Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011 Der Bundesrat möge beschließen:

Zu Artikel 1 Nummer 10a - neu - (Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) Nummer 1 und 2 FZV)

In Artikel 1 ist nach Nummer 10 folgende Nummer 10a - neu - einzufügen:

'10a. Die Anlage 1 (zu § 8 Absatz 1 Satz 3) wird wie folgt geändert:

Begründung:

Die letzte Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2007, aus der im Verkehrsblatt bereits zulassungsrechtliche Konsequenzen gezogen worden sind, soll aus Gründen der Rechtssicherheit nun auch in der insoweit maßgeblichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung ihren Niederschlag finden.