreiche gesamtgesellschaftliche Vorteile mit sich, beispielsweise für die Gesundheit des Menschen, die Erholung und den Tourismus.'

Die sozioökonomische Bedeutung der Wälder ist hoch, wird jedoch häufig unterschätzt. Wälder tragen zur ländlichen Entwicklung bei und bieten rund drei Millionen Arbeitsplätze. Die meisten Einnahmen aus Wäldern werden immer noch mit Holz generiert. Die Strategie beschäftigt sich daher auch mit der Holz- und Forstwirtschaft in der EU, die unter die EU-Industriepolitik fällt. Holz gilt außerdem als wichtige Rohstoffquelle für neu entstehende biobasierte Industriezweige.

Forstbiomasse stellt derzeit die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie dar; mittlerweile entfällt darauf rund die Hälfte des EU-Gesamtverbrauchs an erneuerbarer Energie. Den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energie zufolge soll zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Elektrizität genutzte Biomasse rund 42 % zum Ziel beisteuern, den Anteil der erneuerbaren Energie bis zum Jahr 2020 auf 20 % zu erhöhen. Wird dieses Ziel erreicht, entspräche die Menge an zum Zwecke der Energiegewinnung genutztem Holz in der EU der heutigen Gesamtholzernte. Aus Wäldern wird darüber hinaus eine Vielzahl weiterer Erzeugnisse gewonnen, darunter Kork, Harze, Pilze, Nüsse, Wild und Beeren.

Sollen diese Vorteile auf ausgewogene Art und Weise genutzt werden, muss eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sichergestellt werden.

Der Ausdruck "nachhaltige Waldbewirtschaftung" bezeichnet die Nutzung von Wäldern und Waldflächen in einer Art und Intensität, die ihre biologische Vielfalt, ihre Produktivität, ihre Regenerationsfähigkeit, ihre Vitalität und ihr Potential, gegenwärtig und in Zukunft wichtige ökologische, wirtschaftliche und soziale Funktionen auf lokaler, nationaler und globaler Ebene zu erfüllen, erhält und anderen Ökosystemen keinen Schaden zufügt.'

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union nimmt zwar nicht Bezug auf spezielle Bestimmungen für eine EU-Forstpolitik, doch die EU kann auf eine langjährige Tradition politischer Strategien zurückblicken, die zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung beitragen und die forstbezogenen Entscheidungen der Mitgliedstaaten beeinflussen.

Zu den wichtigen Entwicklungen zählen dabei die Strategie Europa 2020 zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung, der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa, die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Industriepolitik, das EU-Klima- und Energiepaket mit seinen Zielen für das Jahr 2020, Verordnungsvorschläge zum Pflanzengesundheitsrecht und zum Pflanzenvermehrungsmaterial sowie die Biodiversitätsstrategie und die Strategie für Bioökonomie.5

Die Forststrategie für die Europäische Union' aus dem Jahr 1998 stützte sich auf das Subsidiaritätsprinzip und das Konzept der Mitverantwortung und legte einen Rahmen für Maßnahmen betreffend Wälder und Forstwirtschaft fest, die eine nachhaltige Waldbewirtschaftung unterstützen und auf nützlichen und kooperativen Verbindungen zwischen politischen Strategien und Initiativen der EU und der Mitgliedstaaten aufbauen. Der EU-Forstaktionsplan' für den Zeitraum 2007-2011 stellte ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Strategie dar und verfolgte im Wesentlichen vier Ziele: Wettbewerbsfähigkeit, Umwelt, Lebensqualität sowie Koordination und Kommunikation. Die Kofinanzierung im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums ist und bleibt die wichtigste Quelle der Finanzierung forstwirtschaftlicher Maßnahmen auf EU-Ebene.

Aus einer Expost-Bewertung des Forstaktionsplans ging hervor, dass eine neue Forststrategie erforderlich ist, die Folgendes erfüllt: Sie entwickelt eine gemeinsame Vision einer multifunktionalen und nachhaltigen Waldbewirtschaftung in Europa und setzt diese um; sie legt Prioritäten und Ziele für Maßnahmen fest; sie verknüpft Finanzierungsstrategien und -pläne der EU und der Mitgliedstaaten; sie stärkt eine kohärente sektorübergreifende Planung, Finanzierung und Umsetzung von Maßnahmen; sie legt eindeutige Mechanismen zur Überwachung, Evaluierung und Berichterstattung fest und sie prüft die Einbindung von Interessengruppen. Die vorliegende Mitteilung soll diese Empfehlungen durch strategische Orientierungshilfen unterstützen.

