Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes
(GwGErgG)

904. Sitzung des Bundesrates am 14. Dezember 2012

A

B

Begründung:

Eine zentrale Aufgabenwahrnehmung der geldwäscherechtlichen Aufsichtstätigkeit im Bereich des Online-Glücksspiels ist die einzig wirklich sinnvolle Möglichkeit einer einheitlichen, konsequenten, kontinuierlichen und effektiven Aufsicht.

Anders als im Bereich des Nichtfinanzsektors handelt es sich beim Online - Glücksspiel um Anbieter, die global agieren und deren Sitz sich nicht zwangsläufig in Deutschland befindet.

Dies macht eine Wahrnehmung der Aufsichtstätigkeit vor Ort nicht mehr zwingend notwendig, sondern erfordert vielmehr eine einheitliche, kontinuierliche und konsequente Wahrnehmung dieser Aufgabe durch eine bundeseinheitliche Stelle, die insbesondere auch mit den Verpflichteten im Finanzsektor korrespondierend zusammen arbeiten.

Anbieter als auch Nutzer von Online- Glücksspielen bringen völlig neue Voraussetzungen mit.

Ein globales Angebot, das zu jeder Tages- und Nachtzeit zur Verfügung steht, wird durch eine Geschäftsbeziehung begründet, die eine physische Anwesenheit der Vertragspartner nicht vorsieht. Sowohl das Geschäft selber als auch die Zahlungsabwicklung erfolgen ausschließlich über das Medium Internet.

Auch wenn die vorgesehenen Vorschriften zur Identifizierung und Authentifizierung geeignet sind, die Anonymität des Nutzers von Online-Glücksspielen einzuschränken, sieht die Richtlinie 2005/60/EG jeden Fall, in dem der Kunde zur Feststellung der Identität nicht physisch präsent ist, als Fallkonstellation mit hohem Geldwäscherisiko an. Dies ist im Internetbereich der Fall.

Schätzungen der OECD nach werden in Deutschland bis zu 57 Milliarden Euro kriminelle Gelder gewaschen. Durch die Begründung anonymisierter Geschäftsbeziehung im Internet kommt es insoweit zu Erleichterungen.

Nachlässigkeit in Belangen der Geldwäscheprävention und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung bedeuten unter anderem eine Verletzung von international eingegangenen Verpflichtungen und sind daher kaum zu rechtfertigen.

Um die erforderliche Einheitlichkeit und Effektivität der Geldwäscheaufsicht im Bereich des Online-Glücksspiels sicherzustellen, ist eine Aufgabenübertragung auf den Bund vorzunehmen.

Dies würde zudem den Stellenwert, den Deutschland dieser Aufgabe einräumt, positiv dokumentieren.