Antrag des Landes Niedersachsen
Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, den 25.09.2008

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Ole von Beust

Sehr geehrter Herr Präsident,

die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 23. September 2008 beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte


zuzuleiten.
Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 848. Sitzung des Bundesrates am 10. Oktober 2008 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.


Mit freundlichen Grüßen
Christian Wulff

Entschließung des Bundesrates zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung

Mit dem Entschließungsantrag zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Integrationskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung) soll die Stundenzahl der Orientierungskurse von bisher 45 auf zukünftig 100

Unterrichtseinheiten deutlich erhöht werden. Die Orientierungskurse sind Teil der seit dem Jahr 2005 bundesweit angebotenen Integrationskurse für Ausländer und Spätaussiedler und werden im Anschluss an den Sprachkursteil absolviert.

Neben der Sprache, die allgemein als Schlüssel zu einer erfolgreichen Integration angesehen wird, sind auch das Wissen über die politischen Verhältnisse, die Geschichte sowie das gesellschaftliche Zusammenleben in Deutschland von entscheidender Bedeutung.

Das Curriculum des Orientierungskurses, das im Jahr 2007 veröffentlicht wurde und für den Unterricht verbindlich ist, enthält Module für diese drei Themenschwerpunkte.

Die für jeden Themenbereich vorgegebenen Feinlernziele und Lerninhalte sind jedoch so umfangreich, dass eine dem Sprachniveau der Teilnehmerinnen und Teilnehmer angemessene intensive Beschäftigung mit den Themen im Rahmen des bisherigen Stundenumfangs nur begrenzt möglich ist.

Auch nach der Einschätzung von Integrationskursträgern ist die Vermittlung der vorgegebenen Inhalte in nur 45 Unterrichtsstunden nicht praktikabel. Hinzu kommt, dass an den Orientierungskursen auch diejenigen Personen teilnehmen, die im Sprachkursteil das vorgegebene Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nicht erreicht haben. Somit leiden viele Orientierungskurse unter der heterogenen Zusammensetzung der Teilnehmergruppe, was das Lernen in der vorgegebenen Zeit zusätzlich erschwert. Ebenso ist es bei der derzeitigen Regelung kaum möglich, auf individuelle Themenwünsche der Teilnehmenden einzugehen.

Auch im Hinblick auf die neuen Regelungen im Einbürgerungsverfahren ist eine Erhöhung der Stundenzahl im Orientierungskurs erforderlich. Denn laut des Curriculums zu den geplanten Einbürgerungskursen bauen diese inhaltlich auf dem Orientierungskurs auf und sind eng mit diesem verknüpft. Ebenso wie der Einbürgerungskurs verfolgt der Orientierungskurs das Ziel, den Teilnehmenden staatsbürgerliches Grundwissen zu vermitteln und ihnen die Grundsätze und Werte der Verfassung näher zu bringen. Dieses grundlegende Ziel lässt sich nicht in 45 Unterrichtsstunden vermitteln. Eine Aufstockung der Stundenzahl würde die Teilnehmenden besser auf einen Einbürgerungskurs vorbereiten. Das Wissen, das im Orientierungskurs bereits erlangt würde, könnte in einem eventuellen Einbürgerungskurs aufgefrischt und erweitert werden. Die Einbürgerungsbewerber könnten ihr bereits erworbenes Wissen verfestigen und nachhaltig sichern.

Gerade diejenigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, deren Schulbesuch schon längere Zeit zurück liegt und die daher nicht oder nicht mehr mit dem Lernen vertraut sind benötigen mehr Zeit, um sich Wissen anzueignen. Diesem Personenkreis würde man mit einer Erhöhung der Stundenzahl gerecht werden.

Zu berücksichtigen ist, dass es für das Erlernen einer fremden Sprache von großer Bedeutung ist, diese auch aktiv anzuwenden. In einem themenbezogenen Unterricht wie dem Orientierungskurs ist dies der Fall. Eine Aufstockung der Stundenzahl im Orientierungskurs würde somit auch zu einer Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten bei den Teilnehmenden führen, da die Sprache im Unterricht aktiv angewandt würde. Somit würde der Orientierungskurs nicht nur dazu dienen, den Teilnehmenden Wissen über die Werte und Geschichte unserer Gesellschaft zu vermitteln, sondern auch ihre Sprachkompetenz zu festigen.

Inhaltlich sollten insbesondere im Themenblock "Mensch und Gesellschaft" einige Themen weiter vertieft werden.

Speziell die Bereiche Religionen / Konfessionen, Trennung von Staat und Kirche sowie Interreligiöse Beziehungen, Dialog und Konflikt sollten intensiver thematisiert werden.

Damit würden die Bemühungen der Länder im Dialog mit dem Islam und anderen Religionsgemeinschaften eine wichtige Unterstützung erfahren.