2. Warum ein neuer Rahmen notwendig ist

Im Laufe der letzten 15 Jahre haben bedeutende Veränderungen in Gesellschaft und Politik die Art und Weise beeinflusst, wie Wälder und Forstwirtschaft in der EU-Gesellschaft betrachtet werden. Das allgemeine Bild wird durch wachsende Anforderungen an Wälder und deren zunehmende Bedrohung bestimmt. Gleichzeitig wird durch die immer höhere Anzahl an forstbezogenen politischen Strategien ein komplexes und fragmentiertes politisches Umfeld geschaffen. Auch die zunehmend stärkeren Verbindungen zwischen den internationalen Märkten für Lebensmittel, Futtermittel, Fasern und Kraftstoffe führen zu unerwarteten Marktstörungen.

Ein neuer Rahmen wird zu folgenden Zwecken benötigt:

Die EU benötigt einen Politikrahmen, der die forstbezogenen politischen Strategien koordiniert und deren Kohärenz gewährleistet und außerdem Synergien mit anderen Sektoren zulässt, die Einfluss auf die Waldbewirtschaftung haben. Es ist eine neue Forststrategie erforderlich, die den Kernpunkt in der Entwicklung forstpolitischer Maßnahmen einnehmen muss. Die Wälder in der EU und der forstbasierte Sektor müssen so aufgestellt sein, dass ihr Beitrag zu den Zielen und Zielvorgaben der EU sichergestellt ist.

3. Das weitere Vorgehen: eine neue EU-Strategie für Wälder und den Forstbasierten Sektor

Dieser Vorschlag unterstützt einen kohärenten und ganzheitlichen Ansatz in Bezug auf die Waldbewirtschaftung, deckt die vielfältigen Vorteile von Wäldern ab, integriert interne und externe Aspekte der Forstpolitik und geht auf die gesamte Wertschöpfungskette des Waldes ein.

Der Vorschlag enthält die wichtigsten Grundsätze, die notwendig sind, um eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen insbesondere in ländlichen Gebieten zu verbessern, während gleichzeitig der Schutz der Wälder und die Erbringung von Ökosystemleistungen sichergestellt werden. Es wird auch darauf eingegangen, wie die EU ihre forstbezogene Politik genau umsetzen möchte.

Damit diese Strategie für die politischen Maßnahmen, die einen Nachweis der nachhaltigen Waldbewirtschaftung benötigen oder möglicherweise benötigen werden, von Relevanz ist und damit ihre Ziele erreicht werden, sind objektive, ehrgeizige und nachweisbare Kriterien für die nachhaltige Waldbewirtschaftung vonnöten, die auf alle Verwendungszwecke von Forstbiomasse angewendet werden können. Die Strategie und ihre Umsetzung müssen auf den geltenden Rechtsvorschriften und internationalen Initiativen aufbauen (einschließlich der im Rahmen von Forest EUROPE8 durchgeführten Arbeiten), die besondere Lage von Eigentümern kleiner Forstflächen berücksichtigen und auf marktbasierte Instrumente des Privatsektors eingehen, z.B. Zertifizierungen.

Die Koordination mit und zwischen den Mitgliedstaaten ist unabdingbar, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen und Kohärenz und Synergien zu optimieren. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, bei der Erarbeitung und Umsetzung ihrer Aktionspläne und der nationalen Forstprogramme die Grundsätze und Ziele dieser Strategie zu berücksichtigen. Es sollten Möglichkeiten zur Vernetzung sowie zum Austausch von Informationen und bewährten Verfahren geschaffen werden.

3.1 Leitgrundsätze

Europa blickt auf eine langjährige Tradition der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zurück, die sich in den Grundsätzen von Forest EUROPE widerspiegelt, welche durch die politischen Strategien der Mitgliedstaaten umgesetzt und von der EU unterstützt werden, insbesondere von der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums. Dabei handelt es sich um ein dynamisches Konzept mit internationalen, regionalen und lokalen Aspekten, die von den Forstwirten vor Ort umgesetzt werden müssen.

