Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnu ng

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 204. Sitzung am 8. November 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/11307 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung - Drucksache 17/10772 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.12.12
Initiativgesetz des Bundestages

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. In Nummer 3 wird § 7 wie folgt geändert:

2. In Nummer 8 wird § 24 wie folgt gefasst:

" § 24

Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2016 über die Erfahrungen mit § 7 in der durch das Gesetz zur Änderung des Flaggenrechtsgesetzes und der Schiffsregisterordnung vom ... [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieses Gesetzes] erlassenen Fassung."

3. Folgende Nummer 9 wird angefügt:

"9. Folgende Anlage wird angefügt:

"Anlage (zu § 7 Absatz 2 Satz 1)

lfd Nr. SchiffsgrößenklasseVerpflichtungszeitraum in Monaten für jedes Jahr der Wirksamkeit der Ausflaggungsgenehmigung
1Bruttoraumzahl bis zu 5001,0
2Bruttoraumzahl von über 500 bis 1.6001,5
3Bruttoraumzahl von über 1.600 bis 3.0002,0
4Bruttoraumzahl von über 3.000 bis 8.0003,0
5Bruttoraumzahl von über 8.000 bis 14.0003,5
6Bruttoraumzahl von über 14.000 bis 20.0004,5
7Bruttoraumzahl von über 20.000 bis 80.0005,0
8Bruttoraumzahl von über 80.0005,5"."