Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung

Der Bundesrat hat in seiner 817. Sitzung am 25. November 2005 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 3 - neu - (Anhang Nr. 1.1 Satz 2, 3 und 4 - neu -)

Dem Artikel 1 ist folgende Nummer 3 anzufügen:

Begründung

Im Hinblick auf das Urteil des VG Berlin vom 6. April 2005 ist eine Regelung zur Zulässigkeit des Fußgängerlärms bei seltenen und einzigartigen Ereignissen zu treffen, da die Berücksichtigung des Lärms durch Fußgänger insbesondere bei Veranstaltungen in den späten Abendstunden in der Regel zu einer Überschreitung der Lärmrichtwerte führen dürfte.