Die Mitgliedstaaten sind an die von Forest EUROPE eingegangenen Verpflichtungen gebunden und müssen ihre Wälder gemäß ihren nationalen forstbezogenen Maßnahmen und Rechtsvorschriften nachhaltig bewirtschaften. Bei der Umsetzung dieser Strategie müssen sie die Grundkriterien der nachhaltigen Waldbewirtschaftung beachten, den Informationsaustausch verbessern und bewährte Verfahren verbreiten.

Im forstbasierten Sektor bedeutet Ressourceneffizienz, dass die Forstressourcen auf eine Art und Weise verwendet werden, die die Auswirkungen auf Umwelt und Klima auf ein Minimum reduziert, und dass jenen Forsterzeugnissen eine höhere Priorität beigemessen wird, die einen höheren Mehrwert aufweisen, mehr Arbeitsplätze mit sich bringen und zu einer besseren Kohlenstoffbilanz beitragen. Die kaskadierende Verwendung von Holz9 erfüllt diese Kriterien. In einigen Fällen können dennoch andere Ansätze erforderlich werden, beispielsweise bei sich änderndem Bedarf oder zum Schutz der Umwelt.

3.2 Forstbezogene Ziele bis 2020

Die Gewährleistung und der Nachweis, dass alle Wälder in der EU gemäß den Grundsätzen für nachhaltige Waldbewirtschaftung bewirtschaftet werden und dass der Beitrag der EU zur Förderung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und zur Reduzierung der Abholzung weltweit gestärkt wird, um Folgendes zu erreichen:

Die in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten und Interessengruppen erarbeiteten Ziele befassen sich mit den drei Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung auf integrierte Art und Weise und bieten einen ganzheitlichen Ansatz für Waldbewirtschaftung und Politik.

3.3 Acht miteinander verknüpfte Schwerpunktbereiche: Wertschöpfung für alle

Die nachhaltige Waldbewirtschaftung trägt zu übergeordneten gesamtgesellschaftlichen

Zielen bei 3.3.1 Unterstützung unserer ländlichen und städtischen Gebiete

Der Bedarf der Gesellschaft an Wäldern steigt. Wälder decken auch große Landflächen ab und sind so von großer Bedeutung für die ländliche Bevölkerung, da sie den wirtschaftlichen Wohlstand und die Beschäftigung unterstützen.

Nachhaltige, gut ausgebildete und sicherheitsgeschulte Beschäftigte stellen eine der Säulen eines wettbewerbsfähigeren Forstsektors dar. Gut bewirtschaftete Wälder mit qualifizierten

Forstwirten, Arbeitern und Unternehmern machen den Weg frei für einen nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Forstsektor, der bei der Entwicklung des ländlichen Raums sowie in der Wirtschaft insgesamt eine große Rolle spielt und Vorteile für die Gesellschaft mit sich bringt.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Fonds zur Entwicklung des ländlichen Raums genutzt werden sollten, um die Umsetzung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten die in der neuen Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehenen Möglichkeiten nutzen und Investitionen in folgende Bereiche Vorrang geben: Modernisierung der Forsttechnologien; Optimierung des Beitrags des Sektors zur Bioökonomie; Stärkung der Widerstandsfähigkeit, des ökologischen Werts und des Minderungspotenzials von Forstökosystemen; Erreichen der Ziele im Hinblick auf Natur und Biodiversität; Anpassung an den Klimawandel; Erhalt genetischer Ressourcen; Forstschutz und Information; Schaffung neuer Waldflächen und agrarforstwirtschaftlicher Systeme.

Strategische Orientierungshilfen:

3.3.2 Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Forstwirtschaft, der Bioenergie und der allgemeinen grünen Wirtschaft der EU

Holz ist ein natürlicher, erneuerbarer, wiederverwendbarer und wiederverwertbarer Rohstoff. Wird es aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern gewonnen und so verarbeitet und verwendet, dass die Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt minimiert werden, während es gleichzeitig als Lebensgrundlage dient, kann es eine nachhaltige Rolle einnehmen.

