Antrag des Landes Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - (Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) Nummer 1 und 2 FZV)

In Artikel 1 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a - neu - einzufügen:

'10a. Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:

Begründung:

Die Stadt Wetzlar wird Träger einer eigenen Zulassungsbehörde. Mit dem vorliegenden Antrag wird dem Rechnung getragen.