Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 9. Oktober 2007 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache. 631/06(B) HTML PDF ) wie folgt Stellung genommen:

Mit der Entschließung BR-Drs. 631/06(B) HTML PDF vom 13. Oktober 2006 ist die Bundesregierung gebeten worden, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass Tiefkühlprodukte mit dem Einfrierdatum und Fleisch zusätzlich mit dem Schlachtdatum gekennzeichnet sein müssen.

Die Bundesregierung hat das Anliegen des Bundesrates aufgenommen und die Europäische Kommission nachdrücklich aufgefordert, einen Vorschlag für eine Gemeinschaftsregelung vorzulegen. Die Europäische Kommission ist diesem Anliegen gefolgt und hat erstmals am 20.06.2007 einen Entwurf einer EG-Verordnung vorgelegt, der die vom Bundesrat gewünschte Angabe des Einfrierdatums vorsieht. Auf Drängen der Bundesregierung wurde inzwischen zusätzlich die Angabe des Schlachtdatums aufgenommen.

Dieser Entwurf wird derzeit in der zuständigen Arbeitsgruppe der Kommission zwischen Kommission und Mitgliedstaaten erörtert. Derzeit (Stand: 24.09.2007) sieht der Verordnungsentwurf vor, dass auf gefrorenen Lebensmitteln tierischen Ursprungs das Produktionsdatum bzw. bei Fleisch das Schlachtdatum, das Einfrierdatum und das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) anzugeben sind. Diese Angaben müssen auf Lebensmittelgroßpackungen oder -paletten angebracht sein, bei Fleisch unmittelbar auf Schlachtkörpern, Schlachtkörperhälften, Schlachtkörpervierteln oder in drei Teile zerlegten Schlachtkörperhälften. Sie dürfen erst entfernt werden, wenn das Lebensmittel nach der Etikettierungs-Richtlinie 2000/13 gekennzeichnet wird oder weiter verarbeitet wird.

Die weitere Diskussion dieses Entwurfs einer Gemeinschaftsregelung wird von der Bundesregierung auf EU-Ebene konstruktiv im Sinne der genannten Entschließung des Bundesrats begleitet werden.