Insgesamt werden 58 % der in der EU gewonnenen Holzbiomasse in der EU-Forst- und Holzindustrie verarbeitet,12 auf die rund 7 % des durch die verarbeitende Industrie der EU erwirtschafteten BIP und knapp 3,5 Mio. Arbeitsplätze entfallen und die dazu beiträgt, dass die Ziele der EU-Industriepolitik erreicht werden.13 Ihre künftige Wettbewerbsfähigkeit hängt jedoch von neuen ressourcen- und energieeffizienten sowie umweltverträglichen Verfahren und Erzeugnissen ab. Es ist davon auszugehen, dass moderne Holzwerkstoffe und Chemikalien in der EU-Bioökonomie eine wichtige Rolle spielen werden. In einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen werden die Teilsektoren der EU-Forst- und Holzindustrie sowie die mit ihnen verbundenen wirtschaftlichen und technologischen Aussichten beschrieben, und es werden die größten Herausforderungen und Abhilfemaßnahmen diesbezüglich (für den Zeitraum 2013-2020) vorgestellt, um die globale Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Die übrigen 42 % werden zur Energieerzeugung genutzt und decken rund 5 % des Gesamtenergieverbrauchs der EU. Den nationalen Aktionsplänen für erneuerbare Energie zufolge wird Biomasse auch im Jahr 2020 noch die wichtigste Quelle erneuerbarer Energie sein. Die Kommission untersucht derzeit, ob zusätzliche Maßnahmen (darunter harmonisierte Nachhaltigkeitskriterien) vorgeschlagen werden sollten, um Probleme im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeit anzugehen, die aus der Verwendung fester und gasförmiger Biomasse zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Elektrizität herrühren.

Neben Nichtholzerzeugnissen des Waldes, an denen auf dem Markt zunehmend Interesse besteht, bietet die Forstbiomasse Möglichkeiten, Arbeitsplätze zu schaffen oder zu erhalten und das Einkommen in einer kohlenstoffarmen und grünen Wirtschaft zu diversifizieren.

Strategische Orientierungshilfen:

Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Interessengruppen unternimmt die Kommission Folgendes:

3.3.3 Wälder in einem sich ändernden Klima

Wälder sind durch den Klimawandel gefährdet. Daher müssen ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Anpassungsfähigkeit erhalten und gestärkt werden, u.a. durch Brandverhütung und andere Anpassungslösungen (z.B. geeignete Arten oder Pflanzensorten).

Gleichzeitig kann die Waldbewirtschaftung die Auswirkungen des Klimawandels mindern, wenn die Rolle der Wälder als Kohlenstoffsenken im Kohlenstoffzyklus erhalten oder gestärkt wird, und indem Biomaterialien bereitgestellt werden, die als temporäre Kohlenstoffspeicher oder als Ersatz für kohlenstoffintensive Materialien und Brennstoffe dienen können. Die EU hat kürzlich Regeln für die Anrechnung und Verbuchung, die Überwachung und die Berichterstattung für den LULUCF-Sektor14 erlassen, denen zufolge die Mitgliedstaaten beispielsweise Informationen über ihre Pläne zur Vergrößerung von Senken und zur Reduzierung forstbasierter Emissionen bereitstellen müssen. Die EU und die Mitgliedstaaten sind außerdem weitere Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem LULUCF-Sektor eingegangen, die bis zum Jahr 2020, dem zweiten Verpflichtungszeitraum des KyotoProtokolls, erfüllt werden müssen.

Wälder mindern außerdem die Auswirkungen von extremen Wettererscheinungen, indem sie für moderate Temperaturen sorgen sowie Windgeschwindigkeit und Wasserabfluss verlangsamen.

Strategische Orientierungshilfen:

Die Mitgliedstaaten sollten nachweisen,

3.3.4 Der Schutz von Wäldern und die Verbesserung von Ökosystemleistungen

Wälder bieten Ökosystemleistungen, von denen ländliche und städtische Gebiete abhängen, und beheimaten eine große biologische Vielfalt. Der immer höhere Druck auf Wälder - Zersplitterung natürlicher Lebensräume, Einschleppung invasiver gebietsfremder Arten, Klimawandel, Wasserknappheit, Brände, Stürme und Schädlinge - macht einen stärkeren Schutz notwendig. In den Geltungsbereich der EU-Vorschriften fallen die Verbringung von und der Handel mit bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die die Pflanzengesundheit gefährden können.

