Antrag der Länder Bayern, Hessen
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung

Punkt 65 der 891. Sitzung des Bundesrates am 16. Dezember 2011

Der Bundesrat möge der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zustimmen:

Zu Artikel 6

In Artikel 6 Satz 1 wird das Wort "vierten" durch das Wort "sechsten" ersetzt.

Begründung:

Die Zulassungsbehörden benötigen einen ausreichend langen Zeitraum zur Umstellung der dort verwendeten Software im Zusammenhang mit dem Wechselkennzeichen.