Die Schutzanstrengungen sollten auf den Erhalt, die Stärkung und die Wiederherstellung der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme und der Multifunktionalität der Wälder als Kernbestandteil der grünen Infrastruktur der EU abzielen, die grundlegende Umweltleistungen sowie Rohstoffe erbringt.

Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf der Prävention negativer Auswirkungen auf die Wälder liegen, nicht auf der Minderung und Sanierung von Schäden. Damit Wälder auf künftige Bedrohungen und Tendenzen reagieren können, müssen die genetische Vielfalt verbessert und die bedrohten genetischen Ressourcen geschützt werden.

Sowohl der Charakter als auch die Auswirkungen bestimmter Bedrohungen sind grenzüberschreitend, daher sind Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich.

Waldbewirtschaftungspläne oder gleichwertige Instrumente, die sich auf die Grundsätze der nachhaltigen Waldbewirtschaftung stützen, stellen wichtige Werkzeuge dar, um verschiedene Waren und Dienstleistungen auf ausgewogene Art und Weise zu erbringen. Waldbewirtschaftungspläne sind zentraler Bestandteil sowohl der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 als auch der Finanzierung der EU zur Entwicklung des ländlichen Raums. Die vorliegende Strategie beinhaltet diese Pläne ebenfalls und fördert und unterstützt ihre Verwendung.

Strategische Orientierungshilfen:

Die Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes:

Die Kommission unternimmt Folgendes:

Ausbau der Wissensbasis

3.3.5 Welche Wälder haben wir, und wie verändern sie sich?

Ein Ausbau der Wissensbasis zu Wäldern ist notwendig, um die komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit Umwelt und Gesellschaft besser zu verstehen, denen die Forstwirtschaft gegenübersteht. Zur Kartierung und Bewertung des Zustands von Forstökosystemen und ihren Leistungen sind bessere Waldinformationen auf EU-Ebene vonnöten. Relevante Variablen und Parameter werden auf EU-Ebene harmonisiert; dazu werden internationale, gesamteuropäische und nationale Datenerhebungssysteme sowie eine detaillierte Analyse der EU-weiten Herausforderungen bemüht. EU-Programme wie LIFE+ könnten zur Mobilisierung der erforderlichen Ressourcen beitragen.

Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben ein modulares System zu Waldinformationen entwickelt, und die Arbeiten zu Biomasse und Biodiversität wurden bereits aufgenommen.

Strategische Orientierungshilfen:

Die Kommission und die Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes:

Unter intensiver Konsultation der Interessengruppen unternimmt die Kommission Folgendes:

3.3.6 Neue und innovative forstwirtschaftliche Erzeugnisse mit hoher Wertschöpfung

Es wird ein kohärenter und ehrgeiziger EU-Forstforschungsraum benötigt, um Innovation in der Forstwirtschaft zu stimulieren. Dieser sollte forstwirtschaftliche Besonderheiten wie lange Zeiträume berücksichtigen.

Die EU-Rahmenprogramme für Forschung und Entwicklung unterstützen den forstbasierten Sektor. In Übereinstimmung mit der Strategie für eine Bioökonomie für Europa21 spielt die Forstwirtschaft im Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und bei Horizont 2020 eine tragende Rolle. Ziel ist, die Nachhaltigkeit des Sektors und seinen Beitrag zur ländlichen Wirtschaft durch eine nachhaltige Waldbewirtschaftung zu stärken, seine Fähigkeit zur Resistenz gegenüber biotischen und abiotischen Stressfaktoren zu erhöhen und bessere forstwirtschaftliche Herstellungssysteme und Erzeugnisse zu entwickeln.

Strategische Orientierungshilfen:

Förderung von Koordinierung und Kommunikation

3.3.7 Mehr Zusammenarbeit für eine kohärente Bewirtschaftung und ein besseres Verständnis unserer Wälder

Verschiedene bereichsübergreifende politische Themen sind auch für den Forst von Relevanz, und ihre Ziele sind nicht immer identisch. Koordinierung, Kooperation und Kommunikation sind daher von großer Bedeutung, um politische Kohärenz und Konsistenz zu erzielen.

Mit den Mitgliedstaaten wurden verschiedene Optionen zur Verbesserung von Koordinierung und Umsetzung erörtert, darunter eine Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Über einen Ansatz auf freiwilliger Basis hinaus konnte jedoch kein Konsens erreicht werden. In jedem Fall müssen die Verbindungen zur forstbezogenen Politik verbessert werden.

Die derzeitige Forstverwaltungsstruktur der EU22 stützt sich auf den Ständigen Forstausschuss23. Der Ständige Forstausschuss sollte weiterhin das Forum für die Erörterung aller forstbezogenen Angelegenheiten bleiben und die Koordinierung und Kohärenz von politischen Forststrategien sicherstellen. Es besteht jedoch Verbesserungsbedarf, damit gewährleistet wird, dass der Ständige Forstausschuss auch Aspekte anderer politischer Strategien berücksichtigt. Der Ständige Forstausschuss hat gemeinsam mit dem Beratenden Ausschuss für Forst- und Korkwirtschaft, dem Habitat-Ausschuss und der Sachverständigengruppe für die Verwaltung von Natura 2000 einen Leitfaden zu Natura 2000 und Wäldern erarbeitet - diese Zusammenarbeit könnte als bewährtes Verfahren herangezogen werden. Außerdem sollte die Rolle des Ständigen Forstausschusses zum Erhalt der Multifunktionalität von Wäldern stärker in den Vordergrund rücken.

Die Beratungsgruppe "Forstwirtschaft und Kork"24 bleibt weiterhin die wichtigste Plattform für verschiedene Interessengruppen zur Erörterung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit Forstwirtschaft und nachhaltiger Waldbewirtschaftung, und der Beratende Ausschuss für die Holzwirtschaftspolitik der Gemeinschaft25 bleibt weiterhin die wichtigste Plattform für Angelegenheiten im Zusammenhang mit industriellen Wertschöpfungsketten.

Diese drei Foren sollten als Grundlage für die Entwicklung und Nachbereitung der neuen Strategie genutzt werden.

Die Kommunikation stellt für den Sektor eine besondere Herausforderung dar - die Öffentlichkeit ist sich in der Regel weder der großen Bedeutung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung noch des Beitrags der Forstwirtschaft zur grünen Wirtschaft bewusst.

Strategische Orientierungshilfen:

3.3.8 Wälder aus einer globalen Perspektive

Auf gesamteuropäischer Ebene liegt der Schwerpunkt auf den andauernden Verhandlungen über den Abschluss einer rechtsverbindlichen Vereinbarung über Wälder; die EU fungiert dabei als Hauptakteur. Mit dieser Vereinbarung möchte die EU eine Verbesserung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung in der gesamten Region erzielen. Die neue Strategie dient als geeignetes Hilfsmittel für die Umsetzung der Vereinbarung.

Auf globaler Ebene arbeitet die EU an vorderster Front an der Bekämpfung von Abholzung und Waldschädigung. Sie fördert die nachhaltige Waldbewirtschaftung als Möglichkeit, die Biodiversität zu schützen, die Wüstenbildung zu bekämpfen und auf den Klimawandel zu reagieren, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass aus den Forstökosystemen Waren und Dienstleistungen gewonnen werden können. Auf diese Weise trägt sie zu einer nachhaltigen Entwicklung und zur Beseitigung der Armut bei. Auch das Programm zur Reduktion von Emissionen aus Entwaldung und Waldschädigung (REDD+), FLEGT27 und die EU-Holzverordnung28 verfolgen diese Ziele. Bis zum Jahr 2015 prüft die Kommission die Funktionsweise und die Wirksamkeit der EU-Holzverordnung.

Mit dieser Strategie soll die Kohärenz zwischen politischen Strategien, Zielen und Verpflichtungen zu forstbezogenen Angelegenheiten auf internationaler Ebene seitens der EU und der Mitgliedstaaten sichergestellt werden. Sie unterstützt die EU und die Mitgliedstaaten durch eindeutig formulierte und kohärente Ziele.

Strategische Orientierungshilfen:

Die Kommission und die Mitgliedstaaten unternehmen Folgendes:

Die Kommission unternimmt Folgendes:

4. Grundsätze in die Praxis umsetzen: Zusammenarbeit für unsere Wälder und die Forstwirtschaft

Die Kommission und die Mitgliedstaaten garantieren im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche die Umsetzung und Nachverfolgung der Strategie, wobei ein besonderes Augenmerk der Beteiligung der Interessengruppen gilt.

Die Kommission arbeitet mit dem Ständigen Forstausschuss zusammen und stärkt die Verknüpfungen mit verwandten politischen Strategien der EU, um Meilensteine für das Verwirklichen der forstbezogenen Ziele bis 2020 festzulegen und die strategischen Prioritäten von Maßnahmen in der Forstpolitik und anderen Politikbereichen mit Auswirkung auf die Forstwirtschaft zu ermitteln. Bei Bedarf arbeitet sie auch mit anderen Ausschüssen und Foren zusammen. Angesichts der Bedeutung der finanziellen Mittel der EU für Wälder und die Forstwirtschaft muss die Qualität der Gespräche auf EU-Ebene erhöht werden.

Es werden auch andere Bereiche ermittelt, in denen die Mitgliedstaaten Fortschritte erzielen sollten, z.B. die Prävention von Waldbränden, die Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten sowie die Förderung von nachhaltigem Holz und der regionalen und regionsübergreifenden Zusammenarbeit.

Die Wälder und die Forstwirtschaft werden derzeit in erheblicher Höhe von der EU finanziert. Die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen der Verordnung über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums stellen den wesentlichen Ressourcenanteil der Strategie (90 % der EU-Finanzmittel für die Forstwirtschaft insgesamt). Den aktualisierten Plänen zufolge sind 5,4 Mrd. EUR aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zweckgebunden und sollen für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Zeitraum 2007-2013 verwendet werden. Ein ähnlicher Mittelrahmen wie der des aktuellen Zeitraums kann möglicherweise für den Zeitraum 2014-2020 erwartet werden, dies hängt jedoch von den Plänen der Mitgliedstaaten zur Entwicklung des ländlichen Raums ab. Die Ausgaben sollten darauf verwendet werden, zu den Zielen dieser Strategie beizutragen, insbesondere zur Gewährleistung, dass die EU-Wälder nachweislich in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der nachhaltigen Waldbewirtschaftung bewirtschaftet werden. LIFE+ unterstützt den Naturschutz, die Anpassung an den Klimawandel sowie die Deckung des Informations- und Schutzbedarfs, die Strukturfonds unterstützen Kohäsionsprojekte, und Horizont 2020 unterstützt Forschungs- und Innovationsmaßnahmen, darunter die öffentlichprivate Partnerschaft zu biobasierten Industriezweigen. Auch politische Strategien zur Entwicklung und zum Klimawandel stellen Finanzmittel für Drittländer, insbesondere über EU-Entwicklungsfonds, REDD+ und FLEGT. Die Rationalisierung der verfügbaren Ressourcen und die Verbesserung der Koordinierung zwischen Finanzmitteln der EU und der Mitgliedstaaten kann zu einer besseren Umsetzung der Strategie beitragen.

5. Schlussfolgerungen

Eine Strategie für Wälder und die Forstwirtschaft wird benötigt, da es weder eine gemeinsame EU-Forstpolitik noch einen Leitrahmen für forstbezogene Angelegenheiten gibt. Da die EU-Politik zunehmend wachsende Anforderungen an die Wälder stellt, müssen die verschiedenen sektorbezogenen Strategien koordiniert werden. Außerdem muss eine ganzheitliche strategische Vision zu Forstangelegenheiten vereinbart werden, und es muss gewährleistet sein, dass die untereinander verknüpften politischen Strategien der EU bei der nationalen Forstpolitik in vollem Umfang berücksichtigt werden. So wird die Fähigkeit der Wälder und der Forstwirtschaft gestärkt, auf Entwicklungen in unterschiedlichen Politikbereichen zu reagieren.

Mit dieser Strategie sollen Wälder und die Forstwirtschaft auf dem Weg hin zu einer grünen Wirtschaft in den Mittelpunkt gerückt werden. Die Vorteile, die Wälder auf nachhaltige Weise bieten, sollen genutzt und geschätzt werden, während gleichzeitig deren Schutz garantiert wird. Dazu sind ein engagierter Einsatz und die politische Unterstützung aller Beteiligten unabdingbar.

Bis zum Jahr 2018 wird eine Überprüfung durchgeführt, um den Fortschritt bei der Umsetzung der Strategie zu bewerten.

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, diese Strategie zu unterstützen und zu ihrer Umsetzung Stellung zu nehmen.